​Freitag, 26. September 2014

Nationalrat und Ständerat in Kürze

(sda) Die eidgenössischen Räte haben am Freitag die Herbstsession beendet und in der Schlussabstimmung 28 Vorlagen unter Dach und Fach gebracht. Ja sagten sie unter anderem zum Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard zur Sanierung des bestehenden 34-jährigen Tunnels. Ein Referendum dazu ist bereits beschlossen. Verabschiedet wurde auch das umstrittene revidierte Radio- und Fernsehgesetz. Es schreibt vor, dass künftig grundsätzlich alle Haushalte Radio- und TV-Gebühren zahlen müssen, unabhängig davon, ob sie über einen Radioapparat oder einen Fernseher verfügen.

  • SPITZENSPORT: Der Nationalrat möchte die finanzielle Lage von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in der Schweiz verbessern. Er hat den Bundesrat beauftragt, mögliche Massnahmen aufzuzeigen. Mit 165 zu 21 Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer einem Kommissionspostulat zu. Der Bundesrat hatte sich damit einverstanden gezeigt. Sein Departement sei bereits an der Ausarbeitung eines Leistungssportkonzeptes, sagte Sportminister Ueli Maurer. Der Auftrag könne in diesem Rahmen erfüllt werden. Dagegen stellte sich Peter Keller (SVP/NW). Es gehe um eine versteckte Förderung von Spitzenathleten, sagte er. Offen sei aber, was ein Spitzenathlet sei.
  • DIPLOMATIE: Das internationale Genf soll als Sitz der internationalen Diplomatie auf lange Sicht gesichert werden. Der Nationalrat hat eine Motion von Carlo Sommaruga (SP/GE) stillschweigend angenommen, die vom Bundesrat eine mehrjährige Finanzplanung verlangt. Der Nationalrat befand ein zweites Mal über den Vorstoss, weil der Ständerat diesen abgeändert hatte. Sommaruga hatte anfänglich einen Rahmenkredit für das internationale Genf gefordert. Weil der Bundesrat einen Rahmenkredit als das falsche Instrument bezeichnet hatte, passte der Ständerat die Motion so an, dass diese nun eine Botschaft und eine mehrjährige Finanzplanung verlangt.
  • PETITIONEN: Der Nationalrat hat neun Petitionen abgelehnt. Mit einer verlangte die Jugendsession, dass der Bund periodisch überprüft, ob multinationale Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention einhalten. Eine zweite Petition aus der Jugendsession verlangte die Deklaration von Tierversuchen auf Pharma- und Kosmetikprodukten. Zwei Petitionen richteten sich gegen die Schliessung der Generalkonsulate in Chicago (USA) und Jeddah in Saudi-Arabien. Ein Petent forderte ein Verbot von so genannten Flexi-Hundeleinen, um die Gefahr von Bissattacken zu reduzieren und dem "Rowdytum im Umgang mit Hunden" ein Ende zu setzen. Ein Petent schliesslich stellte sich gegen eine allfällige Abschaffung des Fünfrappenstückes.
  • VERABSCHIEDUNG: Mit anhaltendem Applaus hat der Nationalrat seine Berner BDP-Kollegin Ursula Haller am Ende der Herbstsession verabschiedet. Ratspräsident Ruedi Lustenberger (CVP/LU) würdigte ihre gradlinige, eigenständige politische Arbeit und ihre offene und menschliche Art. Er erinnerte an Hallers Engagement für die bezahlte Mutterschaftsversicherung in der Schweiz und bei der Gründung der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) im "politisch turbulenten Jahr 2008". Haller hatte ihre Karriere im Nationalrat 1999 begonnen, noch als SVP-Politikerin.

Das Parlament verabschiedet 28 Vorlagen

(sda) Mit den Schlussabstimmungen zu 28 Vorlagen haben die eidgenössischen Räte am Freitag die Herbstsession abgeschlossen. Parlamentarisch unter Dach und Fach kamen:

  • mit 120 zu 76 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Nationalrat) und 28 zu 17 Stimmen (Ständerat) das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet, das den Bau einer zweiten Röhre am Gotthard während der Sanierung des Strassentunnels vorsieht;
  • mit 109 zu 85 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 28 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen Änderungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, die bewirken, dass künftig grundsätzlich alle Haushalte Radio- und TV-Gebühren zahlen müssen, unabhängig davon, ob ein Radioapparat oder ein Fernseher vorhanden ist;
  • mit 139 zu 51 Stimmen bei 8 Enthaltungen und 41 zu 4 Stimmen das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz, mit dem die Aufsicht über die Krankenkassen verschärft wird;
  • mit 171 zu 27 Stimmen und 40 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer", mit dem die Räte die Initiative zur Ablehnung empfehlen;
  • mit 159 zu 35 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 32 zu 13 Stimmen der Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen", mit dem die Räte die Initiative zur Ablehnung empfehlen;
  • mit 119 zu 73 Stimmen bei 6 Enthaltungen und 33 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen das Bundesgesetz und der Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, mit welchen die Finanzhilfen des Bundes verlängert werden;
  • mit 197 zu 0 Stimmen bei und 44 zu 1 Stimmen Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, mit denen Opfer und andere von einer Straftat betroffene Personen das Recht auf Informationen über Strafvollzug, Entlassung oder Flucht eines Täters erhalten;
  • mit 160 zu 18 Stimmen bei 18 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung das Auslandschweizergesetz, mit dem die Rechte und Pflichten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in einem Erlass gebündelt werden;
  • mit 140 zu 53 Stimmen bei 5 Enthaltungen und 39 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Änderung des Umweltschutzgesetzes, mit der die Regeln für Bundesbeiträge an die Sanierung belasteter Standorte gelockert werden;
  • mit 192 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen und 34 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen das Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge, das präzisiert, wann der Bundesrat Staatsverträge vorläufig anwenden darf und wann nicht;
  • mit 117 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 41 zu 4 Stimmen Änderungen im Strassentransportunternehmensrecht, mit dem die Voraussetzungen für die Zulassung von Strassentransportunternehmen an das EU-Recht angepasst werden;
  • mit 168 zu 24 Stimmen bei 5 Enthaltungen und 45 zu 0 Stimmen Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes, mit welchen ein zentrales Schwarzfahrer-Register ermöglicht wird;
  • mit 173 zu 17 Stimmen bei 7 Enthaltungen und 37 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Änderung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, mit der die Ausbildung von Lehrlingen zu einem Kriterium wird bei der Auftragsvergabe;
  • mit 139 zu 57 Stimmen und 42 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der Bundesbeschluss zu einer Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstandes zur Festlegung der Kriterien und Verfahren, mit dem eine Haft wegen unkooperativen Verhaltens eingeführt wird;
  • mit 127 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen und 39 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Errichtung von "Eurodac" sowie zur Errichtung der IT-Agentur;
  • mit 124 zu 63 Stimmen bei 10 Enthaltungen und 41 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Bundesbeschluss zu einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, der neue Regeln zur Überprüfung der Anwendung von Schengen-Recht in den Mitgliedstaaten bringt;
  • mit 185 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 42 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Bundesbeschluss zur Änderung des Schengener Grenzkodex, der neue Regeln zu Grenzkontrollen in besonderen Lagen bringt, sowie damit zusammenhängende Gesetzesänderungen:
  • mit 178 zu 12 bei 5 Enthaltungen und 42 zu 0 bei 3 Enthaltungen Änderungen des Ausländergesetzes;
  • mit 173 zu 13 bei 10 Enthaltungen und 41 zu 0 bei 4 Enthaltungen Änderungen des Asylgesetzes;
  • mit 167 zu 26 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 41 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Kooperationsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten über die europäischen Satellitennavigationsprogramme;
  • mit 128 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung und 43 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags über den Waffenhandel, der erstmals völkerrechtlich verbindliche Standards zur Regelung und Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen setzt;
  • mit 179 zu 4 Stimmen bei 15 Enthaltungen und 40 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen eine Änderung des Asylgesetzes, mit der die vom Volk gutgeheissenen dringlichen befristeten Änderungen des Asylgesetzes um vier Jahre verlängert werden;
  • mit 133 zu 61 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 38 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung Änderungen des Bundesgesetzes über den Finanzhaushalt, die mit dem neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung zusammenhängen;
  • mit 172 zu 0 Stimmen bei 26 Enthaltungen und 38 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, welche unter anderem dazu führen, dass künftig die Wahlunterlagen vor den Parlamentswahlen früher zugestellt werden;
  • mit 137 zu 60 Stimmen bei 1 Enthaltung und 41 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung Änderungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, mit welchen die Verjährungsfristen für Steuerdelikte angepasst werden;
  • mit 197 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung und 45 zu 0 Stimmen Änderungen des Vernehmlassungsgesetzes, mit welchen die Regeln für das Vernehmlassungsverfahren präzisiert werden;
  • mit 197 zu 0 Stimmen und 44 zu 0 Stimmen Änderungen des Publikationsgesetzes, mit welchen die amtlichen Veröffentlichungen des Bundes dem Internet-Zeitalter angepasst werden;
  • mit 198 zu 0 Stimmen eine Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrates, mit welcher ein Todesfall im engen Familienkreis für Nationalratsmitglieder neu als Entschuldigungsgrund gilt;

Mit Ausnahme der Volksinitiativen, die direkt zur Abstimmung kommen, sowie der Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrates unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum.

 

Donnerstag, 25. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) ENERGIEWENDE: Das Parlament will nichts wissen von der Energiesteuer-Initiative der Grünliberalen. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat dem Volksbegehren eine Abfuhr erteilt. Auch einen direkten Gegenvorschlag wollen beide Räte nicht. Die Grünliberalen verlangen mit der Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer", die Mehrwertsteuer abzuschaffen. Ersetzt werden soll diese durch eine Steuer auf nicht erneuerbaren Energieträgern wie Erdöl, Gas, Kohle oder Uran. Der Nationalrat lehnte die Initiative mit 160 zu 27 Stimmen von GLP und Grünen, und bei 1 Enthaltung ab. Die Vorlage, die auch der Bundesrat ablehnt, ist bereit für die Schlussabstimmung. Es ist die erste Volksinitiative der Grünliberalen.

  • VERJÄHRUNG: Der Nationalrat will Asbestopfer und andere Opfer von gesundheitlichen Spät- und Langzeitschäden besser stellen. Er hat sich als Erstrat dafür ausgesprochen, dass Spätschäden an Menschen erst nach 20 Jahren verjähren sollen statt wie heute nach 10 Jahren. Der Bundesrat hatte eine Frist von 30 Jahren vorgeschlagen, der Nationalrat entschied sich mit 111 zu 80 Stimmen jedoch für 20 Jahre. Ein Minderheitsantrag von links für eine längere Frist wurde deutlich verworfen, ebenso den Vorschlag von rechts, bei der heutigen Regelung zu bleiben. Eine Rückwirkung der neuen Regelung hat der Nationalrat abgelehnt.
  • VERSICHERUNGEN I: Der Nationalrat will kleine Versicherungsgenossenschaften von Vereinen oder Verbänden von der Versicherungs-Aufsicht befreien. Eine entsprechende Gesetzesänderung hiess der Nationalrat einstimmig gut; der Ständerat muss noch darüber befinden. Die bestehende Aufsicht durch die FINMA sei für Kleinstversicherer eine grosse Hürde, sagte Kommissionssprecher Thomas Maier (GLP/ZH). Der administrative Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen der Aufsicht. Von der Ausnahme wären laut Maier aktuell nur vier Kleinstversicherer betroffen, darunter die Hilfskasse des Eidgenössischen Schwingerverbandes.
  • VERSICHERUNGEN II: Macht ein Versicherungsnehmer Konkurs, so soll der Versicherungsvertrag vorerst weiter bestehen bleiben. Der Nationalrat hat als Erstrat eine Motion von Walter Müller (FDP/SG) mit 124 zu 50 Stimmen bei 11 Enthaltungen gutgeheissen. Seit 2006 gilt, dass mit der Eröffnung des Konkurses der Vertrag endet. Dieser schwerwiegende Mangel müsse rasch behoben werden, forderte Müller. Die Bestimmung könne zu schwerwiegenden Problemen führen, findet auch der Bundesrat. Im Rahmen der Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes sei aber genau diese Änderung bereits vorgesehen. Das Problem werde daher sowieso angepackt - egal, ob die Motion angenommen oder abgelehnt werden, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
  • EIGENMIETWERT: Der Nationalrat bringt den umstrittenen Eigenmietwert erneut aufs Tapet. Eigenheimbesitzer sollen entscheiden können, ob sie ihre Liegenschaft zum Eigenmietwert versteuern wollen. Der Nationalrat unterstützte den Vorstoss von Hans Egloff (SVP/ZH) am Donnerstag mit 93 zu 90 Stimmen bei drei Enthaltungen knapp. Liegenschaftsbesitzer sollen gemäss dem Vorstoss entscheiden können, dass der Gebrauch der Immobilie am Wohnsitz nicht der Einkommenssteuer unterliegen, der Eigenmietwert also nicht versteuert werden soll. Der Abzug privater Schuldzinsen und des Unterhalts wären dabei allerdings nicht ausgeschlossen. Keine Limite gäbe es für energetische Massnahmen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Diese geht nun an den Ständerat.
  • MEHRSPRACHIGKEIT: Der Bundesrat muss einen Bericht über die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vorlegen. Konkret muss er diejenigen Einheiten benennen, in denen Sprachkompetenzen effektiv notwendig sind, um die Beziehungen zu den verschiedenen Landesteilen und zum Ausland angemessen pflegen zu können. Der Nationalrat hat ein Postulat von Ignazio Cassis (FDP/TI) mit 123 zu 60 Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen. Nach Ansicht von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf ist das Postulat unnötig. Der Bund sei bereits dabei, dieser Forderung nachzukommen, sagte sie.
  • LANDESSPRACHEN: Der Nationalrat hat eine Motion aus dem Ständerat stillschweigend abgelehnt, die verlangt, dass der Bund in Stellenausschreibungen die erforderlichen Kenntnisse der Landessprachen klar und einheitlich umschreiben muss. Er folgte damit seiner vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) Diese verwies auf die vom Bundesrat vorgelegte geänderte Verordnung über die Landessprachen und die vollständig überarbeiteten Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung und bezeichnete das Anliegen als erfüllt. Der Ständerat hatte den Vorstoss von Fabio Abate (FDP/TI) im März noch oppositionslos unterstützt.
  • BUNDESHAUSHALT: Der Bundesrat soll für Sonderrechnungen des Bundes einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze festlegen und die finanziellen Beziehungen zwischen Sonderrechnungen und der Jahresrechnung des Bundes durchschaubarer machen. Das verlangt der Nationalrat, indem er eine entsprechende Motion von Roland Fischer (GLP/LU) mit 180 gegen 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen unterstützte. Der Vorstoss verlangt entsprechende Anpassungen im Finanzhaushaltsgesetz. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Die Sonderrechnungen seien bereits jetzt weitgehend an das 2007 eingeführte Neue Rechnungsmodell Bund (NRM) angeglichen.
  • FINANZMARKT: Der Bundesrat soll - gegen seinen Willen - in einem Bericht die Analyse-Tätigkeit und die Effizienz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unter die Lupe nehmen. Das verlangt der Nationalrat mit einem mit 117 zu 72 Stimmen gutgeheissenen Postulat von Daniela Schneeberger (FDP/BL). Sie hatte geltend gemacht, dass der "Aktivismus" der FINMA zu einer "enormen Bürokratie" und zu einem immer grösseren Reporting-Aufwand führe. Dies treffe vor allem kleine und mittelgrosse Banken. Der Bundesrat hatte das Postulat abgewiesen und dabei auf die gesetzlichen Grundlagen verwiesen, die den Handlungsspielraum der FINMA genügend vorgeben würden. Ein Bericht zu früheren Vorstössen werde der Bundesrat bis Ende Jahr vorlegen, kündigte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf an.
  • FINANZDIENSTLEISTUNGEN: Das Parlament will, dass der Bundesrat bestimmte italienische Finanzintermediäre, die sogenannten Fiduciarie statiche, als Börsenagenten anerkennt. Der Nationalrat überwies stillschweigend eine entsprechende Motion von Ständerat Fabio Abate (FDP/TI). Der Bundesrat war mit dem Anliegen einverstanden und erklärte sich bereit, das Gesetz über die Stempelabgaben entsprechend anzupassen.
  • BUNDESBETRIEBE: Swisscom, SBB und andere Bundesbetrieben dürfen weiterhin Mitglied in Lobbyorganisationen sein. Der Nationalrat hat mit 130 zu 50 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion von Corrado Pardini (SP/BE) abgelehnt, die ein Verbot forderte. Pardini störte sich daran, dass die Swisscom Mitglied bei Economiesuisse ist. Mit dieser Mitgliedschaft seien erhebliche Beiträge verbunden, die auch in politische Kampagnen fliessen würden, kritisierte er. Der Bundesrat stellte sich gegen ein Verbot. Zwar erwarte der Bundesrat, dass Bundesbetriebe bei Mitgliedschaften in politischen Organisationen Zurückhaltung übe. Die Mitgliedschaft liege jedoch in der Verantwortung des Verwaltungsrats.

Der Ständerat in Kürze

(sda) ZWEITWOHNUNGEN: Bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative ist der Ständerat am Donnerstag den Berg- und Tourismusregionen weit entgegengekommen. Vom grundsätzlichen Bauverbot für neue Zweitwohnungen beschloss er zahlreiche Ausnahmen. Dabei ist er über die Vorschläge des Bundesrats hinausgegangen, der den vorhandenen Spielraum bereits ausgereizt hatte. Beispielsweise sollen in allen erhaltenswerten Gebäuden neue Zweitwohnungen gebaut werden dürfen. Auch soll der Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen in der ganzen Schweiz möglich sein. Bestehende Wohnungen dürften gemäss Entscheid des Ständerats frei umgenutzt, aber auch vergrössert werden. Umwelt- und Raumplanungsministerin Doris Leuthard meldete Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des Gesetzes an. Dieses geht nun an den Nationalrat. Wenn dieser nicht korrigierend eingreift, wollen die Umweltverbände das Referendum ergreifen.

  • SERVICE PUBLIC I: In der Bundesverfassung soll ein neuer Grundsatz zum Service public verankert werden. Der Ständerat hat sich dafür ausgesprochen, aber eine schlanke Variante gewählt. Ein einziger neuer Satz soll in der Verfassung verankert werden: "Bund und Kantone setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein." Der Ständerat sprach sich mit Stichentscheid von Ratspräsident Hannes Germann (SVP/SH) für diese Version und gegen umfassendere Bestimmungen aus. Ob ein neuer Artikel überhaupt etwas bringt, war im Rat umstritten. Dafür plädierten vornehmlich die Vertreter der Bergregionen. Sie betrachten den Artikel als Bekenntnis zur Grundversorgung und zu den Randregionen. Nun ist der Nationalrat am Zug. Stimmt er zu, hat das Volk das letzte Wort.
  • SERVICE PUBLIC II: Die Initiative "Pro Service public" stösst im Parlament auf wenig Begeisterung. Der Ständerat hat sie stillschweigend abgelehnt. Mit dem Volksbegehren wollen die Konsumentenzeitschriften "K-Tipp", "Saldo", "Bon à Savoir" und "Spendere Meglio" erreichen, dass Post, Swisscom oder SBB der Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service bieten. Konkret fordern die Initianten neue Grundsätze für alle Unternehmen, die vom Bund kontrolliert werden oder einen Auftrag zur Grundversorgung haben. Diese sollen nicht nach Gewinn streben dürfen und auf Quersubventionierungen verzichten müssen. Aus Sicht des Ständerates würde das die Unternehmen und damit letztlich den Service public schwächen. Die Initiative geht nun an den Nationalrat.
  • MOBILTELEFONIE: Der Ständerat möchte, dass die Richtfunkkonzessionsgebühren in der Schweiz auf ein durchschnittliches europäisches Niveau gesenkt werden. Er hat eine entsprechende Motion von Georges Theiler (FDP/LU) angenommen. Stimmt auch der Nationalrat zu, muss der Bundesrat die Fernmeldegebührenverordnung anpassen. Die Richtfunkkonzessionsgebühren seien in der Schweiz um ein Vielfaches höher als in anderen Ländern, kritisierte Theiler. Darunter litten die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Eine allfällige Revision müsste umfassend erfolgen und könnte sich nicht ausschliesslich auf den Richtfunk beschränken, schrieb er in seiner Antwort auf die Motion.
  • PETITIONEN: Der Ständerat hat beschlossen, elf Petitionen keine Folge zu geben. Unter anderem ging es um die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen in der Schweiz. Die Unterzeichnenden fordern eine ausserordentliche Aktion zugunsten von Flüchtlingen. Auch Petitionen aus Jugendsessionen lehnte der Ständerat ab. Die Jugendlichen forderten zum einen eine Gleichstellung von Militär- und Zivildienst. Zum anderen wünschten sie, dass der Bund periodisch überprüft, ob multinationale Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention einhalten. Ein Petent schliesslich stellte sich gegen eine allfällige Abschaffung des Fünfrappenstückes.
  • WOLF: Der Ständerat hat noch nicht darüber entschieden, ob er den Wolf als ganzjährig jagdbare Art einstufen möchte. Er hat eine Motion von René Imoberdorf (CVP/VS) mit dessen Einverständnis an die vorberatende Kommission zurückgeschickt. Der Grund ist, dass der Rat vor kurzem andere Vorstösse zum Wolf angenommen hat und dass der Bund derzeit das Wolfskonzept überarbeitet. Der Ständerat will nun abwarten, was dabei herauskommt. Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich erfreut darüber. So gebe es einmal eine Session ohne Wolfsdebatte, stellte sie fest.
  • TV-SENDER: Der Ständerat hat noch nicht darüber entschieden, ob er den konzessionierten Sendern mit Service-public-Auftrag einen bevorzugten Platz auf der Senderskala garantieren will. Er hat eine Motion von Claude Janiak (SP/BL) mit diesem Anliegen an die Kommission zur Vorberatung zurückgeschickt. Janiak zeigte sich damit einverstanden. Auslöser für den Vorstoss war, dass UPC Cablecom zu Jahresbeginn die konzessionierten regionalen TV-Sender in der Senderskala nach hinten verschoben hat.
  • BAHN: Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie die Qualität des Angebotes auf der Linie Basel-Lausanne/Genf via Delsberg während und nach den Arbeiten im Bahnhof Lausanne aufrechterhalten werden kann. Der Ständerat hat stillschweigend ein entsprechendes Postulat angenommen. Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden.

 

Mittwoch, 24. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) GOTTHARD-STRASSENTUNNEL: Der zweite Gotthard-Strassentunnel soll gebaut werden. Das hat der Nationalrat am Mittwoch nach einer emotional geführten Debatte mit 109 zu 74 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden. Weil der Ständerat schon zugestimmt hat, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung. Der neue Gotthard-Strassentunnel soll ab etwa 2020 innerhalb von sieben Jahren gebaut werden. Anschliessend soll der bestehende, 1980 eröffnete Strassentunnel gesperrt und saniert werden. Ab etwa 2030 sollen dann beide Tunnels je einspurig betrieben werden. Gegen die Vorlage stellten sich SP, Grüne und Grünliberale. Ein Referendum ist bereits beschlossen: Rund 40 Organisation wollen mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen, sobald die Referendumsfrist läuft, wie es bei der Alpen-Initiative auf Anfrage hiess.

  • STRAFE: Kriminelle sollen nicht mehr so leicht mit einer Geldstrafe oder einer bedingten Freiheitsstrafe davonkommen. Eine Einigung über Änderungen am System der Strafen ist im Parlament jedoch noch nicht in Reichweite. Der Nationalrat hat weitgehend an seinen früheren Entscheiden festgehalten. Anders als der Ständerat will er wieder kurze Freiheitsstrafen zulassen. Dafür sollen Geldstrafen nach Ansicht der Mehrheit der grossen Kammer weiterhin bedingt ausgesprochen werden können. Kritik an den bedingten Geldstrafen war einer der wichtigsten Auslöser der geplanten Reform. Einig sind sich die Räte darüber, dass auch bei mittelschweren Delikten wieder vermehrt auf eine Freiheits- statt auf eine Geldstrafe erkannt werden soll. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.
  • ALTLASTENSANIERUNG: Das Parlament lockert die Regeln für Bundesbeiträge an die Sanierung von schadstoffhaltigen Deponien. Geld zahlt der Bund neu auch dann, wenn auf diesen nach dem 1. Februar 1996 schädliche Abfälle abgelagert wurden. Die Frist für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen wurde vom Parlament um fünf Jahre verlängert; neuer Stichtag ist damit der 1. Februar 2001. Allerdings sollen für die Verlängerung reduzierte Beiträge gelten: Statt 40 Prozent der anrechenbaren Kosten übernimmt der Bund während der verlängerten Frist nur 30 Prozent. Der Nationalrat bereinigte am Mittwoch die letzte Differenz zum Ständerat, die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
  • KANTONSVERFASSUNGEN: Der Nationalrat hat als Zweitrat die geänderten Verfassungen von sieben Kantonen oppositionslos gewährleistet. Es handelt sich um die Kantone Zürich, Bern, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, Graubünden und Waadt. Alle Verfassungsänderungen stimmen nach Ansicht des Parlaments mit dem Bundesrecht überein. Im Kanton Zürich wurde das konstruktive Referendum abgeschafft, im Kanton Graubünden das ausserordentliche Behördenreferendum. Im Kanton Bern geht es um die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen, im Kanton Solothurn um die Kantonalisierung der heilpädagogischen Sonderschulen und im Kanton Basel-Landschaft um eine Gasttaxe. Im Kanton Zug gibt es Änderungen bei Wahlverfahren, und im Kanton Waadt wird die Verfassungsterminologie an Änderungen des Zivilgesetzbuches angepasst.
  • HOOLIGANS: Der Nationalrat möchte keine landesweit einheitlichen Massnahmen gegen gewaltbereite Sportfans. Er hat eine Motion aus der FDP mit 115 gegen 61 Stimmen und bei 13 Enthaltungen abgelehnt. Die Motion verlangte, die Vorgaben des verschärften Hooligan-Konkordats in die nationale Gesetzgebung aufzunehmen und wo nötig zu ergänzen. Der Bundesrat hatte die Motion abgelehnt. Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, dass die Kantone willens und in der Lage seien, Massnahmen gegen gewaltbereite Sportfans umzusetzen. Sollten nicht alle Kantone dem verschärften Konkordat beitreten, gelte doch in allen Kantonen das anfängliche Konkordat von 2007. Änderungen im Gesetz oder gar eine Übertragung von Kompetenzen an den Bund mit einer Verfassungsänderung seien weder opportun noch nötig.
  • ASYL I: Der Nationalrat hat es abgelehnt, die Reisefreiheit von Asylsuchenden einzuschränken. Ruedi Lustenberger (CVP/LU) hatte in einer Motion gefordert, dass Asylsuchende ihren Zuweisungskanton nur noch verlassen dürfen sollen, wenn die zuständige Behörde dies bewilligt. Unterstützung für seinen Vorschlag fand Lustenberger jedoch kaum: Die Motion wurde mit 117 zu 71 Stimmen gegen den Willen der SVP und eines Teils der CVP deutlich abgelehnt. Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte zuvor betont, bereits heute sei es möglich, gezielt die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden einzuschränken, die die Schweiz verlassen müssen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören.
  • ASYL II: Der Nationalrat will nicht im Asylgesetz verankern, dass die Gemeinden bei der Schaffung von Asylunterkünften von Beginn weg in den Prozess einbezogen werden müssen. Eine entsprechende Motion von Oskar Freysinger (SVP/VS) wurde mit 136 zu 52 Stimmen verworfen. Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte argumentiert, die gesetzliche Grundlage sei bereits heute ausreichend. Zwar ermöglichten es die vom Volk gutgeheissenen dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, Bauten des Bundes ohne Einwilligung von Kanton und Gemeinde vorübergehend zur Unterbringung von Asylsuchenden zu nutzen. Auch in diesem Fall könnten sich die Gemeinden und Kantone aber äussern, betonte Sommaruga.
  • PRESSEFÖRDERUNG: Der Nationalrat will den Bundesrat verpflichten, die indirekte Presseförderung vom Sparpaket KAP auszunehmen. Er hat eine Motion von Christine Bulliard angenommen. Die Freiburger CVP-Nationalrätin will durchsetzen, dass der Bundesrat zuerst eine glaubwürdige Alternative zur indirekten Presseförderung ausarbeitet. Der Nationalrat hat das KAP letztes Jahre an den Bundesrat zurückgewiesen. Kommunikationsministerin Doris Leuthard erinnerte zudem daran, dass der Betrag für die Vergünstigung der Zustellung von Lokal- und Regionalzeitungen weder von der Post noch vom Bundesrat, sondern vom Parlament festgelegt wird.
  • VERKEHR: Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen bleibt auch in Zukunft untersagt. Thomas Hurter (SVP/SH) hatte in einer Motion beantragt, das Verbot aufzuheben. Dadurch werde der Verkehrsfluss verbessert und der Stress auf den Strassen "ein bisschen" gemindert, argumentierte er. Der Nationalrat sah dies jedoch anders: Die Motion wurde mit 103 zu 70 Stimmen abgelehnt und ist damit vom Tisch.

Der Ständerat in Kürze

(sda) ERBSCHAFTSSTEUER: Der Ständerat will Volk und Ständen empfehlen, die Erbschaftssteuer-Initiative abzulehnen. Aus seiner Sicht ist das Volksbegehren jedoch gültig. Bevor es vors Volk kommt, muss nun noch der Nationalrat darüber beraten. Der Ständerat sprach sich am Mittwoch mit 32 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Initiative aus. Für ein Ja machten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Linken stark. Aus ihrer Sicht gibt es keine gerechtere Steuer. Besteuert würden Vermögen, welche die Betroffenen nicht selber erarbeitet hätten, argumentierten sie. Ausserdem gehe es nur um Erbschaften über zwei Millionen Franken. Die Gegnerinnen und Gegner monierten, die Initiative greife in die Steuerhoheit der Kantone ein und behindere die Nachfolgeregelung von Betrieben.

  • OPFERSCHUTZ: Opfer und andere von einer Straftat betroffene Personen sollen künftig detailliert Auskunft erhalten über Strafvollzug, Entlassung oder Flucht des Täters. Der Ständerat hat die letzte Differenz zu den neuen Informationsrechten ausgeräumt. Die Vorlage geht auf eine parlamentarischen Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zurück. Zuletzt war noch umstritten, unter welchen Bedingungen die Informationsrechte eingeschränkt werden können. Die Räte haben nun beschlossen, dass Informationen dann und nur dann verweigert werden können, wenn berechtigte Interessen des Verurteilten überwiegen.
  • POLITISCHE RECHTE: Nach dem Scheitern der Referenden gegen drei Steuerabkommen ist der Ruf nach Änderungen bei der Referendumsfrist laut geworden. Das Parlament hat aber entschieden, an der Frist nichts zu ändern - auch künftig müssen die beglaubigten Unterschriften für ein Referendum daher innert 100 Tagen eingereicht werden. Der Ständerat hat am Mittwoch die letzte Differenz der Vorlage ausgeräumt: Er entschied mit mit 23 zu 21 Stimmen, auf einen Gesetzesartikel zur Wahlbeobachtung zu verzichten. Ursprünglich hatte er im Gesetz verankern wollen, dass die Kantone eine Beobachtung der Urnengänge ermöglichen. Der Nationalrat lehnte dies ab. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.
  • BUNDESGERICHT: Die Vereinigte Bundesversammlung hat die amtierenden Bundesrichterinnen und Bundesrichter für die nächste Amtszeit bestätigt. Ausserdem wählte sie eine neue Bundesrichterin und einen neuen Bundesrichter. Die 58-jährige Monique Jametti wurde mit 211 von 223 gültigen Stimmen gewählt, der 54-jährige Stephan Haag mit 207 von 223 gültigen Stimmen. Mit Haag stellt die Grünliberale Partei erstmals einen Bundesrichter. Er ist heute Gerichtsschreiber und wissenschaftlicher Berater am Bundesgericht. Jametti ist Vizedirektorin des Bundesamtes für Justiz und übernimmt am Bundesgericht einen SVP-Sitz.

 

Dienstag, 23. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) ENERGIEWENDE: Der Nationalrat hat am Dienstag während vier Stunden über die Initiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" der Grünliberalen debattiert, aber noch nicht darüber abgestimmt. Doch ein Nein zeichnet sich ab, denn die Fraktionen von SVP, SP, FDP, CVP/EVP und BDP wollen die Initiative ablehnen. Die GLP verlangt mit der Volksinitiative, die Mehrwertsteuer durch eine Steuer auf nicht erneuerbaren Energieträgern zu ersetzen. Grüne, SP, EVP und Grünliberale wollen derweil mit einem direkten Gegenvorschlag eine Rechtsgrundlage schaffen für Energie-Lenkungsabgaben. Die Debatte wurde zum Sitzungsende abgebrochen. Sie wird am Donnerstag fortgesetzt; knapp 20 der insgesamt 44 gemeldeten Rednerinnen und Redner und auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf werden sich dann äussern können. Der Ständerat und der Bundesrat lehnen die Initiative ab.

  • FÜHRUNGSMODELL: Die Bundesverwaltung erhält ein neues Führungsmodell. Der Nationalrat hat die Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. Der Bundesrat will mit dem Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) die Steuerung von Aufgaben und Finanzen verbessern. Die Einführung ist für 2017 geplant, neu sollen sämtliche Verwaltungseinheiten mit Globalbudgets arbeiten. Budgetierung und Planung werden stärker auf Ziele und Ergebnisse ausgerichtet. So soll die Verwaltung transparenter und wirtschaftlicher werden. Im Zentrum steht der neu gestaltete Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan. Darin werden die Tätigkeiten der Verwaltung zu Leistungsgruppen gebündelt, wobei für jede Leistungsgruppe messbare Ziele ausgewiesen werden.
  • STRAFVOLLZUG: Nach dem Willen des Parlaments sollen Opfer und andere von einer Straftat betroffene Personen künftig detailliert Auskunft erhalten über Strafvollzug oder Entlassung des Täters. Umstritten war bisher, wann diese neuen Informationsrechte eingeschränkt werden dürfen. Zunächst wollte der Nationalrat dies nur zulassen, wenn dem Verurteilten Gefahr droht, insbesondere durch Racheakte. Nun ist er dem Ständerat entgegengekommen: Informationen sollen dann verweigert werden können, wenn die berechtigten Interessen des Verurteilten überwiegen. Wegen einer sprachlichen Differenz muss das Geschäft noch einmal in den Ständerat.
  • WAHLBEOBACHTUNG: National- und Ständerat sind sich bei der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte noch nicht in allen Punkten einig geworden. Der Nationalrat hat beschlossen, in einem Punkt an seinem Beschluss festzuhalten. Dabei geht es um die Wahlbeobachtung. Der Ständerat möchte wie der Bundesrat im Gesetz verankern, dass die Kantone eine Beobachtung der Urnengänge ermöglichen. Der Nationalrat stellt sich dagegen. Bundeskanzlerin Corina Casanova sagte dazu, inhaltlich gebe es keine Differenz. Es gehe nicht darum, die Beobachtung von Urnengängen zu verbieten. Strittig sei nur, ob man diese Beobachtung ausdrücklich im Gesetz verankern solle. Für den Bundesrat sei dies weniger wichtig als die Tatsache, dass beide Räte die Beobachtung von Urnengängen weiterhin ermöglichen wollten.

Der Ständerat in Kürze

(sda) FACHKRÄFTE: Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, setzt der Bundesrat auch auf Wiedereinsteigerinnen und ältere Arbeitnehmende. Doch nach Ansicht des Ständerates wird diesbezüglich noch zu wenig getan. Er hat am Dienstag gleich zwei Postulate überwiesen, die vom Bundesrat weitere Massnahmen fordern. Einerseits soll eine nationale Konferenz zum Thema "Ältere Arbeitnehmende" durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorstoss von Paul Rechsteiner (SP/SG) wurde mit 35 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Zudem soll der Bundesrat auch prüfen, ob mit einem Konzept Wiedereinsteigerinnen gefördert werden könnten. Dieses Postulat von Konrad Graber (CVP/LU) wurde stillschweigend überwiesen.

  • ARMEE: Statt jährliche Budgets soll die Armee einen mehrjährigen Zahlungsrahmen erhalten. Damit sollen die Planungssicherheit verbessert und Kreditreste vermieden werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Motion von Leo Müller (CVP/LU) mit diesem Anliegen angenommen. Der Bundesrat hat die Forderung allerdings bereits erfüllt. Mit der Anfang September vorgelegten Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee schlägt er einen vierjährigen Zahlungsrahmen vor, um die Planungssicherheit und die Flexibilität zu erhöhen. Für die Jahre 2017-2020 sollen der Armee insgesamt 19,5 Milliarden Franken zur Verfügung stehen.
  • HOMOPHOBIE: Wer öffentlich gegen Homosexuelle hetzt, soll auch in Zukunft nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Ständerat hat die vom Kanton Genf geforderte Ergänzung von Verfassung und Antirassismus-Strafnorm abgelehnt. Das Strafrecht dürfe nur zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Mittel versagten, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR). Zuerst müsse daher geklärt werden, ob Prävention nicht mehr nütze als Repression. Der Bundesrat will dazu 2016 einen Bericht vorlegen. Robert Cramer (Grüne/GE) erinnerte vergeblich daran, dass die Zahl der Angriffe auf Homosexuelle ständig zunehme.
  • ZIVILDIENST: Der Zivildienst wird nicht verlängert. Der Ständerat hat stillschweigend eine Motion abgelehnt, welche die Dauer im Vergleich zum Militärdienst vom Faktor 1,5 auf maximal 1,8 erhöhen wollte. Damit ist der Vorstoss vom Tisch. Die Motion hatte Corina Eichenberger (FDP/AG) bereits im September 2009 eingereicht - wenige Monate nach der Abschaffung der Gewissensprüfung. Nach dieser Änderung waren die Zulassungen zum Zivildienst stark angestiegen. Inzwischen sei die Zulassungen jedoch wieder unter Kontrolle, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Entgegen den Befürchtungen der Motionärin seien die Bestände der Armee nicht gefährdet, sagte Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ).
  • JUGENDSCHUTZ: Der Ständerat hat eine Standesinitiative des Kantons Luzern abgelehnt, die ein Verbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen und Kampfveranstaltungen forderte. Die Initiative geht nun an den Nationalrat. Seit der Einreichung der Standesinitiative 2011 sei bereits einiges unternommen worden, begründete Géraldine Savary (SP/VD) im Namen der Kommission die Ablehnung. Insbesondere habe der Bund zwei Teilberichte vorgelegt, die im Rahmen des nationalen Programms "Jugend und Medien" erstellt wurden. Die definitiven Resultate sollen im Sommer 2015 vorliegen, wie Savary sagte. Falls sich zeige, dass Handlungsbedarf bestehe, könnten dann Massnahmen getroffen werden.

 

Montag, 22. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) RÜSTUNG I: Der Nationalrat hat am Montag den Kauf von Rüstungsgütern für insgesamt 771 Millionen Franken bewilligt. Das Rüstungsprogramm 2014 ist damit unter Dach. Grösste Posten im Paket sind ein neues Brückenlegesystem und 3200 Geländefahrzeuge für den Transport von Personen und Material. SP und Grüne hatten vergeblich dafür plädiert, auf das Brückensystem zu verzichten und 500 Fahrzeuge weniger anzuschaffen. Ebenfalls wie der Ständerat entschied der Nationalrat, bei der Ausmusterung von militärischen Rüstungsgütern vorläufig nicht mitzureden. Die nötigen gesetzlichen Grundlagen fehlten, damit das Parlament entsprechend seinem Wunsch tun könne, befand die Mehrheit. Gleichzeitig wollte sie vor der anstehenden Diskussion über die Weiterentwicklung der Armee die Ausmusterung der Tiger-Kampfjets nicht besiegeln.

  • RÜSTUNG II: Der Nationalrat will den Bundesrat beauftragen, nach dem Nein zu neuen Kampfflugzeugen mit den Gripen-Geldern für die kommenden Jahre umgehend anderes Armeematerial zu kaufen. Er hat eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK) angenommen, mit 107 zu 73 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Stimmt auch der Ständerat zu, muss der Bundesrat dem Parlament bis im Februar 2015 eine Ergänzung zum Rüstungsprogramm 2015 vorlegen, das derzeit noch in Planung ist. Der Bundesrat stellte sich gegen den Auftrag. Er hatte nach der Volksabstimmung entschieden, dass in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt 800 Millionen Franken der für den Gripen eingeplanten Gelder anderen Departementen zur Verfügung stehen sollen. Verteidigungsminister Ueli Maurer sagte im Nationalrat, es gebe nicht genügend beschaffungsreife Projekte in der Armee.
  • ARMEE-INFRASTRUKTUR: Der Nationalrat hat mit 152 zu 0 Stimmen und bei 32 Enthaltungen aus den Fraktionen von SP und Grünen knapp 440 Millionen Franken bewilligt für die Infrastruktur der Armee. Den Löwenanteil des Betrags, nämlich 81,4 Millionen Franken, will der Bund für einen neuen Kontrollturm und eine neue Heizzentrale auf dem Flugplatz Payerne VD verwenden. Weitere 38,5 Millionen Franken werden für die zweite Etappe der Gesamtsanierung des Waffenplatzes Bure JU benötigt. Mit einem Rahmenkredit von 290 Millionen Franken werden Einzelvorhaben bis 10 Millionen Franken finanziert. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
  • OFFSHORE-KONSTRUKTE: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat laut Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Ermittlungen zu den Offshore-Konstrukten der Ammann-Gruppe nicht behindert. Dass die ESTV der Bitte der Berner Behörden zur Mithilfe zunächst nicht entsprach, begründet sie mit dem Inhalt der Anfrage. Die ESTV und das Eidg. Finanzdepartement seien im Frühjahr um Mithilfe bei der gesamtschweizerischen Praxis der Besteuerung von Offshore-Gesellschaften gebeten worden, sagte Widmer-Schlumpf in der Fragestunde. Diese Anfrage übersteige jedoch die Kapazitäten und auch den gesetzlichen Auftrag der ESTV.

Der Ständerat in Kürze

(sda) WHISTLEBLOWER: Als Erstrat hat der Ständerat am Montag die Whistleblower-Vorlage beraten. Diese regelt, unter welchen Umständen Arbeitnehmende Unregelmässigkeiten im Betrieb melden dürfen. Erste Anlaufstelle ist das Unternehmen selbst, erst wenn dieses nicht oder nur ungenügend reagiert, dürfen sich Arbeitnehmende an die Behörden wenden. Eine direkte Meldung an die Öffentlichkeit ist nicht zulässig. Medien oder Organisationen dürfen erst eingeschaltet werden, wenn auch die Behörden nichts unternehmen oder keine Auskunft erteilen über den Stand des Verfahrens. Damit erhalten Arbeitnehmende mehr Rechtssicherheit, aber nicht mehr Schutz. Das Kündigungsrecht soll mit der OR-Revision nämlich nicht ausgebaut werden.

  • KRANKENKASSEN: Der Ständerat hat die letzte Differenz zum neuen Krankenkassen-Aufsichtsgesetz bereinigt. Damit erhält die Aufsichtsbehörde unter anderem eine griffige Handhabe gegen zu hoch oder zu tief angesetzte Prämien. Zudem regelt das Gesetz, wie zu viel erhobene Prämien zurückerstattet werden können. Das Problem der lästigen Werbeanrufe soll die Branche nach dem Willen des Parlaments selber lösen. Nicht durchgesetzt hat sich die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufsicht über Versicherungsgruppen, die Aufsichtsbehörde soll lediglich Einblick in Transaktionen bekommen.
  • VÖLKERRECHT: Der Bundesrat darf grundsätzlich auch in Zukunft in dringenden Fällen Staatsverträge vorläufig anwenden. Neu muss er jedoch darauf verzichten, wenn beide zuständigen Parlamentskommissionen ihr Veto einlegen. Nach dem Nationalrat ist auch der Ständerat stillschweigend diesem Vorschlag der Einigungskonferenz gefolgt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Die Diskussion ausgelöst hatte 2010 die UBS-Affäre: Gegen den Willen der Parlamentskommissionen hatte der Bundesrat damals beschlossen, den UBS-Staatsvertrag mit den USA vorläufig anzuwenden und Daten von Kunden dieser Grossbank auszuliefern.
  • STRAFPROZESSRECHT: An der neuen Strafprozessordnung soll nicht dauernd herumgewerkelt werden. Der Ständerat möchte, dass der Bundesrat deren Praxistauglichkeit in den nächsten Jahren prüft und erst Ende 2018 die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorschlägt. Er hiess eine Motion seiner Rechtskommission (RK) stillschweigend gut. Bei einem so umfassenden Regelwerk wie der Strafprozessordnung müsse man in den ersten Jahren zurückhaltend sein mit Änderungen, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR). Das Gesetz müsse sich bewähren können. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, es brauche eine Schonzeit für dieses neue Regelwerk.
  • HAUSBESITZ: Der Ständerat stellt sich gegen Änderungen beim Stockwerkeigentum. Er hat eine Motion des ehemaligen Zürcher FDP-Nationalrats und heutigen Zürcher Stadtrats Filippo Leutenegger stillschweigend abgelehnt. Damit ist diese vom Tisch. Leutenegger wollte das Einstimmigkeitsprinzip im Stockwerkeigentumsrecht lockern, um Gesamtsanierungen und Neubauten zu erleichtern. Um dem Bedürfnis nach ressourcenschonenden Bauten gerecht zu werden, müssten die rechtlichen Hürden beseitigt werden, argumentierte er. Bundesrätin Simonetta Sommaruga verwies jedoch darauf, dass das geltende Recht nur in sehr wenigen Fällen zwingend die Zustimmung aller Stockwerkeigentümer verlangt. Deshalb bestehe kein Handlungsbedarf.
  • GESUNDHEIT: Der Ständerat hat mit 22 zu 21 Stimmen hauchdünn ein Postulat zur Fruchtbarkeitsbehandlung von Krebspatienten abgelehnt. Liliane Maury Pasquier (SP/GE) wollte mit ihrem Vorstoss erreichen, dass der Bundesrat prüft, ob die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei jungen Krebspatienten die Kosten für Behandlungen zum Erhalt der Fruchtbarkeit übernehmen soll. Der Bundesrat hatte sich gegen das Postulat gestellt - jedoch vorab aus formalen Gründen: Die Beurteilung, ob eine Kostenübernahme zweckmässig sei, sei keine Aufgabe des Bundesrates. Zunächst müsse ein Antrag eingereicht werden, danach gebe die Expertenkommission ihre Empfehlung ab; und erst dann entscheide der Bund.
  • OPFER: Opfer, Zeugen und andere von einer Straftat betroffene Personen werden künftig umfassend über den Strafvollzug des Täters informiert - insbesondere über dessen Ende oder eine allfällige Flucht. Darauf haben sich die Räte bereits geeinigt. Die neuen Informationsrechte will der Nationalrat nur einschränken, wenn dem Verurteilten eine ernsthafte Gefahr droht. Der Ständerat beharrt aber darauf, dass alle Interessen stets umfassend gegeneinander abgewogen werden müssen. Er befürchtet, dass die Informationsrechte sonst missbraucht werden könnten. Die Vorlage geht darum noch in eine dritte Beratungsrunde.

 

Donnerstag, 18. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) HOOLIGANS: Das Parlament will Sportfans vorderhand nicht per Gesetz zwingen, in für sie vorgesehenen Zügen oder Bussen an Spiele zu fahren. Der Nationalrat hat Änderungen im Personenbeförderungsgesetz mit einer Aufgabenliste an den Bundesrat zurückgewiesen. Damit sind die Vorschläge vorläufig vom Tisch. Der Nationalrat fällte den Entscheid am Donnerstag mit 119 zu 50 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Eine Fanzug-Pflicht sei nicht umsetzbar und tauge nicht dazu, die Probleme mit randalierenden Hooligans in den Griff zu bekommen, lautete der Tenor bei den Befürwortern der Rückweisung. Bundesrätin Doris Leuthard hatte vergeblich gemahnt, sich der Diskussion zu stellen. Jahrelange Gespräche und Diskussionen mit den beteiligten Akteuren hätten keine Lösung gebracht.

  • VERKEHR: Das Parlament will das Betteln an Bahnhöfen nicht generell verbieten. Der Nationalrat ist in dieser Frage stillschweigend auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. Es sieht auch eine schärfere Vorgehensweise gegen Schwarzfahrer vor: Künftig darf der Branchenverband der Transportunternehmen ein zentrales Schwarzfahrer-Register betreiben. Dadurch können Wiederholungstäter einfacher zur Kasse gebeten werden.
  • EXPORT: Der Nationalrat will die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) stärken. Er hat als Erstrat einstimmig eine Gesetzesänderung gutgeheissen, von der vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren sollen. Mit der Revision sollen die Versicherungen der SERV dauerhaft um die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie ergänzt werden. Die Instrumente waren 2009 im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen vorübergehend eingeführt worden. Sie sollen zu einer besseren Liquidität bei den Exporteuren führen.
  • WIRTSCHAFT: Der Bundesrat muss in einem Bericht darlegen, wie die freie Wirtschaftsordnung besser vor Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen geschützt werden kann. Der Nationalrat hat ein Postulat der FDP-Fraktion mit 115 zu 68 Stimmen angenommen. Der Staat behalte sich als Monopolist zu viele Tätigkeiten vor, welche Sache der privaten Anbieter sein sollten, sagte Sprecher Andrea Caroni (FDP/AR). Zudem missbrauchten staatliche Unternehmen ihre Vorteile, indem sie Bereiche quersubventionierten. Caroni nannte als Beispiel die Post, "die auch im Markt der Schoggistängel mitmischt". Der Bundesrat lehnte das Postulat ab. Der Wirtschaftstätigkeit von Bund und Kantonen seien bereits heute Grenzen gesetzt, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann.
  • VOLKSRECHTE: Der Nationalrat will nichts wissen von den Vorschlägen der SVP, das Verhältnis von schweizerischem Recht und Völkerrecht neu zu regeln. Er hat zwei weitere parlamentarische Initiativen aus der SVP dazu abgelehnt. Gregor Rutz (ZH) schlug in seinem Vorstoss vor, dass schweizerisches Recht nur dann an internationales Recht angepasst werden darf, wenn die Verfassung, ein Bundesgesetz oder ein referendumspflichtiger Staatsvertrag dies vorsehen. Luzi Stamm (AG) wollte mit seiner Initiative die sogenannte Schubert-Praxis des Bundesgerichts ändern. Nach dieser entscheidet das Bundesgericht heute bei einem Konflikt zwischen den Bestimmungen des Völkerrechts und dem Landesrecht. Künftig sollte laut Stamm das neuere Recht dem älteren vorgehen. Das Thema Volksrechte kontra Landesrecht wird breit diskutiert, seit die SVP eine Volksinitiative angekündigt hat: Die Bundesverfassung soll über das Völkerrecht gestellt werden. Vorbehalten bliebe das zwingende Völkerrecht.
  • ÄRZTE-NACHWUCHS: Der Bundesrat soll die Zugangsbeschränkung zum Medizinstudium überdenken und sich auch finanziell dafür engagieren, dass die Schweiz genügend eigenen Nachwuchs an Ärzten und Ärztinnen hat. Der Nationalrat unterstützte mit 136 gegen 44 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine Motion von Jacques Neirynck (CVP/VD). Bundesrat Johann Schneider-Ammann plädierte vergeblich für ein Nein und verwies auf laufende Initiativen. Von 2008 bis 2013 habe die Zahl der Arztdiplome um 34 Prozent zugenommen, und mehrere Fakultäten hätten zusätzliche Studienplätze geschaffen. Die Ausbildung an Universitäten liege zudem in der Verantwortung der Kantone.
  • SCHNEESOCKEN: Sogenannte Schneesocken werden den Schneeketten nicht gleichgestellt. Der Nationalrat verwarf eine entsprechende Motion des Wallisers Yannick Buttet (CVP) mit 132 zu 38 Stimmen deutlich. In mehreren Ländern, beispielsweise in Frankreich, seien Schneesocken als Ersatzlösung für Schneeketten zugelassen, argumentierte Buttet. Verkehrsministerin Doris Leuthard wandte ein, die Schneesocken genügten den Schweizer Anforderungen nicht. "Die Franzosen sind hier grosszügiger, weil sie tiefere Mindestanforderungen haben." Schneesocken dürften aber überall dort verwendet werden, wo Schneeketten nicht obligatorisch sind. Als Anfahrhilfe seien diese durchaus sinnvoll, sagte Leuthard.
  • STEUERN: Die Steuerregister der Kantone müssen nicht öffentlich sein. Der Nationalrat hat es nach kurzem verbalem Schlagabtausch abgelehnt, dass Kantone über das steuerbare Einkommen und Vermögen und den amtlichen Wert der Grundstücke von Privaten sowie das steuerbare Kapital und den steuerbaren Gewinn von Firmen Auskunft erteilen müssen. Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative von Margret Kiener Nellen (SP/BE) mit 127 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung keine Folge. Nur die Linke hätte den Zugang zu Steuerdaten über das Steuerharmonisierungsgesetz ermöglichen und vereinheitlichen wollen.
  • ENTEIGNUNGEN: Das Bundesgesetz über die Enteignung muss nach Ansicht des Nationalrats modernisiert werden. Die grosse Kammer hiess mit 85 zu 83 Stimmen eine Motion von Fabio Regazzi (CVP/TI) gut, die eine Totalrevision verlangt. Bundesrätin Doris Leuthard hatte vergeblich darauf betont, der Bund sei bereits daran, den Revisionsbedarf an dem aus dem Jahr 1930 stammenden Gesetz abzuklären. Allenfalls würde der Bund eine Vorlage ausarbeiten. Eine Totalrevision sei jedoch nicht nötig.
  • GESUNDHEIT: Der Nationalrat hält die bestehenden Daten zur Belastung und den Stress am Arbeitsplatz für ausreichend. Er lehnte es ab, beim Bundesrat dazu einen Bericht zu bestellen. Ein entsprechendes Postulat der ehemaligen SP-Nationalrätin Josiane Aubert (VD) wurde wie vom Bundesrat beantragt mit 130 zu 55 Stimmen verworfen. Der Bundesrat hatte argumentiert, es gebe bereits genügend Studien zu den gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Diese seien jedoch in verschiedenen Studien aufgeteilt, kritisierte Jacques-André Maire (SP/NE), der den Vorstoss von Aubert übernommen hatte. Gefragt sei jedoch ein "regelmässiges Barometer".

Der Ständerat in Kürze

(sda) UMWELT: Mit der Volksinitiative "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" wollen die Grünen erreichen, dass der Ressourcen- und Energieverbrauch sinkt. Der Ständerat hat am Donnerstag darüber beraten, aber noch keinen Entscheid gefällt. Sowohl die Volksinitiative der Grünen als auch der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates gehen ihm zu weit. Die Initiative sei unrealistisch, der Gegenvorschlag unnötig, lautete der Tenor. Am Ende liess der Rat dennoch die Möglichkeit für einen Gegenvorschlag offen. Er beschloss, das Geschäft mit einem klaren Auftrag an die Kommission zurückzuschicken. Diese soll den Text entschlacken und die von Seiten der Wirtschaft geäusserte Kritik berücksichtigen.

  • VOLKSRECHTE: Bei der Überarbeitung der politischen Rechte sind sich die Räte über die wichtigsten Punkte einig geworden. So wollen sie beispielsweise dabei bleiben, dass Unterschriften für Referenden nicht berücksichtigt werden, wenn sie zwar vor Ablauf der Referendumsfrist bei der Amtsstelle eintreffen, aber von dieser noch nicht beglaubigt worden sind. Auch für die Reihenfolge der Streichung überzähliger Namen gibt es eine Lösung. Hingegen hält der Ständerat daran fest, dass das Geschlecht auf Wahllisten angegeben werden muss. Anders als der Nationalrat will er auch Vertreter der Stimmberechtigten als Wahlbeobachter in den Kantonen oder internationale Beobachter bei Nationalratswahlen zulassen.
  • ABKOMMEN: Der Ständerat hat das geplante neue Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich abgelehnt. Dieses ist damit endgültig vom Tisch. Zunächst hatte die kleine Kammer vom Bundesrat Neuverhandlungen verlangt. Der Nationalrat lehnte das neue Abkommen aber ab, darauf kündigte Frankreich den seit 1953 geltenden Staatsvertrag. Die Verhandlungen seien vorbei, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Die Ablehnung des Abkommens durch den Ständerat war denn auch eher eine Formalität, denn Neuverhandlungen stehen für Frankreich nicht zur Diskussion.
  • STEUERN: Eine Änderung der Verjährungsregeln hat dazu geführt, dass den Behörden weniger Zeit für die Verfolgung von Delikten zur Verfügung stand. Das Parlament hat darum zuerst die Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch und nun auch jene im Steuerstrafrecht verlängert. Eine Ausnahmen machten die Räte bei der Steuerhinterziehung. Der Nationalrat hatte beschlossen, die Verjährungsfrist nicht zu verlängern, sondern bei 10 Jahren zu belassen. Dem hat sich nun auch der Ständerat angeschlossen.

 

Mittwoch, 17. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) WETTBEWERB: Die jahrelangen Bemühungen um eine Revision des Kartellgesetzes sind gescheitert. Der Nationalrat ist am Mittwoch zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage eingetreten, diese ist damit endgültig vom Tisch. Zu Fall gebracht wurde sie von einer bunten Allianz aus SVP, BDP, Grünen und gewerkschaftsnahen Linken. Viele Ratsmitglieder hatten Vorbehalte gegen die Reform der Wettbewerbsbehörden. Wegen den befürchteten Folgen für Arbeitsgemeinschaften stiess auch das geplante Verbot von Abreden unter Konkurrenten in Gewerbe- und Gewerkschaftskreisen auf Widerstand. Kaum umstrittene Elemente der Revision, insbesondere die verbesserte Fusionskontrolle, sind vorläufig ebenfalls vom Tisch.

  • KONSUMENTENSCHUTZ: Der Nationalrat will Kunden, die Waren im Internet bestellen, nicht besser schützen. Eine bürgerliche Mehrheit lehnte es mit 95 zu 84 Stimmen, ab, ein allgemeines Widerrufsrecht im Onlinehandel einzuführen. Bei Käufen via Telefon sollen Kunden hingegen innert 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten können. Die Gefahr, dass Käufer überrumpelt würden, bestehe bei Haustür- und Telefongeschäften, nicht aber bei Internetgeschäften, argumentierte Giovanni Merlini (FDP/TI). Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte vergeblich, diese "künstliche Unterscheidung" lasse sich gar nicht umsetzen. Auch seien Schweizer damit weiterhin gegenüber EU-Bürgern benachteiligt. Die abgespeckte Vorlage geht zurück an den Ständerat.
  • VÖLKERRECHT: Betreffend das umstrittene Verfahren für die vorläufige Anwendung von Staatsverträgen ist der Nationalrat oppositionslos dem Vorschlag der Einigungskonferenz gefolgt. Demnach darf der Bundesrat einen Vertrag nicht anwenden, wenn beide zuständigen Parlamentskommissionen ihr Veto einlegen. Sind sich die Kommissionen nicht einig, gibt es entgegen den früheren Beschlüssen des Nationalrates keine Differenzbereinigung. Und nur indem beide Kommissionen sich dagegen aussprechen, kann der Bundesrat gezwungen werden, auf die vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages zu verzichten. Bei Uneinigkeit der Kommissionen liegt es am Bundesrat, zu entscheiden, ob der Vertrag angewendet wird oder nicht. Nun ist noch ein letztes Mal der Ständerat am Zug.
  • WEINBAU: Der Nationalrat will Schaumwein künftig in das Importkontingent für Weine einrechnen. Er hiess eine entsprechende Motion mit 91 gegen 88 Stimmen bei 8 Enthaltungen gut. Motionär Christophe Darbellay (CVP/VS) will mit dem Vorstoss erreichen, dass dem sinkenden Weinkonsum im Land Rechnung getragen wird. Somit hat sich nun der Ständerat mit dem Anliegen zu befassen. Zwei weitere Motionen, die eine Verkleinerung des Zollkontingents von 170 Millionen Liter importierten Weins und zusätzliche Einfuhrauflagen für ausländische Tropfen forderten, lehnte der Nationalrat ab.
  • LANDWIRTSCHAFT: Äusserst knapp, nämlich mit Stichentscheid von Ratspräsident Ruedi Lustenberger (CVP/LU), hat der Nationalrat es abgelehnt, vom Bundesrat einen Bericht zur Verhinderung des so genannten "Landgrabbing" erstellen zu lassen. Zur Diskussion stand ein Postulat von Maja Ingold (EVP/ZH). Sie hatte wissen wollen, wie sichergestellt werden kann, dass mit öffentlichen Geldern unterstützte Entwicklungsbanken keine landwirtschaftlichen Grossprojekte unterstützen, für die mit Landkäufen der einheimischen Bevölkerung die Lebensgrundlagen entzogen werden.
  • LANDWIRTSCHAFT: Landwirtschaftliche Genossenschaften und Weinbaugenossenschaften sollen leichter Kredite für Strukturverbesserungen erhalten. Der Nationalrat hat mit 88 zu 85 Stimmen bei 15 Enthaltungen eine Motion von André Bugnon (SVP/VD) angenommen. Bugnon kritisierte, die Genossenschaften kämen wegen neuer Weisungen nicht mehr in den Genuss von Finanzhilfen. Die Regel, wonach die Gemeinschaft mehrheitlich aus Produzenten bestehen müsse und diese zudem die Stimmenmehrheit haben müssten, könne im Fall einer Genossenschaft nicht eingehalten werden. Der Bundesrat lehnt eine Gesetzesänderung ab. Er stellt auch in Abrede, dass die Weisungen vor kurzem geändert wurden. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.
  • GESAMTARBEITSVERTRÄGE: Der Nationalrat will den Schwellenwert für die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen nicht erhöhen. Er hat eine Motion von Thomas Aeschi (SVP/ZG) abgelehnt. Der Motionär argumentierte, mit einer höheren Schwelle wäre der Arbeitsmarkt flexibler. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann stellte fest, mit dem Vorschlag Aeschis wären nur noch wenige Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich. Dies würde Druck für eine neue Gesetzgebung auslösen, was das grössere Problem wäre.
  • INDUSTRIE: Der Bund tut nach Ansicht des Nationalrats bereits genug, um von der Krise betroffene Unternehmen in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie zu unterstützen. Die grosse Kammer hat mit 123 zu 59 Stimmen eine Motion von Jacques-André Maire (SP/NE) abgelehnt, die den Bundesrat beauftragen wollte, dringliche Massnahmen für diese Unternehmen vorzuschlagen. Es bestehe ein reelles Risiko einer progressiven Deindustrialisierung, begründete Maire seinen Vorschlag. Bundesrat Johann Schneider-Ammann verwies darauf, dass es bereits heute eine Palette von Massnahmen gebe. "Ich will alles tun, damit sich dieses Land nicht desindustrialisiert", betonte er.
  • BIENEN: In der Schweiz braucht es keinen "Tag der Biene". Das fand die Mehrheit des Nationalrates und lehnte eine Motion von Oskar Freysinger (SVP/VS) ab und damit die Forderung, angesichts des Bienensterbens den 1. März zum Tag der Biene auszurufen. Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann stellte sich gegen das Anliegen und wies gleichzeitig auf die Massnahmen für die Unterstützung der Bienenzucht und die Sensibilisierung für die Probleme der für die Bestäubung wichtigen Insekten hin. "Einen Tag der Biene braucht es dafür nicht."
  • KRANKENKASSEN: Beim neuen Krankenkassen-Aufsichtsgesetz bleibt noch eine einzige Differenz übrig: Der Nationalrat will Versicherungen die Kosten für besondere Prüfungen nur dann selber tragen lassen, wenn ein Hinweis auf Unregelmässigkeiten oder gesetzeswidrige Handlungen vorliegt. Der Ständerat hatte entschieden, dass das betroffene Unternehmen dafür in der Regel selber aufkommen muss. Nun muss er sich noch einmal mit der Frage befassen. Der Rest der Vorlage ist inzwischen bereinigt. Das Parlament will diese noch in der laufenden Session unter Dach und Fach bringen.
  • STRAFVOLLZUG: Opfer, Zeugen und andere von einer Straftat betroffene Personen sollen künftig detailliert Auskunft erhalten über den Strafvollzug, Entlassung oder Flucht des Täters. Die Räte sind sich aber noch nicht einig, unter welchen Bedingungen diese neuen Informationsrechte eingeschränkt werden können. Der Ständerat will die Verhältnismässigkeit wahren und Informationen verweigern, wenn die Interessen des Verurteilten überwiegen. Der Nationalrat hat jedoch daran festgehalten, dass die Informationsrechte nur eingeschränkt werden können, wenn der verurteilten Person eine ernsthafte Gefahr droht.

Der Ständerat in Kürze

(sda) ASYLVERFAHREN: Muss eine asylsuchende Person in einen Dublin-Staat überstellt werden und verhält sie sich so, dass sie nicht transportiert werden kann, kann sie neu wegen unkooperativen Verhaltens in Haft genommen werden. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat zugestimmt. Die neue Haftform wird angewendet, wenn der oder die Asylsuchende nicht mehr in Vorbereitungs- oder in Ausschaffungshaft genommen werden kann und es kein anderes Mittel gibt, um die Überstellung sicherzustellen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Der Bundesrat hatte die neue Haftform vorgeschlagen, weil gemäss Vorgaben der EU in der Dublin-III-Verordnung die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft von heute 18 Monaten auf zusammengezählt noch höchstens 13 Wochen verkürzt werden muss.

  • VERWALTUNG: Der Ständerat hat mit 43 zu 0 Stimmen insgesamt 276,8 Millionen Franken bewilligt für Gebäude der Bundesverwaltung. Der grösste Einzelposten der Immobilienbotschaft sind 76,8 Millionen Franken für das geplante neue Verwaltungszentrum des Bundes in Ittigen bei Bern. Ein Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken soll dem Bundesamt für Bauten und Logistik Handlungsspielraum geben, um dringliche Mietgeschäfte zu tätigen und Chancen am Immobilienmarkt zu nutzen.
  • INFORMATIKPROJEKTE: Der Bundesrat muss keine neue Beschaffungsstrategie für Informatik- und Telekommunikationsprojekte entwickeln. Der Ständerat hat es abgelehnt, ihm einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Der Nationalrat hatte den Bundesrat beauftragen wollen, eine neue Beschaffungsstrategie zu entwickeln und dabei zu regeln, ob die Eigenfertigung oder der Fremdbezug von Informatik-Produkten Vorrang hat. Der Ständerat lehnte die Motion nun aber oppositionslos ab. Es gebe bereits eine Strategie, befand er. Nein sagte der Ständerat auch zu einer weiteren Motion, welche die Informatikprobleme betrifft. Der Nationalrat hatte den Bundesrat beauftragen wollen, die IT-Sachkredite ihrem ursprünglichen Zweck zuzuführen und für den Einkauf von IT-Lösungen zu verwenden. Der Nationalrat hatte die Vorstösse im Rahmen einer Debatte zu Problemen mit Informatikprojekten angenommen. Dabei ging es unter anderem um das gescheiterte Informatikprojekt INSIEME der Steuerverwaltung.
  • BUNDESFINANZEN: Der Ständerat will den Bundesrat nicht ausdrücklich beauftragen, mit Blick auf die bevorstehenden Steuerreformen für Reserven zu sorgen. Er lehnte eine Motion der Finanzkommission des Nationalrats ab. Im März hatte er denselben Vorstoss seiner eigenen Finanzkommission schon einmal abgelehnt. Die Motion mit dem Titel "Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme" stammte von den Finanzkommissionen beider Kammern. Nacht dem Nein des Ständerates zum zweiten Vorstoss ist das vom Nationalrat unterstützte Anliegen vom Tisch.
  • KANTONSVERFASSUNGEN: Der Ständerat hat die geänderten Verfassungen von sieben Kantonen oppositionslos gewährleistet. Es handelt sich um die Kantone Zürich, Bern, Solothurn, Basel-Landschaft, Graubünden und Waadt. Alle Verfassungsänderungen stimmen nach Ansicht des Ständerates mit dem Bundesrecht überein. Im Kanton Zürich wurde das konstruktive Referendum abgeschafft, im Kanton Graubünden das ausserordentliche Behördenreferendum. Im Kanton Bern geht es um die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen, im Kanton Solothurn um die Kantonalisierung der heilpädagogischen Sonderschulen, im Kanton Basel-Landschaft um eine Gasttaxe. Im Kanton Zug gibt es Änderungen bei Wahlverfahren und im Kanton Waadt wird die Verfassungsterminologie an Änderungen des Zivilgesetzbuches angepasst. Nun muss noch der Nationalrat die Verfassungen gewährleisten.

 

Dienstag, 16. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) BANKGEHEIMNIS: Der Nationalrat will Diebe von Bankkundendaten härter bestrafen und auch Käufer ins Visier nehmen. Er hat als Erstrat entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen, gegen den Willen von SP und Grünen. Bereits heute können Bankmitarbeiter bestraft werden, wenn sie Daten weitergeben und damit das Berufsgeheimnis verletzen. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Künftig sollen Datendiebe mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden können, wenn sie sich oder anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen. Zudem sollen neu auch Dritte bestraft werden können, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt für Personen, die in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft in den Besitz von Bankkundendaten gelangen und diese weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden.

  • LEHRLINGSAUSBILDUNG: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge muss in Zukunft berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen Lehrlinge ausbildet - sofern nicht internationale Verpflichtungen dagegen sprechen. National- und Ständerat haben entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen. Die Räte hatten dem neuen Kriterium bereits zugestimmt. Offen war noch, ob es bei allen Beschaffungen gelten würde oder nicht. Am Dienstag ist der Nationalrat nun dem Ständerat gefolgt und hat eine Ausnahmeregelung für öffentliche Beschaffungen gutgeheissen, die Staatsverträgen unterstellt sind. Ohne diese Ausnahme hätte das Lehrlings-Kriterium zur Diskriminierung ausländischer Anbieter führen können, da viele Staaten kein duales Ausbildungssystem kennen.
  • STRAFVERFOLGUNG: Die Verjährungsfristen für die Strafverfolgung bei bestimmten Steuerdelikten werden angepasst. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat entschieden, gegen den Willen von SP und Grünen. Über die Fristen sind sich die Kammern aber noch nicht durchwegs einig. Noch im März war der Nationalrat nicht auf die Vorlage eingetreten, weil sich die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) nicht auf neue Fristen hatte einigen können. In der erneuten Beratung entschied sich die Kommission im Grundsatz, dass bestimmte Verjährungsfristen verkürzt werden können. Die Vorlage geht wieder an den Ständerat.
  • VORSORGE: Der Nationalrat verlangt Steueranpassungen für die Säule 3b der Altersvorsorge. Wird die Versicherung vorzeitig aufgelöst und das Rentenkapital bezogen, soll dieses nicht pauschal besteuert werden, sondern es soll der effektive Ertragsanteil besteuert werden. Der Nationalrat unterstützte mit 120 zu 63 Stimmen eine entsprechende Motion der FDP-Fraktion. Der Vorstoss verlangt, von der heute angewendeten 40-Prozent-Regel abzuweichen. Es brauche eine gerechte, genaue Abrechnung statt der pauschalen Annahme, sagte Sprecher Andrea Caroni (FDP/AR). Der Bundesrat stellte sich gegen das Anliegen.
  • STEUERN: Der Nationalrat möchte Wohneigentümer mit bescheidenem Einkommen steuerlich entlasten. Er hat beim Bundesrat einen Bericht zu möglichen Massnahmen bestellt. Knapp - mit 92 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen - hiess der Rat ein Postulat des ehemaligen Zürcher FDP-Nationalrats und heutigen Zürcher Stadtrats Filippo Leutenegger gut. Das Volk habe zwar an der Urne einen Systemwechsel abgelehnt, doch sei das Kernanliegen einer moderaten Besteuerung im Alter von allen Parteien anerkannt worden, schrieb Leutenegger in seinem Vorstoss. Der Bundesrat soll nun verschiedene Möglichkeiten prüfen, darunter eine Ausdehnung der kantonalen Härtefall-Regeln. Nein sagte der Nationalrat zu Vorstössen der Grünen und Grünliberalen, die eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei gleichzeitiger Abschaffung beziehungsweise Einschränkung der Steuerabzüge forderten.
  • GRENZGÄNGER: Der Bundesrat muss prüfen, wie es sich auswirken würde, wenn italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach den höheren italienischen Steuersätzen besteuert würden. Der Nationalrat hat ein Postulat des Tessiner Lega-Nationalrats Lorenzo Quadri angenommen. Quadri schlägt vor, dass die Schweiz mit Italien einen entsprechenden Vertrag abschliesst. Die Schweiz würde die ganze an der Quelle erhobene Steuer zurückbehalten und die Differenz Italien erstatten. Auf diese Weise stiegen die Einnahmen aus der Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger für beide Länder, argumentierte der Tessiner Nationalrat. Der Bundesrat stellte sich gegen den Auftrag. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erinnerte an die laufenden Verhandlungen mit Italien.
  • LANDESSPRACHEN: Der Nationalrat hat ein Zeichen gesetzt für die Landessprachen. Er fordert Massnahmen gegen die Benachteiligung der Westschweiz bei öffentlichen Aufträgen. Mit 149 zu 38 Stimmen hiess der Nationalrat eine Motion von Dominique de Buman (CVP/FR) gut, deren Umsetzung allerdings bereits in die Wege geleitet ist. Der Bund soll künftig bei der Ausschreibung und bei der Entgegennahme von Angeboten konsequent alle drei Amtssprachen verwenden und akzeptieren. Darüber hinaus bestellte der Nationalrat beim Bundesrat einen Bericht über die Sprachkompetenzen in den Führungsetagen der Bundesverwaltung. Er hiess ein Postulat von Marco Romano (CVP/TI) mit 115 zu 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.
  • FINANZMARKT: Der Nationalrat will wissen, ob sich die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA an die Vorgaben für den Erlass von Regulierungen hält und welche Konsequenzen die Regulierungen haben. Er überwies mit 118 zu 68 Stimmen ein Postulat aus der SVP-Fraktion. Postulant Thomas de Courten (SVP/BL) hatte bei der FINMA einen "Regulierungseifer" festgestellt, der unter anderem kleine und mittelgrosse Banken treffe. Diese würden besonders leiden unter Regulierungen, die eigentlich für Grossbanken konzipiert seien. Der Bundesrat hatte das Postulat abgelehnt und dabei auf bereits laufende Überprüfungen der FINMA hingewiesen.
  • IMMOBILIEN: Der Bundesrat muss prüfen, ob es sinnvoll ist, alle Immobilien des Bundes in einer einzigen "Dienststelle Immobilien" zusammenzuführen. Weiter soll er prüfen, ob diese neue Dienststelle dem Finanzdepartement (EFD) unterstellt würde. Der Nationalrat hat ein Postulat von Albert Vitali (FDP/LU) mit dieser Forderung angenommen. Die heutige Bewirtschaftung der zivilen Bauten im Bundesamt für Bauten und Logistik (EFD) und der militärischen Bauten in Armasuisse Immobilien (VBS) sei intransparent, argumentierte der Motionär. Der Bundesrat hatte dem Nationalrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • FINANZAUSGLEICH: Der Nationalrat will am Finanzausgleich keine Korrekturen anbringen. Er lehnte eine Motion von Petra Gössi (FDP/SZ) mit 116 zu 67 Stimmen ab, die verlangte, bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen die effektive Ressourcenstärke der Geberkantone zu berücksichtigen. Die Konferenz der Geberkantone hatte eine Forderung in dieser Richtung bereits vor einem Jahr vorgebracht. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab. In den vergangenen Jahren habe kein Kanton mehr bezahlt als in der ursprünglichen Bandbreite vorgesehen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
  • MEHRWERTSTEUER: Der Nationalrat will keinen tieferen Mehrwertsteuersatz für elektronische Bücher. Eine Motion, die eine Anpassung an den Satz für gedruckte Bücher verlangte, lehnte er allerdings mit 90 zu 89 Stimmen bei 8 Enthaltungen nur knapp ab. Der Bundesrat hatte ebenfalls ein Nein empfohlen und dabei auf seine in Aussicht gestellte Gesamtschau der Medienlandschaft und das damit verbundene Förderkonzept verwiesen.

Der Ständerat in Kürze

(sda) KINDERBETREUUNG: Der Bund unterstützt die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder für weitere vier Jahre. Nachdem am Dienstag auch der Ständerat der Verlängerung der Anschubfinanzierung zugestimmt hat, stehen dafür ab Februar 2015 weitere 120 Millionen Franken zur Verfügung. Mit dem 2003 gestarteten Programm konnten bisher rund 43'000 neue Plätze in Kinderkrippen oder Tagesschulen geschaffen werden. Weil die Nachfrage aber weiterhin hoch ist, forderte Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP/ZH), die Förderung über 2015 hinaus weiterzuführen. Dies haben beide Räte nun mit grosser Mehrheit beschlossen. Gegen die Verlängerung zur Wehr gesetzt haben sich die SVP, aber auch Vertreterinnen und Vertreter anderer bürgerlicher Parteien.

  • KRANKENKASSEN: Das Krankenkassen-Aufsichtsgesetz ist auf der Zielgeraden. Bis auf drei Differenzen hat der Ständerat die Vorlage bereinigt. So übernahm er beispielsweise den Entscheid der grossen Kammer, dass eine Krankenkasse zu hohe Prämieneinnahmen in einem Kanton im Folgejahr ausgleichen kann, aber nicht muss. Auch bei den Werbeanrufen, bei den Verwaltungskosten oder beim Entschädigungssystem ist der Ständerat auf den Kurs des Nationalrats eingeschwenkt. Schon früher einigten sich die Räte darauf, dass die Aufsichtsbehörde zu hohe Prämien zurückweisen kann. Eine umfassende Aufsicht über Versicherungsgruppen setzte sich nicht durch.
  • MEDIEN: Das neue Radio- und Fernsehgesetz steht: Der Ständerat hat die letzte Differenz bereinigt. Damit müssen künftig alle Haushalte Empfangsgebühren bezahlen - unabhängig davon, ob sie Radio- oder TV-Apparate besitzen. Auch Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken werden zur Kasse gebeten. Schwarzsehen und -hören ist dadurch künftig nicht mehr möglich, Kontrollen der Billag erübrigen sich. Während fünf Jahren nach dem Systemwechsel soll es jedoch Ausnahmen geben. Der Ständerat hatte dies zunächst abgelehnt, seinen Widerstand aber schliesslich aufgegeben. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung ist. Das letzte Wort könnte allerdings das Volk haben - ein Referendum wurde bereits angedroht.
  • VERKEHR: Das Parlament gibt für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz 1,035 Milliarden Franken frei und für den Agglomerationsverkehr 1,699 Milliarden Franken. Der Ständerat hat die entsprechenden Beschlüsse des Nationalrats unverändert übernommen. Mit dem Agglomerationsprogramm soll die Verkehrsinfrastruktur in den Städten und den umliegenden Gemeinden weiter verbessert werden. Mit der dritten Tranche, über die der Ständerat entschieden hat, werden insgesamt 38 Projekte unterstützt. Bei der Engpass-Beseitungung stehen die Strecken Andelfingen ZH - Winterthur, Genf Flughafen - Le Vengeron sowie Luterbach - Härkingen im Kanton Solothurn im Zentrum.
  • ALTERSVORSORGE: Wer gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, soll dieses Arbeitsverhältnis in Zukunft nicht mehr bei der AHV anmelden müssen. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, geringfügige Löhne für Babysitting und andere kleine Dienstleistungen von der AHV-Beitragspflicht zu befreien. Der Entscheid zur Annahme der Motion von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) fiel nach einer hitzigen Diskussion mit 22 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Diskussion über AHV-Beiträge für Angestellte in Privathaushalten war entbrannt, nachdem der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr wegen einer schwarz beschäftigten Putzfrau in die Schlagzeilen geraten war.
  • TIERQUÄLEREI: Wegen der grausamen Jagdmethoden soll die Schweiz Einfuhr und Handel mit Robbenprodukten verbieten. Nach langem Hin und Her hat sich auch der Ständerat für ein solches Verbot ausgesprochen. Er hatte die Motion aus dem Nationalrat zunächst auf Eis gelegt, um den endgültigen Entscheid der Welthandelsorganisation WTO zum EU-Handelsverbot abwarten. Dieses war von Kanada und Norwegen angefochten worden. Nachdem die WTO das Verbot grundsätzlich für rechtmässig erklärt hatte, stimmte die kleine Kammer dem Anliegen in leicht abgeänderter Form zu.
  • SCHWANGERSCHAFT: Der Bundesrat soll gegen Abtreibungen vorgehen, die einzig erfolgen, weil das Geschlecht des Kindes nicht dem Wunsch der Eltern entspricht. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion von Pascale Bruderer (SP/AG) stillschweigend angenommen. Sie fordert, dass der Bundesrat die bestehenden Anforderungen an frühe pränatale Untersuchungen präzisiert, um das Missbrauchsrisiko zu reduzieren. Ein solches Risiko bestehe, wenn das Geschlecht als Nebenbefund pränataler Tests eruiert und den Eltern mitgeteilt werde, gab Bruderer zu bedenken. Der Bundesrat hatte sich mit der Motion einverstanden erklärt. Diese geht nun an den Nationalrat.
  • ALTLASTENSANIERUNG: Im Grundsatz sind sich National- und Ständerat bereits einig: Für Bundesbeiträge an die Sanierung von schadstoffhaltigen Deponien sollen die Regeln gelockert werden. Ein Punkt ist jedoch noch umstritten: Der Ständerat beharrt darauf, dass die Frist für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen um fünf Jahre verlängert wird. Der Nationalrat hatte sich für eine Verlängerung um zehn Jahre ausgesprochen. Er muss sich nun nochmals über die Vorlage beugen.
  • ALTERSVORSORGE: Der Ständerat hat als Erstrat das Abkommen über soziale Sicherheit mit Südkorea einstimmig gutgeheissen. Erwerbstätige aus der Schweiz und aus Südkorea sollen künftig keine AHV- und IV-Leistungen mehr bezahlen müssen, wenn sie für eine begrenzte Dauer im jeweils anderen Land arbeiten. Heute sind diese Personen in beiden Ländern sozialversicherungspflichtig. Durch die Vermeidung der Doppelversicherung werde der Einsatz von Personal im anderen Staat erleichtert, schrieb der Bundesrat in der Botschaft. Das Abkommen war im Januar anlässlich des Besuchs der südkoreanischen Präsidentin in Bern unterzeichnet worden. Der Nationalrat muss noch darüber befinden.
  • WERBEVERBOT: Der Ständerat ist der Ansicht, dass die heutigen Gesetze genügen, um missbräuchliche Werbung für medizinische Eingriffe und Behandlungen zu vermeiden. Er hat eine Motion von SP-Nationalrat Thomas Hardegger (ZH) deshalb stillschweigend abgelehnt. Hardegger wollte den Bundesrat beauftragen, der Umgehung des Werbeverbots für Ärztinnen und Ärzte einen Riegel zu schieben. Anstelle der Ärzte würden Kliniken oder Arztpraxen unter anderem mit sogenannten Informationsveranstaltungen für medizinische Behandlungen werben, machte er geltend. Der Ständerat stellte sich jedoch wie der Bundesrat auf den Standpunkt, dass die gesetzlichen Bestimmungen dafür bereits ausreichend seien. Damit ist die Motion vom Tisch.
  • INVALIDENVERSICHERUNG: Zur Sanierung der Invalidenversicherung will der Ständerat auch wieder die Kinderzulagen und die Reisekosten aufs Tapet bringen. Seiner Meinung nach braucht es dafür aber keinen neuen Auftrag an den Bundesrat, weil die Nationalratskommission diese Anliegen der 6. IV-Revision bereits wieder aus der Schublade geholt hat. Die Beratungen darüber werden voraussichtlich im November aufgenommen. Der Ständerat lehnte darum die vom Nationalrat beschlossene Ergänzung einer Motion von Urs Schwaller (CVP/FR) ab. Den übrigen Anliegen der Motion haben beide Räte bereits zugestimmt. Diese betreffen den Schuldenabbau, die Betrugsbekämpfung und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
  • ALTERSVORSORGE: Im Hinblick auf die Reform der Altersvorsorge 2020 soll der Bundesrat die Auswirkungen des Mischindex' auf die AHV-Renten untersuchen. Der Ständerat hat einem Postulat mit diesem Anliegen zugestimmt. Der Mischindex, der dem Durchschnitt von Lohn- und Preisindex entspricht, dient der Anpassung der Renten an Lohn- und Preisentwicklung. Die Rentenhöhe werde bei der Reform der Altersvorsorge einer der wichtigsten Diskussionspunkte sein, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE), die den Vorstoss eingereicht hatte. Es sei deshalb besonders wichtig, die Auswirkungen des Mischindex' auf die Renten zu kennen.
  • LEBENSQUALITÄT: Der Ständerat hat den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zur Lebensqualität und zur Wohlfahrt in der Schweiz vorzulegen. Konkret soll er unter anderem einige politische Massnahmen mittels des für Ende 2014 angekündigten Systems zur Messung der Wohlfahrt überprüfen. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat von Claude Hêche (SP/JU) an den Bundesrat überwiesen. Dieser hatte die Annahme der Motion beantragt. Im Bericht werde eine erste Analyse zu Stand und Entwicklung wesentlicher Aspekte der Wohlfahrt und der Lebensqualität durchgeführt, kündigte der Bundesrat an.

 

Montag, 15. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) AUSLANDSCHWEIZER I: Die Rechte und Pflichten der über 730'000 Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen werden in einem neuen Gesetz gebündelt. Der Nationalrat hat am Montag die letzten Differenzen in der Vorlage ausgeräumt und diese für die Schlussabstimmung bereitgemacht. Das Gesetz schreibt vor, dass sich Auslandschweizer weiterhin registrieren lassen müssen. Der Nationalrat schloss sich in diesem Punkt dem Ständerat und einer Forderung der Auslandschweizer-Organisation an. Ebenso setzte die kleine Kammer durch, dass wer vom Ausland aus in der Schweiz abstimmen will, sich zusätzlich zur Registrierung ins Stimmregister eintragen lassen muss. Der Nationalrat hätte wie der Bundesrat nur noch eine freiwillige Registrierung gewollt.

  • AUSLANDSCHWEIZER II: Der Bundesrat muss darlegen, wie in anderen Ländern die politische Vertretung von Auslandbürgern und -bürgerinnen geregelt ist und gehandhabt wird. Der Nationalrat bestellte einen Bericht dazu mit einem stillschweigend überwiesenen Postulat. Der Bundesrat hatte diesen Vorstoss der Staatspolitischen Kommission zur Annahme beantragt. Nach Angaben des Bundesrates hatten 2013 nur in Frankreich, Italien und Portugal Auslandbürger und -bürgerinnen Sitze in den Parlamenten inne.
  • VERNEHMLASSUNGEN: National- und Ständerat haben die Regeln für das Vernehmlassungsverfahren präzisiert. Umstritten war, in welchen Fällen der Bundesrat auf eine Vernehmlassung verzichten kann. Dies ist neu explizit geregelt: Auf eine Vernehmlassung kann der Bundesrat dann verzichten, wenn keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind oder wenn das Vorhaben vorwiegend die Organisationen oder das Verfahren von Bundesbehörden betrifft. Diese beiden Fälle sind im Ausnahmekatalog verankert. Der Nationalrat hat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Damit ist das revidierte Vernehmlassungsgesetz bereit für die Schlussabstimmung. Zunächst hatte der Nationalrat Ausnahmen generell abgelehnt: Nach seinem Willen sollte der Bundesrat künftig in jedem Fall eine Vernehmlassung durchführen müssen. Der Ständerat beharrte auf Ausnahmen, kam dem Nationalrat aber beim Katalog entgegen.
  • POLITISCHE RECHTE: Die Räte sind sich einig geworden darin, dass Unterschriften für Referenden nicht berücksichtigt werden, wenn sie zwar vor dem Ende der Referendumsfrist bei der Amtsstelle eintreffen, aber von dieser noch nicht beglaubigt worden sind. Der Nationalrat debattierte das Gesetz über die politischen Rechte und folgte in diesem Punkt der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) und bereinigte die Differenz. Eine Minderheit von SP und Grünen hätte bei der Version des Nationalrates bleiben wollen und auch rechtzeitig eingegangene, aber in der Referendumsfrist noch nicht bescheinigte Unterschriften berücksichtigen wollen.
  • SCHWEIZ - EU: Der Bundesrat muss in einem Bericht den Stand der Beziehungen der Schweiz zur EU analysieren. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat von Thomas Aeschi (SVP/ZG) angenommen, mit 111 zu 71 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Der Bundesrat hatte sich dagegen gestellt. Der Bundesrat halte den bilateralen Weg derzeit für das beste europapolitische Instrument, sagte Aussenminister Didier Burkhalter. Deshalb gelte es in erster Linie, die Anstrengungen zur Erneuerung dieses Wegs weiterzuverfolgen. Nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar müssten die Kräfte darauf konzentriert werden, eine Lösung zu finden - nicht auf das Erstellen eines Berichts.
  • ENTWICKLUNGSHILFE I: Der Nationalrat will Entwicklungshilfe nicht als Druckmittel in der Migrationspolitik einsetzen. Er hat eine Motion von Oskar Freysinger (SVP/VS) mit 117 zu 76 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Feysinger forderte, dass die Schweiz die Entwicklungshilfe reduziert, wenn ein Land sich weigert, mit ihr ein Abkommen zur Rücknahme abgewiesener Asylsuchender abzuschliessen. Aussenminister Didier Burkhalter argumentierte, dies könnte kontraproduktiv sein. Die betroffenen Länder könnten nämlich beschliessen, gar nicht mehr mit der Schweiz zusammenzuarbeiten. Im Jahr 2012 hatte der Nationalrat eine Motion angenommen, die noch weiter gegangen war. Der Ständerat hatte den Vorstoss jedoch abgelehnt.
  • ENTWICKLUNGSHILFE II: Die Entwicklungshilfe der Schweiz soll nicht davon abhängen, wie hoch die Militärausgaben eines Landes sind. Der Nationalrat hat eine Motion von Roland Büchel (SVP/SG) für ein neues Kriterium in der Entwicklungshilfe mit 128 zu 61 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Nach dem Willen Büchels sollte sich die Schweiz nur noch in Ländern engagieren, die im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt über die letzten fünf Jahre nicht mehr als doppelt so viel für das Militär ausgaben wie die Schweiz. Aussenminister Didier Burkhalter gab zu bedenken, dies wäre dem Demokratisierungsprozess und der Stabilität dieser Länder abträglich und damit letztlich kontraproduktiv.
  • ENTWICKLUNGSHILFE III: Der Nationalrat will am Ziel festhalten, die Ausgaben für Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Er hat eine Motion für eine Verlängerung der Frist bis 2020 mit 109 zu 82 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Motionär Albert Vitali (FDP/LU) argumentierte, das Ausgabenwachstum in der Entwicklungshilfe sei zu hoch. Aussenminister Didier Burkhalter machte darauf aufmerksam, dass sich das Parlament mit klarer Mehrheit für das Ziel von 0,5 Prozent bis 2015 ausgesprochen habe. Die Zielvorgabe der UNO liege ausserdem bei 0,7 Prozent. Fünf mit der Schweiz vergleichbare Länder haben dieses UNO-Ziel bereits überschritten.
  • MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN: Der Nationalrat verlangt vom Bundesrat, sich auf internationaler Ebene für eine von Massenvernichtungwaffen freie Zone im Nahen Osten einzusetzen. Er unterstützte eine entsprechende Motion der SP-Fraktion, über die nun der Ständerat zu befinden hat. Die SP hatte auf die Einigung vom September 2013 verwiesen, die Chemiewaffen von Syrien zu vernichten. Dieser Schritt könne genutzt werden, um den Einsatz von Massenvernichtungswaffen zu stigmatisieren. Der Besitz dieser Waffen sollte namentlich im Nahen und Mittleren Osten verboten werden. Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden. Roland Borer (SVP/SO) bekämpfte den Vorstoss. Ein Engagement in dieser Richtung habe das Parlament bereits mehrere Male beschlossen. Nun müssten andere handeln.
  • STAATSVERTRÄGE: Der Nationalrat hat als Zweitrat den Bericht des Bundesrates zu den im Jahr 2013 abgeschlossenen internationalen Verträgen zur Kenntnis genommen. Im letzten Jahr wurden 429 Verträge neu abgeschlossen und 212 Verträge geändert. Anhand des Berichts kann das Parlament überprüfen, ob die Verträge in die Zuständigkeit des Bundesrates fallen oder nicht. Falls es der Ansicht ist, ein Vertrag bedürfe einer parlamentarischen Genehmigung, kann es den Bundesrat beauftragen, ihm diesen nachträglich zu unterbreiten. Für das Jahr 2013 hatten die Räte keine Einwände.
  • RATSBETRIEB: Muss ein Mitglied des Nationalrates wegen eines Todesfalles in der Familie der Session fernbleiben, galt das bisher nicht als Entschuldigungsgrund. Der Nationalrat hat nun sein Geschäftsreglement geändert, nicht zuletzt wegen der Parlamentarierratings. Listen der Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die häufig den Sitzungen fernbleiben, kursieren immer wieder in den Medien. Dort soll künftig nicht mehr erscheinen, wer wegen des Todes der Partnerin oder des Partners, von Vater oder Mutter, Kindern oder Geschwistern einer Ratssitzung fernbleibt.
  • STRASSENVERKEHR I: Statt eines Strassentunnels unter dem Genfersee hindurch möchte die Genfer Regierung eine Brücke über den See bauen. Genf erhofft sich dafür Beiträge aus Bundesbern - doch Verkehrsministerin Doris Leuthard machte in der Fragestunde des Nationalrats deutlich, dass diesbezüglich noch kein Entscheid gefallen sei. Das Genfer Stimmvolk entscheidet am 28. September über eine SVP-Initiative, die den Bau eines Tunnels unter dem See fordert. Die Genfer Kantonsregierung lehnt die Initiative ab, auch weil sie befürchtet, dass ein Tunnel unter dem See bei der Stadt der Seeüberquerung den Todesstoss geben würde, da Bern das Projekt dann nicht mehr als prioritär einstufen würde. Eine Finanzierung durch den Bund könnte sich dadurch in Luft auflösen.
  • STRASSENVERKEHR II: Weniger Unfälle dank mehr Lärm: Nationalrat Maximilian Reimann (SVP/AG) schlägt vor, E-Bikes so auszurüsten, dass sie konstant einen Ton abgeben. Doch der Bundesrat winkt ab: Schliesslich wolle die Regierung den Verkehrslärm verringern und nicht vergrössern, sagte Bundesrätin Doris Leuthard in der Fragestunde des Nationalrats. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich die Lenker in falscher Sicherheit wiegen würden. Reimann hatte vorgeschlagen, E-Bikes so auszurüsten, dass sie einen Ton von sich geben, "vergleichbar etwa mit dem Geräusch, das der Tretmechanismus eines konventionellen Fahrrads erzeugt".
  • NAGRA: Der Bundesrat hat nichts dagegen einzuwenden, dass die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) das Forum Vera finanziell unterstützt. Die Nagra sei eine private Organisation, sagte Energieministerin Doris Leuthard in der Fragestunde des Nationalrats. Es liege in ihrer Kompetenz, an wen und wie viel Geld sie verteile. Dass die Nagra das Forum Vera unterstütze, sei im Übrigen bereits bekannt gewesen. Der Bundesrat begrüsse aber die Transparenz.

Der Ständerat in Kürze

(sda) FAMILIENPOLITIK: Das Parlament empfiehlt eine CVP-Initiative zur Ablehnung, die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien will. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat mit 27 zu 14 Stimmen gegen das Volksbegehren ausgesprochen. Aus Sicht der CVP ist es widersinnig, wenn auf Kinder- und Ausbildungszulagen Steuern gezahlt und so ein Teil des Geldes wieder dem Staat abgeliefert werden muss. Die Gegner der Initiative führten hingegen ins Feld, diese reisse ein Loch in die Steuerkasse. Zudem würden einzig privilegierte Familien davon profitieren: Bis zu einem Einkommen von 90'000 bis 100'000 Franken habe die Initiative keine oder nur eine vernachlässigbare Wirkung, sagte der Präsident der Wirtschaftskommission, Roberto Zanetti (SP/SO).

  • STIPENDIEN: Um der Stipendieninitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, will das Parlament die Stipendienvergabe schweizweit vereinheitlichen. Noch sind sich die Räte aber nicht einig, ob mit der Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes auch ein Minimalbetrag für ein Stipendium festgelegt werden soll. Der Ständerat hat dies erneut abgelehnt. Der Nationalrat hingegen will die im Stipendienkonkordat vorgesehenen Mindestansätze vorschreiben. Diese liegen für ein Uni-Studium derzeit bei 16'000 Franken pro Jahr. Der Ständerat will nur die formellen Vorschriften aus dem Stipendienkonkordat übernehmen.
  • WAFFEN: Das Parlament genehmigt das internationale Abkommen über den Waffenhandel. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat den Vertrag "Arms Trade Treaty" (ATT) einstimmig gutgeheissen. Dieses Abkommen setzt erstmals völkerrechtlich verbindliche Standards zur Regelung und zur Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen. Unterzeichnerstaaten müssen prüfen, ob mit gelieferten Waffen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden könnten. Waffentransfers dürfen nicht bewilligt werden, wenn die Waffen bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet werden können. Die Schweiz erfüllt diese Vorgaben bereits, Gesetzesänderungen sind daher nicht nötig.
  • BUSSE: Bussen sollen nicht von den Steuern abgezogen werden dürfen. Das will der Ständerat im Gesetz festschreiben. Beim Bundesrat rennt er damit offene Türen ein. Dieser hatte erst am Freitag einen Bericht zur Frage vorgelegt, wie finanzielle Sanktionen steuerlich behandelt werden können. Weil eine gesetzliche Regelung fehlt und die Praxis der Kantone nicht einheitlich ist, schlug er eine Änderung der einschlägigen Gesetze vor. Mit der Annahme einer Motion von Werner Luginbühl (BDP/BE) würde er formell den Auftrag dazu bekommen. Dem muss nun aber noch der Nationalrat zustimmen, der das Anliegen letztes Jahr schon einmal abgelehnt hatte.
  • FLEISCH: Seit diesem Sommer gelten für Reisende neue Regeln für die Einfuhr von Fleisch. Nun verlangt der Ständerat, dass der Bundesrat diese Bestimmungen wieder ändert. Die kleine Kammer stört sich vor allem daran, dass Private so viel Fleisch in die Schweiz mitbringen dürfen wie sie wollen. Die Freimenge liegt bei einem Kilogramm. Auf allem, was darüber liegt, werden 17 Franken Einfuhrzoll pro Kilogramm erhoben. Vor dem 1. Juli 2014 galt eine Obergrenze von 20 Kilogramm am Tag, die nun aufgehoben worden ist. Darunter litten vor allem kleine Unternehmen in Grenznähe, kritisierte Ivo Bischofberger (CVP/AI). Der Rat nahm seine Motion, die wieder eine quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr verlangt, mit grosser Mehrheit an.
  • GRENZÜBERWACHUNG: Das Parlament will die EU-Verordnung für das europäische Grenzüberwachungssystem EUROSUR übernehmen. Diese regelt den Informationsaustausch und koordiniert die Überwachung der Schengen-Aussengrenzen. Ziel ist es, die Reaktionsfähigkeit der Grenzüberwachungsbehörden zu verbessern und Sicherheitslücken aufgrund mangelhafter Zusammenarbeit verschiedener Behörden zu vermeiden. Dank der besseren Überwachung der Aussengrenze sollen aber auch Seerettungen erleichtert werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dieser Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands zugestimmt.
  • VORSORGE: Der Ständerat will die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die dritte Säule nicht erhöhen. Er hat eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion mit 26 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die kleine Kammer folgte mit diesem Entscheid dem Bundesrat. Es handle sich um "eine relativ teure Lösung für relativ wenig Leute", hatte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gewarnt. Die Motion ist damit vom Tisch.

 

Donnerstag, 11. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) MEDIEN: Bei den Radio- und TV-Gebühren zeichnet sich keine Einigung zwischen den Räten ab. Der Ständerat möchte, dass künftig jeder Haushalt Gebühren zahlt; der Nationalrat hingegen hat sich am Donnerstag mit 110 zu 74 Stimmen bei 3 Enthaltungen zum zweiten Mal für befristete Ausnahmen ausgesprochen. Haushalte, die keinen Radio- und Fernsehempfang haben, sollen gemäss dem Nationalrat auf Gesuch hin während fünf Jahren nach der Einführung des neuen Systems von der Abgabe befreit werden. Es sei unfair, wenn Menschen ohne Fernsehen, Radio und Internetempfang zur Kasse gebeten würden, argumentierten die Befürworter aus den Reihen von SVP, FDP und Grünen. Damit geht die Vorlage mit einer Differenz zurück an den Ständerat.

  • ALTLASTENSANIERUNG: Das Parlament will die Kantone länger unterstützen bei der Sanierung von mit Schadstoffen belasteten Standorten und deshalb die Frist für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen verlängern. Doch sind sich die Kammern noch nicht einig, um wie viele Jahre. Es geht um Beiträge für die Sanierung von belasteten Standorten. Gemäss heutigem Recht bezahlt der Bund Beiträge, wenn seit 1. Februar 1996 an einem Standort keine schädlichen Abfälle mehr deponiert worden sind. Der Nationalrat beschloss am Donnerstag den 1. Februar 2006 als neues Stichdatum. Der Ständerat und auch der Bundesrat wollen die Frist gegenüber dem geltenden Recht um nur fünf Jahren verlängern, bis 1. Februar 2001.
  • SATELLITENNAVIGATION: Die Schweiz kann sich am Aufbau der Satellitennavigationsprogramme Galileo und Egnos der EU beteiligen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat das entsprechende Kooperationsabkommen genehmigt. Die europäischen Systeme sollen eine Alternative sein zum vom US-Militär kontrollierten GPS-Navigationssystem. Das Abkommen wird in der Schweiz seit Anfang Jahr bereits vorläufig angewendet. Nach dem Beschluss der Räte kann es definitiv in Kraft treten. Der Nationalrat stimmte mit 159 zu 21 Stimmen zu. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP. Eine Minderheit der SVP wollte nicht auf die Vorlage eintreten, drang aber nicht durch.
  • ENERGIE: Der Bundesrat soll sich auf internationaler Ebene gegen Fracking-Pläne am Bodensee einsetzen. Das fordert Lukas Reimann (SVP/SG) in einer Motion, die der Nationalrat mit 98 zu 68 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen hat. Der Bodensee diene für fast fünf Millionen Menschen als Trinkwasserspeicher und habe für die Region eine enorme Bedeutung, sagte Reimann. Dass britische Unternehmen in dieser Region mit der Fracking-Technologie nach Gas bohren möchten, sei ein "nicht hinnehmbares Risiko für Umwelt, Sicherheit und Tourismus". Umweltministerin Doris Leuthard hatte im Rat vergeblich für die Ablehnung der Motion geworben. Diese geht nun an den Ständerat.
  • GEWÄSSERSCHUTZ: Der Bundesrat soll zusammen mit den Kantonen dafür sorgen, dass wertvolles Landwirtschaftsgebiet, das bei der Ausscheidung des Gewässerraums verloren geht, effektiv ersetzt wird. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion stillschweigend überwiesen. In Bezug auf den Ersatz der Fruchtfolgeflächen - der wertvollsten Landwirtschaftsflächen - bestehe Klärungsbedarf, sagte Kommissionssprecher Daniel Fässler (CVP/AI).
  • AUSLANDSCHWEIZER: Der Nationalrat will es den über 730'000 Auslandschweizern ermöglichen, bei der PostFinance Konten für den Zahlungsverkehr eröffnen. Nötigenfalls soll das auch gesetzlich verankert werden. Eine vom Nationalrat mit 126 zu 53 Stimmen bei 11 Enthaltungen unterstützte entsprechende Motion geht nun an den Ständerat. Der Bundesrat stellte sich gegen das Anliegen. Auslandschweizer hätten immer mehr Schwierigkeiten, Bankbeziehungen in der Schweiz aufzunehmen und zu unterhalten, machte Motionär Roland Büchel (SVP/SG) geltend. Dieselbe Forderung hatte im August bereits der Auslandschweizerrat mit einer Resolution gestellt.
  • VOLKSRECHTE: SVP-Nationalrat Oskar Freysinger ist im Nationalrat damit gescheitert, eine Gedenkminute für den 11. September 1949 in der Schweiz durchzuführen. An diesem Tag habe das Volk gegen den Widerstand der Parteien die Volksrechte wieder eingeführt. Mit einer Volksinitiative habe der Souverän 600 Vollmachtsbeschlüsse aufgehoben, die von den Weltkriegen herrührten, begründete Freysinger seinen am Donnerstag gestellten Ordnungsantrag im Nationalrat. Doch selbst seine eigene Fraktion zeigte kaum Gehör; der Antrag wurde mit 169 zu 6 Stimmen aus der SVP verworfen.

Der Ständerat in Kürze

(sda) SCHULDENPRÄVENTION: Das Parlament will aggressive Werbung für Kleinkredite verbieten, um insbesondere Jugendliche vor Überschuldung zu schützen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat zugestimmt. Er hat die Änderungen des Konsumkreditgesetzes am Donnerstag mit 24 zu 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen. Dabei sprach er sich für strengere Regeln aus als der Nationalrat. Fest steht bereits, dass das Parlament zunächst auf Selbstregulierung setzt: Welche Werbung als aggressiv gilt, kann die Kreditbranche selbst definieren. Das Gesetz verlangt, dass sie dies in einer Vereinbarung regelt. Noch uneinig sind sich National- und Ständerat in der Frage, wann der Bundesrat eingreifen und festlegen soll, was genau unter das Verbot fällt.

  • ASYLGESETZ: Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, welche das Stimmvolk 2013 gutgeheissen hat, werden um vier Jahre verlängert. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat zugestimmt. Dies gibt dem Bund unter anderem die Möglichkeit, die Testphase für beschleunigte Asylverfahren weiterzuführen. Das Parlament hatte das Asylgesetz im Jahr 2012 revidiert und einen Teil der Änderungen für dringlich erklärt. Diese traten damit umgehend in Kraft. Sie sind jedoch befristet gültig. Würden sie nicht verlängert, träte Ende September 2015 wieder das frühere Recht in Kraft. Die dringlichen Änderungen sollen im Rahmen der geplanten Revision des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylverfahren unbefristet ins ordentliche Recht überführt werden. Es ist jedoch nicht sicher, ob diese bis im September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann.
  • STAATSVERTRÄGE: National- und Ständerat sind sich beim Verfahren für die vorläufige Anwendung von Staatsverträgen auch in der dritten Beratungsrunde nicht einig geworden. Der Ständerat hält an der geltenden Regelung fest, dass der Bundesrat in dringlichen Fällen in Eigenregie entscheiden kann. Der Nationalrat hingegen möchte den zuständigen Parlamentskommissionen ein Vetorecht gegen die vorläufige Anwendung einräumen. Die Vorlage wird nun ein Fall für die Einigungskonferenz. Hintergrund ist die vorläufige Anwendung des UBS-Staatsvertrags mit den USA 2009 gegen den Willen der Kommissionen. Das Parlament verlangte in der Folge eine Änderung der Regeln.
  • OPFERSCHUTZ: Opfer und andere von einer Straftat betroffene Personen sollen künftig detailliert Auskunft erhalten über Strafvollzug, Entlassung oder Flucht des Täters. Der Ständerat hat den entsprechenden Vorschlägen des Nationalrats zugestimmt. Allerdings will er, dass die Interessen von Opfer und Verurteiltem dabei gegeneinander abgewogen werden. Der Nationalrat will die Informationen lediglich verweigern, wenn der Verurteilte dadurch einer Gefahr ausgesetzt würde.
  • STRAFTATEN: Nach Ansicht des Ständerats sind Magistratspersonen und Beamte ausreichend vor Angriffen geschützt. Er hat eine Motion von Didier Berberat (SP/NE) abgelehnt, die verlangte, alle Straftaten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Opfer von Amtes wegen zu verfolgen. Während sich Berberat davon eine abschreckende Wirkung versprach, befürchteten andere Ratsmitglieder ein "Zweiklassen-System" und sprachen von "gesetzgeberischen Aktionismus". Auslöser für den Vorstoss war ein Angriff auf einen Bundesrichter im letzten Jahr. Auch der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen. Er befürchtete insbesondere, dass Gerichte durch gezielte Angriffe handlungsunfähig gemacht werden könnten.

 

Mittwoch, 10. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) KINDERBETREUUNG: Der Nationalrat will die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder weitere vier Jahre lang finanziell unterstützen. Stimmt auch der Ständerat zu, stellt der Bund für Krippenplätze und Tagesschulen ab 2015 weitere 120 Millionen Franken zur Verfügung. Das Programm läuft seit 2003 und ist schon einmal verlängert worden. Bisher konnten damit rund 43'000 neue Plätze für die Kinderbetreuung geschaffen werden, die Nachfrage ist aber weiterhin hoch. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative hatte die Bildungskommission des Nationalrats eine Vorlage für eine erneute Verlängerung vorgelegt. Nur die SVP und ein Teil der FDP waren der Meinung, dass eine Förderung nicht mehr nötig sei. Der Ständerat ist nächste Woche am Zug.

  • MEDIZINALBERUFE: Das revidierte Medizinalberufegesetz soll die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin stärken und mit Ausbildungszielen auch der neu in der Verfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung tragen. Das wird im Parlament nicht bestritten. Doch in einzelnen Punkten hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat Ergänzungen am Gesetz angebracht. Umstritten war im Nationalrat einzig, ob eine Landessprache beherrschen muss, wer sich ins Medizinalberuferegister eintragen lassen will - damit drang die Mehrheit durch - oder ob diese Anforderung erst für eine Praxisbewilligung oder einer Anstellung massgebend sein soll, wie es die Minderheit wollte. Die Vorlage geht wieder an den Ständerat.
  • VORSORGE: Für Wohlfahrtsfonds, die Unternehmen für Notlagen freiwillig errichten, sollen die Vorschriften gelockert werden. Der Nationalrat hat Änderungen im Zivilgesetzbuch gutgeheissen. Dabei überlässt er es dem Ständerat, vom Bundesrat empfohlene Präzisierungen zu prüfen. Der Nationalrat hiess die im Grundsatz unbestrittene Vorlage seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) mit 133 Stimmen und ohne Gegenstimme gut. 55 Mitglieder von SP und Grünen enthielten sich allerdings der Stimme. Minderheitsanträge dieser beiden Fraktionen, die die bundesrätlichen Empfehlungen aufgenommen hatten, waren zuvor abgelehnt worden.
  • BALLENBERG: Das Freilichtmuseum Ballenberg in Brienz im Berner Oberland erhält vorläufig nicht mehr Geld vom Bund. Der Nationalrat lehnte eine Motion aus dem Ständerat ab, weil er der Diskussion über die Kulturbotschaft für die Jahre 2016 bis 2019 nicht vorgreifen wollte. Damit ist das Geschäft vom Tisch. Der Nationalrat folgte stillschweigend der vorberatenden Kommission. Diese hatte vor ihrem Entscheid mit dem Stiftungsratspräsidenten des Museums und alt Nationalrat Yves Christen (FDP/VD) ein Gespräch geführt. Christen selbst hatte Mitte August in einem Interview mit der "Berner Zeitung" den Geldbedarf des Ballenberg relativiert. Der genannte Finanzbedarf von 90 Millionen Franken - auf zehn Jahre verteilt - seien ein Wunsch. Es werde wesentlich weniger Geld nötig sein.
  • ORGANSPENDEN: Die Bereitschaft, im Todesfall Organe zu spenden, könnte künftig auf der Versichertenkarte vermerkt werden. Der Nationalrat möchte den Bundesrat beauftragen, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Damit will er den Mangel an verfügbaren Organen entschärfen. Motionärin Viola Amherd (CVP/VS) verwies darauf, dass gemäss Umfragen zwar 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung zu einer Organspende bereit seien, jedoch nur wenige tatsächlich einen Spenderausweis auf sich tragen würden. So gehe ein grosses Potenzial an Spenderorganen verloren. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab. Im Gegensatz zur Versichertenkarte könne der heutige Spenderausweis rasch und eigenhändig geändert werden, gab Gesundheitsminister Alain Berset zu bedenken.
  • ZULASSUNGSTOPP: Der Nationalrat möchte den Bundesrat beauftragen, ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit einzuführen. Eine entsprechende Motion von Jürg Stahl (SVP/ZH) hiess er mit 128 zu 58 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut. Die Vertragsfreiheit soll gemäss der Motion nur dann zur Anwendung kommen, wenn in einem Kanton mehr Ärzte praktizieren als für die medizinische Versorgung der Bevölkerung notwendig ist. Die entsprechende Anzahl soll der Bundesrat nach Anhörung der Ärzte und der Versicherer festlegen. Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen. Diese geht nun an den Ständerat.
  • BERUFLICHE VORSORGE: Der Nationalrat macht Druck für einen tieferen Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge. Er verlangt mit einer mit 132 gegen 48 Stimmen unterstützen Motion aus der FDP Massnahmen gegen die "ungewollte Umverteilung" von den Erwerbstätigen zu den Rentnern. Zu der Umverteilung kommt es, weil laut Motionär Peter Schilliger (FDP/LU) "nicht erfüllbare gesetzliche Mindestleistungen das Kapitaldeckungsprinzip untergraben". BVG-Einrichtungen sollten deshalb im Vorsorgeausweis angeben, wie viel Kapital für die Stützung des zu hohen Mindestumwandlungssatzes umverteilt werde, verlangte er. Der Bundesrat lehnte die Motion mit Verweis auf die Altersvorsorge 2020 ab - die Botschaft will er noch vor Ende Jahr verabschieden.
  • INVALIDENVERSICHERUNG: Ärzte, Hebammen oder Chiropraktoren sollen längere Arbeitsunfähigkeiten nicht einer IV-Stelle melden müssen. Der Nationalrat hat eine solche Meldepflicht mit 127 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Der Ständerat hatte mit der Motion unnötige IV-Fälle vermeiden wollen. Angenommen wurde hingegen eine Motion der Gesundheitskommission des Nationalrats. Stimmt auch der Ständerat dieser zu, muss der Bundesrat Massnahmen entwickeln, um die Früherfassung von Krankheitsfällen von Erwerbstätigen und deren Rückkehr in den Arbeitsprozess zu verbessern. Arbeitgeber, Ärzte und IV-Stellen sollen dafür ausgerüstet werden, die Federführung des gezielten "Zurück-an-die-Arbeit"-Managements zu übernehmen.
  • ROHSTOFFHANDEL: Der Nationalrat will den Bundesrat nicht beauftragen, die im Rohstoffhandel tätigen Unternehmen in einer eigenen, in der Systematik der Wirtschaftszweige (Noga) neu zu schaffenden Kategorie separat zu erfassen. Er hat eine Motion von Jacqueline Badran (SP/ZH) abgelehnt. Die Motionärin versprach sich davon mehr Daten zur Rohstoffbranche. Heute fehlten verlässliche Daten zur Zahl der Beschäftigten oder dem Steueraufkommen. Der Bundesrat stellte sich gegen das Anliegen. Er gab zu bedenken, dass eine neue Kategorie noch kein Garant für zusätzliche Informationen wäre. Ausserdem seien die Kategorien international harmonisiert. Eine Revision des internationalen Systems stehe allerdings bevor, sagte Innenminister Alain Berset. Der Bund werde sich in diesem Rahmen für das Anliegen einsetzen.
  • DROGEN: Der Nationalrat will nicht statistisch erfassen lassen, in welchem Ausmass Gewaltverbrechen mit der Einnahme von Drogen oder Betäubungsmitteln zusammenhängen. Er hat eine Motion von Oskar Freysinger (SVP/VS) abgelehnt. Der Bundesrat hatte sich ebenfalls dagegen gestellt. Er begründete dies mit bereits vorhandenen Daten und Analysen. Gesundheitsminister Alain Berset brachte im Rat auch die Kosten ins Spiel. Damit die Statistik effizient und umfassend wäre, müsste für Betäubungsmittel ein analoger Test zur Alkoholkontrolle eingeführt werden. Dies würde für die Kantonspolizeien neue administrative Aufgaben und zusätzliche Kosten nach sich ziehen sowie verschiedene Gesetzesrevisionen erfordern.
  • ANLAGEN: Pensionskassen sollen einen kleinen Teil ihrer Mittel in langfristige, zukunftsgerichtete Anlagen investieren können. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Motion mit dieser Stossrichtung angenommen. Damit soll erreicht werden, dass ein Teil der Anlagegelder als so genanntes Venture Capital eingesetzt werden kann. Zudem sollen die Vorsorgeeinrichtungen dazu ermuntert werden, einen "Zukunftsfonds Schweiz" schaffen. In diesem soll das Expertenwissen für die hochriskanten Anlagen gesammelt werden.
  • SPITALFINANZIERUNG: Spitäler, die effizienter arbeiten als andere, sollen Gewinne einstreichen dürfen. Der Nationalrat hat eine Motion mit diesem Ziel gutgeheissen. Diese stammt aus der Feder der Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, war aber vom Ständerat nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April abgeändert worden. Dieses hatte entschieden, dass Spitäler auch unter dem Fallpauschalen-Regime Überschüsse machen dürfen

Der Ständerat in Kürze

(sda) STEUERRECHT: Vereine und Stiftungen mit einem ideellen Zweck sollen künftig keine Bundessteuer mehr zahlen müssen, sofern ihr Gewinn 20'000 Franken nicht überschreitet. Der Ständerat hat diesen Vorschlag am Mittwoch als Erstrat mit 38 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Heute sind nur juristische Personen steuerbefreit, die einen öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen. Die neue Regelung dürfte bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen in der Grössenordnung von einer Million Franken führen, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte. Dies sei verkraftbar, befand der Ständerat. Schliesslich seien Vereine und Freiwilligenarbeit wichtig.

  • GESETZGEBUNG: Der Ständerat bleibt dabei: Der Bundesrat soll in Ausnahmefällen auf die Durchführung einer Vernehmlassung verzichten können. Der Nationalrat hatte dies abgelehnt - und zwar einstimmig. Die kleine Kammer zeigte sich nun zu einem Kompromiss bereit. Zwar beharrt sie darauf, dass in manchen Fällen keine Vernehmlassung durchgeführt werden muss, sie will aber weniger Ausnahmen zulassen als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Zwei der vier Punkte des bundesrätlichen Ausnahmekatalogs wurden vom Ständerat verworfen. Nun muss der Nationalrat erneut darüber befinden.
  • BUNDESVERWALTUNG: Die Bundesverwaltung soll ein neues Führungsmodell erhalten. Der Ständerat hat den Plänen als Zweitrat zugestimmt. Mit kleineren Differenzen geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Der Bundesrat will mit dem Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) die Steuerung von Aufgaben und Finanzen verbessern. Die Einführung ist für 2017 geplant. Neu sollen sämtliche Verwaltungseinheiten mit Globalbudgets arbeiten. Budgetierung und Planung werden stärker auf Ziele und Ergebnisse ausgerichtet. Im Zentrum steht der neu gestaltete Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan. Darin werden die Tätigkeiten der Verwaltung zu Leistungsgruppen gebündelt, wobei für jede Leistungsgruppe messbare Ziele ausgewiesen werden.
  • BUNDESBLATT: Die amtlichen Veröffentlichungen des Bundes werden dem Internet-Zeitalter angepasst. National- und Ständerat haben beschlossen, dass künftig nicht mehr die gedruckte Fassung, sondern die elektronische Version rechtlich verbindlich sein soll. Damit ist an jedem Wochentag eine rechtsgültige Veröffentlichung amtlicher Publikationen möglich. Der Ständerat hat als Zweirat Änderungen des Publikationsgesetzes oppositionslos gutgeheissen. Das Geschäft, das in beiden Räten unbestritten war, ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

 

Dienstag, 9. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) KRANKENKASSEN: Der Nationalrat hat das Krankenkassen-Aufsichtsgesetz am Dienstag im zweiten Anlauf gutgeheissen, wenn auch in einer abgespeckten Version. Bei der Gruppenaufsicht folgte er dem vom Ständerat eingeschlagenen Kurs: Statt umfassender Kontroll- und Weisungsbefugnisse gegenüber Versicherungsgruppen soll das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lediglich Einblick in die Transaktionen zwischen Grundversicherern und anderen Unternehmensteilen erhalten. Bei der Rückerstattung zu hoher Prämieneinnahmen entschied sich der Nationalrat für ein anderes Modell als die kleine Kammer. Das Problem der lästigen Werbeanrufe soll die Branche seiner Ansicht nach selber lösen. Trotz der Abstriche würde die Vorlage zu einer Stärkung der Aufsicht über die Krankenkassen führen, insbesondere bei der Genehmigung der Prämien.

  • GESUNDHEIT: Wer nur eine leichte Grippe erwischt hat, geht oft nur zum Arzt, weil er für seinen Arbeitgeber ein Arztzeugnis braucht. Der Nationalrat möchte nun wissen, wie hoch die Kosten sind, die primär durch das Einholen eines Arztzeugnisses verursacht werden. Er stimmte einem entsprechenden Postulat von Ruth Humbel (CVP/AG) mit 109 zu 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. Zudem muss der Bundesrat aufzeigen, welche Möglichkeiten er sieht, die obligatorische Krankenpflegeversicherung von diesen Kosten zu entlasten. Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen. Es gebe keine vernünftige Alternative, sagte Bundesrat Alain Berset.
  • SPITÄLER: Der Nationalrat möchte, dass stationäre und ambulante Spitalleistungen gleich finanziert werden. Er hat gegen den Willen des Bundesrates eine entsprechende Motion der CVP-EVP-Fraktion angenommen. Diese begründete den Vorstoss mit dem medizinischen Fortschritt: Weil immer mehr Behandlungen ambulant vorgenommen werden, müssen die Krankenkassen mehr Kosten übernehmen - und mit ihnen die Prämienzahler. Der Bundesrat befürwortete das Anliegen im Grundsatz zwar ebenfalls, lehnt die Motion ab. Laut Bundesrat Alain Berset ist die Diskussion mit den Kantonen bereits im Gang.

Der Ständerat in Kürze

(sda) KROATIEN: Der Ständerat ist einverstanden mit dem Kohäsionsbeitrag von 45 Millionen Franken an Kroatien und hiess am Dienstag den nötigen Rahmenkredit mit 39 zu 2 Stimmen gut. Mit dem Geld soll bis Ende Mai 2017 die Modernisierung im jüngsten EU-Land unterstützt werden. Mit dem Antrag für den Kohäsionsbeitrag an Kroatien erfüllt der Bundesrat ein Versprechen, das er der EU Ende April gegeben hatte. Damals war es darum gegangen, die nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP blockierten Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zu institutionellen Fragen und verschiedene andere Dossiers wieder in Gang zu bringen. Thomas Minder (parteilos/SH) fand mit seinem Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten und eine Gesamtlösung mit der EU auszuhandeln, keine Unterstützung. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

  • GELDWÄSCHEREI: Die Schweiz soll die Geldwäscherei-Regeln den aktuellen internationalen Standards anpassen. Der Ständerat hat beschlossen, bei der GAFI-Vorlage an seinen Beschlüssen festzuhalten. Eine Aufweichung, wie der Nationalrat sie möchte, kommt für ihn nicht in Frage. Bargeldzahlungen über 100'000 Franken werden am Ende wohl aber doch nicht verboten. Zwar hat der Ständerat sowohl eine Streichung des Verbots als auch einen Vorschlag für eine Alternative abgelehnt. Für letzteren bekundete er aber Sympathien. Demnach wäre es weiterhin erlaubt, mehr als 100'000 Franken in bar entgegenzunehmen. Bestimmte Händler müssten ihre Vertragspartei aber identifizieren und diese Identifikation dokumentieren. Wer alles den Sorgfaltspflichten unterstellt wäre, soll im Verlauf der weiteren Beratungen geregelt werden. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.
  • AUSLANDSCHWEIZER: Der Ständerat beharrt bei der Beratung des Auslandschweizergesetzes darauf, dass sich im Ausland lebende Schweizer auch weiterhin ins Auslandschweizerregister eintragen lassen müssen. Er folgte mit 34 zu 8 Stimmen der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK). Das heutige System habe sich bewährt, begründete Filippo Lombardi (CVP/TI) den Antrag der Kommission. Ohne das Obligatorium riskiere die Schweiz, die Hälfte der über 730'000 Köpfe zählenden Auslandschweizer-Gemeinschaft zu verlieren. Aussenminister Didier Burkhalter plädierte für Freiwilligkeit und die Motivation dazu, sich eintragen zu lassen. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.
  • GENF: Das internationale Genf soll gestärkt werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Motion angenommen, die vom Bundesrat eine Strategie und eine mehrjährige Finanzplanung verlangt. Der Ständerat hiess die Motion des Genfer SP-Nationalrats Carlo Sommaruga ohne Gegenantrag gut. Das internationale Genf sei für die Schweiz ein Trumpf, sagte Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Über den Vorstoss muss nun noch einmal der Nationalrat befinden, weil der Ständerat den Text leicht abgeändert hat. Der ursprüngliche Text forderte einen Rahmenkredit. Der Ständerat will stattdessen eine mehrjährige Finanzplanung fordern.
  • SCHWEIZ - EU: Übernimmt die Schweiz EU-Recht, soll sie dies weder mit vorauseilendem Gehorsam tun noch EU-Vorschriften einen "Swiss finish" verpassen. Das verlangt der Ständerat mit einem Postulat. Vom Bundesrat bestellte der Ständerat einen Bericht, der aufzeigt, wie garantiert werden kann, dass die Schweiz keine strengeren Anforderungen festlegt als die EU und keine Bestimmungen vorsieht, die mit dem Gegenstand der Regelung nichts zu tun haben, wie es Postulant Jean-René Fournier (CVP/VS) formulierte. Setze die Schweiz EU-Recht vorschnell um, seien Schweizer Unternehmen wegen der Regelungen gegenüber der Konkurrenz im Ausland im Nachteil. Der Bundesrat war mit dem Anliegen einverstanden.
  • STAATSVERTRÄGE: Der Ständerat hat den Bericht des Bundesrates zu den im Jahr 2013 abgeschlossenen internationalen Staatsverträgen zur Kenntnis genommen. Im letzten Jahr wurden 429 Verträge neu abgeschlossen und 212 Verträge geändert, wie Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (FDP/ZH) sagte. Anhand des Berichts kann das Parlament überprüfen, ob die Verträge in die Zuständigkeit des Bundesrates fallen oder nicht. Falls es der Ansicht ist, ein Vertrag bedürfe einer parlamentarischen Genehmigung, kann es den Bundesrat beauftragen, ihm diesen nachträglich zu unterbreiten.

 

Montag, 8. September 2014

Der Nationalrat in Kürze

(sda) ASYL: Der Nationalrat hat am Montag gegen den Willen der SVP entschieden, das Asyl- und das Ausländergesetz an das Dublin-III-Abkommen anzupassen. Umstritten war die Haft für Asylsuchende, die sich so verhalten, dass sie nicht in den zuständigen Dublin-Staat überstellt werden können. Die grosse Kammer hiess diese so genannte "Haft wegen unkooperativen Verhaltens" mit 126 gegen 56 Stimmen gut. Sie soll die gemäss den EU-Vorgaben erfolgte Verkürzung der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft kompensieren. SP und Grüne lehnten die vom Bundesrat neu beantragte Haftform ab, drangen mit ihrem Streichungsantrag aber nicht durch. Die Vorlage geht an den Ständerat.

  • SCHENGEN: In besonderen Lagen dürfen die Schengen-Länder künftig verdachtsunabhängige Personenkontrollen an den Grenzen durchführen, und zwar während bis zu zwei Jahren. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat diese Weiterentwicklung des Schengen-Rechts gutgeheissen. Ja sagte er auch zu neuen Regeln zur Überprüfung der Anwendung von Schengen-Recht in den Mitgliedstaaten. Gegen den neuen Evaluierungsmechanismus stellten sich die SVP-Fraktion und ein Teil der Grünen. Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich überrascht. Es gehe um die Stärkung der inneren Sicherheit, auch jener der Schweiz, betonte sie. Die Schweiz habe das "allergrösste Interesse" daran, dass der Evaluierungsmechanismus verbessert werde.
  • GROOMING: Das Anbahnen sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet soll unter Strafe gestellt werden. Der Nationalrat hat oppositionslos beschlossen, einer parlamentarischen Initiative seiner Rechtskommission Folge zu geben.Über den Vorstoss muss nun der Ständerat befinden. Seine Rechtskommission hatte das Anliegen abgelehnt. Die Gegnerinnen und Gegner argumentierten, Grooming könne in der Schweiz bereits heute strafrechtlich verfolgt werden, wenn konkrete Schritte für ein Treffen unternommen würden. Die Rechtskommission des Nationalrates hielt aber an ihrem Vorhaben fest. Kommissionssprecherin Viola Amherd (CVP/VS) betonte im Nationalrat, Grooming mit Minderjährigen sei häufig und gefährlich. Die Initiative sei offen formuliert, es stehe nicht fest, dass ein separater Straftatbestand geschaffen werden müsse. Möglicherweise könne einfach das geltende Recht ergänzt werden.
  • UNTERHALTSRECHT: Der Nationalrat will eine Verfassungsgrundlage, um die Mankoteilung im Unterhaltsrecht gesetzlich regeln zu können. Er hiess eine entsprechende Motion seiner Rechtskommission mit 101 zu 84 Stimmen gut. Kann ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommen, würde der Geldbetrag, der jenem Elternteil fehlt, der die Kinder betreut, zwischen Vater und Mutter aufgeteilt. Heute garantiert das Gesetz dem unterhaltspflichtigen Elternteil das Existenzminimum. Das kann zur Folge haben, dass dieser Elternteil nach einer Trennung die Unterhaltszahlungen nicht voll leisten kann. Der Elternteil, der die Kinder betreut, muss das Defizit tragen und allenfalls Sozialhilfe beantragen.
  • VOLKSRECHTE: Der Nationalrat hält nichts davon, die Bundesverfassung explizit über das Völkerrecht zu stellen. Er lehnte eine Parlamentarische Initiative von Heinz Brand (SVP/GR) ab, gegen den Willen der SVP. Brand wollte, dass die Verfassung oberste Rechtsquelle der Eidgenossenschaft ist und über dem Völkerrecht steht. Ausgenommen worden wäre allein das zwingende Völkerrecht. Diese Forderung ist auch Gegenstand einer Volksinitiative, die die SVP zurzeit vorbereitet. Im kommenden Oktober will sie den Text den Delegierten vorlegen.
  • KINDERRECHTE: Der Bundesrat muss in einem Bericht aufzeigen, wie es in der Schweiz um die Umsetzung des Rechtes der Kinder auf Anhörung steht. Das verlangt der Nationalrat mit einem Postulat. Das Recht auf Anhörung ist in der UNO-Kinderrechtskonvention verankert. Der angeforderte Bericht soll aufzeigen, ob in rechtlichen und administrativen Verfahren den Kindern das Recht auf Anhörung genügend gewährt wird. Auch soll dargelegt werden, ob es Bedarf für Verbesserungen gibt.
  • PFLEGE: Pflegende Angehörige sollen eine kleine Steuererleichterung erhalten. Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative gutgeheissen, die verlangt, dass die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause steuerfrei ist. Der Rat hiess den Vorstoss von Jean-François Steiert (SP/FR) mit 112 zu 59 Stimmen bei 10 Enthaltungen gut. Pauschalentschädigungen sehen einzelne Kantone vor, wenn jemand zu Hause betagte, behinderte oder anderweitig hilfsbedürftige Menschen betreut. Im Kanton Freiburg sind dafür beispielsweise 25 Franken pro Tag vorgesehen. Die Pflege zu Hause mache es möglich, dass Menschen nicht ins Spital oder in ein Heim eingewiesen werden müssten, wo der Aufenthalt teurer wäre, stellte Steiert fest. Ein solcher Einsatz solle honoriert werden, indem auf dem "symbolischen Betrag" nicht noch Steuern bezahlt werden müssten.
  • BAUSPAREN: Der Nationalrat will das Thema Bausparen nicht erneut aufs Tapet bringen. Er lehnte zwei parlamentarische Initiativen aus dem Jahr 2008 ab. Die Initiative der SVP-Fraktion verlangte eine Möglichkeit für die Kantone, das steuerbegünstigte Bausparen freiwillig anzubieten. Die zweite Initiative verlangte, Förderprämien für das Bausparen sowie für Energiespar- und Umweltschutzmassnamen an selbst genutztem Wohneigentum von den Steuern zu befreien. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hatte die Initiativen abgelehnt und auf die von Volk und Ständen 2012 abgelehnte Bauspar-Initiative verwiesen. Vor allem Mitglieder der SVP- und der FDP-Fraktion hätten den Initiativen Folge geben wollen.
  • VEREIDIGUNG: Zum Auftakt der Herbstsession ist am Montag im Nationalrat Christian Miesch vereidigt worden. Der 66-jährige SVP-Vertreter aus dem Kanton Basel-Landschaft ersetzt Caspar Baader, der per Ende Juli zurückgetreten war. Miesch ist kein Neuling in Bern. Er sass bereits zweimal in der grossen Kammer, insgesamt zwölf Jahre: 1991 bis 1995 für die FDP, die er im Zwist verliess, und 2003 bis 2011 für die SVP. Nach den letzten Wahlen musste er seinen Sitz an SVP-Vertreter Thomas de Courten abtreten, der mehr Stimmen machte.

Der Ständerat in Kürze

(sda) PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK: Der Ständerat hat seinen Widerstand gegen Chromosomen-Tests an im Reagenzglas gezeugten Embryos aufgegeben. Mit Hilfe des so genannten Aneuploidie-Screenings soll ein Embryo künftig vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen untersucht werden dürfen. Dadurch können beispielsweise Embryos mit dem Down-Syndrom ausgesondert werden. Bei der ersten Beratung des Fortpflanzungsmedizingesetzes hatte sich der Ständerat noch gegen solche Tests ausgesprochen. Am Montag ist er nun auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Umstritten bleibt, welche Anzahl Embryos ausserhalb des Mutterleibs gezeugt werden dürfen. Der Nationalrat will keine Obergrenze festlegen, der Ständerat hat sich für zwölf ausgesprochen.

  • SCHWARZFAHRER: Wer im Zug oder Bus ohne Billett erwischt wird, soll künftig in einem zentralen Register erfasst werden. Regelmässige Schwarzfahrer sollen dadurch schärfer bestraft werden können. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen. Nicht einig sind sich die Räte beim Bettelverbot im öffentlichen Verkehr. Heute entscheidet das Bahnunternehmen, ob es Betteln zulässt oder nicht. Dabei will der Ständerat bleiben, während der Nationalrat eine einheitliche Regelung schaffen möchte: Betteln in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und auf Bahnhofgebiet soll gebüsst werden können.