Hommage an den Ständerat
Mit einem Glanzresultat, wie das in demokratisch regierten Ländern derzeit nur noch Parteipräsidenten als Nothelfer im nördlichen Nachbarland erreichen, haben Sie mich zu Ihrem Ratsvorsitzenden gewählt. Ich weiss, dass es für ein solches Wahlresultat nur eine (ungeschriebene) Instruktion gibt: die Kollegialität, die hier im Rat jede und jeder für jede und jeden empfindet. Ich danke Ihnen dafür. Ständeratspräsident zu werden, ist eine Ehre. Unsere französisch sprachigen Ratskolleginnen und –kollegen würden von „honneur“ sprechen. Nahe verwandt mit diesem Begriff ist das Wort „hommage“, auf deutsch Ehrerbietung. Lassen Sie mich in meiner Antrittsrede eine dreifache Hommage entbieten.
Die erste gilt meinem Vorgänger in diesem Amt, Bruno Frick. Herr Oberst Frick hat ein Jahr lang unseren Rat so präsidiert, wie wir das von ihm erwartet haben: kompetent, energisch, zielbewusst. Er hat den Rat nach innen und mit seiner grossen Leidenschaft für die Aussenpolitik auch nach aussen vertreten. In einer Rede hat er unlängst in Zürich erklärt: „Ich habe gelernt, dass guter Wein Politiker besser macht.“ Entlastet von den zahlreichen Verpflichtungen, die das Präsidialjahr mit sich bringt, wird Bruno Frick in nächster Zeit wohl wieder mehr Zeit finden, um ein gutes Glas Wein zu trinken und ich werde von dieser hohen Warte aus sehr genau beobachten, wie sich das auf seine Politik auswirkt, um ihm später gegebenenfalls nachzueifern.
Meine zweite Hommage gilt Solothurn und den Solothurnerinnen und Solothurnern. Die Solothurner Wählerinnen und Wähler haben mir 1987 zunächst eine vierjährige „Schnupperlehre“ im Nationalrat zugestanden und sie haben mich dann als Nachfolger des leider ausgerechnet in seinem Präsidialjahr verstorbenen Max Affolter zum Ständerat gewählt. Einer der beiden Solothurner Ständeratssitze ist seit 1848 ununterbrochen in freisinnigem Besitz, ein Mandat also, das eigentlich verdiente, unter eidgenössischen Denkmalschutz gestellt zu werden. Es waren vor mir prominente und einflussreiche Politiker, die diesen Sitz inne hatten, wie Josef Munzinger, der zu den ersten sieben Bundesräten gehörte, Wilhelm Vigier, Oskar Munzinger, Robert Schöpfer, Karl Obrecht, Ulrich Luder. Namen, die bei der heutigen Generation teilweise bereits in Vergessenheit geraten sind, wie auch unsere Namen irgendeinmal in Vergessenheit geraten dürften. Meinen Amtsvorgängern gehört aber am heutigen Tag meine Hommage. Sie haben Politik von Qualität geliefert, die verpflichtet.
Und die dritte Hommage gilt schliesslich dem Ständerat, diesem Unikum, wie es in der Organisation anderer Staaten in dieser Art nicht anzutreffen ist. Im Moment sind keine auffallenden Kritiken an dieser Institution auszumachen; aber es hat sie immer wieder gegeben und wird sie auch immer wieder geben. Kritik erfolgt von zwei Seiten, von derjenigen, die nach wie vor keinen Gefallen am Zweikammersystem finden kann. Wer privat oder geschäftlich eine Entscheidung von besonderer Tragweite zu fällen hat, neigt heute gerne dazu, eine second opinion einzuholen. Auch im öffentlichen Bereich geht es mitunter um Entscheide von grosser Tragweite. Der Ständerat liefert die second opinion, wenn er bei der Behandlung eines Geschäftes nicht gerade der Erstrat ist. Sind zudem – die Frage sei erlaubt – Staaten um uns herum besser beraten gewesen, indem sie in der Hektik, denen Politiker gerne zu erliegen drohen, Entscheide getroffen haben, die nur zu mehr Bürokratie und nicht zur Lösung von Problemen beigetragen haben?
Und von anderer Seite erfolgt Kritik am Ständerat, weil er eben anders als der Nationalrat ist, eben nicht nur der Juniorpartner der grossen Kammer, dem er geflissentlich nacheifert. Bedingt durch das unterschiedliche Wahlsystem ist der Nationalrat anders zusammengesetzt als der Ständerat.
Si, au Conseil national, en raison du scrutin proportionnel, ce sont plutôt les minorités politiques qui sont favorisées, le Conseil des Ėtats, lui, donnera davantage la parole aux petits cantons, aux minorités linguistiques et à la campagne. Ainsi, qui pourrait de bonne foi douter que les conseillers aux Ėtats de langue française, italienne ou romanche ne sont pas parfois plus écoutés que ne le sont leurs collègues de la Chambre basse lorsque ceux-ci sont pris dans le tohu-bohu d’un débat enflammé ?
Cela dit, dans une démocratie, c’est la majorité qui décide. Ce qui est à la fois une bonne chose, et une mauvaise chose. Une bonne chose, parce qu’il faut bien qu’une décision soit prise. Une mauvaise chose, parce qu’une décision prise à la majorité suppose qu’il y ait une minorité – une minorité qui peut se sentir injustement oubliée, voire bafouée, et en ressentir de la rancoeur. C’est pourquoi, dans un Ėtat responsable, la règle de la décision prise à la majorité ne suffit pas : elle doit nécessairement s’accompagner de la recherche du consensus. Est-il besoin de préciser que s’il est une institution qui, du travail en commission à l’élimination des divergences, en passant par l’examen des objets en séance plénière, est attachée au consensus, c’est bien le Conseil des Ėtats ?
Wir werden uns in den bevorstehenden vier Sessionen sicherlich immer und immer wieder darüber aufhalten, welche Mehr- und Minderheitsanträge bei der Behandlung von Artikel 25, Absatz 2, Buchstabe b eines Beschlussentwurfs richtig oder eben nicht richtig seien. Aber vergessen wir dabei eines nicht: wir sind vom Volk gewählt und dazu da für das Volk zu arbeiten und zu entscheiden. Einer meiner Solothurner Amtsvorgänger auf diesem Stuhl, Robert Schöpfer, hielt seinerzeit fest, die Demokratie gebe nicht nur Rechte, sondern sie fordere auch Opfer. Was er im Jahr 1930 mahnend beigefügt hat, liest sich heute aktueller denn je: „In dem Wettlauf der Parteien um die Gunst des Volkes ist dieser demokratische Grundsatz oft in den Hintergrund gedrängt worden; den Schaden hatte das Volk selber.“