​Freitag, 19. Juni 2015

Das Parlament verabschiedet 28 Vorlagen

(sda) Mit den Schlussabstimmungen zu 29 Vorlagen haben die eidgenössischen Räte am Freitag die Sommersession abgeschlossen. Eine Vorlage scheiterte im Nationalrat. Es handelt sich um eine Änderung des Parlamentsgesetzes, welche die Mitsprache des Parlaments zur Legislaturplanung eingeschränkt hätte. Parlamentarisch unter Dach und Fach kamen:

  • mit 107 zu 85 Stimmen bei 1 Enthaltung und 25 zu 20 Stimmen der Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", mit welchem das Parlament die Initiative zur Ablehnung empfiehlt;
  • mit 123 zu 66 Stimmen bei 5 Enthaltungen und 32 zu 4 Stimmen bei 9 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung", mit dem das Parlament die Initiative zur Ablehnung empfiehlt;
  • mit 146 zu 45 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 40 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule", mit dem das Parlament die Initiative zur Ablehnung empfiehlt;
  • Erlasse zum Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2016-2019: mit 140 zu 47 Stimmen bei 6 Enthaltungen und 30 zu 10 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs und mit 173 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen und 41 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Lastenausgleichs;
  • mit 136 zu 57 Stimmen bei 1 Enthaltung und 36 zu 9 Stimmen das Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket, das Sparmassnahmen im Umfang von 635 Millionen Franken umfasst;
  • mit 137 zu 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 43 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung das Finanzmarktinfrastrukturgesetz, mit dem der Handel mit Finanzderivaten strenger geregelt wird;
  • die Grundlagen für die Kulturförderung in den Jahren 2016-2020: mit 136 zu 54 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 37 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung das Filmgesetz, mit 136 zu 51 Stimmen bei 7 Enthaltungen und 39 zu 6 Stimmen das Kulturförderungsgesetz;
  • mit 137 zu 47 Stimmen bei 9 Enthaltungen und 41 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Änderung des Obligationenrechts, die Konsumentinnen und Konsumenten beim Telefonverkauf ein Widerrufsrecht bringt;
  • mit 189 zu 5 Stimmen und 45 zu 0 Stimmen das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier, mit welchem Spitäler und Pflegeheime verpflichtet werden, ein elektronisches Patientendossier anzubieten;
  • mit 142 zu 50 Stimmen bei 1 Enthaltung und 45 zu 0 Stimmen eine Änderung des Sanktionenrechts, mit welcher die Möglichkeit, Geldstrafen zu verhängen, zu Gunsten kurzer Freiheitsstrafen etwas eingeschränkt wird;
  • mit 139 zu 52 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 45 zu 0 Stimmen Änderungen im Zivilgesetzbuch, die bewirken, dass im Scheidungsfall Ehefrauen und -männer, die wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht erwerbstätig gewesen sind, bei der Vorsorge bessergestellt werden;
  • die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Bundesrichter und Bundesanwälte eine Abgangsentschädigung von bis zu einem Jahreslohn erhalten können, wenn sie ohne gravierendes Verschulden nicht wiedergewählt werden: mit 140 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung und 42 zu 3 Stimmen eine Verordnung und mit 139 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung und 41 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Gesetzesänderung;
  • mit 184 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen und 45 zu 0 Stimmen eine Teilrevision des Transplantationsgesetzes, mit welcher Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei der Zuteilung von Organen nicht mehr benachteiligt werden;
  • mit 194 zu 0 Stimmen und 45 zu 0 Stimmen ein Abkommen zur Polizeizusammenarbeit mit Italien;
  • mit 188 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen und 45 zu 0 Stimmen die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport;
  • eine Reihe von geänderten Doppelbesteuerungsabkommen: mit 152 zu 41 Stimmen bei 1 Enthaltung und 45 zu 0 Stimmen das Abkommen mit Belgien, mit 157 zu 34 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 45 zu 0 Stimmen das Abkommen mit Argentinien, mit 150 zu 42 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 45 zu 0 Stimmen das Abkommen mit Ghana, mit 159 zu 30 Stimmen bei 5 Enthaltungen und 45 zu 0 Stimmen das Abkommen mit Island, mit 150 zu 41 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 45 zu 0 Stimmen das Abkommen mit Zypern, mit 151 zu 40 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 45 zu 0 Stimmen das Abkommen mit Usbekistan, mit 149 zu 41 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 45 zu 0 Stimmen das Abkommen mit Estland;
  • mit 191 zu 3 Stimmen und 44 zu 1 Stimme eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zur Modernisierung des in der Bundesverwaltung verwendeten Rechnungsmodells;
  • mit 191 zu 0 Stimmen und 45 zu 0 Stimmen eine Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung, welche die elektronischen Zugriffsprotokolle der Ratsmitglieder betrifft.
  • Abgelehnt hat der Nationalrat mit 96 zu 92 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine Änderung des Parlamentsgesetzes, welche die symbolische Mitsprache des Parlaments bei der Legislaturplanung eingeschränkt hätte. Der Ständerat stimmte mit 37 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Einer Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrats in diesem Zusammenhang stimmte die grosse Kammer mit 97 zu 94 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Die Volksinitiativen gelangen direkt zur Abstimmung. Alle anderen Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, mit Ausnahme der Parlamentsverwaltungsverordnung und der Verordnung zur Abgangsentschädigung.

Der Nationalrat in Kürze

(sda) LEGISLATURPLANUNG: Bei der Legislaturplanung bleibt alles beim Alten. Der Nationalrat wollte zunächst mehr Mitspracherechte des Parlaments durchsetzen, scheiterte damit aber am Ständerat. Nun hat er die Vorlage in der Schlussabstimmung versenkt. Die übrigen 28 für die Schlussabstimmungen vorliegenden Vorlagen verabschiedeten die beiden Kammern. Darunter waren die Nein-Empfehlungen des Parlaments zur CVP-Volksinitiative "gegen die Heiratsstrafe" und zur Milchkuh-Initiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" sowie eine Änderung des Obligationenrechts, die Konsumenten beim Telefonverkauf ein Widerrufsrecht bringt.

  • BILDUNG: Der Nationalrat verlangt angesichts des Fachkräftemangels in der Schweiz mehr Geld für den Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI). In den Jahren 2017 bis 2020 sollen die Ausgaben jedes Jahr durchschnittlich um 3,9 Prozent wachsen. Zugute kommen soll das Geld der Berufsbildung und den Hochschulen. Die grosse Kammer unterstützte mit 105 zu 81 Stimmen bei 8 Enthaltungen eine Motion der Bildungskommission (WBK). Der Bundesrat wehrte sich gegen die Vorgabe und verwies auf die BFI-Botschaft 2017-2020. Vorlegen will er diese im ersten Quartal 2016. Auch die ablehnende Minderheit wollte der nächsten BFI-Botschaft nicht vorgreifen.
  • BUNDESRAT: Der Nationalrat hat den Geschäftsbericht 2014 des Bundesrates zu Ende beraten und genehmigt. Auf der Agenda standen die Berichte zu den Departementen des Innern (EDI) sowie für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Angesprochen wurde etwa die Haltung des Bundesrates zu Konkurrenz unter Bundesbetrieben, zum Beispiel der Post und Swisscom bei der Gesundheitskarte. Bundesrätin Doris Leuthard sagte dazu, es entspreche dem Auftrag des Eigners, dass sich die Betriebe angesichts der Digitalisierung neue Geschäftsfelder erschliessen würden. Vom stimulierten Wettbewerb profitierten die Kunden, die Bürger und der Bund als Eigner. Die Diskussion zu den übrigen Departementen hatte der Rat bereits am Anfang der Sommersession geführt.
  • PETITIONEN ABGELEHNT: Der Nationalrat hat vier Petitionen abgelehnt. Eine der Bittschriften verlangte, keine Personen mit extremistischem Gedankengut zur Armee zuzulassen. Der Rat folgte der Sicherheitspolitischen Kommission, die argumentiert hatte, dass Rekruten schon heute einer Sicherheitsprüfung unterzogen würden. Eine weitere Petition verlangte eine Zertifizierung für Firmen mit zehn oder mehr Mitarbeitern. Damit sollten Unternehmen mit "unqualifizierten" Mitarbeitern, die den Ruf von "Schweizer Qualität" schädigen, aufgedeckt werden. Die zwei weiteren Petitionen verlangten regulatorische und ordnungspolitische Änderungen für die Finanzmarktaufsicht FINMA respektive, dass Revisionsgesuche am Bundesgericht nur von Richtern behandelt werden dürfen, die am ursprünglichen Urteil nicht beteiligt gewesen sind.
  • INTERNATIONALES GENF: Die Einführung von biometrischen Visa gefährde die Zukunft des internationalen Genf, warnt der Kanton Genf. Es sei ein Problem, dass diese Visa nicht in jedem Land erhältlich seien. Das Parlament zeigte aber kein Gehör für das Anliegen. Nach dem Ständerat lehnte der Nationalrat die Standesinitiative stillschweigend ab. Hintergrund des Vorstosses ist das Visainformationssystem (VIS) durch die Schengen-Mitgliedstaaten. Im VIS werden biometrische Daten der Personen erfasst, die ein Schengen-Visum beantragen. Registriert werden ein digitales Gesichtsbild sowie Fingerabdrücke. Diese Änderung bringe für verschiedene langjährige Partnerländer der Schweiz teils unüberwindbare Hürden, begründete Genf den Vorstoss.
  • IMMOBILIENHANDEL: Der Nationalrat sieht keinen Bedarf für Gesetzesanpassungen, um bei Immobiliengeschäften Geldwäscherei zu verhindern. Er lehnte eine 2013 eingereichte Standesinitiative des Kantons Luzern stillschweigend ab. Die vorbereitende Kommission hatte argumentiert, dass Immobiliengeschäfte in der Regel über Banken abgewickelt würden. Diese müssten abklären, woher das Geld komme, wer der Kunde sei und wer der Empfänger des Geldes. Wird das Geschäft mit Bargeld abgewickelt, gelten für Immobilienhändler, die mehr als 100'000 Franken annehmen, ebenfalls Sorgfaltspflichten. Diese strengeren Regeln im Umgang mit Bargeld schreibt das Geldwäschereigesetz vor, das Anfang 2016 in Kraft treten soll.

 

Donnerstag, 18. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) ARMEE: Im Nationalrat gibt es keine Einigkeit über den künftigen Kurs der Armee. Die Vorschläge des Bundesrats, die Truppe zu verkleinern, aber besser auszurüsten, sind am Donnerstag an den Forderungen von Links und Rechts gescheitert. SP und Grüne wollen künftigen Bedrohungen mit internationaler Kooperation begegnen und die Armee auf 80'000 Mann verkleinern. Die SVP hingegen hält einen Sollbestand von 140'000 und ein Budget von 5,4 Milliarden Franken für das Minimum. Die Mehrheit blieb aber zunächst auf dem vom Bundesrat vorgezeichneten Kurs und sprach sich für eine Verkleinerung auf 100'000 Armeeangehörige aus. Als Budget sind 5 Milliarden Franken pro Jahr vorgesehen. Am Schluss fand sich dafür im Nationalrat keine Mehrheit mehr. Die Rechtsgrundlage zur Weiterentwicklung der Armee scheiterte in der Gesamtabstimmung an den Stimmen von SP, Grünen und SVP. Das letzte Wort ist damit noch nicht gesprochen: Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat.

  • UMWELT: Der Nationalrat will neue Regeln für einen schonenderen Umgang mit natürlichen Ressourcen prüfen. Er hat sich grundsätzlich bereit erklärt, über einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" zu diskutieren. Der Entscheid fiel mit Stichentscheid seines Präsidenten Stéphane Rossini (SP/VS) denkbar knapp. Die Details wird der Rat voraussichtlich in der nächsten Session beraten. Die kleine Kammer hatte dem Gegenvorschlag bereits zugestimmt. Mit der Volksinitiative "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" wollen die Grünen erreichen, dass der Ressourcen- und Energieverbrauch sinkt.
  • SPORT: Für das laufende Jahr hat das Parlament die Mittel für Jugend+Sport (J+S) um 17 Millionen Franken aufgestockt, um drohende Beitragskürzungen abzuwenden. Auch über 2015 hinaus soll das Sportförderungswerk des Bundes mehr Geld bekommen. Der Nationalrat hat mit 169 zu 3 Stimmen eine Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) angenommen. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, die jährlichen Mittel für die Aktivitäten von J+S zu erhöhen und so die finanzielle Kontinuität zu sichern. Der Ständerat hat bereits einen gleich lautenden Vorstoss seiner Kommission angenommen.
  • WIDERRUFSRECHT: Wer Waren per Telefon bestellt, soll ein Widerrufsrecht von 14 Tagen haben. Nach jahrelangem Hickhack haben sich National- und Ständerat auf diesen Minimalkonsens beim Konsumentenschutz geeinigt. Bis zuletzt umstritten war die Frage, ob Konsumenten eine Entschädigung bezahlen müssen, wenn sie den erworbenen Gegenstand vor Rückgabe genutzt haben. Der Nationalrat verlangte dies im Falle eines Abzahlungskaufes oder Leasingvertrages. Als Bemessungsgrundlage sollte der Wertverlust der Sache dienen. Der Ständerat dagegen wollte, dass für den Gebrauch nur eine Miete geschuldet ist. Nun haben die Räte einem Kompromiss der Einigungskonferenz zugestimmt: Konsumenten sollen nur eine Entschädigung bezahlen, wenn sie einen Gegenstand missbräuchlich verwenden. Diese soll sich am Wertverlust der Sache bemessen.
  • GESUNDHEIT: Die Vorlage zum elektronischen Patientendossier ist unter Dach und Fach. Spitäler und Pflegeheime müssen künftig solche Dossiers anbieten. Für Arztpraxen ist dies freiwillig. Der Nationalrat hat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Ob ein elektronisches Dossier über sie geführt wird, entscheiden in jedem Fall die Patientinnen und Patienten. Spitäler und Pflegeheime müssen den Service jedoch anbieten. Der Nationalrat wollte zunächst, dass auch ambulante Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheker, Hebammen oder Chiropraktiker elektronische Patientendossiers anlegen müssen. Nun hat die grosse Kammer beschlossen, darauf zu verzichten. Die Ärzteschaft hatte mit dem Referendum gedroht, falls für sie ein Obligatorium eingeführt werden sollte.

Der Ständerat in Kürze

(sda) WIDERRUFSRECHT: Wer Waren per Telefon bestellt, soll ein Widerrufsrecht von 14 Tagen haben. Nach jahrelangem Hickhack haben sich National- und Ständerat am Donnerstag auf diesen Minimalkonsens beim Konsumentenschutz geeinigt. Bis zuletzt umstritten war die Frage, ob Konsumenten eine Entschädigung bezahlen müssen, wenn sie den erworbenen Gegenstand vor Rückgabe genutzt haben. Der Nationalrat verlangte dies im Falle eines Abzahlungskaufes oder Leasingvertrages. Als Bemessungsgrundlage sollte der Wertverlust der Sache dienen. Der Ständerat dagegen wollte, dass für den Gebrauch nur eine Miete geschuldet ist. Nun haben die Räte einem Kompromiss der Einigungskonferenz zugestimmt: Konsumenten sollen nur eine Entschädigung bezahlen, wenn sie einen Gegenstand missbräuchlich verwenden. Diese soll sich am Wertverlust der Sache bemessen.

  • SEXUALDELIKTE: Wer mit der Absicht, sexuelle Handlungen an einem Kind zu begehen, konkrete Vorbereitungen trifft, soll wie heute nicht bestraft werden können. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion der Rechtskommission des Nationalrates mit 31 gegen 12 Stimmen abgelehnt, entgegen dem Antrag seiner eigenen Rechtskommission. Eine Minderheit und der Bundesrat setzten sich durch mit der Meinung, dass nur konkrete Vorbereitungen für besonders schwere Straftaten unter Strafe gestellt werden sollten. Ebenso will der Ständerat, dass die sexuelle Belästigung von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen nur verfolgt werden soll, wenn das Opfer oder seine Eltern dies beantragen. Eine zweite Motion der nationalrätlichen Rechtskommission, solche Taten künftig von Amtes wegen zu verfolgen, lehnte der Ständerat ebenfalls ab.
  • SCHWEIZ - EU: Der Ständerat will keinen Sonderstatus für das Tessin, um die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit in dieser Region abzufedern. Eine Absage erteilte er auch der Forderung nach jährlichen Höchstzahlen für Grenzgänger. Die kleine Kammer lehnte gleich drei Standesinitiativen des Kantons Tessin ab. Der Kanton hatte unter anderem gefordert, den Kantonen die Zuständigkeit zu übertragen, die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für Grenzgängerinnen und Grenzgänger festzulegen. Gebiete, die von Auswirkungen des freien Personenverkehrs besonders betroffen sind, hätten zudem einen Sonderstatus bekommen sollen. Der Finanz- und Lastenausgleich hätte entsprechend angepasst werden sollen.
  • LANDESSPRACHEN: Der Ständerat will die Amtssprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärken. Er hat drei Motionen aus dem Nationalrat zugestimmt. Ignazio Cassis (FDP/TI) verlangt mit seinem Vorstoss, dass die Regeln über den Gebrauch der Amtssprachen auch für alle Bauaufträge des Bundes gelten und nicht nur bei jenen über 8,7 Millionen Franken. Fabio Regazzi (CVP/TI) verlangt, dass in den bundesnahen Betrieben bei Ausschreibungen von Aufträgen bezüglich der Nutzung von Amtssprachen vergleichbare Regeln gelten wie bei öffentlichen Aufträgen des Bundes. Mit dem dritten Vorstoss verlangt Dominique de Buman (CVP/FR), Ausschreibungen in allen drei Amtssprachen zu machen.
  • NEGATIVZINSEN: Der Bundesrat soll untersuchen, welche Folgen die Negativzinsen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone haben. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat von Pirmin Bischof (CVP/SO) überwiesen. Der Bundesrat hatte sich mit dem Auftrag einverstanden erklärt. Die Unabhängigkeit der Nationalbank dürfe nicht tangiert werden, sagte Bischof am Tag, an dem die Nationalbank ihre Geldpolitik bekräftigte. Es sei aber wichtig, sich über die Auswirkungen Gedanken zu machen. Gemäss dem Postulat soll der Bundesrat abklären, welche Folgen Negativzinsen für die Schweiz haben, wenn sie längerfristig in Kraft bleiben. Weiter soll er untersuchen, wie die Gelder der beruflichen Vorsorge und der Sozialwerke vom Negativzins ausgenommen werden könnten.
  • RAIFFEISEN: Der Ständerat will den Genossenschaftsbanken - also der Raiffeisen - ermöglichen, Partizipationsscheine auszugeben. Er hat eine Motion von Fabio Abate (FDP/TI) mit diesem Anliegen angenommen. Über den Vorstoss entscheidet nun der Nationalrat. Abate will den Bundesrat beauftragen, eine Änderung des Bankengesetzes vorzulegen. Die Too-big-to-fail-Gesetzgebung fordere von den Banken besondere Massnahmen, stellte Abate fest. Dazu gehöre die Aufstockung der Eigenmittel. Das Bundesgericht habe aber festgestellt, dass das geltende Recht für Genossenschaftsbanken die Ausgabe von Partizipationsscheinen ausschliesse. Das sei wettbewerbsverzerrend. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach sich gegen eine "Lex Raiffeisen" aus.
  • FINMA: Der Ständerat hält es nicht für nötig, neue Regeln zur Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu erlassen. Er hat drei Vorstösse mit Vorschlägen stillschweigend abgelehnt. Eine Motion verlangte, dass die Führungskräfte der FINMA vor ihrer Ernennung systematisch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Dieses Anliegen hat sich aus Sicht des Ständerates erübrigt, weil entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet sind. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf kündigte an, dass die neue Verordnung über Personensicherheitsprüfungen noch dieses Jahr in Kraft treten soll.
  • SCHWEIZERFAHNE: Auf dem Bundeshaus soll immer eine Schweizerfahne wehen. Das will das Parlament. Der Ständerat überwies stillschweigend eine Motion der Luzerner SVP-Nationalrätin Yvette Estermann. Heute werden während nur der Sessionen die Fahnen am Parlamentsgebäude gehisst. Estermann hatte festgestellt, dass die schöne Fassade des Parlamentsgebäudes keine Merkmale habe "die seine Bedeutung für unser Land und unsere Demokratie hervorheben" würden. Der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden, und er schlägt ein Fahnen-Regime vor, das aber wie erkennbar macht, ob das Parlament gerade in Bundesbern tagt.
  • STRAFVERFAHREN: Der Ständerat will die Teilnahmerechte von an Strafverfahren beteiligten Parteien vorerst nicht einschränken. Er lehnte eine Motion, mit der Alex Kuprecht (SVP/SZ) eine Beschränkung verlangt hatte, ab. Die heutige Regelung erschwere die Ermittlung der materiellen Wahrheit enorm, hatte Kuprecht seine Forderung begründet. Auch die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hatten eine Beschränkung der Teilnahmerechte gefordert. Vom Tisch ist das Thema nach diesem Entscheid aber nicht. Es soll nach dem Willen der Mehrheit nicht punktuell, sondern im Zug der für 2018 geplanten Revision der Strafprozessordnung aufgegriffen werden.
  • BUNDESPERSONAL: Der Ständerat will dem Bund keinen Personalstopp vorschreiben. Peter Föhn (SVP/SZ) hatte mit einer Motion einen absoluten Stopp der Personalkosten verlangt. Benötige ein Departement neue Stellen, müsse es diese intern kompensieren. Dem Bundesrat und auch der Ratsmehrheit ging das zu weit. Der Ständerat lehnte die Motion mit 25 zu 11 Stimmen ab. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf verwies auf neue Aufgaben der Verwaltung und äussere Faktoren wie zum Beispiel die Zunahme von Asylgesuchen sowie bisherige Anstrengungen zur Drosselung des Wachstums der Personalausgaben. Nicht ausser Acht gelassen werden dürfe, dass die Bundesangestellten insgesamt gute Arbeit leisteten.
  • FRANKENSTÄRKE: Der Ständerat beauftragt den Bundesrat, in Sachen Frankenstärke aktiv zu werden. Er hat drei Postulate angenommen. So soll die Regierung einen Bericht zum Schweizerfranken und seiner volkswirtschaftlichen Funktion erstellen. Weiter soll der Bundesrat eine Auslegeordnung machen, wie den derzeitigen Herausforderungen begegnet werden kann. Gemäss dem dritten Postulat sollen Massnahmen gegen den Einkaufstourismus geprüft werden.
  • PETITIONEN ABGELEHNT: Der Ständerat hat insgesamt zehn Petitionen abgelehnt. Mit 32 gegen 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen wies die kleine Kammer die Bitte der FDP Kanton Zug ab, die Zahlungen eines einzelnen Kantons in den Nationalen Finanzausgleich (NAF) auf maximal 2000 Franken pro Jahr und Einwohner des Kantons zu beschränken. Ausserdem forderten die Petenten Regeln gegen Steuerdumping mit Geldern aus dem NFA. Abgelehnt hat der Ständerat zudem eine Bitte der Organisation SOS Chats Noiraigue, den Handel und den Verzehr von Hunde- und Katzenfleisch in der Schweiz zu untersagen. Die vorberatende Kommission war der Ansicht, dass keine gesetzlichen Regelungen dazu nötig seien. Das Verspeisen des eigenen Haustiers sei in der Schweiz eine unübliche Praxis.

 

Mittwoch, 17. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) TELEFONÜBERWACHUNG: Die Strafverfolgungsbehörden sollen zur Überwachung Verdächtiger Trojaner in Computer einschleusen dürfen. Und sie sollen länger auf Telefonranddaten zugreifen können. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat dazu Ja gesagt. Dem Entscheid ging eine lebhafte Debatte voraus. Diese drehte sich um die Frage, ob und wie stark der Schutz der Privatsphäre zum Zweck der Verbrechensbekämpfung eingeschränkt werden darf. Am Ende stimmte der Rat der Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) mit 110 zu 65 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. Dagegen stellten sich die Grünen sowie die Mehrheit der SP und eine Minderheit der SVP. Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision die Möglichkeiten zur Überwachung im Rahmen von Strafverfahren der technologischen Entwicklung anpassen.

  • KONSUMENTENSCHUTZ: Der Nationalrat hält daran fest, beim Widerrufsrecht den Konsumentenschutz abzubauen. Konsumenten sollen im Falle eines Abzahlungskaufs oder Leasingvertrages eine angemessene Entschädigung zahlen müssen, wenn sie den Gegenstand genutzt haben. Diese soll sich am Wertverlust der Sache bemessen. Der Ständerat will lediglich, dass für den Gebrauch eine Miete geschuldet ist. Damit droht der Minimalkonsens in den Räten zu scheitern, ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen zu schaffen. Nun ist die Einigungskonferenz am Zug.
  • RECHNUNG: Das von der Bundesverwaltung verwendete Rechnungslegungsmodell wird modernisiert. Der Nationalrat hat die letzte Differenz im revidierten Finanzhaushaltsgesetz ausgeräumt. Damit wird ab 2017 für das neue Modell eine Geldflussrechnung nach den heute gängigen Normen erstellt. Die Anpassung ist nach Ansicht des Bundesrats nötig, weil die heutige Finanzierungs- und Mittelflussrechnung schwer verständlich ist und immer wieder zu Erklärungsschwierigkeiten führt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
  • FINANZMÄRKTE: Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz ist unter Dach und Fach. Damit übernimmt die Schweiz internationale Standards für Börsen und andere Handelssysteme und Regeln für Markteilnehmer. Vorgesehen sind auch Positionslimiten für Warenderivate. Diese sollen dazu beitragen, die Finanzmärkte zu stabilisieren. Für Derivate auf Waren, die tatsächlich gehandelt werden, gilt eine Ausnahme. Den Rest des Gesetzes haben die Räte grösstenteils unverändert gutgeheissen. Kernstück sind Regeln für den ausserbörslichen Handel mit Finanzderivaten. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft gesetzt werden.

Der Ständerat in Kürze

(sda) NACHRICHTENDIENST: Der Nachrichtendienst soll neue Kompetenzen erhalten: Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem neuen Nachrichtendienstgesetz zugestimmt. Er hat am Mittwoch die in der vergangenen Woche in Angriff genommene Vorlage zu Ende beraten und das Nachrichtendienstgesetz mit 32 gegen 5 Stimmen aus dem rot-grünen Lager bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. In den Augen der Mehrheit ist die Welt gefährlicher geworden. Das rechtfertige die neuen Überwachungskompetenzen. Der Ständerat brachte allerdings auch strengere Regeln ein, namentlich zur Aufsicht über den Nachrichtendienst und dessen Tätigkeit. Die Vorlage geht wieder an den Nationalrat.

  • SPEKULATION: Der Ständerat empfiehlt mit 32 zu 10 Stimmen ein Nein zur Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln" der JUSO und das ohne Gegenvorschlag. Die bürgerliche Mehrheit hielt die Volksinitiative für das falsche Mittel, um Hunger in der Welt zu bekämpfen. Nicht Spekulation sei Hauptursache für Preisanstiege bei Nahrungsmitteln und damit verbundene Existenzprobleme, fand die bürgerliche Mehrheit des Rates. Befürworter dagegen waren der Ansicht, dass in der Schweiz das Spekulieren mit Agrarprodukten ungenügend geregelt sei. Gegner der Initiative und auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann warnten vor schädlichen Auswirkungen der Initiative für die Wirtschaft. Die Initiative geht nun an den Nationalrat.
  • FINANZMÄRKTE: Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz ist unter Dach und Fach. Damit übernimmt die Schweiz internationale Standards für Börsen und andere Handelssysteme und Regeln für Markteilnehmer. Vorgesehen sind auch Positionslimiten für Warenderivate. Diese sollen dazu beitragen, die Finanzmärkte zu stabilisieren. Für Derivate auf Waren, die tatsächlich gehandelt werden, gilt eine Ausnahme. Den Rest des Gesetzes haben die Räte grösstenteils unverändert gutgeheissen. Kernstück sind Regeln für den ausserbörslichen Handel mit Finanzderivaten. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft gesetzt werden.
  • LEBENSMITTEL: In der EU hergestellte Lebensmittel sollen weiterhin in der Schweiz verkauft werden dürfen, auch wenn sie Schweizer Standards nicht erfüllen. Der Ständerat hat es abgelehnt, das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel aufzuheben. Anders als im Nationalrat war die Mehrheit der Meinung, dass die Abschottung ein falsches Signal an die Wirtschaft senden würde. Die Gegner des Cassis-de-Dijon-Prinzips halten dieses für wirkungslos und aufwändig in der Umsetzung. Zudem sehen sie die Qualitätsstrategie der Schweizer Ernährungswirtschaft durch die angeblich minderwertigen Lebensmittel in Frage gestellt. Nun muss sich der Nationalrat wieder mit der Vorlage befassen. Diese geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Bauernverbandsdirektor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois (FR).
  • DISKRIMINIERUNG: Wer Homosexuelle öffentlich pauschal verunglimpft, soll strafrechtlich verfolgt werden können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt. Letztes Jahr hatte sich die kleine Kammer noch gegen das Anliegen ausgesprochen. Heute macht sich strafbar, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft. Die Initiative verlangt, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung auch strafbar ist. Aus Sicht des Ständerats wird mit der Initiative eine bestehende Lücke im Strafrecht geschlossen. Damit habe die kleine Kammer einen Fehler korrigiert, sagte Stefan Engler (CVP/GR) im Namen der Kommission. Der Nationalrat hatte die Initiative bereits im März deutlich angenommen.
  • BUNDESVERWALTUNG: Ausserparlamentarische Kommissionen sollen weiterhin vor die Medien treten dürfen, auch vor Volksabstimmungen. Der Ständerat will ihnen keinen Maulkorb verpassen. Anders als der Nationalrat hat er eine parlamentarische Initiative abgelehnt. Ausserparlamentarische Kommissionen beraten den Bundesrat und die Bundesverwaltung. Der Nationalrat wollte ihnen untersagen, ohne Absprache mit den betroffenen Departementen zu kommunizieren. Der Ständerat hält wenig davon, den Spielraum ausserparlamentarischer Kommissionen einzuschränken. Der Bundesrat habe bereits heute die Pflicht, bei der Einsetzung einer Kommission deren Öffentlichkeitsarbeit zu regeln, befand die Ratsmehrheit.
  • KLEINTIERE: Der Ständerat lässt von der zuständigen Kommission prüfen, ob für Kleintierhaltungen in der Landwirtschaftszone das Raumplanungsgesetz angepasst werden soll. Anlass dazu ist eine an die Kommission überwiesene Motion von Pirmin Bischof (CVP/SO). Bischof verlangte grosszügigere Regelungen. In Wohnzonen seien Kleintierställe zunehmend weniger gern gesehen, begründete er die Forderung. Doch Hobbyzüchter könnten ihre Tiere nicht ohne weiteres in der Landwirtschaftszone halten. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab. Er verwies auf erfolgte Anpassungen des Raumplanungsgesetzes zu Gunsten der Kleintierhalter. Weitere Änderungen brauche es nicht.
  • SCHADSTOFFE: Nicht für alle Schadstoffe bei Altlasten gibt es vorgeschriebene Konzentrationswerte. Diese müssen nach vorgegebenen Kriterien hergeleitet werden. Der Nationalrat möchte, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die so ermittelten Werte öffentlich zugänglich macht. Nun hat auch der Ständerat eine Motion von Philipp Hadorn (SP/SO) mit dieser Forderung angenommen. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, den Auftrag entgegenzunehmen. Das BAFU plane, die Liste frei zugänglich zu publizieren, sagte Umweltministerin Doris Leuthard.
  • LANDWIRTSCHAFT: Der Bundesrat soll den Kampf gegen die Kirschessigfliege verstärken. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Motion zugestimmt. Die Zusammenarbeit von Forschung, Beratung und Praxis soll gestärkt werden, damit bis 2020 eine nachhaltige Strategie vorliegt. Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen umzusetzen und auch mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Laut Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann waren die wirtschaftlichen Schäden in der Landwirtschaft im letzten Jahr gross. Die Ertragsverluste beliefen sich auf rund 10 Prozent. Die Kirschessigfliege stammt ursprünglich aus Südostasien, 2011 tauchte der Schädling in der Schweiz auf. Die Kirschessigfliege befällt Früchte und Beeren.
  • REGULIERUNG: Kosten von rund 10 Milliarden Franken pro Jahr tragen Unternehmen aufgrund staatlicher Regulierung. Das hat der Bundesrat in einem Ende 2013 vorgestellten Bericht festgestellt. Der Ständerat fordert den Bundesrat in einer mit 24 zu 7 Stimmen angenommenen Motion von Jean-René Fournier (CVP/VS) auf, die im Bericht aufgeführten Massnahmen sofort umzusetzen. Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sagte, dass die Hälfte der Massnahmen bereits umgesetzt sei. Bei anderen wie der Unternehmenssteuerreform III sei die Arbeit im Gang. Wieder andere, etwa ein Einheitssatz für die Mehrwertsteuer, müssten diskutiert werden. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.
  • INNOVATION: Die Institutionen in den Bereichen Forschungs- und Innovationsförderungen sollen nicht nach den gleichen organisatorischen, rechtlichen sowie finanziellen Gesichtspunkten geregelt werden. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion diskussionslos abgelehnt. Diese richtete sich vor allem an die Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Aus Sicht der Ratsmehrheit ist das Anliegen des Vorstosses bereits erfüllt. Der Bundesrat hatte letzte Woche einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht vor, die KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umzuwandeln.

 

Dienstag, 16. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) RÜSTUNGSPROGRAMM Der Nationalrat ist damit einverstanden, dass der Bund Aufklärungsdrohnen aus Israel kauft. Die bürgerlichen Fraktionen stellten sich am Dienstag hinter das Rüstungsprogramm 2015, das Beschaffungen für insgesamt 542 Millionen Franken vorsieht. Im Programm enthalten ist der Kauf von 879 leichten geländegängigen Motorfahrzeugen für 271 Millionen Franken. Und schliesslich ist der Nationalrat damit einverstanden, 21 Millionen Franken für die Beschaffung neuer Schiesssimulatoren auszugeben. Kürzungs- und Verzichtsanträge von SP und Grünen blieben chancenlos. Die Vorlage geht an den Ständerat.

  • STEUER: Statt Verrechnungssteuern zu entrichten, können Tochterunternehmen konzerninterne Dividendenzahlungen der Steuerverwaltung melden. Auch wenn sie die Fristen dafür verpassen, sollen sie nach dem Willen des Nationalrats keine Verzugszinsen bezahlen. Diese Regeln sollen rückwirkend ab 2011 gelten. Dem Bund droht daher ein Schaden von 600 Millionen Franken, weil er bereits bezahlte Verzugszinsen zurückerstatten müsste. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach von einer ungerechten Vorlage, weil Konzerne gegenüber KMU bevorzugt würden. Wegen der Rückwirkung sieht sie auch Grundsätze des Rechtsstaats in Gefahr.
  • TRANSPORTFLUGZEUGE: Der Nationalrat will keine Transportflugzeuge oder Transporthelikopter für die Friedensförderung. Er lehnte mit 89 zu 74 Stimmen und 18 Enthaltungen eine Motion aus der SP-Fraktion ab. Der Nationalrat diskutierte den Vorstoss nach der Debatte über das von SP und Grünen bekämpfte Rüstungsprogramm. Thomas Hurter (SVP/SH) kritisierte, der Vorstoss gefährde die Armee. "Sie soll durch die Hintertür zu einer Friedensförderungsarmee umgebaut werden." Vom Tisch ist das Thema nach dem Nein nicht. Zwei Motionen mit praktisch der gleichen Forderung hiess der Ständerat einstimmig gut. Der Nationalrat hätte die Vorstösse am Montag behandeln wollen, musste aber aus Zeitgründen darauf verzichten. Die Mehrheit seiner Sicherheitspolitischen Kommission will diese Motionen annehmen.
  • SPARPAKET: Der Bund spart nächstes Jahr 635 Millionen Franken. Das hat das Parlament beschlossen. Der Nationalrat räumte beim Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspakets (KAP) die letzten Differenzen aus: Die IV-Schuld bei der AHV soll nur noch mit 1 Prozent verzinst werden. Dadurch lassen sich 132,5 Millionen Franken einsparen. Der Beitrag des Bundes an die Kantone für die Kulturgüterschutz-Dokumentation von 0,7 Millionen Franken wird ebenfalls eingespart. In den übrigen umstrittenen Punkten des KAP waren sich die Räte schon früher einig geworden. Der Bundesrat wollte ursprünglich rund 740 Millionen Franken sparen. 170 davon hat er schon in eigener Kompetenz umgesetzt.
  • NACHTRAGSKREDITE: Das Parlament hat für das Budget für 2015 Nachtragskredite von 115,8 Millionen Franken bewilligt. Der Nationalrat bereinigte die letzte Differenz in der Vorlage. Dabei zeigten sich die Räte gegenüber den Bauern und auch gegenüber Jugend+Sport spendabler als der Bundesrat. Die Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte erhöhten sie um 5,6 Millionen Franken auf 95,6 Millionen Franken - die Aufstockung muss im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) kompensiert werden. Jugend+Sport erhält 5 Millionen Franken mehr als der Bundesrat beantragt hatte.
  • ASSISTENZDIENST: Die Armee soll über 2015 hinaus für den Botschaftsschutz eingesetzt werden. Der Nationalrat beschloss, den Assistenzdiensteinsatz ein letztes Mal bis Ende 2018 zu verlängern. Dies ist nötig, weil die Kantone Bern, Genf und Waadt sowie die Stadt Zürich nicht in der Lage sind, bis Ende Jahr alle Armeeangehörigen durch eigene Sicherheitskräfte zu ersetzen. Zähneknirschend stimmte der Nationalrat daher der Verlängerung zu. Es gebe keine andere Möglichkeit, weil der Bund für die Sicherheit völkerrechtlich geschützter Personen verantwortlich sei, aber keine eigene Polizei habe, sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer.
  • POLIZEI: Der Nationalrat will keine Rechtsgrundlage schaffen, um eine Zusammenarbeit von Kantonspolizei und Militärpolizei zu ermöglichen. Eine solche hatte Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) verlangt. Aggressionen und Überfälle bedrohten die Sicherheit in der Schweiz immer mehr. Es sei nicht akzeptabel, dass die Militärpolizei dabei untätig zusehen müsse. Die Kantone hätten ihre Polizeikorps, die Armee sei für die Kriegsverhinderung zuständig, antwortete Verteidigungsminister Ueli Maurer. Die Armee dürfe im Inneren nur eingesetzt werden, um Spitzenbelastungen aufzufangen, etwa beim WEF. Das müsse jeweils das Parlament genehmigen. Maurer erinnerte auch daran, dass die Möglichkeit der Spontanhilfe in den Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee vorgesehen ist, über die der Nationalrat am Donnerstag berät.
  • DIENSTPFLICHT: Der Nationalrat will nichts davon wissen, die Dienstpflicht in der Armee durch eine allgemeine Dienstpflicht zu ersetzen. Er lehnte eine Motion und ein gleichlautendes Postulat von alt Nationalrat Alec von Graffenried (Grüne/BE) mit klaren Mehrheiten ab. Von Graffenried hatte vorgeschlagen, auch junge Frauen und fallweise niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer einzubeziehen. Verteididungsminister Ueli Maurer sprach sich ebenfalls gegen die Vorstösse aus und kündigte für kommendes Jahr einen Bericht zum Thema an.

Der Ständerat in Kürze

(sda) HEIRATSSTRAFE: National- und Ständerat empfehlen dem Stimmvolk, die Volksinitiative der CVP gegen die "Heiratsstrafe" abzulehnen. Nach der grossen Kammer hat am Dienstag auch die kleine den Antrag der Einigungskonferenz gutgeheissen, mit 25 zu 16 Stimmen. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. Die Vertreter der CVP und der SVP sprachen sich vergeblich dafür aus, keine Abstimmungsempfehlung abzugeben. Die CVP fordert mit ihrer Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", dass die Ehe "gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt wird, namentlich bei den Steuern und den Sozialversicherungen". Im Parlament stand zunächst ein Gegenvorschlag zur Debatte, der - anders als der Initiativtext - auf eine Definition der Ehe verzichtet hätte. Dieser scheiterte aber.

  • GENF: Die Rolle der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen und Konferenzen soll gestärkt werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen. Die kleine Kammer hiess die Vorlage dazu mit 34 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Die Rolle als Gaststaat sei fest verankert in der Geschichte der Schweiz, sagte Felix Gutzwiller (FDP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission. Das internationale Genf präge das Bild der Schweiz auf der ganzen Welt. Eine Minderheit wollte wegen der angespannten Finanzlage des Bundes den Zahlungsrahmen kürzen. Das lehnte der Rat aber deutlich ab. Für die Jahre 2016 bis 2019 hatte der Bundesrat dem Parlament insgesamt rund 117 Millionen Franken beantragt. 72 Millionen sind bereits in der Finanzplanung des Bundes vorgesehen, 45 Millionen Franken kommen hinzu.
  • ZOLL: Der Ständerat hat die Revision des Zollgesetzes oppositionslos gutgeheissen. Bei der Amtshilfe will er allerdings Abstriche machen - gegen den Willen des Bundesrates. Dieser beantragt, dass die Zollverwaltung ausländischen Behörden Informationen und Unterlagen, über die sie bereits verfügt und die nicht durch Zwangsmassnahmen beschafft worden sind, direkt und ohne besonderes Verfahren übermitteln kann. Dadurch soll die internationale Amtshilfe vereinfacht und beschleunigt werden. Der Ständerat jedoch will diese Bestimmung aus der Vorlage streichen. Er fürchtet, sensible Daten, die Unternehmen im Rahmen der Deklaration bekannt geben, könnten ohne deren Wissen in die Hände der Konkurrenz geraten. Mit der Revision will der Bundesrat verschiedene rechtliche Lücken schliessen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
  • POSITIONSLIMITEN: Der Ständerat will dem Bundesrat ermöglichen, mit Positionslimiten für Warenderivate den Einfluss einzelner Marktakteure zu begrenzen. Dies soll dazu beitragen, die Finanzmärkte zu stabilisieren und die Spekulation mit Nahrungsmitteln einzudämmen. Mit 21 zu 13 Stimmen hat der Ständerat daran festgehalten, im Finanzmarktinfrastrukturgesetz entsprechende Bestimmungen zu verankern. Die Mehrheit befürchtet, dass die Schweiz international Probleme bekommt, wenn sie nicht handelt. Finanzministerin Eveline Wimder-Schlumpf wies darauf hin, dass für Schweizer Finanzdienstleister der Zugang zum EU-Markt auf dem Spiel stehe. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, der sich am Vortag zum zweiten Mal gegen Positionslimiten ausgesprochen hatte.
  • PFLEGE: Alle Pflegebedürftigen sollen Kostenbeiträge erhalten, auch reiche. Dieser Auffassung ist der Ständerat. Er hat eine Standesinitiative des Kantons Thurgau diskussionslos abgelehnt. Dieser fordert, dass die Kantone ihren Beitrag kürzen oder streichen dürfen, wenn der Patient vermögend ist. Die Pflegefinanzierung belaste die Kantons- und Gemeindefinanzen immer stärker, argumentiert der Kanton. Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz habe jede Person Anrecht auf die Restfinanzierung. Bei wohlhabenden Personen sichere diese aber das Erbe anstelle der Pflegekosten. Der Ständerat möchte daran aber nichts ändern. Er lehnt es aus grundsätzlichen Überlegungen ab, dass vermögende Personen anders behandelt werden.
  • PRÄVENTION: Der Ständerat hat sich mit der Frage befasst, ob Präventionskampagnen zu Tabak- und Alkoholkonsum oder Ernährung sinnvoll seien. SVP-Ständerat Alex Kuprecht (SZ) kritisierte in einer Interpellation, dass die Prämienzahler solches berappen müssten. Er sprach von einer "Zwangsabgabe". 2.40 Franken pro Person und Jahr würden heute für Präventionskampagnen ausgegeben, und künftig könnte es noch mehr sein. Ob die Kampagnen eine Wirkung hätten, sei aber zweifelhaft. Gesundheitsminister Alain Berset widersprach: Der Nutzen sei unbestritten. Durch gesundheitsfördernde und präventive Massnahmen könnten auch die volkswirtschaftlichen Kosten deutlich verringert werden.
  • GESUNDHEIT: Der Ständerat bleibt dabei: Er will nur stationäre Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime verpflichten, ein elektronisches Patientendossier zu führen. Damit stellt sich die kleine Kammer erneut gegen den Nationalrat, der sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen in die Pflicht nehmen will. Entgegengekommen ist der Ständerat dem grossen Rat bei den Übergangsfristen für Spitäler und der Datenbearbeitung durch das Personal öffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtungen. Im Grundsatz ist die Einführung des elektronischen Patientendossiers in beiden Räten unbestritten. Dank diesem würden medizinische Daten jederzeit und überall zur Verfügung stehen, was die Qualität der Behandlung verbessern soll. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.
  • ALTERSVORSORGE: Der Ständerat erachtet eine Schuldenbremse weiterhin als notwendig, damit die AHV nicht in Schieflage gerät. Er hat entschieden, die Behandlungsfrist für eine Parlamentarische Initiative um zwei Jahre zu verlängern, um die derzeitige Reformvorlage "Altersvorsorge 2020" nicht zu torpedieren. Der Ständerat setzt mit seinem Vorgehen vor allem ein Zeichen, damit eine Schuldenbremse möglichst rasch eingeführt wird. Eingereicht hatte der Vorstoss die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit. Das Geschäft geht nun zurück an die Kommission.
  • RELIGION: Der Bundesrat wird beauftragt, sich für den Schutz religiöser Minderheiten in ihren Heimatländern einzusetzen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat oppositionslos einer entsprechenden Motion zugestimmt - im Einverständnis mit dem Bundesrat. Die Religionsfreiheit sei in den letzten Jahren verstärkt unter Druck gekommen, begründet Marianne Streiff (EVP/BE) ihre Motion. Sie verlangt, dass der Bundesrat sich für den Schutz religiöser Minderheiten einsetzt und die Religionsfreiheit auf bilateraler und multilateraler Ebene systematisch thematisiert. Der Bundesrat ist bereit, sich weiterhin für den Schutz religiöser Minderheiten im Ausland einzusetzen.
  • TERRORISMUS: Der Ständerat will der Schweiz mehr Zeit geben, um einen besseren Rechtsschutz bei UNO-Sanktionen gegen Terrorverdächtige zu erreichen. Er hat entschieden, die Frist für eine Motion um ein Jahr zu verlängern. Die Ratsmehrheit ist der Ansicht, dass damit die Schweizer Diplomatie in ihren Bemühungen unterstützt würde. Nun ist der Nationalrat am Zug. Die Motion geht auf den früheren Tessiner FDP-Ständerat Dick Marty zurück. Er hatte gefordert, dass auch Personen, denen etwa Verbindungen zur Al-Kaida oder den Taliban nachgesagt werden, Anspruch auf faires Verfahren haben. Andernfalls sollte die Schweiz die Sanktionen der UNO nicht in jedem Fall mittragen.
  • SYRIEN: Der Bundesrat soll prüfen, wie die Situation der Vertriebenen in Syrien und der Flüchtlinge aus Syrien in den Nachbarländern verbessert werden könnte. Das fordert der Ständerat. Er hat ein Postulat von Joachim Eder (FDP/ZG) an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hatte sich mit dem Auftrag einverstanden gezeigt. Die Schweiz beteilige sich seit 2011 stark am internationalen Engagement zugunsten der Opfer des Syrienkonflikts und habe bis Ende 2014 dafür 128 Millionen Franken eingesetzt, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss. Im März - kurz nach der Einreichung des Postulats - hatte der Bundesrat zusätzliche Massnahmen für die Opfer des Syrienkonflikts beschlossen.
  • STEUERN: Der Ständerat hat als Zweitrat einer Reihe von neuen oder geänderten Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt. Es handelt sich um Abkommen mit Belgien, Argentinien, Ghana, Island, Zypern, Usbekistan und Estland. Die Abkommen enthalten eine Amtshilfeklausel gemäss dem aktuellen internationalen Standard, der den Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht. Die Schweiz hat bisher 49 Abkommen gemäss dem internationalen Standard unterzeichnet, 38 davon sind in Kraft. Mit Zypern hat die Schweiz erstmals ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

 

Montag, 15. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) FINANZAUSGLEICH: Das Parlament hat sich auf die Beiträge der Kantone für den Nationalen Finanzausgleich (NFA) in den Jahren 2016 bis 2019 geeinigt. Der Nationalrat stimmte am Montag dem Kompromiss des Ständerates zu. Der Grundbeitrag für den Ressourcenausgleich soll insgesamt um 165 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden. Der Bund wird dadurch um 98 Millionen, die Geberkantone um 67 Millionen Franken entlastet. Mit dem Einlenken des Nationalrates findet das Seilziehen um die NFA-Beiträge ein vorläufiges Ende.

  • FINANZMARKT: Der Nationalrat bleibt dabei: Für Warenderivate soll es keine Positionslimiten geben. Es handelt sich dabei um Obergrenzen für die Anzahl Kontrakte, die ein einzelner Marktakteur halten darf. Damit soll der Finanzmarkt stabilisiert werden. Der Ständerat will Positionslimiten einführen, weil die EU ebenfalls solche beschlossen hat. Mit einer gleichwertigen Gesetzgebung soll der Marktzugang für Schweizer Unternehmen gesichert werden. Es ist nicht die einzige verbleibende Differenz im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Auch die Strafbestimmungen oder die Ausnahmen für Geschäfte zwischen nicht finanziellen Gegenparteien sind noch umstritten.
  • MINERALÖLSTEUER: Um den Tourismus zu fördern, sollen Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Anders als der Bundesrat will der Nationalrat aber keinen Anreiz für schadstoffarme Fahrzeuge schaffen. Die vorberatende Kommission war der Ansicht, dass keine weitere Ausnahme von der Mineralöl-Besteuerung geschaffen werden sollte. Der Nationalrat folgte aber nicht dieser Empfehlung und entschied mit 111 zu 67 Stimmen bei 6 Enthaltungen, einzutreten. Das Geschäft geht nun zurück an die Kommission zur Detailberatung. Die Landesregierung hätte die Vorlage gar nicht ausarbeiten wollen. Angefordert hatte sie das Parlament gegen den Willen der Regierung mit einer Motion von Ständerat Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR). Das Geschäft geht nun zurück an die Kommission.
  • LUCHSE: Bis zu zehn wild lebende Luchse sollen im Jura eingefangen und in den Pfälzerwald nach Deutschland umgesiedelt werden. Rahmen dafür ist ein deutsches Projekt, das von der EU finanziert wird. Ziel des Projektes sei es, im Pfälzerwald in Westdeutschland wieder Luchse anzusiedeln, sagte Umweltministerin Doris Leuthard in der Fragestunde des Nationalrates. Im kommenden Winter kann laut ihren Aussagen mit dem Einfangen der Luchse begonnen werden. Bis im Frühling 2018 solle der letzte der bis zu zehn Luchse umgesiedelt sein. Neben den Schweizer Luchsen sollen auch zehn Artgenossen aus den Karpaten in den Pfälzerwald umgesiedelt werden.
  • LEGISLATURPLANUNG: Das Parlament greift nicht mehr in die Legislaturplanung ein. Bei der dritten Beratung über eine Änderung des Parlamentsgesetzes hat der Nationalrat dem Ständerat in dieser Frage nachgegeben. Zunächst hatte er darauf beharrt, dass die Landesregierung zu Beginn der Amtsperiode ihre Ziele den Räten in einer Botschaft vorlegt und das Parlament Änderungen beantragen kann. Der Ständerat hingegen will nur einen Bericht zur Legislaturplanung, den das Parlament zur Kenntnis nehmen kann.

Der Ständerat in Kürze

(sda) ASYL: Asylverfahren sollen künftig weniger lange dauern. Das ist das Ziel der Asylreform, die der Ständerat am Montag beraten hat. Die Pläne stiessen auf breite Zustimmung: Mit 35 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen hiess der Rat die Revision des Asylgesetzes gut. Künftig soll das gesamte Verfahren noch maximal 140 Tage dauern, inklusive Beschwerden. Voraussetzung dafür ist, dass die Asylsuchenden für die gesamte Dauer des Verfahrens in Zentren des Bundes untergebracht werden. Trotz des hohen Tempos und der kurzen Beschwerdefristen sollen die Verfahren fair und rechtsstaatlich korrekt sein. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, dass Asylsuchende eine kostenlose Beratung und Rechtsvertretung erhalten. Von rechter Seite wird dies bekämpft. Im Ständerat waren die Gegner aber chancenlos. Gegen den Willen des Bundesrates beschloss der Ständerat allerdings, dass renitente Asylsuchende zwingend in besonderen Zentren untergebracht werden.

  • BUNDESHAUSHALT: Nach dem Willen des Ständerates soll der Bund mit dem Konsolidierungs und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) 2016 rund 635 Millionen Franken sparen. Das ist mehr als der Nationalrat möchte. Einig sind sich die Kammern nun aber darüber geworden, dass die Landwirtschaft kommendes Jahr vom Sparen ausgenommen wird. Der Ständerat folgte mit 22 zu 21 Stimmen und einer Enthaltung dem Antrag einer Minderheit und strich die 57 Millionen Franken, die der Bundesrat bei der Landwirtschaft sparen wollte, aus dem KAP. Die Mehrheit hätte diesen Posten um 30 Millionen Franken kürzen wollen. Mit weiteren Differenzen geht die Vorlage wieder in den Nationalrat.
  • NACHTRAGSKREDITE: Der Ständerat hat alle Nachträge zum Voranschlag 2015 gutgeheissen. Eine nachträglich gewährte Erhöhung der Ausfuhrbeiträge gemäss Schoggigesetz will er dabei zum Teil innerhalb des Wirtschaftsdepartements (WBF) kompensieren. Der Nationalrat dagegen wollte bisher auf eine Kompensation verzichten. Einig sind sich die Kammern, die vom Bundesrat schon um 20 Millionen Franken erhöhten Ausfuhrbeiträge um noch weitere 5,6 Millionen Franken aufzustocken. Mit der Kompensation - der letzten Differenz in der Vorlage zu den Nachtragskrediten - hat sich nun erneut der Nationalrat zu befassen.

 

Donnerstag, 11. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) HEIRATSSTRAFE: Der Nationalrat empfiehlt ein Nein zur Volksinitiative der CVP für die Abschaffung der Heiratsstrafe. Er hiess mit 97 zu 72 Stimmen den Antrag der Einigungskonferenz gut. CVP und SVP wollten keine Abstimmungsempfehlung machen. Stein des Anstosses war die Definition der Ehe im Initiativtext. Das Bundesgericht erklärte 1984 die Ungleichbehandlung von Ehepaaren für verfassungswidrig. Seither hätten Bund und Kantone viel für die Beseitigung der Heiratsstrafe getan, sagte der Sprecher der Mehrheit. Es sei deshalb heute schwer zu sagen, ob übers Ganze Verheiratete oder Konkubinatspaare benachteiligt oder bevorzugt seien. Die Vorlage geht an den Ständerat.

  • FINANZEN: Der Bund muss sparen. Noch sind sich die Räte aber nicht ganz einig, wo der Rotstift 2016 angesetzt werden soll. Im Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket (KAP) sieht der Nationalrat eine Ausnahme für die Bauern vor. Die vom Ständerat beschlossenen Einsparungen von 30 Millionen lehnte er ab. Der Bundesrat möchte bei der Landwirtschaft 57 Millionen sparen. Uneinigkeit herrscht auch beim grössten Sparposten. Der Ständerat hatte beschlossen, die Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV auf 1 Prozent zu senken, womit sich 132,5 Millionen Franken sparen liessen. Der Nationalrat hat dies zum zweiten Mal abgelehnt. Sein KAP-Sparpaket umfasst nun rund 500 Millionen Franken, der Bundesrat wollte rund 700 Millionen sparen.
  • STAATSRECHNUNG: Das Parlament zeigt sich weiterhin spendabel, wenn es um die Bauern und um Jugend+Sport geht. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Aufstockung von zwei Nachtragskrediten zugestimmt. Damit gehen die Kammern über die Anträge des Bundesrates hinaus. Der Kredit für die Programme von Jugend+Sport soll um 5 Millionen auf 17 Millionen Franken erhöht werden. Mehr Geld erhalten auch die Bauern. Die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte gemäss dem sogenannten Schoggigesetz erhöhte der Nationalrat um weitere 5,6 Millionen auf 25,6 Millionen Franken. Insgesamt hiess das Parlament für 2015 Nachtragskredite in der Höhe von 115,6 Millionen Franken gut. Oppositionslos genehmigte der Nationalrat die Staatsrechnung 2014.
  • PATIENTENDOSSIER: Der Nationalrat bleibt dabei: Nicht nur Spitäler und andere stationäre Einrichtungen, sondern auch ambulante Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheker, Hebammen oder Chiropraktiker sollen ein elektronisches Patientendossier anlegen müssen. Nur die Patienten sollten frei entscheiden können, ob sie eine Sammlung von Gesundheitsdaten anlegen wollen. Der Ständerat möchte das Obligatorium auf den stationären Bereich beschränken, um ein Referendum der Ärzte zu vermeiden. In der grossen Kammer war in dem Zusammenhang von Erpressung die Rede.
  • ORGANSPENDE: Der Nationalrat hat das Transplantationsgesetz über die Ziellinie gebracht. Die Revision dürfte aber den Mangel an Spenderorganen nicht entschärfen. Denn das Parlament will am heutigen System festhalten, wonach eine Organentnahme nur mit Zustimmung möglich ist. Wenig umstritten waren in den Räten die eigentlichen Änderungen des Transplantationsgesetzes. In der Schweiz versicherte Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollen künftig bei der Zuteilung von Organen nicht mehr benachteiligt werden. Zudem sollen die engsten Angehörigen bereits wegen einer Organentnahme angefragt werden dürfen, sobald entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden. Die letzte Differenz zum Ständerat hat der Nationalrat auch bereinigt. Wer fahrlässig gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes verstösst, soll mit einer Geldstrafe und nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Der Ständerat in Kürze

(sda) NACHRICHTENDIENST: Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen: Das könnte künftig auch der Schweizer Nachrichtendienst tun. Der Ständerat hat am Donnerstag erste Entscheide zum neuen Nachrichtendienstgesetz gefällt. Die Überwachungsmöglichkeiten stossen auf breite Zustimmung, sämtliche Rednerinnen und Redner der bürgerlichen Parteien sprachen sich dafür aus. Aus ihrer Sicht ist Überwachung nötig, weil die Welt gefährlicher geworden ist. Die Vertreter der SP und der Grünen machen ihre Zustimmung von den Detailentscheiden abhängig. Nur Paul Rechsteiner (SP/SG) und Christian Levrat (SP/FR) lehnen das neue Gesetz ohne Wenn und Aber ab. Sie wollten gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Die Gegner warnen vor einer Massenüberwachung. Die Beratungen gehen nächsten Mittwoch weiter.

  • LEGISLATURPLANUNG: In der Frage, wie viel Mitsprache das Parlament bei der Legislaturplanung haben soll, sind sich die Räte weiterhin nicht einig. Der Ständerat will einen Bericht zu den Zielen der Regierung zur Kenntnis nehmen, der Nationalrat dagegen möchte Änderungen anbringen und über die Planung beschliessen können. Die kleine Kammer beharrte in der Differenzbereinigung mit 32 zu 7 Stimmen auf ihrer Version und folgte der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission. Eine Minderheit hätte die Differenz zum Nationalrat ausräumen wollen. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

 

Mittwoch, 10. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) POTENTATENGELDER: Der Nationalrat will Potentatengelder rascher einziehen und rückerstatten lassen. Gegen den Willen des Bundesrates höhlte er am Mittwoch das neue Gesetz aber in einem entscheidenden Punkt aus. Der Bund müsste damit unter Umständen illegale Gelder an gestürzte Machthaber zurückgeben. Die Schweiz soll unrechtmässig erworbene Vermögenswerte nämlich nur dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten der Potentaten nicht verjährt sind. Die grosse Kammer entschied mit 102 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihrer Rechtskommission zu folgen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, im Umgang mit Potentatengeldern von der Verjährung abzusehen. Die Ratsmehrheit argumentierte mit rechtsstaatlichen Prinzipien. Auf den Grundsatz der Verjährung zu verzichten, sei bei einem so sensiblen Thema nicht redlich. Mehrere Redner warnten vergeblich, dies öffne "Tür und Tor für juristische Winkelzüge" und sorge dafür, dass Verfahren abgebrochen werden müssten. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

  • BERGE: Wenn es um Berge geht, soll die Schweiz international eine Führungsrolle einnehmen. Das fordert das Parlament. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion aus dem Ständerat diskussionslos an den Bundesrat überwiesen. Motionär Hans Stöckli (SP/BE) geht es primär um die Verhandlungen zur Agenda für eine nachhaltige Entwicklung nach 2015. In diesen Verhandlungen soll der Bundesrat dem Thema "Berge" eine besondere strategische Beachtung geben. Er soll die Schweizer Führungsrolle in der internationalen Bergagenda verteidigen und festigen. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, den Auftrag entgegen zu nehmen.
  • UNO-MISSION: Der Bundesrat soll bei der UNO nicht darum ersuchen, das Mandat für die Westsahara (Minurso) auszudehnen. Der Nationalrat hat eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission (APK) abgelehnt. Die UNO sollte nach Ansicht der Kommission auch die Menschenrechte in den besetzten Gebieten und in den Lagern der sahrauischen Flüchtlinge überwachen. Der Rat sprach sich mit 108 zu 73 Stimmen bei 3 Enthaltungen dagegen aus. Die APK habe sich von ein paar Jungsozialisten treiben lassen, kritisierte Roland Büchel (SVP/SG). Sie habe die Motion aufgrund einer JUSO-Petition eingereicht. Dies sei ein "Fehltritt". Auch der Bundesrat stellte sich gegen den Auftrag. Der Ansatz sei nicht zielführend, sagte Aussenminister Didier Burkhalter. Mandate von Friedensmissionen würden vom UNO-Sicherheitsrat erteilt. Die Einflussmöglichkeiten von Nichtmitgliedern des Sicherheitsrats seien beschränkt.

Der Ständerat in Kürze

(sda) STRAFREGISTER: Der Zugang zum Strafregister wird neu geregelt. Mehr Behörden als heute sollen auf die Einträge zugreifen können, dabei aber nur jene Informationen erhalten, die sie wirklich benötigen. Um allfällige Vorstrafen berücksichtigen zu können, sollen Strafjustizbehörden länger auf Einträge zurückgreifen können als heute. Zudem wird der Datenschutz gestärkt. In diesen Punkten hat der Ständerat das neue Strafregistergesetzes oppositionslos gutgeheissen. Zuvor strich er allerdings das Strafregister für Unternehmen aus der Vorlage. Ein solches ist nach Ansicht der Mehrheit wegen der sehr kleinen Zahl von Urteilen und den damit verbundenen Kosten nicht nötig.

  • STRAFEN: Der Ständerat hat bei der Änderung des Sanktionenrechts seine früheren Beschlüsse bestätigt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Bedingte Geldstrafen werden mit der Vorlage nicht abgeschafft. Die Möglichkeit, Geldstrafen zu verhängen, wird lediglich zu Gunsten kürzerer Freiheitsstrafen etwas eingeschränkt. Viel mehr ist damit von der Reform des Strafensystems nicht übrig, die das Parlament vor drei Jahren aufgrund der öffentlichen Empörung über angeblich wirkungslose bedingte Geldstrafen angepackt hat. Die Geldstrafen hatte das Parlament selber erst 2007 eingeführt.
  • KONSUMENTENSCHUTZ: Der Ständerat ist dagegen, dass der Käufer bei einem Abzahlungskauf oder einem Leasingvertrag eine Entschädigung leisten soll, wenn er die Sache nutzt und dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Damit werde das Widerrufsrecht faktisch abgeschafft, sagte der Kommissionssprecher. Dieses ist gegenüber den ursprünglichen Plänen der Ständeratskommission ohnehin schon stark eingeschränkt. Die 14-tägige Widerrufsfrist soll nur im Telefonverkauf und bei Haustürgeschäften, nicht aber beim Onlinehandel gelten. Hält der Nationalrat an seinem Beschluss fest, muss die Einigungskonferenz ans Werk. Kommt keine Einigung zu Stande, ist die Stärkung der Konsumentenrechte gescheitert.
  • MARKENSCHUTZ: Die vor zwei Jahren vom Parlament beschlossene Swissness-Vorlage hat im Ständerat zu reden gegeben. Mehrere Rastmitglieder kritisierten, dass die Verordnungen kompliziert seien und viel administrativer Aufwand auf Firmen zukomme, die die Marke Schweiz nutzen wollten. Anlass des Austausches war ein Postulat von Hannes Germann (SVP/SH). Er wollte vom Bundesrat wissen, was Swissness die Unternehmen koste, wie viele Betriebe aus Aufwandgründen auf die Marke Schweiz verzichteten und wie sich das auf die Arbeitsplätze auswirke. Es gehe darum, die Vorlage sorgfältig umzusetzen. Das Postulat fand im Rat keine Mehrheit. Es gelte, für Rechtssicherheit zu sorgen, befanden mehrere Redner.
  • BUNDESRAT: Der Ständerat hat sich ausführlich über die Arbeit des Bundesrates im vergangenen Jahr informieren lassen. Ohne Diskussion genehmigte er danach den Geschäftsbericht 2014 des Bundesrates. Das von den Geschäftsprüfungskommissionen geforderte elektronische Vertragsmanagement sei in der Bundesverwaltung Anfang 2015 fast überall eingeführt worden, bilanzierte GPK-Präsident Hans Hess (FDP/OW). Hintergrund der Forderung waren die Probleme mit Beschaffungen beim Bund. Anfang 2016 soll zum ersten Mal eine Auswertung sämtlicher Beschaffungsprozesse möglich sein.
  • BUNDESGERICHT: Der Ständerat hat den Geschäftsbericht des Bundesgerichts 2014 genehmigt. Die Geschäftslast des Bundesgerichts ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, bewegt sich aber immer noch auf hohem Niveau. Das Gericht verzeichnete 7702 Eingänge (2013: 7918) und erledigte 7563 Fälle (2013: 7876). Die Pendenzen stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht an, auf 2650 Fälle (2013: 2511). Das Bundesgericht reichte 2014 beim Bund Vorschläge ein, die zum Ziel haben, das Gericht von weniger bedeutenden Fällen zu entlasten. Zudem beantragte es eine Gesetzesänderung, welche eine Konzentration auf den Sitz in Lausanne erlauben würde.
  • TESTAMENTE: Der Ständerat will, dass der Bundesrat die Aufsicht über die Willensvollstreckerinnen und -vollstrecker überprüft. Er hat dazu stillschweigend ein Postulat von Anita Fetz (SP/BS) überwiesen. Mit dem Anliegen war auch der Bundesrat einverstanden. Das Parlament habe mit einer Motion bereits eine Modernisierung des Erbrechts verlangt, schrieb Fetz im Vorstoss.

 

Dienstag, 9. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) INNOVATION: Der Nationalrat befürwortet die Pläne für einen nationalen Innovationspark. Er hat am Dienstag die gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung des Bundes gutgeheissen, gegen den Willen der SVP. Die Mehrheit im Nationalrat sieht den geplanten Innovationspark als Chance für die Wirtschaft und die Schweiz. Der Bund will das Projekt mit Bürgschaften und mit Bauland unterstützen, das zu marktüblichen Preisen im Baurecht abgegeben wird. Dem Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für die Bürgschaften stimmte der Nationalrat mit 153 zu 38 Stimmen bei 1 Enthaltung zu, dem Beschluss über die Abgabe von Grundstücken mit 140 zu 34 Stimmen. Die SVP sieht in den Plänen eine ungesunde Vermischung von Staat und privater Wirtschaft. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

  • STANDORTFÖRDERUNG: Der Bundesrat will den Standort Schweiz in den Jahren 2016 bis 2019 mit rund 374 Millionen Franken fördern. Im Grundsatz heisst der Nationalrat das Paket gut. Kürzen will er aber beim E-Government. Verschont bleibt dagegen der Tourismus. Die Marketingorganisation Schweiz Tourismus, die den Löwenanteil der Fördergelder erhält, soll für die nächsten vier Jahre insgesamt 220,5 Millionen Franken bekommen. Anträge, den Beitrag zu kürzen oder zu erhöhen, blieben chancenlos. Für die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus hiess der Nationalrat schliesslich 30 Millionen Franken gut, 10 Millionen mehr als in den vergangenen vier Jahren. In der Version des Nationalrates sind für die Standortförderung insgesamt noch 368,9 Millionen Franken vorgesehen. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
  • ARBEITSMARKT: Das Parlament drängt auf Massnahmen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte. Der Nationalrat hat diskussionslos eine Motion mit dieser Forderung an den Bundesrat überwiesen. Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) verlangt damit Gesetzesänderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte und Massnahmen zur Reduktion der Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften. Der Bundesrat packe trotz seiner Fachkräfteinitiative die Herausforderung nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative zu wenig konsequent an, begründete sie das Anliegen. Der Bundesrat stellte sich nicht dagegen. Bundesrat Johann Schneider-Ammann sagte im Ständerat, die Regierung wolle die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials laufend verbessern.

Der Ständerat in Kürze

(sda) ALTERSVORSORGE: Der Ständerat will die AHV-Renten nicht um zehn Prozent erhöhen. Er lehnte am Dienstag die Volksinitiative "AHVplus - für eine starke AHV" mit 33 zu 11 Stimmen ab. Die Mehrheit wollte das Begehren vor der Reform der Altersvorsorge vom Tisch haben. Die Initiative sollte rasch behandelt werden, um eine klare Ausgangslage für die Reformvorlage zu haben. Während die bürgerlichen Gegnerinnen und Gegner die Initiative für nicht finanzierbar hielten, unterstützte eine rot-grüne Minderheit das Volksbegehren. Vertreter der SP kritisierten zudem, dass die Initiative nicht zusammen mit der Reformvorlage "Altersvorsorge 2020" behandelt wurde.

  • ORGANSPENDEN: Der Ständerat bleibt dabei: Wer fahrlässig gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes verstösst, soll mit einer Geldstrafe und nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Nationalrat hatte sich für eine härtere Sanktion ausgesprochen. Fahrlässig begangene Taten sollen nach seinem Willen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis 180 Tagessätzen geahndet werden. Die kleine Kammer sprach sich auch gegen eine Motion aus dem Nationalrat aus die verlangte, dass die Ablehnung einer Organspende oder die Zustimmung dazu auf der Krankenkassen-Karte gespeichert werden müssen.
  • ABKOMMEN: Der Ständerat hat ein Abkommen zwischen der Schweiz und Brasilien über soziale Sicherheit ohne Gegenstimme gutgeheissen. Mit dem Abkommen wird unter anderem die Auszahlung von Renten im jeweils anderen Staat geregelt. Laut Bundesrat unterstützt es ausserdem den wirtschaftlichen Austausch zwischen der Schweiz und Brasilien, weil es die Entsendung von Personal und die Erbringung von Dienstleistungen erleichtert. Änderungen von Schweizer Recht ist zur Umsetzung nicht nötig. Der Nationalrat hat dem Abkommen bereits zugestimmt, dieses ist bereit für die Schlussabstimmung.
  • BESCHAFFUNGEN: Das Parlament verlangt, die Ausgleichsfonds von AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu unterstellen. Der Ständerat überwies dem Bundesrat dazu oppositionslos eine Motion. Diese Unterstellung ist Gegenstand einer Vorlage des Bundesrat für eine neue Gesetzgebung über die Ausgleichsfonds. Auch der Bundesrat erklärte sich einverstanden mit dem Anliegen. Einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Ausgleichsfonds hatte er am vergangenen Freitag in eine Vernehmlassung gegeben.
  • HAIFISCHFLOSSEN: Der Ständerat hat es abgelehnt, den Import von Haifischflossen strikte zu untersagen. Er sagte mit 22 zu 15 Stimmen Nein zu einer entsprechenden Motion von Oskar Freysinger (SVP/VS). Damit ist der Vorstoss vom Tisch. Die ablehnende Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hatte auf das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (CITES) verwiesen. Zudem würden gemäss Zollstatistik keine Haifischflossen importiert. Eine Minderheit hätte die Motion überweisen wollen, auch aus Reputationsüberlegungen, wie Roberto Zanetti (SP/SO) sagte. Von einer Gesetzgebung versprach er sich eine präventive Wirkung.
  • PAUSENÄPFEL: Kein Gratis-Pausenapfel und kein kostenloses Rüebli für alle Schweizer Schulkinder: Der Ständerat hat oppositionslos ein nationales Schulobstprogramm abgelehnt. Der Nationalrat hatte das Programm mit einer Motion von Christian Lohr (CVP/TG) befürwortet. Der Ständerat hingegen folgte dem einstimmigen Antrag seiner Gesundheitskommission. Diese war der Ansicht, dass die für die Bildung verantwortlichen Kantone über Schulobstprogramme zu befinden hätten. Der Bund habe zudem bereits die Kompetenz, Schulen Informationen über gesundes Essen zur Verfügung zu stellen.
  • SOZIALHILFE: Künftig sollen weniger Jugendliche und junge Erwachsene als heute von Sozialhilfe abhängig sein. Namentlich sollen Jugendliche bei der Berufsberatung und bei der Stellensuche besser unterstützt werden. Das Parlament verlangt vom Bundesrat eine Strategie mit diesem Ziel und die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden. Der Ständerat überwies dazu eine Motion von Nationalrätin Silvia Schenker (SP/BS). Eine kontinuierliche Unterstützung statt der verschiedenen Zuständigkeiten wäre beim Übergang von der Schule ins Berufsleben angezeigt, hatte Schenker argumentiert. Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden.
  • MODERHINKE: Die Moderhinke, eine schmerzhafte Klauen-Erkrankung bei Schafen, soll landesweit koordiniert bekämpft werden. Der Ständerat hat dazu oppositionslos eine Motion überwiesen. Die Moderhinke, die eine Ansteckungszeit von 28 Tagen hat, ist eine weit verbreitete Klauenerkrankung bei Schafen, die durch bakterielle Erreger ausgelöst wird. Sie ist in der Schweiz verbreitet und kann auch Gämsen und Steinböcke befallen. Laut Motionär Hansjörg Hassler (BDP/GR) werden kranke Schafe häufig mit Antibiotika behandelt.
  • ARBEIT: Wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, soll so rasch wie möglich wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Das Parlament verlangt mit einer vom Ständerat überwiesenen Motion, dass Arbeitgeber, Ärzte und Spitäler und IV-Stellen mit diesem Ziel verbessert zusammenarbeiten. Der Bundesrat erklärte sich einverstanden mit dem Vorstoss. Er verwies auf die Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung der IV - in ihr spiele die Optimierung der Wiedereingliederung eine zentrale Rolle.
  • GESUNDHEIT: Der Ständerat will kein Forschungsprogramm zu den Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen ("E-Health"). Er hat eine Motion aus dem Nationalrat stillschweigend abgelehnt. Mit dieser wollte die FDP-Fraktion E-Health vorantreiben, das sich ihrer Meinung nach nur sehr langsam entwickelt. Die mit der Motion angestrebten Ziele würden bereits auf anderem Weg verfolgt, sagte Kommissionssprecherin Liliane Maury Pasquier (SP/GE). Auch der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen. Dies aber nicht aus inhaltlichen Gründen, wie Bundesrat Alain Berset sagte. Bereit heute werde viel in die Förderung von E-Health investiert.
  • TARIFVERTRAG: Tarifverträge für von den Krankenkassen bezahlte medizinische Leistungen müssen nicht innerhalb einer gesetzten Frist ausgehandelt werden. Der Ständerat lehnte eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat oppositionslos ab. Der Vorstoss von Jacques Bourgeois (FDP/FR) hätte verlangt, dass die Kantone und auch der Bund innerhalb von zwei Monaten entscheiden müssen, wenn sie die nötigen Daten erhalten haben. Die Spitäler seien auf schnelle Entscheide der Politik angewiesen, damit sie planen könnten. Auch der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen.
  • BEHINDERTE: Der Bundesrat muss die Einberufung einer nationalen Konferenz prüfen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Ständerat hat ein Postulat von Pascale Bruderer (SP/AG) stillschweigend angenommen. Sie wies darauf hin, dass der Anteil der Beschäftigten mit einer Behinderung in den letzten Jahren nicht zugenommen habe, obwohl mit der letzten IV-Reform ambitiöse Ziele für eine bessere berufliche Integration Behinderter verbunden worden waren. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative werde das Problem nur am Rand behandelt. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, den Auftrag entgegenzunehmen.

 

Montag, 8. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) STRAFEN: Geldstrafen können weiterhin bedingt ausgesprochen werden. Die Geldstrafen werden bloss etwas zurückgedrängt, indem sie nur bis höchstens sechs Monate und nicht bis zu einem Jahr ausgesprochen werden können. Das führt dazu, dass mehr mittelschwere Delikte mit Gefängnis geahndet werden. Auch kurze Freiheitsstrafen gibt es wieder, Geldstrafen haben aber weiterhin Vorrang. Dies sind die Eckwerte der Revision des Sanktionenrechts, die das Parlament wegen der öffentlichen Kritik an den bedingten Geldstrafen in Auftrag gegeben hatte. Der Nationalrat hat nun in den noch umstrittenen Punkten nachgegeben. Bestätigt der Ständerat seine früheren Beschlüsse, ist die Vorlage unter Dach und Fach.
INKASSO: Inkassobüros und andere gewerbsmässige Gläubigervertreter sollen in allen Kantonen die gleichen Regeln antreffen, wenn sie für ihre Kunden beispielsweise Betreibungen einleiten. Das hat der Nationalrat beschlossen. Heute können die Kantone die Bedingungen für die gewerbsmässige Vertretung festlegen. Dort, wo es Regeln gibt, ist die Vertretungsbefugnis in der Regel den Rechtsanwälten vorbehalten. Entsprechend hoch sind die Kosten für die Gläubiger. Um dieses bürokratische Hindernis zu beseitigen, hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass alle handlungsfähigen Personen zur gewerbsmässigen Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren zugelassen werden sollen.

  • VEREIDIGUNG: Im Nationalrat ist zum Auftakt der zweiten Sessionswoche die Grüne Bernerin Christine Häsler vereidigt worden. Sie ersetzt Alec von Graffenried, der zurückgetreten ist. Der Weg für Christine Häsler wurde frei, weil Urs Muntwyler als erster Ersatzmann auf der Liste auf ein Nachrutschen verzichtete und Häsler den Vortritt liess. Die 51-jährige Berner Oberländerin leitet die Kommunikation bei den Kraftwerken Oberhasli (KWO), welche die Wasserkraftwerke an der Grimsel betreibt. Seit 2002 politisiert sie im Berner Kantonsparlament. Die Grünen hatten Häsler bereits letzten Herbst als Ständeratskandidatin nominiert.
  • FRIEDENSPOLITIK: Der Nationalrat stockt den Rahmenkredit für die Förderung des Friedens und die menschliche Sicherheit um 84 Millionen Franken auf und verlängert dessen Laufzeit. Es handelt sich um eine Überbrückung, weil der aktuelle vierjährige Rahmenkredit von 323 Millionen Franken im Frühling 2016 ausläuft. Der neue Kredit tritt erst 2017 in Kraft. Mit der Verschiebung soll eine bessere Koordination mit der Legislaturplanung erreicht werden. Die SVP-Fraktion sprach sich aus grundsätzlichen Überlegungen gegen die Überbrückung aus.
  • INNOVATIONSPARK: Der Nationalrat hat am Montagabend mit den Beratungen zu einem nationalen Innovationspark begonnen. Entscheiden wird er erst am Dienstag. Im Rat war von einem "Generationenprojekt" die Rede, das internationale Ausstrahlung haben und Arbeitsplätze schaffen werde. Dagegen stellte sich die SVP. Der Innovationspark soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in der Nähe von Hochschulen und Forschungsinstitutionen fördern. Realisiert wird er durch die Standortkantone, die Privatwirtschaft und die beteiligten Hochschulen. Nach dem Willen des Bundesrates unterstützt der Bund das Projekt mit einem Rahmenkredit für Bürgschaften und mit Bauland, das zu marktüblichen Preisen im Baurecht abgegeben wird.
  • MEINUNGSFREIHEIT: Kundgebungen auf dem Bundesplatz bleiben während der Session verboten. Der Nationalrat hat eine Motion der Grünen Aline Trede (BE) mit 114 zu 51 Stimmen abgelehnt. Der Bundesplatz sei ein politischer Ort, argumentierte Trede. Es gebe keinen besseren Ort, an dem die Bevölkerung den Parlamentariern ihre Anliegen mitteilen könne. Solche Anlässe würden der Würde und dem Symbolgehalt des Gebäudes nicht immer gerecht, hielt ihr Jakob Büchler (CVP/SG) als Sprecher des Ratsbüros entgegen.
  • FIFA: Aussenminister Didier Burkhalter sieht die Vorgänge rund um die FIFA auch als Chance. Die Schweiz könne zeigen, dass ihre Institutionen funktionierten, sagte er im Nationalrat. Bei der Beratung des bundesrätlichen Geschäftsberichtes war er gefragt worden, ob er keinen Image-Schaden befürchte. Sportminister Ueli Maurer stellte fest, dass die Schweiz als Sitzstaat vieler grosser Sportorganisationen eine entsprechende Verantwortung habe. Diese nehme sie auch wahr. Sie habe zur Bekämpfung von Korruption im Sport die Initiative ergriffen, die zur Magglinger Konvention geführt habe, und diese als erstes Land unterzeichnet. Leider gebe es bisher noch wenige andere Unterzeichner.
  • BUNDESGERICHT: Der Nationalrat hat den Geschäftsbericht des Bundesgerichts 2014 genehmigt. Die Geschäftslast des Bundesgerichts ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, bewegt sich aber immer noch auf hohem Niveau. Das Gericht verzeichnete 7702 Eingänge (2013: 7918) und erledigte 7563 Fälle (2013: 7876). Die Pendenzen stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht an, auf 2650 Fälle (2013: 2511). Das Bundesgericht reichte 2014 beim Bund Vorschläge ein, die zum Ziel haben, das Gericht von weniger bedeutenden Fällen zu entlasten. Zudem beantragte es eine Gesetzesänderung, welche eine Konzentration auf den Sitz in Lausanne erlauben würde.
  • FRANKENSTÄRKE: Wegen des starken Frankens dürften 2015 die Einnahmen des Bundes aus der Mineralölsteuer auf Treibstoffen um mehrere hundert Millionen Franken sinken. Gegenüber dem Vorjahr rechnet Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf mit Einbussen von 250 bis 300 Millionen Franken. Dies sagte die Finanzministerin in der Fragestunde des Nationalrates. Die Schätzung basiert auf den Daten der Eidgenössischen Zollverwaltung bis Ende April. Die Mindereinnahmen beliefen sich bis zu diesem Zeitpunkt auf 90 Millionen Franken gegenüber der Vorjahresperiode. Berücksichtigt wurde auch der Mineralölsteuerzuschlag.

Der Ständerat in Kürze

(sda) FINANZAUSGLEICH: Im Streit um den Nationalen Finanzausgleich (NFA) macht der Ständerat einen Schritt auf die Geberkantone zu. Er hiess am Montag einen Kompromiss gut, der die Geberkantone in den Jahren 2016-2019 jährlich um 67 Millionen Franken entlasten würde. Die grosse Kammer hatte letzte Woche entschieden, den Kompromiss abzulehnen und auf der Linie des Bundesrates zu bleiben. Der Vorschlag der Landesregierung sieht vor, die Beiträge der Geberkantone um das Doppelte zu kürzen. Die Vorlage soll noch in der laufenden Sommersession zu Ende beraten werden. Als nächstes ist nun wieder der Nationalrat am Zug. Lehnt er den Kompromiss der Kantone erneut ab, wird eine Einigungskonferenz eingesetzt. Bringt diese keine Lösung, bleibt der bisherige Bundesbeschluss für weitere zwei Jahre in Kraft.

  • STAATSRECHNUNG 2014: Der Ständerat hat die Staatsrechnung einstimmig genehmigt. Trotz der finanziell angespannten Lage des Bundes hat die kleine Kammer die Nachtragskredite für 2015 aufgestockt. Mehr Geld will der Ständerat den Programmen von Jugend+Sport zur Verfügung stellen. Er beschloss, den Nachtragskredit um 5 Millionen auf 17 Millionen Franken aufzustocken. Erhöhen will der Ständerat auch die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte gemäss dem sogenannten Schoggigesetz - und zwar um 5,6 Millionen auf 25,6 Millionen Franken. Insgesamt beantragte der Bundesrat dem Parlament für 2015 Nachtragskredite von 105 Millionen Franken. Über die vom Ständerat auf insgesamt 115,6 Millionen Franken aufgestockten Nachtragskredite entscheidet nun als nächstes der Nationalrat.
  • RECHNUNG: Das Parlament ist damit einverstanden, das von der Bundesverwaltung verwendete Rechnungslegungsmodell zu modernisieren. Nach dem Nationalrat hat der Ständerat das neue Modell gutgeheissen und dabei über die Existenzberechtigung der 1951 eingerichteten Sparkasse Bundespersonal diskutiert, die Kasse aber schliesslich beibehalten. Für das neue Modell wird eine Geldflussrechnung nach gängigen Normen erstellt. Neu sollen zudem die Sozialversicherungswerke AHV und IV sowie die mehrheitlich vom Bund kontrollierten Betriebe wie SBB, Post und Swisscom in die konsolidierte Rechnung einfliessen. Und anders als heute werden die Rüstungsgüter in der Bilanz des Bundes erfasst.

 

Donnerstag, 4. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) UNFALLVERSICHERUNG: Der Nationalrat hat den neuen Vorschlag des Bundesrates für die Revision des Unfallversicherungsgesetzes wohlwollend aufgenommen. Im ersten Anlauf war die Revision 2011 gescheitert. Die Räte wiesen damals einen Teil des Reformpakets an den Bundesrat zurück und forderten, die Revision aufs Wesentliche zu beschränken. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Eine Änderung brachte der Nationalrat allerdings an: Firmen und Versicherer sollen eine Wartezeit von bis zu 30 Tagen bis zur Auszahlung des Taggeldes an Verunfallte vereinbaren und damit Prämien sparen können. Für Versicherte darf es allerdings keine Nachteile geben.

  • PROTOKOLLE: Der Bundesrat soll für die Protokollierung seiner Sitzungen ein eigenes Protokollführungsteam beiziehen können. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Motion seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK) angenommen - gegen den Willen des Bundesrates. Dieser fürchtet um die Vertraulichkeit seiner Verhandlungen, wenn weitere Personen an den Sitzungen teilnehmen. Die Protokolle der Bundesratssitzungen sind ein ewiger Zankapfel zwischen der parlamentarischem Oberaufsicht und der Regierung. Die Geschäftsprüfungskommissionen bemängeln in fast jedem ihrer Untersuchungsberichte, die Diskussionen im Bundesrat könnten anhand der Protokolle nur ungenügend nachvollzogen werden.
  • LEGISLATURPLANUNG: Der Nationalrat will bei der Legislaturplanung mehr mitreden als der Ständerat. Er beharrt darauf, dass die Landesregierung zu Beginn der Amtsperiode ihre Ziele den Räten in einer Botschaft vorlegt und die Räte Änderungen beantragen können. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Mit der Legislaturplanung informiert der Bundesrat das Parlament jeweils über seine Agenda in den kommenden vier Jahren. Mit einer Änderung des Parlamentsgesetzes 2002 erhielt das Parlament die Möglichkeit, die von der Regierung vorgeschlagenen Ziele abzuändern und zu ergänzen.
  • ALTERSVORSORGE: Der Nationalrat will prüfen lassen, ob allfällige Entlastungen bei der AHV-Administration die Bekämpfung von Schwarzarbeit erschweren. Er hat eine Motion von Ständerat Paul Niederberger (CVP/NW) an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Heute müssen Unternehmen neu eintretende Arbeitnehmende innert Monatsfrist der Ausgleichskasse melden. Niederberger hält diese Vorschrift für "unnötig und aufwendig". Eine rot-grüne Minderheit im Nationalrat argumentierte, dass die Vorlage ein "Wolf im Schafpelz" sei. Damit würde den Baustellenkontrolleuren das wichtigste Instrument genommen, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Der Nationalrat entschied schliesslich, dem Rückweisungsantrag von Corrado Pardini (SP/BE) zu folgen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates wird sich nun erneut mit dem Vorstoss befassen, bevor der Rat entscheidet.
  • GESUNDHEITSWESEN: Das Parlament will vorerst nicht über eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen entscheiden. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat dafür ausgesprochen, eine Motion der CVP für mindestens ein Jahr auf Eis zu legen. Die grosse Kammer hatte noch vergangenen September den Vorstoss deutlich angenommen - gegen den Willen des Bundesrates. Nun ist der Nationalrat diskussionslos auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt, der in der Frühjahrssession verlangt hatte, die Vorlage zu sistieren. Das Parlament will zuerst die Kantone zu dieser Frage anhören. Der Bundesrat befürwortet das Anliegen grundsätzlich. Die Kantone decken heute einen Teil der Kosten im stationären Bereich, während ambulante Behandlungen ausschliesslich über die obligatorische Krankenversicherung finanziert werden. Wegen des medizinischen Fortschritts werden aber immer mehr Behandlungen ambulant vorgenommen, für welche früher ein Spitalaufenthalt nötig war.
  • LOHNGLEICHHEIT: Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, sollen sich künftig von einer unabhängigen Stelle bescheinigen lassen, dass sie Frauen beim Lohn nicht diskriminieren. Der Nationalrat hat eine Motion der Waadtländer FDP-Nationalrätin Isabelle Moret angenommen. Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht zwar schon heute vor, dass Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, welche die Lohngleichheit von Mann und Frau gewährleisten. Eine gesetzliche Grundlage, von den Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung zu verlangen, fehlt jedoch. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, den gesetzgeberischen Rahmen für das Anliegen auszuloten. Die Regierung zeigte sich schon früher bereit, die Forderung anzunehmen. Als nächstes geht das Geschäft nun in den Ständerat.
  • IV-ANLEHRE: Der Nationalrat will vom Bundesrat Aufschluss über die IV-Anlehre und die praktische Anlehre für geistig behinderte Jugendliche. Er überwies dazu gleich zwei Postulate aus der CVP mit klaren Mehrheiten. Viele Jugendliche, die einen dieser zweijährigen Lehrgänge absolvieren wollten, müssten die Ausbildung abbrechen, weil die IV sie im zweiten Jahr nicht mehr unterstütze, begründete Christian Lohr (TG) seinen Vorstoss. Den Ausschlag bei der IV gebe, dass sie im ersten Arbeitsmarkt nicht unterkommen könnten. Christine Bulliard (FR) verlangte im zweiten Postulat Zahlen zu den IV-Anlehren und praktischen Ausbildungen. "Wir brauchen Transparenz, um negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen."
  • MEDIKAMENTE: Der Bundesrat muss aufzeigen, wie sich bestimmte Gebührenerhöhungen im Arzneimittelbereich auf die Wettbewerbsfähigkeit betroffener KMU-Unternehmen auswirkt. Der Nationalrat hat ein Postulat von Thomas de Courten (SVP/BL) mit 114 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Hintergrund ist die Prozessbeschleunigung bei der Zulassung für die Kassenerstattung im Arzneimittelbereich. Als Folge erhöhte der Bund die Gebühren. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. Aus seiner Sicht profitierten alle Pharmaunternehmen von dem beschleunigten Prozess. Mit der Gebührenerhöhung werde der Kostenwahrheit bei der Bearbeitung von Zulassungsgesuchen nun verstärkt Rechnung getragen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.
  • IMPFSTOFFE: Der Nationalrat will, dass sich praktizierende Ärzte in der Schweiz nicht zugelassene Einzelimpfstoffe erleichtert in die Schweiz liefern lassen können. Er unterstützte eine entsprechende Motion von Yvonne Gilli (Grüne/SG) mit 140 zu 43 Stimmen. Seit der Revision des Heilmittelgesetzes seien solche Einfuhren zwar möglich, aber kostenpflichtig, sagte Gilli im Rat. Es gehe um Impfstoffe, die in der Schweiz nicht en masse bezogen würden und deshalb vom Markt genommen worden seien. Der Bundesrat lehnte das Ansinnen ab und verwies auf gerade mit Impfstoffen verbundene Risiken.

Der Ständerat in Kürze

(sda) GÜTERVERKEHR: Der Ständerat will, dass der Gütertransport weiterhin zu den Kernaufgaben der SBB gehört. Bei der Beratung des Gütertransportgesetzes hat er am Donnerstag den Vorschlag des Bundesrats abgelehnt, die Pflichten der SBB auf Infrastruktur und Personenverkehr zu beschränken. Der Nationalrat hatte dem zugestimmt und sogar eine Motion gutgeheissen, die die Auslagerung und teilweise Privatisierung von SBB Cargo verlangt. Der Vorstoss fand im Ständerat keine Mehrheit. Das Gütertransportgesetz, das neue Regeln für den Güterverkehr festschreibt, war aber im Grundsatz unbestritten. Den Kredit für die nächsten vier Jahre stockte die kleine Kammer um 40 Millionen auf 250 Millionen Franken auf.

  • UMWELT: National- und Ständerat haben einen Rahmenkredit von 148 Millionen Franken für den weltweiten Umweltschutz in den Jahren 2015 bis 2018 gutgeheissen. Der grösste Teil des Geldes fliesst in den Globalen Umweltfonds. Der Ständerat sprach sich mit 30 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen für den Rahmenkredit aus. Eine von Werner Hösli (SVP/GL) angeführte Minderheit beantragte, weniger in den Globalen Umweltfonds zu entrichten und den Rahmenkredit auf 129 Millionen Franken zu kürzen. Dies lehnte der Rat jedoch ab. Der globale Umweltschutz sei wichtig, die Schweiz befinde sich nicht auf einem eigenen Planeten, lautete der Tenor. In den 1991 ins Leben gerufenen Umweltfonds zahlt die Schweiz nun bis 2018 rund 125 Millionen Franken ein.
  • S-BAHN: Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einem Bahnabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zugestimmt. Es geht um eine neue Verbindung, die ein S-Bahn-Netz von Lausanne bis nach Evian am französischen Ufer des Genfersees ermöglicht. In der Schweiz müssen für die Bahnverbindung Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (CEVA) rund 14 zusätzliche Bahnkilometer erstellt werden. Frankreich baut einen 2 Kilometer langen Streckenabschnitt bis in den Bahnhof Annemasse. Für den Anschluss des französischen Streckenabschnitts an das Bahnstromnetz der SBB leistet der Bund eine einmalige Zahlung von 15,7 Millionen Euro.
  • BODEN: In der Schweiz soll eine zentrale Verwaltungs- und Koordinationsstelle für Bodeninformationen geschaffen werden. Der Ständerat hat einer entsprechenden Motion aus dem Nationalrat zugestimmt. Die kleine Kammer hiess den Vorstoss mit 19 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Der Bodenschutz sei ein wichtiges Thema, hiess es im Rat. Der Boden in der Schweiz liege in einem enormen Spannungsfeld der Ansprüche von Landwirtschaft, Siedlung, Industrie, Infrastruktur und Erholungsnutzung. Eine Stelle für Bodeninformationen könne wichtige Entscheidungsgrundlagen liefern. Die Gegner befanden, die Motion verursache unnötige Kosten. Laut Umweltministerin Doris Leuthard geht es um sechs bis zehn zusätzliche Stellen in der Bundesverwaltung.
  • HOLZTRANSPORTE: Der Ständerat will die 40-Tonnen-Limite nicht aufweichen. Er ist nicht auf die Forderung der Holzbranche eingegangen, für Holztransporte ein Gewicht von 44 Tonnen zu erlauben. Mit 25 zu 14 Stimmen hat der Ständerat eine Motion von FDP-Ständerat Hans Hess (OW) abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Hess argumentierte vergeblich, der starke Franken mache der Branche zu schaffen, die Waldwirtschaft und die Holzverarbeitung brauchten dringend Entlastung. Die Gegner befürchteten, andere transportintensive Branchen könnten dasselbe fordern. Alle Wirtschaftszweige müssten gleich behandelt werden, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard.
  • LASTWAGEN: Sattelschlepper, Lastwagen und Reisecars, die ausschliesslich im Inland verkehren, dürften künftig nicht mehr jedes Jahr einer amtlichen Nachprüfung unterzogen werden. Der Bundesrat prüft, ob für diese Fahrzeuge dasselbe Regime eingeführt werden kann wie für Personenwagen. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat von Konrad Graber (CVP/LU) angenommen, im Einverständnis mit dem Bundesrat. Wie rasch die Massnahme umgesetzt wird, konnte Umweltministerin Doris Leuthard nicht sagen. Sie versprach aber eine möglichst rasche Einführung längerer Prüfintervalle.
  • GOTTHARD: Der Ständerat ist dagegen, die Höchstgeschwindigkeit im Gotthard-Strassentunnel auf 60 Stundenkilometer zu senken. Er lehnte eine Motion von Géraldine Savary (SP/VD) mit 22 zu 13 Stimmen ab. Es sei nicht Sache des Parlaments, Höchstgeschwindigkeiten auf einzelnen Strassenabschnitten festzulegen, sagte der Urner Isidor Baumann (CVP). Studien belegten, dass bei tieferen Geschwindigkeiten die Konzentration ab- und die Unfallgefahr zunehme, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. Mit der Motion hatte Savary auch die Einrichtung eines so genannten Thermoportals auf der Nordseite des Tunnels verlangt, um Lastwagenbrände zu verhindern. Ein solches ist im Süden seit 2013 in Betrieb.
  • ENTEIGNUNG: Der Ständerat sieht Handlungsbedarf beim Enteignungsrecht. Anders als der Nationalrat will er beim Bundesrat aber keine Totalrevision des Enteignungsgesetzes bestellen. Dieser soll die Frage zunächst vertieft prüfen. Die kleine Kammer hat daher eine Motion aus dem Nationalrat, die eine Totalrevision verlangt, in dem Sinn abgeändert, eine zweite mit dem gleichen Anliegen abgewiesen. Es lasse sich nicht sagen, ob eine Totalrevision überhaupt nötig sein, sagte Bundesrätin Doris Leuthard.

 

Mittwoch, 3. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) STRASSENVERKEHR: Der Nationalrat will die Einnahmen aus der Mineralölsteuer nicht ausschliesslich für den Strassenverkehr verwenden. Nach dem Ständerat lehnte am Mittwoch auch die grosse Kammer die "Milchkuh-Initiative" ab. Der Entscheid fiel mit 97 zu 65 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Den Ausschlag gab die Angst vor den drohenden Steuerausfällen von 1,5 Milliarden auf Bundesebene. Umstritten war die Verknüpfung mit dem geplanten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), aus dem künftig Betrieb und Erhalt des Nationalstrassennetzes finanziert werden sollen. Dies hätte es erlaubt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Mit ihrer Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" wollen Automobilimporteure und Strassenverbände erreichen, dass die Einnahmen aus der Mineralölsteuer vollständig dem Strassenverkehr zugute kommen.

  • ALKOHOL: Schnapsbrenner und Obstlieferanten sollen nun doch von Steuerrabatten für ihre Erzeugnisse profitieren. Der Nationalrat hat ein neues Modell dazu ins Alkoholgesetz aufgenommen. Diesem muss nun aber auch der Ständerat zustimmen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) hatte nach der aufgegebenen Ausbeutebesteuerung ein neues Modell für eine Steuerermässigung ins Spiel gebracht. Die Steuern sollen für Brenner mit einer Jahresproduktion von bis zu 1000 Liter reinem Alkohol und für Obstlieferanten, die dieselbe Menge brennen lassen, um 30 Prozent reduziert werden. Noch nicht einig sind sich die Räte auch über ein Alkohol-Verkaufsverbot in Läden während der Nacht und den Satz für die Alkoholsteuer.
  • FINANZAUSGLEICH: Im Seilziehen um die Beiträge für den Finanzausgleich zeichnet sich weiterhin keine Einigung ab. Der Nationalrat beharrt darauf, die Geberkantone um jährlich 134 Millionen Franken zu entlasten. Dem Kompromissvorschlag der Kantone erteilte er eine Absage. Dieser Kompromiss sah vor, die Beiträge der Geberkantone um 67 Millionen Franken und diejenigen des Bundes um 98 Millionen Franken zu senken. Das ist die Hälfte dessen, was der Bundesrat vorschlägt. Eingebracht hatte diese Lösung die Konferenz der Kantonsregierungen. Die Geberkantone beschweren sich seit Jahren über die in ihren Augen zu hohen Beiträge für den Finanzausgleich. Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat.
  • ENERGIEWENDE: Der Nationalrat will keine Sonnenkollektoren-Pflicht an Stelle der Schutzraumpflicht. Er hat eine parlamentarische Initiative von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) abgelehnt, die bei Neubauten die eine Pflicht durch die andere ersetzen wollte. Der Rat wollte - wie die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) - an der Schutzraumpflicht festhalten. Er lehnte die Initiative mit 105 zu 67 Stimmen ab. Das Geschäft ist vom Tisch.
  • HUMANMEDIZIN: Der Nationalrat hält nichts von einer parlamentarischen Initiative, die mehr Ausbildungsplätze in der Humanmedizin fordert. Er gab einem Vorstoss von Margrit Kessler (GLP/SG) mit 93 zu 78 Stimmen keine Folge. Kessler hatte die Kantone verpflichten wollen, so viele Ärztinnen und Ärzte auszubilden wie in der Schweiz langfristig benötigt werden. Kommen die Kantone dieser Aufgabe nicht nach, sollten sie vom Bund dazu gezwungen werden können. Dies wollte Kessler in der Verfassung verankern. Die Mehrheit der Gesundheitskommission war der Meinung, dass eine Verankerung in der Verfassung der falsche Weg zum Ziel sei.

Der Ständerat in Kürze

(sda) KORRUPTION: Der Ständerat hat sich nicht von der allgemeinen Empörung über die FIFA anstecken lassen. Er hat die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts am Mittwoch in einem wichtigen Punkt abgeschwächt: Privatbestechung soll nicht von Amtes wegen verfolgt werden, wenn keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind. Damit soll erreicht werden, dass Bagatelldelikte weiterhin nur auf Antrag verfolgt werden. Dadruch werde die ganze Strafverfolgung relativiert und eine Rechtsunsicherheit eingeführt, sagte Justizministerin Sommaruga. Der Antrag der Kommission fand trotzdem eine knappe Mehrheit. Nun geht die Vorlage an den Nationalrat.

  • STRAFEN: Die Räte werden sich nicht einig, wie das System von Geld- und Freiheitsstrafen geändert werden soll. Nun muss die Einigungskonferenz ans Werk. Umstritten ist vor allem noch, ob das Strafbefehlsverfahren ausgeweitet werden soll. Der Nationalrat möchte, dass Strafen bis 12 Monate ausgesprochen werden können, der Ständerat will bei 6 Monaten bleiben. Auch bei der Begründungspflicht für Freiheitsstrafen gibt es noch eine Differenz. In einigen Punkten hat der Ständerat hingegen eingelenkt, etwa bei der Mindesthöhe für den Tagessatz.
  • GRUNDVERSORGUNG: Der Ständerat bleibt dabei: In der Bundesverfassung soll ein neuer Grundsatz zum Service public verankert werden. Die kleine Kammer hat beschlossen, an ihrem früheren Entscheid festzuhalten. Der Nationalrat ist gegen einen solchen Verfassungsartikel. Er hat es in der Frühjahrssession abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Die Gegner aus den Reihen der bürgerlichen Parteien versichern, die Grundversorgung sei auch ihnen wichtig. Die geplante Verfassungsbestimmung sei aber überflüssig, die Post und der öffentliche Verkehr funktionierten. Die Befürworter sehen darin ein Bekenntnis zur Grundversorgung und zu den Randregionen. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.
  • FIRMENNAMEN: Das Firmenrecht soll modernisiert werden. Firmen sollen ihren Namen beibehalten können, wenn Rechtsform oder Eigentümer ändern. Der Ständerat hat mit einer Gegenstimme einer entsprechenden Revision des Obligationenrechts zugestimmt. Der Bundesrat will mit der Gesetzesvorlage die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Bei der Firmenbildung sollen für alle Gesellschaften dieselben Vorschriften gelten, unabhängig von der Rechtsform. Künftig soll der einmal gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden können, bei Personengesellschaften auch bei einem Gesellschafterwechsel. Die Umwandlung in eine andere Rechtsform soll den Firmennamen nur noch beim Rechtsformzusatz tangieren. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
  • POLIZEI: Die Schweiz und Italien können die polizeiliche Zusammenarbeit verstärken. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einem neuen bilateralen Abkommen zugestimmt, welches das bisherige aus dem Jahr 1998 ersetzt. Die kleine Kammer genehmigte die Vorlage einstimmig. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Das Abkommen soll den schweizerischen und italienischen Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, gemeinsam effizienter gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen. Vorgesehen sind beispielsweise gemischte Patrouillen. Zudem werden die geltenden Schengen-Regeln über die grenzüberschreitende Observation präzisiert. Das Abkommen erleichtert auch den Informationsaustausch zwischen den Behörden.
  • PROTOKOLLE: Der Bundesrat soll für die Protokollierung seiner Sitzungen ein eigenes Protokollführungsteam beiziehen können. Dies fordert der Ständerat. Er hat eine Motion seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK) angenommen, gegen den Willen des Bundesrates. Dieser fürchtet um die Vertraulichkeit seiner Verhandlungen, wenn weitere Personen an den Sitzungen teilnehmen. Die Protokolle der Bundesratssitzungen ist ein ewiger Zankapfel zwischen der parlamentarischem Oberaufsicht und der Regierung. Die Geschäftsprüfungskommissionen bemängeln in fast jedem ihrer Untersuchungsberichte, die Diskussionen im Bundesrat könnten anhand der Protokolle nur ungenügend nachvollzogen werden.
  • PERSONENDATEN: Das Parlament hat eine Verordnung geändert, die den Umgang mit den Personendaten von National- und Ständeräten sowie der Mitarbeiter der Fraktionssekretariate betrifft. Der Ständerat stimmte der Änderung als Zweitrat oppositionslos zu. Dabei geht es um das Vorgehen, wenn ein Verdacht auf Missbrauch der elektronischen Infrastruktur vorliegt. Bei einem konkreten Verdacht ist demnach mit Zustimmung der betroffenen Person eine namentliche personenbezogene Auswertung von Randdaten möglich. Randdaten geben Auskunft über den Zeitpunkt, die Dauer und den Weg der Kommunikation, nicht aber über deren Inhalt.

 

Dienstag, 2. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) KULTURBOTSCHAFT: Die Kulturförderung in den Jahren 2016 bis 2020 ist im Parlament unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat am Dienstag die Kulturbotschaft des Bundesrates und deren Finanzierung gutgeheissen. Die SVP hatte mit ihren Kürzungsanträgen keine Chance. Die grosse Kammer folgte fast allen Anträgen des Bundesrates und hiess eine Retusche gut, die der Ständerat an der Vorlage angebracht hatte. Somit kann der Bund in den kommenden fünf Jahren somit das Schweizer Kulturschaffen mit rund rund 1,13 Milliarden Franken unterstützen. Das sind gegenüber der Förderperiode 2012 bis 2015 rund 3,4 Prozent mehr. Damit nicht einverstanden war die SVP: Sie wollte die Kulturbotschaft dem Bundesrat zurückgeben mit dem Auftrag, die Ausgaben auf dem Niveau von 2014 zu belassen, also bei 976,5 Millionen Franken. Ihr Antrag wurde mit 128 zu 65 Stimmen verworfen.

  • VORSORGE: Die Regeln für Wohlfahrtsfonds, die Unternehmen für Notlagen freiwillig einrichten, sollen gelockert werden. Dafür hat sich der Nationalrat ausgesprochen. Anders als der Ständerat lehnt er jedoch Transparenzbestimmungen für die Wohlfahrtsfonds ab. In einem Punkt kam die grosse Kammer Bundesrat und Ständerat entgegen. Wohlfahrtsfonds sollen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit befolgen. Mit dieser Vorschrift soll unter anderem ein Konflikt mit dem FATCA-Abkommen mit den USA vermieden werden. Patronale Wohlfahrtsfonds werden von Unternehmen freiwillig errichtet, um Arbeitnehmer und deren Angehörige in Not- und Härtefällen zu unterstützen, Pensionskassen zu sanieren oder Restrukturierungen abzufedern. Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.
  • MEDIZIN: Der Bundesrat soll den Einsatz von natürlichem Cannabis als Schmerzmittel untersuchen lassen. Der Nationalrat hat eine Motion von Nationalrätin Margrit Kessler (GLP/SG) angenommen. Heute können Arzneimittel auf Cannabis-Basis mit einer Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit bezogen werden. Trotzdem greifen viele Schmerzpatienten auf illegale Cannabisprodukte zurück, weil das Bewilligungsverfahren kompliziert ist und die Krankenkassen die hohen Kosten für Cannabis-Medikamente nicht übernehmen, wie es in der Motion heisst. Heisst auch der Ständerat den Vorstoss gut, wird der Bundesrat beauftragt, den Einsatz von natürlichem Cannabis als Schmerzmittel im Rahmen eines wissenschaftlichen Pilotprojekts zu prüfen.
  • GESUNDHEIT: Der Bundesrat soll untersuchen, ob sich mit einer obligatorischen Pflegeversicherung die Kosten von betroffenen Menschen besser in den Griff bekommen liessen. Der Nationalrat hat ein Postulat von Nationalrat Markus Lehmann (CVP/BL) angenommen. Eine obligatorische Pflegekostenversicherung würde die öffentliche Hand und auch das Vermögen von pflegebedürftigen Menschen in Heimen entlasten, argumentierte er. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulats. Das Parlament habe ihn bereits beauftragt, einen Bericht zur Langzeitpflege vorzulegen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Erste Antworten auf die aufgeworfenen Fragen würden in diesem Bericht geliefert.

Der Ständerat in Kürze

(sda) FINANZMARKT: Der Ständerat will Positionslimiten für Warenderivate einführen. Das hat er am Dienstag bei der Debatte über das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) beschlossen. Ziel ist es, die Schweizer Regeln an internationale Standards anzupassen. Die USA und die EU haben solche Obergrenzen im Grundsatz bereits beschlossen. Im Rat kritisierten bürgerliche Gegner, dass damit die Spekulationsstopp-Initiative der Juso durch die Hintertüre umgesetzt werde. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte aber, dass die Schweiz unter Druck kommen könnte, wenn sie nicht mit der internationalen Entwicklung Schritt hält. Den übrigen Teil der FinfraG-Vorlage hiess die Ständerat weitgehend unverändert gut. Diese soll im Wesentlichen zur Stabilität der Finanzmärkte beitragen.

  • SPARPAKET: Der Bund soll im Jahr 2016 gegenüber dem Finanzplan rund 630 Millionen Franken einsparen. Der Ständerat hat ein Sparpaket in diesem Umfang gutgeheissen. Er möchte die Sparschraube beim Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket (KAP) stärker anziehen als der Nationalrat. So soll die Landwirtschaft nicht gänzlich verschont werden, sondern 30 Millionen Franken sparen. Der Bundesrat hatte 57 Millionen vorgeschlagen, der Nationalrat reduzierte den Betrag auf 0. Anders als der Nationalrat hiess der Ständerat zudem den grössten Sparposten gut: Durch die Reduktion der Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV sollen 132,5 Millionen Franken eingespart werden. Das KAP geht nun zurück an den Nationalrat.
  • BERICHTE: Der Ständerat hat diverse Berichte zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um die Berichte der Parlamentarierdelegation beim Europarat, der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, der Delegation EFTA/Europäisches Parlament, der Delegation bei der Interparlamentarischen Union und der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie.

 

Montag, 1. Juni 2015

Der Nationalrat in Kürze

(sda) SCHEIDUNGSRECHT: Lässt sich ein Paar scheiden, sollen Ehefrauen und -männer, die wegen der Betreuung von gemeinsamen Kindern nicht erwerbstätig gewesen sind, bei der Vorsorge bessergestellt werden. Das hat nach dem Ständerat am Montag auch der Nationalrat beschlossen und die Vorlage für die Schlussabstimmung verabschiedet. Massgebend für den Ausgleich bei der Vorsorge ist neu der Zeitpunkt, zu dem eine Scheidung eingeleitet wird. Künftig soll die Vorsorge zudem auch dann ausgeglichen werden, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung bereits eine Rente bezieht. Der Nationalrat folgte dem Ständerat und hiess die entsprechenden Änderungen in mehreren Gesetzen mit 127 gegen 57 Stimmen gut.
WIDERRUFSRECHT: Für ein Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen gibt es keine Mehrheit im Parlament. Wenigstens bei einem Kauf per Telefon soll es sich der Kunde aber während 14 Tagen anders überlegen können. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dieser Gesetzesänderung zugestimmt. Die heute für Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge geltende Widerrufsfrist von 7 Tagen wird damit verdoppelt. Zudem will der Nationalrat ausdrücklich festhalten, dass im Falle eines Abzahlungskaufs oder Leasingvertrages der Konsument eine angemessene Entschädigung leisten muss, wenn er den gekauften Gegenstand genutzt hat. Mit dieser letzten Differenz geht die Vorlage wieder an die kleine Kammer.

  • DSCHIHADISMUS: Der Nationalrat will keine Telefonhotline für besorgte Bürger oder Eltern von sich radikalisierenden Jugendlichen. Eine solche Anlaufstelle, wie sie bereits einige Nachbarländern kennen, hat die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) beantragt. Auch in der Schweiz brauchten besorgte Eltern und Lehrpersonen eine zentrale Anlaufstelle, wo sie professionellen Rat einholen können, sagte SiK-Sprecherin Edith Graf-Litscher (SP/TG). Justizministerin Simonetta Sommaruga verwies darauf, dass die Dschihadismus-Taskforce des Bundes eine solche Hotline als unnötig beurteilt habe. Die Motion der SiK würde mit 110 zu 70 Stimmen abgelehnt.
  • PENSIONSKASSEN: Der Nationalrat will die Regeln für Auswanderer ändern, die vor der Pensionierung in ein Land ausserhalb von EU und EFTA ziehen. Ihr Freizügigkeitsguthaben soll neu am Ort des letzten Schweizer Wohnsitzes statt wie heute am Sitz der Freizügigkeitsstiftung besteuert werden. Roland Fischer (GLP/LU) hatte den Vorstoss damit begründet, dass ein Guthaben der zweiten Säule mit der geltenden Regelung vor dem Wegzug ins Ausland zu einer Freizügigkeitsstiftung in einem steuergünstigen Kanton verschoben werden könnte. Damit könnten Steuern umgangen werden. Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehrheit und gab der Initiative am mit 104 zu 83 Stimmen Folge. Bevor eine Vorlage ausgearbeitet werden kann, muss aber auch der Ständerat seine Zustimmung geben.
  • GLEICHSTELLUNG: Der Nationalrat lehnt die Gleichstellung verschiedener Lebensgemeinschaften in der Verfassung ab. Die Schaffung eines neuen Grundrechts wollten die Grünliberalen mit einer parlamentarischen Initiative erreichen. Kathrin Bertschy (BE) kritisierte, dass Ehe, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat heute unterschiedliche Rechtsfolgen hätten, etwa im Steuer- und im Sozialversicherungsrecht oder bei der erleichterten Einbürgerung. Die Mehrheit folgte dem Argument der Kommission, dass gewisse Rechtsfolgen von Konkubinatspaaren anders gewollt seien. Zudem käme die Gleichstellung der Abschaffung der Ehe gleich, sagte Kommissionssprecher Giovanni Merlini (FDP/TI). Die Initiative wurde mit 111 zu 68 Stimmen bei 9 Enthaltungen verworfen.

Der Ständerat in Kürze

(sda) BILDUNG: Der Ständerat lehnt es ab, die Sexualerziehung zur alleinigen Sache der Eltern zu erklären. Die kleine Kammer sprach sich am Montag deutlich gegen die Volksinitiative "Schutz vor Sexualisierung im Kindergarten und Primarschule" aus. Sexualkunde soll Sache der Kantone bleiben. Ausserdem stellt Sexualkundeunterricht, der an den Volksschulen erteilt wird, nach Ansicht des Ständerates einen wirksamen Schutz vor sexuellen Übergriffen, Schwangerschaften und sexuellen Krankheiten dar. Der Entscheid fiel nach einer relativ kurzen Debatte mit 37 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Nach dem Willen der Initianten sollen Schulen Sexualkundeunterricht nur Kindern anbieten dürfen, die das neunte Altersjahr vollendet haben. Auslöser für die von rechtskonservativen Kreisen lancierten Initiative war der sogenannte "Sex-Koffer", der in baselstädtischen Schulen zum Einsatz gekommen war.

  • JUGEND+SPORT: Der Ständerat will die Gelder für Jugend+Sport (J+S) aufstocken. Er hat zwei parlamentarische Vorstösse dazu angenommen. Damit reagiert der Rat auf die Ankündigung des Bundesamtes für Sport, per 1. August die J+S-Beiträge um rund 25 Prozent zu kürzen, weil das zur Verfügung stehende Geld sonst nicht für alle Kurse reicht. Der Ständerat will dies verhindern. Jugend+Sport sei ein Erfolgsmodell, lautete der Tenor. Das Programm stehe für Gesundheit, sinnvolle Freizeitgestaltung und Freiwilligenarbeit. Über den Auftrag an den Bundesrat muss nun noch der Nationalrat entscheiden. Sportminister Ueli Maurer stellte fest, für die geforderte Aufstockung wäre eine Budgeterhöhung von 18 Millionen Franken nötig. Er forderte den Rat auf, später dann auch dazu Ja zu sagen.
  • STRAFDATEN: Die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport sollen eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat oppositionslos einer Totalrevision des Bundesgesetzes zugestimmt. Das Parlament will dabei weitergehen als der Bundesrat. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollten Strafdaten bei "Jugend+Sport"-Kadern erfasst werden, wenn sie einen Einfluss darauf haben, ob die Anerkennung als Kader erteilt oder entzogen wird. Dem Parlament genügt das nicht. Es will auch Daten gemäss dem Artikel 10 des Sportförderungsgesetzes aufnehmen. Damit werden etwa Personen erfasst, gegen die ein Strafverfahren hängig ist. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
  • SCHNEESPORT: Die Bevölkerung soll dazu animiert werden, Schneesport zu treiben. Darin sind sich der Ständerat und der Nationalrat einig. Von obligatorischen Massnahmen wie einer Schneesportwoche will die kleine Kammer aber weiterhin nichts wissen: Der Bund soll lediglich laufende Bemühungen unterstützen. Der Ständerat stimmte einer geänderten Fassung einer Motion mit 38 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Der Bundesrat soll Massnahmen zur Förderung des Schneesports unterstützen. Dazu zählen insbesondere Aktivitäten des Vereins "Schneesportinitiative". Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat.
  • ARMEEBAUTEN: Der Ständerat hat Kredite im Umfang von rund 468 Millionen Franken für Armeebauten oppositionslos bewilligt. Über die Immobilienbotschaft des Verteidigungsdepartements muss nun noch der Nationalrat entscheiden. Die Immobilienbotschaft 2015 umfasse relativ hohe Kredite, sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer. Grösstenteils gehe es um die Instandsetzung älterer Liegenschaften. So sei die Kaserne Thun vor 150 Jahren gebaut und 1964 zum letzten Mal saniert worden. Seither hätten sich die Standards verändert, etwa die Erwartungen an die sanitären Anlagen. Kostspielig seien auch Auflagen des Denkmalschutzes und energetische Sanierungen.
  • SICHERHEITSPOLITIK: Das Zentrum für Sicherheitspolitik an der ETH Zürich (CSS) erhält weniger Bundesgelder. Der Ständerat hat als Zweitrat einem entsprechenden Antrag des Bundesrats oppositionslos zugestimmt. Der Jahresbeitrag für das Zentrum wird damit in der Periode 2016 bis 2019 um 2 Millionen Franken auf 3,35 Millionen Franken gekürzt. Der gesamte Rahmenkredit für die nächsten vier Jahre beläuft sich auf 15,4 Millionen Franken. Dass das CSS weniger Geld erhält, begründet der Bundesrat mit den Sparmassnahmen im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets. Die Kürzung sei mit der ETH abgesprochen und für diese verkraftbar, sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer.
  • WEF: Die Armee soll weiterhin die zivilen Behörden am World Economic Forum (WEF) in Davos unterstützen. Der Ständerat hat einen entsprechenden Entwurf des Bundesrates diskussionslos angenommen. Nun muss noch der Nationalrat dem Beschluss zustimmen. Der Entwurf sieht vor, in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils bis zu 5000 Armeeangehörige einzusetzen. Bereits in den vergangenen Jahren lag die Grenze bei dieser Zahl. Zum Einsatz kamen jeweils rund 3500.
  • ARMEEBESTAND: Der Ständerat will vom Bundesrat keinen Bericht über eine mögliche Vergrösserung der Armee in einer Krisensituation. Er hat ein Postulat von Peter Föhn (SVP/SZ) für eine Notfallplanung abgelehnt. Föhn argumentierte vergeblich, es sei wichtig zu wissen, wie lange es dauere und welche Mittel benötigt würden, um den Bestand der Armee in einer Krisensituation zu erhöhen.