Mit 104 zu 71 Stimmen und mit zwölf Enthaltungen sagte der Nationalrat am Mittwoch Ja zum Postulat der SPK-N. Bund und Kantone müssen sich nun mit Unterstützungsmassnahmen für Menschen mit Behinderung in der Politik mit gleichen Chancen und selbstbestimmt mitreden können.
Der Bundesrat muss klären, welche Modelle für einen finanziellen Nachteilsausgleich für politisches Engagement von Behinderten in Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und in Wahlkämpfen geeignet sind. Und wie die Konsultation von Menschen mit Behinderung in ausserparlamentarischen Kommissionen gewährleistet werden kann.
Menschen mit Behinderungen machen 22 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus, begründete die Mehrheit der SPK-N ihre Forderungen. Sie seien in der Politik heute jedoch klar untervertreten, und deshalb müssten Hindernisse für sie abgebaut werden.
Die Kosten für eine Übersetzung in Gebärdensprache in einem Wahlkampf zum Beispiel müssen heute die Betroffenen selbst bezahlen, um gleiche Chancen zu haben, hiess es zum Postulat. Bei der Finanzierung von Nachteilsausgleichen auf Grund verschiedener Behinderungen gebe es heute keine spezifischen Regelungen.
Eine bürgerliche Minderheit lehnte das Postulat ab. Benjamin Fischer (SVP/ZH) meinte, das Postulat führe nur zu einem weiteren Bericht. Die Diskussion über Hindernisfreiheit und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen liefen bereits.
Der Bundesrat ist mit dem Auftrag einverstanden. Eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetz sei derzeit in der Vernehmlassung, sagte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider. Das Postulat greife wichtige Fragen auf, die im Zug der laufenden Arbeiten aufgenommen werden könnten.