Es gilt das
gesprochene Wort.
Ansprache von Nationalratspräsident Ruedi Lustenberger
In vielen Reden, vor allem bei der Eröffnung der Konferenz heute Vormittag, wurde Bezug genommen auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Gerne nehme ich den 40. Jahrestag der Ratifizierung der EMRK durch die Schweiz – wir werden das Jubiläum am 28. November dieses Jahr begehen – ebenfalls zum Anlass, um kurz auf die Thematik der Auslegung EMRK aufnehmen. Sie führt in vielen Ländern Europas – auch bei uns in der Schweiz - ab und zu in politischen Kreisen und auch in der Bevölkerung zu Diskussionen.
Die EMRK ist bekanntlich noch 20 Jahre älter und sie ist ohne Zweifel eine Institution, welche ausserordentlich grosse Verdienste aufzuweisen hat. Ja, gäbe es sie nicht, müsste sie hier und heute erfunden werden.
Sie, sehr geehrter Herr Präsident Thommessen haben in Ihrer Eröffnungsrede von der Einheit und von der Vielfalt gesprochen. Das sind zwei sehr treffende Stichworte für die heutige Tagung, und auch für die EMRK. Die Staaten, welche die EMRK ratifiziert haben, bilden zusammen - was die Anerkennung der Konvention betrifft - eine grosse Einheit.
In ihrer nationalen Ausprägung, in ihrer demokratischen Organisation und auch in ihrer Rechtsord-nung, in ihrer Rechtspflege und ihrer Rechtsprechung hingegen sind sie sehr vielfältig und unterschiedlich. Man kann also sagen, die Staaten in der EMRK bilden eine Einheit in der Vielfalt, wie es für noch so viele andere internationalen Organisationen ebenfalls zutrifft. In der EMRK haben sich die angeschlossenen Staaten dazu verpflichtet, das Vertragswerk zu respektieren und die Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu akzeptieren.
In der Vielfalt der nationalen Rechtspflege ist nun vermutlich auch jene Problematik begründet, welche mit der grossen Geschäftslast beim EGMR zusammenhängt. Auch diese wurde hier bereits angesprochen. Die in Angriff genommene „dynamische“ Entwicklung kann nun tatsächlich dazu führen, dass der EGMR in Zukunft weniger Fälle zu behandeln hat. Das ist in jedem Fall zu begrüssen.
In diesem Prozess ist es jedoch wichtig, dass bei der Priorisierung von übergeordneten Zielen in Bezug auf die Einheitlichkeit das Verständnis für die historisch gewachsene Vielfalt der einzelnen Mitgliedländer nicht vergessen geht. Nur so kann der Forderung nach der Einheit in der Vielfalt auch entsprochen werden.