Auch wer Rückkehrhilfe beansprucht hat oder in einem anderen Land des Dublin-Raums schon einmal von diesem Status profitierte, soll ihn nicht mehr erhalten. Das steht in einer Motion des St. Galler Mitte-Ständerats Benedikt Würth, welche der Ständerat am Mittwoch deutlich angenommen hat. Sie muss noch in den Nationalrat.
Würth argumentierte, die Akzeptanz des Schutzstatus S nehme in der Schweiz ab. Aktuell sei es möglich, dass Personen auf den Schutzstatus S verzichteten, Rückkehrhilfe bezögen und nach einigen Wochen wieder einreisten. Sie erhielten dann wiederum diesen Status. Dieser "Tourismus" könne nicht akzeptiert werden.
Er habe sehr viele Reaktionen aus der Bevölkerung zu seinem Vorstoss erhalten, sagte Würth im Rat. Viele ganz normale Leute sagten, er habe Recht damit. Würth verwies auch auf Aussagen des Berner Gesundheitsdirektors Pierre Alain Schnegg (SVP) und des Zürcher Sicherheitsdirektors Mario Fehr (parteilos). Diese hatten gesagt, der Schutzstatus S werde missbraucht.
Justiz- und Polizeidirektor Beat Jans wandte sich gegen die Motion. Sie sei abzulehnen, denn die Anliegen von Würth seien erfüllt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) könne schon heute Leuten den Schutzstatus S bei Missbrauch aberkennen, wenn sich diese wiederholt im Ausland aufhielten. Auch bei Missbrauch der Rückkehrhilfe könne der Staat eingreifen.
Wer in EU- oder Efta-Staaten den Schutzstatus erhalten habe, bekomme ihn in der Schweiz nicht. Missbräuche gebe es, und die gelte es zu bekämpfen. Doch die Regeln ändern müsse die Schweiz nicht; es handle sich um Aufgaben im Vollzug der Regeln. Eine Mitte-Rechts-Mehrheit stimmte mit 29 zu 11 Stimmen für die Motion Würth.
Auch zweite Motion angenommen
Unmittelbar nach diesem Entscheid nahm der Ständerat auch eine Motion der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli knapp an. Sie trägt den Titel "Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken."
Für Friedli sollte dieser Status auf Personen beschränkt werden, die ihren letzten Wohnsitz in ganz oder teilweise durch Russland besetzten Gebieten hatten oder in denen mehr oder weniger intensive Kampfhandlungen stattfinden. Auch diese Motion geht noch in den Nationalrat.
Im September 2022 hatten sich die beiden Räte noch gegen einen erschwerten Zugang zum Status ausgesprochen.