Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 35 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme bei fünf Enthaltungen. Der Nationalrat hatte die Dringlichkeitsklausel am Montag mit 146 zu 40 Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Stimmen beide Räte der Gesetzesänderung am Freitag zu, tritt sie bereits am Folgetag in Kraft. Die Vorlage war bei der Beratung im Rat weitgehend unbestritten.
Hausärztinnen und Kinderärzte können gemäss der Ausnahmeregelung bis 2027 unter bestimmten Voraussetzungen auch dann Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen, wenn sie noch nicht drei Jahre lang in einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.
Mit der Ausnahmeregelung will das Parlament einer medizinischen Unterversorgung in gewissen Bereichen entgegenwirken. Sie gilt nebst der Allgemein- und der Kinder- und Jugendmedizin auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie respektive -psychotherapie.