"Das Ökosystem Alpwirtschaft gerät aus den Fugen", sagte Motionärin Esther Friedli (SVP/SG) am Donnerstag während der Ratsdebatte. Bis Ende August hätten Wölfe beispielsweise in der Waadt 44 Rinder gerissen. Zahlreiche Tiere seien im Sommer deshalb vorzeitig von Alpen abgezogen worden.
Und das, obwohl die Herdenschutzmassnahmen immer besser würden. Diese könne man nicht ständig verschärfen - sie seien teuer und nicht zum Wohle der Nutztiere. Man müsse daher an den Ursachen ansetzen: "Wir müssen die schadstiftenden Wölfe besser regulieren können."
Alpwirtschaft wegen Wolf "unter Druck"
Denn trotz der bisherigen Regulierung sei der Wolfsbestand in der Schweiz immer noch am Wachsen, so Friedli. Die 43 eidgenössischen Jagdbanngebiete befänden sich denn auch nicht im Mittelland, sondern in den Alpen, wo auch die Wölfe aktiv seien.
Die St. Galler Ständerätin will mit ihrem Vorstoss erwirken, dass Wölfe, für die eine ordentliche Abschussbewilligung vorliegt, auch in Jagdbanngebieten geschossen werden dürfen. Dies aber nur dann, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.
"Die Alpwirtschaft steht innerhalb der Jagdbannzone unter einem enormen Druck", sagte auch FDP-Ständerat Benjamin Mühlemann (GL). Der Bundesrat könne mit dem Motionsanliegen eine Lücke schliessen.
Ein Abschuss soll laut Motionstext indes nur dann möglich sein, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.
Kantone brauchen mehr Zeit für Umsetzung
Entgegen der Empfehlung der Mehrheit ihrer vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung, Verkehr und Energie (Urek-S) sowie einem Teil der Ratslinken votierte die kleine Kammer am Donnerstag mit 33 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung für den Vorstoss von Friedli.
Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU), die den Vorstoss ablehnte, mahnte, dass es noch viele "Kinderkrankheiten" beim Herdenschutz gebe. Die Kantone brauchten mehr Zeit, um die Vorgaben des Bundes umzusetzen.
Die Effekte der bisherigen Regulierung seien noch nicht alle erfasst - es brauche daher zuerst eine Rückschau, bevor man die Gesetzgebung verschärfe. Tatsächlich sind sich Experten uneins über die Wirkung präventiver Wolfsabschüsse.
Begriff "Problemwolf" laut Gegnern problematisch
Neben der Möglichkeit für den Wolfsabschuss in Jagdbanngebieten nahm die kleine Kammer auch einen Vorstoss von Pascal Broulis (FDP/VD) für den Abschuss von sogenannten "Problemwölfen" mit deutlichem Mehr an. Nur sechs Ratsmitglieder stimmten dagegen, vier enthielten sich.
"Problemwölfe" sollen laut Broulis' Vorstoss abgeschossen werden dürfen, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten oder Menschen gefährden - auch wenn sie zu einem Rudel gehören oder sich im Streifgebiet eines Rudels aufhalten.
Die Gegnerinnen und Gegner des Vorstosses sahen hier insbesondere die Definition des Begriffes "Problemwolf" als problematisch an: "Wir haben eine andere Ausgangslage in den Alpen und Voralpen", sagte Fabien Fivaz (Grüne/NE).
Bundesrat in Sorge wegen Nutztierrissen
Die Landesregierung hatte sich im Vorfeld gegen eine Verschärfung der Wolfsregulierung in der Jagdgesetzgebung ausgesprochen. Dennoch zeigte sich Umweltminister Albert Rösti erfreut über das Signal des Parlaments, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.
Denn auch er mache sich Sorgen, dass "trotz der zum Teil massiven Eingriffe" bei der Wolfsregulierung die Probleme nach wie vor da seien. Es sei auch erstaunlich, dass jetzt grössere Tiere wie Rinder angegriffen würden, sagte Rösti am Donnerstag im Rat.
So oder so würden, wenn die Situation so bleibe, zukünftig wohl weitere Massnahmen nötig. In der laufenden Regulierungsperiode habe man denn auch für Eingriffe bei mehr als der Hälfte der Rudel Gesuche erhalten.
Als Nächstes muss der Nationalrat über die beiden Vorstösse befinden.