Ich freue mich, Sie auch im Namen des Nationalratspräsidenten in Bern herzlich zu begrüssen.

Ich danke Ihnen, dass ich als Parlamentspräsident die Gelegenheit habe, zu Ihnen zu sprechen. Sie diskutieren an Ihrer Tagung zwar über die Gesetzgebung, aber nicht über die Rolle des Parlaments in der Gesetzgebung. Sie beraten über die Mitwirkung der Zivilgesellschaft an der Gesetzgebung.

Ich bin der Auffassung, dass die Zivilgesellschaft im Gesetzgebungsprozess nicht etwa eine Konkurrentin sondern vielmehr eine notwendige Partnerin des Parlaments ist.

Beginnen wir bei der Initiative zur Gesetzgebung: sie kann und soll nicht nur von der Regierung ausgehen, sondern ebenso von der Zivilgesellschaft. Die Schweiz kennt das Instrument der Volksinitiative. Wir wollen uns zwar hüten, dieses Instrument zu idealisieren. Es braucht einen erheblichen Einsatz, um mit einer Volksinitiative zum Erfolg zu kommen, und es gibt nicht viele Beispiele von angenommenen Volksinitiativen. Sie werden aber gerade heute Morgen hören, dass sich gelegentlich auch Bürgerinnen und Bürger mit wenig Ressourcen, aber mit viel Engagement durchsetzen können, selbst gegen die Regierung und die Mehrheit des Parlaments. Auch wenn eine Volksinitiative abgelehnt wird, führt sie häufig zu Gesetzesänderungen, welche das Anliegen der Initiantinnen und Initianten wenigstens teilweise erfüllen. Dies führe ich darauf zurück, dass die Volksinitiative zwingend dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden muss, sodass das Parlament es häufig vorzieht, anstelle eines schroffen „Neins“ ein „Nein aber“ oder ein „Ja aber“ zu sagen. Damit wird das Problem anerkannt, aber eine andere, vielleicht weniger weitgehende oder auch sachlich bessere Lösung gesucht.

Anliegen aus der Zivilgesellschaft werden häufig auch durch Mitglieder des Parlaments mit parlamentarischen Instrumenten auf die Tagesordnung gebracht. Hier spielen die Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Rolle. Sie bündeln die Interessen in ihrem Bereich zu konkreten Anliegen und sie alimentieren die Parlamentsmitglieder mit Unterlagen, Argumenten, Gegenargumenten und Vorschlägen. Sie begleiten den Gesetzgebungsprozess intensiv manchmal intensiver als es uns Parlamentariern angenehm ist. Sie werden heute Nachmittag über das Vernehmlassungsverfahren sprechen. Das ist eine Form, die den Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung steht. Dazu kommen natürlich verschiedene Formen von Lobbying während des parlamentarischen Verfahrens. Ich halte das Lobbying für eine durchaus legitime Einflussnahme. Natürlich ist es wesentlich, dass die Ratsmitglieder ihre Interessenbindungen offen legen, namentlich dann, wenn sie für die Vertretung von Interessen bezahlt werden. Wir haben in unserem Parlamentsrecht entsprechende Bestimmungen aufgenommen und sorgen für eine weitgehende Transparenz.

Die Anliegen aus der Zivilgesellschaft sollen allerdings nicht nur über Verbände und Organisationen in den Gesetzgebungsprozess einfliessen. Wichtig ist auch der regelmässige Kontakt der Parlamentsmitglieder mit ihren Wählerinnen und Wählern. Ebenso wichtig erscheint uns in der Schweiz, dass die Parlamentsmitglieder weiterhin in ihrem angestammten Beruf tätig sind. Ich gebe Ihnen ein Beispiel aus meiner eigenen Erfahrung. Als Rechtsanwalt muss ich mich mit den Sorgen und Anliegen meiner Klientinnen und Klienten auseinandersetzen. Diese Erfahrungen helfen mir immer wieder, als Mitglied von parlamentarischen Kommissionen Gesetzesentwürfe der Regierung kritisch zu hinterfragen und mit Änderungsanträgen gelegentlich zu beeinflussen. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass die Doppelbelastung Parlamentsmandat Beruf manchmal auch eine Überbelastung darstellt.

Die Beziehung zwischen dem Parlament und der Zivilgesellschaft ist gegenseitig. Wir Parlamentsmitglieder werden von den Wählerinnen und Wählern gewählt, wiedergewählt, manchmal abgewählt. Wir vertreten die Interessen unserer Wählerinnen und Wähler und anderer Akteure der Zivilgesellschaft. Wir sind aber auch aufgerufen, Lösungen für aktuelle Probleme zu finden. Diese Lösungen decken sich nicht immer mit den Vorstellungen unserer Wählerinnen und Wähler. Wir haben die Aufgabe, unseren Wählerinnen und Wählern die Probleme und die Lösungen zu erläutern und sie dafür zu gewinnen. Nehmen wir als Beispiel den UNO-Beitritt. Im Jahr 1980 wurde der UNO-Beitritt in einer Volksabstimmung von drei Vierteln der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgelehnt. Die Befürworterinnen und Befürworter haben nicht aufgegeben, und es ist ihnen zusammen mit Regierungsvertretern gelungen, die Nachteile der Nicht-Mitgliedschaft und die Gefahr der Isolierung der Schweiz deutlich zu machen. Dies hat dazu geführt, dass eine Volksinitiative eingereicht wurde, die von Regierung und Parlament befürwortet und von einer Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Jahr 2002 angenommen wurde.

Ich plädiere also für einen intensiven und gegenseitigen Dialog zwischen Zivilgesellschaft und Parlament. Ich bin überzeugt, dass dieser Dialog in jedem demokratischen Land nötig und erfolgsversprechend ist. Ich bin auch überzeugt, dass Sie, meine Damen und Herren, einen wichtigen Beitrag leisten können zur Intensivierung dieses Dialogs, wo immer Sie in Ihren Ländern tätig sind. Sicher wird Ihnen der Gedankenaustausch gestern und heute wertvolle Impulse geben. Ich wünsche Ihnen einen weiterhin erfolgreichen Kongress.