(sda) Jugendliche Straftäterinnen und Straftäter sollen verwahrt werden können, wenn sie Dritte gefährden. Der Ständerat will über Anpassungen im Jugendstrafrecht debattieren. Gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission ist er auf die Vorlage dazu eingetreten.

Der Ständerat entschied dies am Montag mit 22 zu 17 Stimmen und bei einer Enthaltung und gegen den Willen einer knappen Mehrheit seiner Rechtskommission (RK-S). Für das Eintreten stimmten die meisten Ständeratsmitglieder von FDP und Mitte sowie die SVP-Delegation. Bei den Vertreterinnen und Vertretern von SP und Grünen fand die Vorlage keine Zustimmung.

"Wir sprechen von Mördern"

Der Bundesrat hatte die Vorlage im Auftrag des Parlaments erstellt. 2016 hatte dieses eine Motion von Andrea Caroni (FDP/AR) angenommen. Caroni forderte, dass junge Straftäterinnen und -täter, die wegen der Altersgrenze aus dem Vollzug zu entlassen wären, dort bleiben können müssten, wenn die Sicherheit Dritter es erfordere.

Es gehe um hochgefährliche Gewalttäter, für die spätestens am 25. Geburtstag alle Sanktionen endeten, sagte Caroni. Für eine Verwahrung würden strenge Voraussetzungen gelten: Das Delikt müsse ein im Alter von 16 oder 17 Jahren verübter Mord gewesen sein und es müsse die Gefahr weiterer Morde bestehen. Auch müssten alle Alternativen geprüft worden sein.

Selbst wenn es nur um wenige Fälle gehe, lohne es sich, diese Sicherheitslücke zu schliessen, doppelte Stefan Engler (Mitte/GR) nach. "Wir sprechen von Mördern." Die Kantone unterstützten die Vorlage, und die Strafvollzugsbehörden benötigten die vorgeschlagene Regelung, fügte Heidi Z'graggen (Mitte/UR) hinzu.

Mit den heutigen Schutzmassnahmen könnten die allermeisten jugendlichen Täterinnen und Täter reintegriert werden, so dass keine Gefahr mehr bestehe für weitere Straftaten, befand die unterlegene Mehrheit der Rechtskommission (RK-S). Die fraglichen Bestimmungen beträfen zudem nur eine geringe Anzahl von Verfahren.

Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen

Die Hirnentwicklung bei Jugendlichen sei noch nicht abgeschlossen und eine Voraussage bezüglich deren Gefährlichkeit daher schwierig. Laut Experten sei es sehr schwierig, die Rückfälligkeit junger Täter zu beurteilen, gab Kommissionssprecherin Lisa Mazzone (Grüne/GE) zu bedenken.

Gefährlichkeit sei bei jugendlichen Tätern sehr schwierig nachzuweisen, sagte Beat Rieder (Mitte/VS). Und für Verwahrte sei es "äusserst schwierig, da wieder rauszukommen". Carlo Sommaruga (SP/GE) mahnte, auf die Experten zu hören und auf die Vorlage zu verzichten.

Nach Angaben des Bundesrates wurden von 2010 bis 2020 in der Schweiz zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt. Beim grössten Teil von ihnen bestand nach der Entlassung aus dem Vollzug keine grössere Gefahr mehr für Dritte.

In Einzelfällen musste aber eine fürsorgerische Unterbringung beantragt werden. Diese kann aber gemäss geltender Rechtsprechung die Funktion einer Sicherheitsmassnahme nicht erfüllen. Es gehe um sehr seltene, aber zugleich sehr schwere Fälle, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rat.

Mit dem Entscheid des Ständerates muss seine RK nun die Details vorberaten und ihre Anträge dem Plenum vorlegen. Die Kommission hatte den Nichteintretensantrag mit 7 zu 5 Stimmen gestellt.