Der Gesetzgebungsprozess behält sein eigenes Tempo – trotz neuer Technologien
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Seit Erfindung des Buchdrucks hat nichts anderes die Information und Kommunikation so verändert wie die neuen Technologien. Diese „Revolution“ prägt natürlich auch ein Politikerleben. Während die jüngere Generation mit Computer, Internet und Mobiltelefon gross geworden ist und deren Möglichkeiten geschickt zu nutzen weiss, tut sich die ältere mit der Komplexität bisweilen etwas schwer und stellt sich auf den Standpunkt: Es ging ja früher auch ohne. Natürlich ging es ohne. Und unsere Arbeit war mit Sicherheit nicht schlechter. Hinter jedem Gesetzgebungsverfahren steht schliesslich der Mensch. Die politischen Akteure haben allerdings auch die Aufgabe, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Es bleibt uns nichts anderes übrig. Von der Materie, über die wir debattieren, müssen wir eine gewisse Ahnung haben. Denn die sich rasant entwickelnden neuen Informations- und Kommunikationstechnologien werden die Politik noch zunehmend beschäftigen.
Meine Damen und Herren
Lassen Sie mich kurz die Entwicklung in der Schweiz skizzieren: Das Eidgenössische Parlament ist seit Herbst 1995 online. Seither wurden wie wohl überall auf der Welt die elektronischen Dienstleistungen bei staatlichen und politischen Institutionen sukzessive ausgebaut und professionalisiert. In Bezug auf unser diesjähriges Tagungsthema möchte ich drei Entwicklungsschritte hervorheben:
Seit bald 13 Jahren hat die Öffentlichkeit Zugriff auf die Parlamentarische Geschäftsdatenbank „Curia Vista“. Dort sind sämtliche Angaben zu allen Geschäften, die in National- und Ständerat behandelt werden, abrufbar. Die Geschäfte werden bereits vor ihrer Behandlung in den Räten in der Datenbank erfasst, Beschlüsse werden laufend ergänzt. Zu den Vorlagen, die im Parlament erörtert worden sind, stehen jeweils auch die vollständigen Wortprotokolle – wichtige Materialien für die Auslegung der Gesetze – mit den Abstimmungsresultaten zur Verfügung.
Diese Wortprotokolle – und damit komme ich zum zweiten, bedeutenden Entwicklungsschritt – werden seit 1999 über ein digitales Transkriptionssystem etwa eine Stunde nach der Rede noch während der laufenden Sitzung im Internet freigegeben. Auch die Namen der Rednerinnen und Redner sind als elektronische Links gekennzeichnet. Sie erlauben es, von jedem Votum aus die Kurzbiographien des entsprechenden Ratsmitgliedes direkt aufzurufen und mit ihm über E-Mail zu kommunizieren, – oder sich seinen Redebeitrag nochmals in Bild und Ton zu Gemüte führen. Mit dem Online-Bulletin konnten die Prozesse beschleunigt, die Publikationsfrist der Wortprotokolle reduziert, der Papierausstoss stark vermindert und die laufenden Kosten gesenkt werden. Damit sind letztlich auch die demokratischen Prozesse innerhalb des Parlaments viel schneller öffentlich und insgesamt transparenter geworden. Medienschaffende, interessierte Bürgerinnen und Bürger oder Verbände können sich direkt an der politischen Debatte beteiligen. Das alles sind für die Weiterentwicklung eines demokratischen Staates wichtige Errungenschaften. Dieses Online-Produktionssystem wurde übrigens im Jahr 2000 am Internationalen Speyer Qualitätswettbewerb mit einem „Verwaltungsoskar“ ausgezeichnet.
Lassen Sie mich trotzdem eine kritische Bemerkung anfügen: Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, was ihre Volks- und Kantonsvertreter tun, keine Frage. Das gläserne „Parlament“ und die damit verbundenen Personifizierung der Politik führt jedoch auch dazu, dass Abgeordnete mehr produzieren als eigentlich nötig wäre. Quantität ist – leider – ein Qualitätskriterium geworden. Alljährlich wird einem das vor Augen geführt, wenn Medien aus der Anzahl Voten und der Anzahl Vorstösse eines Ratsmitgliedes Rückschlüsse über die Qualität seiner Arbeit ziehen.
Ich komme zum dritten grossen Schritt: Vor wenigen Monaten führten wir bei uns das Projekt e-Parl ein. Seit Beginn der neuen Legislatur im Dezember 2007 sind sämtliche, für den Ratbetrieb notwendigen Unterlagen – soweit elektronisch vorhanden – im Internet abrufbar. Im Bereich der Kommissionen gelangen die Ratsmitglieder über ein geschütztes Extranet zum Angebot, das Kommissionsprotokolle, Anträge, Gesetzesentwürfe etc. beinhaltet. Das Extranet umfasst auch die Dokumente der Delegationen in internationalen Versammlungen und der Aufsichtsgremien. Das System erkennt, welchen Benutzergruppen welche Dokumente angezeigt werden dürfen. Für alle Ratsmitglieder zugänglich sind hingegen die Informationen und Dienstleistungen im Entschädigungs-, Infrastruktur- und Logistikbereich sowie im Bereich der Dokumentation und Bibliothek.
Trotz des neuen elektronischen Angebots werden der Papierversand und die Papierverteilung für die Ratsmitglieder vorderhand weitergeführt. Der Umstellungsprozess wird voraussichtlich über die Zeitspanne einer Legislatur dauern. Für unsere Parlamentsdienste bedeutet dies eine zusätzliche Belastung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es in naher Zukunft einfacher sein wird, die für das Gesetzgebungsverfahren notwendigen Dokumente zu verwalten und zu verteilen.
Das neue Angebot bringt zweifellos auch den Ratsmitgliedern eine Reihe von Vorteilen: Die für die Gesetzesarbeit notwendigen Grundlagen sind schneller – und vor allem ortsunabhängig – verfügbar; und – sie sind auf dem neusten Stand gebracht. Das ist sicher ein grosser Pluspunkt für Schweizer Parlamentsmitglieder, die nicht permanent in der Bundesstadt Bern leben und arbeiten. Denn neben ihrer politischen Tätigkeit üben sie einen Beruf in ihrem Wohnkanton aus. Im Rahmen ihres politischen Mandats müssen sie auch ausserhalb der Sessionen an Sitzungen und Anlässe nach Bern reisen. Die Wege sind in der Schweiz zwar verhältnismässig kurz, dafür müssen sie die eidgenössischen Politikerinnen und Politiker oft in Angriff nehmen. Im Zug sitzend kann ich die neusten Kommissionsprotokolle und -unterlagen studieren, ohne mich durch einen Aktenberg kämpfen zu müssen. Ich komme rascher an die für mich wichtigen Informationen und kann die Informationen einfacher austauschen. Hierbei bedeuten die neuen Technologien tatsächlich einen Effizienzgewinn, der mir vermutlich aber wieder verloren geht, wenn ich zuhause die Dokumente selber ausdrucken muss. Und ich bin vermutlich nicht der einzige Parlamentarier, der zum Arbeiten Unterlagen in Papierform vorzieht.
Meine Damen und Herren
Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgebungsprozess an sich durch die neuen Technologien nicht wesentlich beschleunigt wird: Verfahren haben, wie Sie alle wissen, ihre ganz eigene Gesetzmässigkeiten und Tempi. Wir werden nicht schneller denken können. Und wir werden Vorlagen trotz vieler praktischer elektronischer Hilfsmittel auch nicht weniger ausführlich beraten oder diskutieren.
Lassen sie mich zum Schluss noch einen Blick in die nähere Zukunft werfen: Eine einschneidende Veränderung wird vermutlich auf uns zukommen, wenn es flächendeckend möglich sein wird, politische Rechte über elektronische Verfahren wahrzunehmen und die Stimmberechtigten ein Gesetzgebungsverfahren per Internet oder Mobiltelefon gutheissen oder ablehnen können. Für die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie und den häufigen Abstimmungen kann das e-Voting neue Chancen eröffnen. Die politischen Partizipationsmöglichkeiten müssen Schritt halten mit sich ändernden Lebensgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger. Welche Folgen das e-Voting letztlich für die parlamentarische Arbeit hat, bleibt abzuwarten. Unwahrscheinlich scheint mir, dass Politik dereinst nur noch virtuell im Cyberspace gemacht wird. Politik lebt von den direkten Kontakten, von den Debatten und vor allem von den Menschen, die dahinter stehen.
Ich hoffe, ich täusche mich nicht.
Ich danke Ihnen.