(sda) Die so genannte Monismus-Vorlage, die eine einheitliche Finanzierung aller Leistungen des Gesundheitswesens bringt, ist auf der Zielgeraden. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag in fast allen umstrittenen Punkten dem Ständerat angeschlossen.

Damit rückt das Ziel in Reichweite, die seit 14 Jahren hängige Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen. Geklärt ist nun, dass Versicherte weiterhin einen spezifischen Beitrag zahlen müssen für Pflegeleistungen, ob diese nun ambulant oder in einem Heim erbracht werden. Die Kantone können diesen Beitrag übernehmen.

Der Nationalrat hätte diesen Beitrag streichen wollen, folgte nun aber dem Ständerat. Dieser hatte befunden, dass die Streichung des Pflegebeitrages vor allem Begüterte entlasten würde. Eine rot-grüne Minderheit im Nationalrat hätte bei der Streichung bleiben wollen, unterlag aber.

Einigung zu Vertragsspitälern

Um einen Prämienanstieg zu verhindern, soll der Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an der Finanzierung von Vertragsspitälern - Spitäler, die nicht auf kantonalen Spitallisten stehen - bei den heutigen 45 Prozent bleiben. Auch hier schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an.

Dass die Langzeitpflege grundsätzlich in die "Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär" (Efas) einbezogen werden soll, steht seit längerem fest. Umstritten ist aber, unter welchen Bedingungen das erfolgen soll.

Der Ständerat will für die Integration der Pflege eine Frist von sieben Jahren ab Zustandekommen der Revision. Der Nationalrat hingegen wollte bisher als zusätzliche Bedingung stellen, dass die Volksinitiative "Für eine starke Pflege" vollständig umgesetzt sein sollte, liess dies nun aber fallen.

Seine zweite Bedingung erhält er aber aufrecht: Für Pflegeleistungen müssen Tarife vorliegen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis beruhen und die kostendeckend sind. Mit dieser Forderung hat sich nun der Ständerat nochmals zu befassen.

Referendum im Spiel

Die Vorlage bringt eine grundlegende Reform bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen, nämlich deren Finanzierung aus einer Hand. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen übernehmen zu mindestens 55 Prozent die Kantone. Den Rest bezahlen die Kassen. Verbände des Pflegepersonals haben ein Referendum ins Spiel gebracht.