(sda) Das revidierte CO2-Gesetz regelt die Verminderung des CO2-Ausstosses in den Jahren 2025 bis 2030. Der Ständerat und der Nationalrat haben es bisher je zwei Mal beraten. Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Nachfolgend wichtige umstrittene Punkte und bereits gefasste Beschlüsse:

Umstritten sind ...

Reduktionsziel: Bis 2030 soll der Schweizer Treibhausgas-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte reduziert werden. Der Nationalrat wollte zunächst, dass mindestens 75 Prozent der Reduktion mit Massnahmen im Inland erfolgen und höchstens 25 Prozent mit Projekten im Ausland, senkte die Inland-Quote in der Differenzbereinigung aber auf 70 Prozent. Der Ständerat will wie der Bundesrat eine Reduktion in erster Linie im Inland, nennt aber keine konkrete Zahl. Eine solche soll der Bundesrat per Verordnung festlegen können. In der Version des Ständerates wird das Potenzial für den Inland-Anteil bei rund zwei Dritteln gesehen.

Fahrzeug-Grenzwerte: Noch nicht einig sind sich die Räte über die Senkung der Emissionsgrenzwerte für Autos. Eine knappe Mehrheit im Nationalrat will jährliche Zwischenziele setzen, um bei neuen Personenwagen eine lineare Senkung von 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2025 bis auf 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2030 zu erreichen. Zwischenziele für Nutzfahrzeuge will er dem Bundesrat überlassen. Der Ständerat hingegen will keine Zwischenziele im Gesetz. Aber auch er will ab 2030 für neue Personenwagen höchstens 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer und für neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper noch maximal 90,6 Gramm CO2-Ausstoss zulassen. Auch der Bundesrat plädiert für diesen Weg und gegen einen "Swiss Finish".

Emissionsgemeinschaften: Autoimporteure und -Hersteller, die sich nicht zu einer Emissionsgemeinschaft zusammengeschlossen haben, sollen sich untereinander keine Fahrzeuge mehr abtreten können. Der Nationalrat will das ausdrücklich ins CO2-Gesetz schreiben. Der Ständerat hingegen will diese Möglichkeit weiterhin zulassen.

Ladestationen: Der Bundesrat wollte Lade-Infrastrukturen für Elektroautos, zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen, bis 2030 mit jährlich maximal 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer fördern. Dieser Vorschlag ist vom Tisch. Denn der Nationalrat kürzte den Förderbetrag auf maximal 20 Millionen Franken im Jahr und will ihn lediglich Basisinstallationen zugute kommen lassen, in Mehrparteiengebäuden und in Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen. Entgegen seinem ersten Entscheid will er keine Beiträge für öffentliche Parkplätze. Der Ständerat will gar keine Förderung von Lade-Infrastrukturen. Er ist der Auffassung, dass das Einrichten von Ladeinfrastruktur Sache von Privaten ist.

Beschlossen sind ...

Co2-Abgabe: Die CO2-Abgabe bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Beide Räte wollen zudem bis zu ein Drittel der Einnahmen aus der Abgabe in das Gebäudeprogramm, die Förderung von erneuerbarer Energie und in Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren. Der Bundesrat hätte bis 2030 weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür vorsehen und einen kleineren Restbetrag an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückgeben wollen.

Treibstoffe: Verzichten wollen beide Räte auf die vom Bundesrat beantragte Überführungspflicht von erneuerbaren Treibstoffen. Laut Ständeratskommission hätte diese Überführungspflicht den Liter Treibstoff an der Zapfsäule um rund fünf Rappen verteuert. Der Ständerat hatte die Überführungspflicht zunächst noch unterstützt, der Nationalrat lehnte sie von Beginn weg ab. Der Ständerat schloss sich ihm nun an, auf Antrag seiner Umweltkommission. Diese hatte den Verzicht zugunsten einer breiten Akzeptanz des Gesetzes beantragt.

Schwerverkehrsabgabe: Bei der Befreiung von Lastwagen mit alternativen Treibstoffen von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bleibt es beim geltenden Recht. Der Ständerat setzte sich hier durch. Die Bestimmungen sollen gelten, bis das revidierte LSVA-Gesetz in Kraft tritt, das bis zum 23. Mai in der Vernehmlassung ist. Der Entwurf sieht für Lastwagen mit elektrischem und Wasserstoff-Antrieb ab 2031 Investitionsbeiträge und Teilbefreiung von der LSVA vor, wie Umweltminister Albert Rösti ausführte. Der Nationalrat wollte zunächst eine befristete und differenzierte Befreiung für Elektro-Lastwagen sowie Lastwagen mit erneuerbaren Treibstoffen, schloss sich aber dem Ständerat an.

Flugverkehr: In der Schweiz getanktem Kerosin müssen erneuerbare Treibstoffe beigemischt werden. Das Parlament will die Beimischquote im Flugverkehrsabkommen mit der EU regeln. Beide Räte haben beschlossen, dass auf Flugtickets die Emissionen in CO2-Äquivalenten für den jeweiligen Flug vermerkt werden. Eine Abgabe pro Flug mit Business- oder Privatjets haben beide Kammern abgelehnt.

Unternehmen: Grundsätzlich alle Unternehmen und nicht wie heute bestimmte Branchen sollen sich von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihres CO2-Ausstosses eingehen. Darin sind sich die Räte einig. Die Verminderungsverpflichtungen sind bis 2040 befristet. Drei Jahre nach dem Beginn einer Verminderungsverpflichtung müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan einreichen und danach regelmässig aktualisieren.

Bus- Und Bahnverkehr: Geklärt ist, wann die Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Busunternehmen fallen soll. Für Ortsbusse ist das ab Anfang 2026 der Fall und auf dem Land ab 2030 - es sei denn, es ist aus topografischen Gründen eine Ausnahme nötig. Klar ist, dass ein besseres internationales Bahn-Angebot finanziell gefördert werden soll, besonders Nachtzüge.

Finanzmarkt: Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank müssen regelmässig Bericht erstatten über die Prüfung von klimabedingten finanziellen Risiken, etwa häufigere Unwetter und Dürren. Das Parlament fordert nicht nur regelmässige Berichte zu Prüfungsergebnissen, sondern auch Berichte über allfällige Massnahmen für das Finanzsystem.