Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat an ihrer heutigen Sitzung in Locarno die Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung beschlossen. Das Projekt sieht vor, die Schaffung von Kindertagesstätten für weitere vier Jahre bis Januar 2019 mit 120 Millionen Schweizer Franken zu unterstützen.

​Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung regelt die Unterstützung von Kindertagesstätten in den ersten zwei Jahren nach ihrer Eröffnung. Dessen Geltungsdauer läuft Ende Januar 2015 aus. Nachdem die national- und ständerätlichen WBK der pa. Iv. Quadranti 13.451 n Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung im Frühjahr Folge gegeben hatten, hat die WBK-N an ihrer heutigen Sitzung entschieden, dem Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Stellungnahme einen Projektentwurf zu überweisen. Vorgesehen ist eine Verlängerung der Geltungsdauer bis 2019 mit einem Kredit von 120 Millionen SFr.

Eine Minderheit schlägt vor, nicht auf die Vorlagen einzutreten. Diverse Minderheiten werden zudem dem Rat beantragen, Änderungen am bestehenden Gesetz vorzunehmen. Gemäss einer weiteren Minderheit sollen die Finanzhilfen höchstens einen Viertel (statt wie bisher einen Drittel) der Investitions- und Betriebskosten decken und nur 3‘500 Franken pro Platz (statt wie bisher 5‘000) umfassen. Weiter sollen gemäss einer Minderheit die Bemessung für den Erhalt von Finanzhilfen leicht angepasst respektive ergänzt werden: Weist der Betrieb nach dem ersten Betriebsjahr eine Belegung von mindestens 80% auf, so sollen weitere Ansprüche auf Finanzhilfen entfallen. Zudem sollen die Finanzhilfen nur für nichtbelegte Plätze ausbezahlt werden. Eine weitere Minderheit beantragt, den Erhalt von Finanzhilfen an die Bedingung zu knüpfen, ein Eigenkapital von weniger als Fr. 50‘000.— aufzuweisen. Auch die Möglichkeit, Finanzhilfen für Projekte mit Innovationscharakter auszurichten, wird von einer Minderheit bekämpft. Schliesslich will eine Minderheit den Kredit auf 60 Millionen beschränken.

Die Kommission hat zudem die Gelegenheit in Locarno wahrgenommen und sich mit der Förderung der Sprachenvielfalt und der Landessprachen auseinandergesetzt. In Anwesenheit des Tessiner Regierungsratspräsidenten, Manuele Bertoli, haben die Kommissionsmitglieder die Herausforderungen in der Förderung der italienischen Sprache im Allgemeinen sowie die Frage der Zweitsprache auf Primar- und Sekundarstufe erörtert. Die Sprachenpolitik des Bundes wird an der kommenden Sitzung der WBK-N erneut traktandiert.

Die Kommission tagte am 12. August 2014 in Locarno unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE).

 

Bern, 12. August 2014 Parlamentsdienste