(sda) Der Ständerat hat sich am Mittwoch gleich mit zwei Volksinitiativen zur AHV befasst und beide abgelehnt. Er sagt Nein zur Renteninitiative der Jungfreisinnigen und Nein zur Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) für einen Rentenzuschlag im Umfang einer 13. AHV-Rente.

Vor der kleinen Kammer hatte sich schon der Nationalrat gegen die Initiative des SGB mit dem Titel "Für ein besseres Leben im Alter" ausgesprochen. Der Rentenzuschlag soll gemäss Initiativtext so ausgestaltet werden, dass dadurch weder Ergänzungsleistungen gekürzt werden noch der Anspruch auf diese Leistungen entfällt.

Der Ständerat beschloss die Nein-Empfehlung zum Volksbegehren mit 28 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung. In Stände- und Nationalrat setzten sich damit die Bürgerlichen durch.

Die Mehrheit in beiden Kammern beurteilte wie der Bundesrat die Mehrkosten des Vorhabens als nicht tragbar. Laut der Landesregierung hätte eine Annahme der Initiative im Jahr 2032 Mehrausgaben von rund fünf Milliarden Franken zur Folge - zusätzlich zum prognostizierten Umlagedefizit von 4,7 Milliarden Franken.

Gegenvorschlag abgelehnt

Mit seinem Entscheid folgte der Ständerat der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Diese hatte es in der Vorberatung auch abgelehnt, einen Gegenvorschlag zu der Initiative auszuarbeiten.

Die vorberatende Kommission sehe den Zeitpunkt für einen Ausbau der AHV nicht gegeben, sagte Mehrheitssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG). Im Vordergrund müsse angesichts des demographischen Wandels vielmehr deren Sicherung stehen.

Eine linke Kommissionsminderheit argumentierte, wegen sinkender Pensionskassenrenten und steigender Krankenkassenprämien hätten viele Rentnerinnen und Rentner immer weniger zum Leben. Dem müsse das Parlament entgegenwirken.

Maya Graf (Grüne/BL) sagte, heute könnten 200'000 Menschen in der Schweiz kaum von ihrer Rente leben. Das sei eines reichen Landes unwürdig. Die Baselbieterin verwies auf den Verfassungsauftrag, wonach die AHV existenzsichernd zu sein habe. Dieser Auftrag werde heute nicht erfüllt.

Renteninitiative geht noch in Nationalrat

Die Jungfreisinnigen wollen mit ihrer Initiative "für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)" die Renten sichern. Konkret soll das Rentenalter in einem ersten Schritt für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöht werden. Danach soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0,8 Monate steigen.

Mit 30 zu 11 Stimmen folgte der Rat dem Antrag des Bundesrats und seiner vorberatenden Kommission, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Einen Gegenvorschlag brauche es nicht. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.

Die Befürworter der Initiative sagten, die AHV brauche Reformen, damit die Verschuldung nicht ins Unermessliche steige. Die Volksinitiative packe dieses Problem an. Werde sie angenommen, sänken die Ausgaben der AHV im Jahr 2030 pro Jahr um 2,1 Milliarden, sagte etwa Thomas Hefti (FDP/GL).

Die Gegner hingegen waren der Ansicht, der Bundesrat arbeite ohnehin an einer Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040. Diese Arbeiten sei abzuwarten. Zudem sei es falsch, einen Automatismus zum Rentenalter in die Verfassung zu schreiben.

Erich Ettlin (Mitte/OW) sagte, die vom Parlament beim Bundesrat geforderten Studien für eine Stabilisierung der AHV seien so etwas wie ein Gegenvorschlag zur Initiative. Diese Stabilisierungsvorlage muss bis Ende 2026 vorliegen.

Der Bundesrat schrieb dazu, er werde prüfen, ob und wie in der Schweiz allenfalls eine ausgewogene Verbindung von Lebenserwartung und Rentenalter geschaffen werden könnte. In diesem Zusammenhang werde auch die Frage einer generellen Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus ein Thema sein - in der 1. Säule wie in der beruflichen Vorsorge.