Sehr geehrter Präsident,
Geehrte Abgeordnete,
Liebe Gäste,
Zunächst möchte ich Ihnen danken, dass Sie Ihre Gespräche unterbrochen haben, um mir Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Eine Prise Aussensicht - und darin liegt die Chance von jedem Dialog – tut uns allen immer gut.
Wenn es um Worte geht, so werde ich nun eines auswählen, das wohl eines der schönsten in allen Sprachen der Welt ist. Dieses Wort liegt meinem politischen Engagement zu Grunde. Dank ihm und in seinem Namen spreche ich heute als erste Bürgerin des Landes zu ihnen.
Es ist nicht ein Wort aus Gedichten von Goethe oder Baudelaire und auch nicht aus der Bibel. Nein, dieses wichtige Wort, steht in der Bundesverfassung. Es ist die Basis unserer Grundrechte, es ist ein machtvolles Wort in unserer modernen, sich ständig verändernden Welt. Sie vermuten es: Es ist das Wort „Freiheit“.
Unsere Erde ist mit den neuen Technologien und dem Internet zu einem grossen Dorf geworden. Handels- und Denkströme verbinden uns. In der mitten in Europa gelegenen Schweiz treffen die unterschiedlichsten Weltanschauungen und Geisteshaltungen aufeinander. Der christliche Glauben wird bei uns mehr und mehr zu einem Bekenntnis unter anderen. Gerade darum hat auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit eine grössere Bedeutung denn je.
Schon in der Verfassung von 1874 wurde sie als unverletzliches Gut angesehen. 1999 wurde diese Freiheit in der neuen Verfassung mit folgenden Worten bekräftigt: «Jede Person hat das Recht, ihre Religion und weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen. Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen» (Art. 15 Abs. 2 und 3). Diese Bestimmung schliesst auch das Recht ein, seine Religion zu wechseln. Allerdings stösst die Konversionsfreiheit oft an die Schranken kultureller oder familiärer Traditionen. Auch damit müssen wir uns künftig auseinandersetzen.
Nehmen Sie mir diesen kleinen staatskundlichen Exkurs nicht übel, aber ich stehe für dieses Freiheitsideal ein, ein Ideal, das das liberale Gedankengut ganz besonders prägt. Für mich ist die Religionsfreiheit die Visitenkarte eines demokratischen Staates. Der Staat muss die Stütze der individuellen Freiheiten sein. Das ist aber nur möglich, wenn auf die Bedürfnisse unserer modernen, gemischten Gesellschaften eingegangen wird. Die Präsenz neuer Religionsgemeinschaften in der Schweiz ist eine solche Herausforderung für unsere Institutionen dar. Es ist heute eine Aufgabe der öffentlichen Schulen, für ein breiteres Religionsbewusstsein zu sorgen, damit die Kinder andere Menschen kennen- und ihren Glauben respektieren lernen, aber dennoch klare Werte unserer hier verankerten Kultur vermittelt erhalten.
Wir sind es gewohnt, auf der Strasse dem Kragen eines schwarzgekleideten Geistlichen, der Haube einer Diakonisse oder dem Christenkreuz zu begegnen. Kopftücher, Kippas oder safranfarbene Gewänder hingegen fallen als religiöse Bekenntnisse nach wie vor auf. All diese Symbole können aber nur dann wirklich Ausdruck einer Religion sein, wenn sie freiwillig, das heisst ohne jeden Zwang der betreffenden Glaubensgemeinde, getragen werden. Das heisst aber auch, dass alle, vor allem auch alle Mädchen und Frauen, aus freiem Entscheid darauf verzichten können.
Diese religiöse Grundfreiheit schliesst jedoch blinden Religionseifer und Missionierung aus, und religiöse Symbole dürfen nicht missbraucht und gegen die menschliche Würde oder gegen andere Glaubensüberzeugungen verwendet werden.
En effet, la liberté religieuse n’est pas absolue: elle est limitée par les autres droits fondamentaux. Il n’y a en outre pas de liberté sans responsabilité. La législation suisse, qu’elle soit fédérale, cantonale ou communale, se situe au-dessus des préceptes religieux. Elle n’est pas compatible avec des exigences discriminatoires de la part de minorités. Je pense en particulier à la revendication de soins particuliers dans les hôpitaux ou de cimetières privés. A cet égard, le Grand Conseil genevois a trouvé une réponse particulièrement élégante aux demandes des deux principales minorités religieuses de notre pays que sont les musulmans et les juifs. Désormais, dans la cité de Calvin, les tombes pourront être aménagées et orientées selon les rites du défunt mais il n’y aura pas de carré réservé à une confession. Cette loi est en équilibre entre la laïcité, le respect des croyances et la liberté religieuse.
Un Etat démocratique comme le nôtre se doit aussi de faire barrage à toute velléité de légitimer, par la religion, des pratiques contraires aux droits et à la dignité de la femme. Mon sang de mère et de grand-mère ne fait qu’un tour quand j’apprends que, dans notre pays, des petites filles sont dissuadées d’accomplir une formation, des adolescentes sont mariées sans leur consentement, des épouses sont cloîtrées dans leur logis ou elles n’ont pas le droit de s’exprimer, des femmes sont battues par leurs conjoints. Et tout cela sous couvert de tradition ou prescriptions religieuses! Ces abus doivent être dénoncés. Car si les minorités ont le droit de conserver leur culture et leur identité, nos valeurs fondamentales qui s’appuient sur la Déclaration universelle des droits de l’homme ne sont pas négociables: elles doivent être respectées par chacune et chacun qui désirent vivre dans ce pays.
Deshalb freue ich mich über die Gründung des Schweizerischen Rates der Religionen. Sie alle kennen dieses Forum, welches dank der grossen Überzeugungsarbeit des Präsidenten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Pfarrer Thomas Wipf, entstanden ist. Mit seinem Weitblick hat er den Entwicklungen in unserer Gesellschaft Rechnung getragen. Ich wünsche mir, dass der Rat als Ansprechpartner des Bundes in Religionsfragen das gegenseitige Vertrauen der Glaubensgemeinschaften stärken und den Religionsfrieden festigen wird.
In meinen Augen hat der Rat der Religionen nur einen Makel: In seinen Reihen findet sich keine Frau. Deshalb ermutige ich die Kirchen und Glaubensgemeinschaften, künftig auch Vertreterinnen in den Rat zu entsenden. Damit wäre ein erster Schritt getan, um in diesem Gremium die reale gesellschaftliche Vielfalt wiederzugeben.
An einer ihrer ersten Sitzungen kam der Rat zum Schluss, dass Religion nicht für politische Stimmungsmache missbraucht werden darf – eine Meinung, die ich energisch unterstütze. Gerade die Minarett-Debatte zeigt dieses Problem in aller Deutlichkeit.
Als Nationalratspräsidentin werde ich eine Volksinitiative für die gegenwärtig Unterschriften gesammelt werden nicht unmittelbar kommentieren. Es ist jedoch klar, dass dieses Ansinnen die politischen Diskussionen in den kommenden Monaten mitbestimmen wird und nicht zuletzt dazu beiträgt Ängsten und Befürchtungen in der Bevölkerung Resonanz zu verschaffen. In diesem Sinn kann diese Initiative durchaus eine Chance für die islamische Gemeinschaft sein, ihre Haltung bekannt zu machen, eine Chance ihren Willen zur Integration in die schweizerische Gesellschaft unter Beweis zu stellen. Diese Diskussion gibt uns Gelegenheit zum Dialog. Wir müssen jedoch Acht geben, dass es eine Diskussion ist, die nicht auf Vorurteilen und Ablehnung fusst.
Seit anderthalb Jahrhunderten – und dies nach heftigen Religionskriegen -bemüht sich die Schweiz Konflikte zwischen ihren Kulturen und Religionen friedlich und einvernehmlich zu lösen. Sie hat Instrumente zur Wahrung des religiösen Friedens entwickelt: demokratische Mitwirkungsrechte, Minderheitsschutz und der Wille zu Kompromissen. In diesem Kontext muss auch die Minarett-Debatte stattfinden.
Als Präsidentin des Nationalrates liegt mir die Ausübung der demokratischen Rechte natürlich sehr am Herzen. Aber es gibt keine Rechte ohne Pflichten. Unser Recht, das Religionsfreiheit gewährt, fordert die Pflicht des gegenseitigen Respekts und Achtung auf der Basis unserer demokratischen und sozialen Grundwerte, wie sie auch in der Verfassung verankert sind.
Dass dies gelingt, da tragen auch sie sehr viel dazu bei. Ich bin heute hier, um Sie zu ermutigen, sich weiterhin in der reformierten Kirche zu engagieren. Sie verbinden die Menschen und versuchen, ihnen dabei zu helfen, ihrem Leben einen Sinn zu geben. Aber die Kirche hat es heute nicht immer leicht: Bei der Vielzahl von Glaubensrichtungen finden immer weniger Menschen den Weg in die Kirche. Unsere Gesellschaft ist hedonistisch und individualistisch geworden und Religion wird mehr und mehr zur Privatsache.
Auch der Protestantismus ist von der institutionellen Krise unseres Landes nicht verschont. Der Einsatz für das Gemeinwohl ist heute alles andere als selbstverständlich. Und doch hat sich die Natur des Menschen nicht verändert: Er ist ein soziales Wesen, das in der Gemeinschaft lebt. Viele sind auf der Suche nach Sinn und Halt, nach einem Ideal und Transzendenz. Die reformierte Kirche bietet diesen Menschen einen Weg und Werte, die in der westlichen Kultur verankert sind; Werte wie Freiheit und Verantwortlichkeit, von denen ich eben gesprochen habe. Deshalb hat es die reformierte Kirche, die unser Land bereits in der Vergangenheit mitgeprägt hat, verdient, auch in Zukunft eine wichtige Funktion in der Gesellschaft einzunehmen.