(sda) Der Nationalrat will eine bessere Unterstützung von Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen. Eine Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass die Invalidenversicherung entsprechende Massnahmen auch nach Auslaufen eines Pilotversuchs mitfinanziert.

Mit 134 zu 54 Stimmen und ohne Enthaltungen hiess die grosse Kammer am Montag die Vorlage gut. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Konkret geht es um die sogenannte intensive Frühintervention bei Kindern im Vorschulalter. Diese umfasst sowohl medizinische als auch pädagogische Massnahmen aus den Bereichen Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie.

Die Wirksamkeit sei heute bereit anerkannt, schrieb der Bundesrat im August in seiner Mitteilung zur Botschaft ans Parlament. Dies insbesondere, weil in diesem Alter die Plastizität des Gehirns noch sehr ausgeprägt sei.

Schwierigkeiten bietet laut der Landesregierung jedoch die detaillierte Verbuchung und Verrechnung des Umfangs der unterschiedlichen Massnahmen, wobei die medizinischen Massnahmen von der IV und die pädagogischen Massnahmen von den Kantonen übernommen werden. Im Rahmen eines Pilotversuchs habe sich seit 2019 gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone angemessen sei. Das Pilotprojekt läuft noch bis Ende 2026, wie Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider in Rat erklärte. Vorgesehen ist ein Anteil der IV von maximal 30 Prozent.

Die vorberatende Kommission empfahl die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen zur Annahme. Abweichend vom Entwurf des Bundesrats wollte sie jedoch im Gesetz festhalten, dass der Bundesrat vor der Regelung der Details Fachleute konsultieren muss.

Der Rat folgte ihr in diesem Punkt.