(sda) Die Schweiz kann ihr System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) modernisieren und europäischen Standards anpassen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der entsprechenden Vorlage zugestimmt.

Wie im Dezember die grosse Kammer genehmigte am Dienstag die kleine Kammer eine Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und einen Bundesbeschluss zur Finanzierung des neuen Systems. Die beiden Räte gaben damit 515 Millionen Franken zur Anpassung in den nächsten zehn Jahren frei.

Modernisiert wird die LSVA, weil das bisherige Erhebungssystem im Jahr 2024 sein technisches Ende erreicht. Dies gilt laut Bundesrat sowohl für die aktuell in den Motorfahrzeugen eingesetzten Geräte als auch für die strassenseitige Infrastruktur, also beispielsweise die bei Zollstellen installierten Bakenanlagen und die im Landesinneren vorhandenen LSVA-Kontrollanlagen.

Zudem soll dieses nur für die Schweiz und Liechtenstein zugelassene System an EU-Standards angepasst werden. Konkret soll künftig auch für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge ein satellitengestütztes Verfahren angewandt werden, wie dies heute schon bei ausländischen Lastwagen der Fall ist.

Mit der Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes wird neu auch nicht mehr das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ein Gerät zur Erfassung der LSVA herausgeben müssen. Stattdessen sollen das neu wie in der EU Dienstleistungsanbieter tun können.

Der Bund erhofft sich durch das neue System kürzere Warte- und Abfertigungszeiten. Die Reform hat keinerlei Auswirkungen auf die LSVA-Tarife.

Bund spart 42 Stellen ein

Zu den Kosten für die Anpassung des Systems sagte der Bundesrat in seiner Botschaft dem Parlament, den jährlichen Investitionen von etwas über 50 Millionen Franken stünden Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken im Jahr gegenüber. Der Bund wird keine Mehreinnahmen haben, kann aber wegen der vereinfachten Abläufe 42 Stellen einsparen.

Kommissionssprecher Hans Wicki (FDP/NW) sagte im Rat, für die Transportunternehmen bedeute der Wechsel von der LSVA II auf die LSVA III zahlreiche Vereinfachungen.

Kein Wechsel auf Achsen-Methode

Zu reden gab im Ständerat - wie schon im Nationalrat - die Frage, ob die Berechnung des massgebenden Gewichts eines Fahrzeugs zur Erhebung der LSVA verändert werden solle. Der Bundesrat wollte diese Berechnung ursprünglich ändern, verzichtete dann aber aufgrund negativer Rückmeldungen in der Vernehmlassung darauf.

Gemäss der neuen Methode wäre die Zahl der Achsen eines Lastwagens zur Berechnung des Gesamtgewichts herangezogen worden. Laut den Befürwortern dieser Methode wird das vielerorts in Europa so gehandhabt.

Schon der Nationalrat verzichtete aber im Dezember auf eine Änderung und das tat nun auch der Ständerat. Eine Mehrheit fand, dass zahlreiche Akteure des Transportgewerbes durch eine neue Berechnungsweise eine Mehrbelastung gegenüber der heutigen Regelung in Kauf nehmen müssten.

Dies, weil ihre Fahrzeugflotte auf die bestehende Bemessungsgrundlage ausgerichtet sei. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter bat im Ständerat darum, nicht plötzlich die Spielregeln zu ändern. Ein Antrag der Kommissionsminderheit wurde klar abgelehnt.

In der Gesamtabstimmung passierten die Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Bundesbeschluss zur Finanzierung den Rat einstimmig. Die Gesetzesänderung untersteht noch dem fakultativen Referendum.