Ist unsere Demokratie demokratisch?

Wie bereits der grosse französische Historiker und Philosoph Hippolyte Taine (1828-1893) sagte, ist das politische System, das sich ein Volk aussucht und in welchem es lebt, kein Produkt des Zufalls, sondern wird durch seine Mentalität und seine Vergangenheit bestimmt.

Die Geschichte hat aus der Schweiz ein föderalistisches Land gemacht, in dem der direkten Demokratie eine wichtige Rolle zukommt.

Die Schweizerinnen und Schweizer wählen die Mitglieder der eidgenössischen Räte, der Kantonsparlamente und -regierungen, der Gemeindeexekutive und, falls vorhanden, der Gemeindeparlamente. Darüber hinaus hat das Volk aber auch noch folgende staatsbürgerliche Rechte:
  
 • Es hat das letzte Wort bei Änderungen der Bundesverfassung, dies unabhängig davon, ob diese Änderungen von den Behörden oder in einer Volksinitiative, die von mindestens 100'000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde, vorgeschlagen werden;
 • es entscheidet über die Annahme oder die Ablehnung aller Gesetze, gegen die 50'000 Stimmberechtigte das Referendum ergreifen;
 • es  hat auch auf Kantons- und Gemeindeebene die Befugnis, über entsprechende Vorlagen abzustimmen.

Doch bleiben wir auf Bundesebene: Seit 1848 hat das Schweizer Volk über 524 Vorlagen abgestimmt (über die letzten drei am Urnengang vom 16. Mai 2004). Es hatte also 524-mal Gelegenheit, seine Meinung zu einer Vorlage mit einem Nein oder einem Ja kundzutun.

In 217 Fällen handelte es sich um eine von den Behörden beantragte Verfassungsrevision, in 148 Fällen um die Genehmigung eines Gesetzes oder eines Staatsvertrages. Die Verfassungsvorlagen wurden in 156 Fällen angenommen und in 61 Fällen verworfen.

Im Bereich der Gesetzgebung und der Staatsverträge fielen die Abstimmungen 77-mal positiv und 73-mal negativ aus. Die Abstimmungen über die Beitritte zum Völkerbund (1920), zur UNO (2002) und zum EWR (1992) werden Verfassungsrevisionen gleichgesetzt.

Volksinitiativen – die nur Verfassungs-, nicht aber Gesetzesrevisionen zum Inhalt haben können – sind seit 1891 deren mehr als 200 eingereicht worden, wovon 159 zur Abstimmung gelangten (davon wurden 14 angenommen und 144 verworfen). Rund siebzig wurden zurückgezogen, hauptsächlich darum, weil die Behörden die Forderungen der Initianten mehr oder weniger erfüllt hatten. Bei näherer Betrachtung der Abstimmungsergebnisse seit 1848, dem Gründungsjahr des schweizerischen Bundesstaates, fällt auf, dass das Volk bei ungefähr drei von vier Abstimmungen den Empfehlungen von Regierung und Parlament folgte.

In den dreissig Jahren, in denen ich nun stimmberechtigt bin, habe ich über 283 Vorlagen abstimmen können, während mein verehrter deutscher Kollege sich nie über ähnliche Vorlagen an der Urne äussern konnte, mein britischen Amtskollegen ihre Stimme nur ein einziges Mal,  bei der Abstimmung über den Beitritt ihres Landes zur Europäischen Union, abgeben durften und mein Kollege aus Frankreich neunmal von seinem Stimmrecht Gebrauch machen konnte (von der Annahme der Verfassung der Fünften Republik bis zur Verkürzung der Amtsdauer des Präsidenten auf fünf Jahre).

Daraus möchte ich natürlich in keiner Weise die unterschiedlichen demokratischen Systeme unserer Länder werten. Das Wesen jeder Nation spiegelt sich einfach in ihren Institutionen wider.

Unser System verlangt viel von den Bürgerinnen und Bürgern, und so zeigt uns die Stimmbeteiligung in manchen Fällen, wie schwierig es ist, dem Volk komplexe Sachverhalte näher zu bringen. Auch ist es schon vorgekommen, dass neun verschiedene Vorlagen gleichzeitig zur Abstimmung gelangten. So übersteigt die Stimmbeteiligung nur äusserst selten die 50-Prozent-Marke, zuweilen liegt sie sogar unter 30 Prozent.

Einzig die Überfremdungsinitiativen  in den Jahren 1970 (75% Stimmbeteiligung) und 1974 (70%), die Armeeabschaffungsinitiative im Jahre 1989 (69%) und die Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (78,7%) vermochten die Mehrheit der Gemüter der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu erregen. Die Abstimmung über die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahre 1976 interessierte hingegen nur knapp 40% des Stimmvolkes, jene über die Justizreform im Jahre 2003 lediglich 29%. Dieses Desinteresse ist zwar enttäuschend, doch ist es schwierig, ihm entgegenzuwirken. Wenn die Stimmberechtigten den Urnen fernbleiben, bedeutet das, dass sie die Vorlagen, über die sie zu befinden haben, nicht begreifen. Unsere Verfassungsrevisionen und Gesetze sind zugegebenermassen so kompliziert, ausgeklügelt und undurchsichtig geworden, dass die meisten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sie schlicht nicht verstehen können. Solange die Vorlagen im gleichen Juristenjargon verfasst sind, darf man nicht erwarten, dass sie besser verstanden werden und die Stimmbeteiligung zunimmt.
In Kantonen, die die briefliche Stimmabgabe eingeführt haben, konnte eine Zunahme der Stimmbeteiligung um 10 Prozent verzeichnet werden. Internationale Vergleiche müssen relativiert werden, weil in der Schweiz alle potentiellen Wählerinnen und Wähler von Amts wegen registriert werden.

Das, was wir unter Volksabstimmungen verstehen, hat keinerlei plebiszitären Charakter. Mit der Annahme oder der Ablehnung einer Vorlage kann man zwar sein Vertrauen oder Misstrauen gegenüber den Behörden zum Ausdruck bringen, die Regierung bleibt aber auch im Amt, wenn das Volk ihren Empfehlungen nicht Folge leistet.

Bei der Vielzahl von Urnengängen werden die Abstimmungsvorlagen nicht dazu benutzt, seinen Unmut gegenüber der Regierung zu äussern. Man sagt ja oder nein zu einer Vorlage und zu nichts anderem.

In der Schweiz hat uns die Erfahrung gelehrt, dass alle Probleme der Innenpolitik letzten Endes gelöst werden können, auch wenn manchmal einige erfolglose Versuche vorausgehen. So waren z.B. für die Einführung des Frauenstimmrechts zwei Anläufe notwendig, für jene der Mehrwertsteuer deren vier und sogar die Steuertarife wurden letzten Endes in der Verfassung festgelegt!

Bei internationalen Angelegenheiten sind die Abstimmungsergebnisse weniger einheitlich.  Nach einem Nein zur UNO im Jahr 1976 kam 2002 das Ja, nach einem Ja zu einem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1972 sprachen sich die Stimmberechtigten zwanzig Jahre später gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum aus, eine Entscheidung, die mit dem klaren Ja zu den Bilateralen Abkommen mit der EU teilweise wieder wettgemacht wurde.

Europa und die Welt warten nicht auf uns, und so fragen sich zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier, ob die schwerfälligen Mechanismen der direkten Demokratie noch zeitgemäss sind angesichts der zunehmenden Globalisierung und der sowohl räumlichen als auch kompetenzmässigen Erweiterung der Europäischen Union.

Dem Schweizer und der Schweizerin sind diese Volksrechte ein grosses Anliegen, was die Vorbehalte gegenüber der europäischen Integration erklärt, dies obwohl verschiedene Studien gezeigt haben, dass die meisten Abstimmungen durch einen EU-Beitritt nicht in Frage gestellt worden wären.

Die Annäherung an Europa stellt für unser Land eine grosse Herausforderung dar. Hierfür müssen die Anforderungen der europäischen Integration mit der schweizerischen Tradition der kantonalen und kommunalen Autonomie sowie der direkten Demokratie in Einklang gebracht werden.

Sicher ist, dass die Schweiz zu europäisch ist, um bei der Errichtung des gemeinsamen Hauses Europa nur den Zaungast zu spielen. Gleichzeitig fühlen sich die Schweizerinnen und Schweizer allzu sehr mit ihrem volksnahen Staatssystem verbunden, als dass sie dessen Föderalismus und direkte Demokratie zunichte machen wollten. Besteht hier ein unüberwindbarer Widerspruch? Wir denken nicht, denn nachdem einmal das Werk richtig Fuss gefasst hat, wird den Werten, von denen ich gesprochen habe, eine grosse Zukunft beschieden sein und wird die zuweilen als demokratisches Defizit bezeichnete Lücke in der heutigen EU geschlossen werden können. Wir haben mit Europa einen demokratischen Gewinn gemein!

Kreativer Föderalismus und direkte Demokratie, was gibt es Zeitgemässeres als die ständige und weitest mögliche Beteiligung der Bürgerin und des Bürgers an den grossen Themen, die ihr Schicksal bestimmen!