Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid ohne Gegenantrag. Mit Ausnahme von Kommissionssprecher Philippe Bauer (FDP/NE) und Bundespräsident Alain Berset ergriff in der Debatte niemand das Wort.
Der Nationalrat hatte die Initiative bereits im Mai mit 140 zu 35 Stimmen bei acht Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Dabei kamen sämtliche Gegenstimmen und Enthaltungen aus der SVP-Fraktion. Die grosse Kammer sprach sich in der Sommersession auch gegen einen Gegenvorschlag aus. Im Ständerat lag kein entsprechender Antrag vor.
Hintergrund des Begehrens sind die Diskussionen um die Corona-Politik während der Pandemie. Hinter der Initiative steht die massnahmenkritische Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS). Unter den Mitgliedern des Initiativkomitees sind die Luzerner SVP-Nationalrätin Yvette Estermann und der Komiker Marco Rima.
Eingriffe nur mit Zustimmung
Die Initiative fordert eine Ergänzung der Bestimmung zum Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit im Grundrechtskatalog der Bundesverfassung.
Es soll festgehalten werden, dass Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedürfen - und dass Betroffene für die Verweigerung dieser Zustimmung weder bestraft werden noch berufliche oder soziale Nachteile erfahren dürfen.
Jeder Mensch solle selbst bestimmen können, was in seinen Körper gespritzt oder implantiert wird, umschreiben die Initianten ihr Anliegen. Dies soll laut Initiativkomitee auch gelten "für Impfstoffe, für Chips, für digitale Informationen im Körper".
Gewaltmonopol tangiert
Der Initiativtext gehe jedoch weit über die Frage des Impfens hinaus, sagte Bauer. Er tangiere das staatliche Gewaltmonopol.
Bei einer Annahme könnte die Polizei beispielsweise keine Verdächtigen mehr ohne deren Zustimmung festnehmen, hielt der Bundesrat im März in seiner Stellungnahme zu dem Volksbegehren fest. Grosse Rechtsunsicherheit entstünde etwa auch im Bereich des Erwachsenenschutzes, wurde bereits in der Nationalratsdebatte eingewendet.
"Zu allgemein formuliert"
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-N) empfahl die Initiative ihrem Rat einstimmig bei einer Enthaltung zur Ablehnung. Der Text sei viel zu allgemein formuliert.
Die Kommission fürchtete namentlich Unsicherheit in Bezug auf die Kriterien für Eingriffe in Grundrechte durch den Staat. Solche Eingriffe sind laut Bundesverfassung nur möglich, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, ein öffentliches Interesse besteht oder Grundrechte Dritter geschützt werden müssen und der Eingriff verhältnismässig ist. Zudem muss der Kerngehalt des jeweiligen Grundrechts gewahrt werden.
Gegen seinen Willen dürfe schon heute niemand geimpft werden, hielten die Gegnerinnen und Gegner der Initiative bei der Beratung im Parlament zudem fest. Nach geltendem Recht ist ein Impfobligatorium zwar möglich, kann aber nur unter strengen Voraussetzungen, für einen begrenzten Personenkreis und befristet erlassen werden.
Wer sich nicht impfen lässt, wird nicht bestraft, kann aber von bestimmten Tätigkeiten - beispielsweise im Spital - ausgeschlossen werden.