Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid am Mittwoch mit 34 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen. Im Nationalrat hatte sich eine SVP-Minderheit gegen die Vorlage gestellt. Der Schutz der Schengen-Aussengrenzen funktioniere nicht, kritisierte sie. Nach dem Ja beider Räte ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen.
Konkret geht es um Einzahlungen in einen Fonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, die eine lange Land- oder Seeaussengrenze oder internationale Grossflughäfen auf ihrem Staatsgebiet haben.
Auch Schweiz erhält Geld
Der sogenannte BMVI-Fonds ersetzt einen älteren Fonds, in den die Schweiz bereits seit 2018 einzahlte und der 2020 auslief. Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 ist ein Beitrag der Schweiz in Höhe von rund 300 Millionen Franken vorgesehen.
Ihrerseits erhält die Schweiz aus dem Fonds finanzielle Mittel im Umfang von rund 50 Millionen Franken für nationale Massnahmen, wie der Bundesrat im August bei der Verabschiedung der Botschaft ans Parlament schrieb. Das Geld solle etwa zur Weiterentwicklung der IT-Systeme im Schengen-Bereich verwendet werden.
Laut Justizminister Beat Jans dient der Fonds der Sicherheit der Schweiz und der Verhinderung irregulärer Migration. Bei den Kantonen führe die Teilnahme am Fonds zu keinem Mehraufwand. Je besser die Kontrollen an den Aussengrenzen funktionierten, umso weniger Kontrollen seien an den Schweizer Landesgrenzen notwendig.
Zeichen der Solidarität
Die Mehrheit sei der Auffassung, dass die Stärkung der Kapazitäten und eine bessere Zusammenarbeit, namentlich mit der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache, von grosser Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz seien, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) namens der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SIK-S), die das Geschäft vorberaten hatte. Eine Beteiligung der Schweiz am BMVI-Fonds sei sinnvoll, notwendig und ein Zeichen der Solidarität.
Sie unterstrich jedoch, an den Schengen-Aussengrenzen müssten die Menschenrechte eingehalten werden. Zugleich brauche es Transparenz, was die Verwendung der Mittel aus dem Fonds angehe.
Der Ständerat lehnte es jedoch ab, den Bundesrat zu verpflichten, dem Parlament über die geplanten Evaluationsergebnisse der EU insbesondere über die Wirksamkeit und die Einhaltung der Bestimmungen zur Nichtdiskriminierung und zum Schutz der Grundrechte zu berichten. Ein entsprechender Antrag wurde von einer linken Minderheit gestellt.
Gmür-Schönenberger verwies im Namen der Kommissionsmehrheit darauf, dass die Ergebnisse dieser Evaluationen ohnehin von den EU-Stellen veröffentlicht würden. "Man kann jederzeit darüber sprechen."
Referendum angekündigt
Kurz nach dem Ja des Ständerats zum Schutz der EU-Aussengrenzen kündigte ein linkes Kollektiv ein Referendum an. Falls es bis zu den Schlussabstimmungen am 15. März genügend Zusagen von Personen und Organisationen gebe, würden Unterschriften gesammelt gegen die Vorlage, liess sich Philippe Blanc von der Gruppe "Bewegungsfreiheit für alle" (BFA) in einer Mitteilung zitieren.
Der BMVI-Fonds sei kein Solidaritätsmechanismus, hiess es. Pushbacks, Gewalt auf den Fluchtrouten und Stacheldrahtzäunen seien zutiefst unsolidarisch gegenüber flüchtenden und migrierenden Menschen.
Unterstützt wird das Referendum den Angaben zufolge unter anderem vom Aktivistennetzwerk Migrant Solidarity Network. Vor zwei Jahren war ein Referendum dieser Gruppierung gegen eine höhere Schweizer Frontex-Beteiligung an der Urne deutlich gescheitert.