Der Nationalrat hat am Dienstag einem Postulat der grünen Berner Nationalrätin Christine Badertscher zugestimmt, welche einen solchen Bericht forderte. Badertscher sagte im Rat, sie habe bei einem Parlamentarierbesuch im afrikanischen Land festgestellt, dass der Fall Kabuga die ruandische Bevölkerung immer noch stark bewege.
Kabuga kam 1994 in die Schweiz, wurde aber nicht verhaftet, sondern weggewiesen. Wie der Bundesrat schon im vergangenen Jahr in einer Antwort auf eine Interpellation von Badertscher zu diesem Thema schrieb, "wünschte" das Aussendepartement, das Justiz- und Polizeidepartement möge eine Verhaftung Kabugas prüfen.
Letzteres entschied aber, Kabuga auszuweisen. Laut dem Bundesrat war damals die rechtliche Ausgangslage für eine Verhaftung eine andere als heute, und die damaligen Akteure waren an das damals geltende Recht gebunden.
Ob eine Verhaftung von Kabuga vor dem Hintergrund der damaligen Rechts- und Faktenlage effektiv nicht zu verantworten gewesen sei, liesse sich nur im Rahmen einer ausführlichen historischen Aufarbeitung beurteilen. Diese Aufarbeitung fordert nun das Parlament; der Bundesrat war für Annahme des Vorstosses.
Kabuga nicht mehr prozessfähig
Kabuga konnte sich 25 Jahre lang der Justiz entziehen. Erst 2020 wurde er in Paris festgenommen. Kürzlich urteilte in Den Haag (NL) das Uno-Tribunal zu den Verbrechen von 1994 in Ruanda, der heute gegen 90-jährige Kabuga sei wegen einer Demenz-Erkrankung nicht prozessfähig.
Kabuga hatte der Anklage in Den Haag zufolge eine Hutu-Miliz finanziert und mit Waffen wie etwa Macheten ausgerüstet. Ausserdem habe er einen Radio- und TV-Sender gegründet, der zu den Massakern an der Tutsi-Minderheit aufrief. Bei einer ersten Vorführung vor Gericht wies Kabuga die Anklagen als "Lügen" zurück.