Die erste Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wurde von der Ständeratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) einstimmig gutgeheissen. Oppositionslos passierten auch die Bundesbeiträge an die Prämienverbilligung in den Jahren 2000 bis 2003. Beide Vorlagen sind damit reif für die Behandlung in der Märzsession.
Partnerschaftliche Lösung
Nach dem Willen des Bundesrates sollen die Kantone Globalbudgets künftig nicht nur für die Spitäler, sondern neu auch für den ambulanten Bereich einführen können, wenn die Kosten stark ansteigen. Die Ärzte beispielsweise müssten dann ihre Leistungen innerhalb eines bestimmten Kostenrahmens erbringen. Blieben sie darunter, erwirtschafteten sie einen Gewinn, blieben sie darüber, trügen sie das Defizit.
Mit 10 zu 3 Stimmen lehnte die Ständeratskommission den Vorschlag des Bundesrates ab, wie ihr Präsident Anton Cottier (CVP/FR) am Dienstag vor der Presse mitteilte. Sie ist nicht gegen Globalbudgets im ambulanten Bereich, möchte den Entscheid aber nicht einseitig den Kantonen überlassen. Für die Mehrheit der SGK komme nur eine Lösung im Einvernehmen aller Partner in Frage, sagte Cottier. Unabdingbar seien auch verlässliche Statistiken.
Laut Cottier haben Ärzte und einzelne Kantone bereits mit dem Referendum gedroht. Gelegenheit zur raschen Korrektur biete dem Bundesrat die zweite KVG-Revision, in deren Zentrum die Spitalfinanzierung stehe. Nach Auskunft von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss wird diese Vorlage im Herbst den Räten zugeleitet. Die SGK hält es generell für angezeigt, in der ersten Revision nur dringliche und weitgehend unbestrittene Fragen zu regeln.
Generika fördern
Einverstanden ist die Kommission mit dem Recht der Apotheker, anstelle der teuren Originalpräparate die billigeren Nachahmerprodukte (Generika) abzugeben. Ihrer Ansicht bringt dieses Substitionsrecht aber nichts, solange die Apotheker selber an teuren Medikamenten mehr verdienen. Die SGK schlägt deshalb vor, die Leistungen der Apotheker unabhängig von den Medikamentenpreisen zu entschädigen. Im übrigen hielt sie fest, dass der Apotheker den Arzt nachträglich über die Abgabe des Generikums informieren muss.
In den übrigen Punkten der Gesetzesrevision folgte die Kommission dem Bundesrat. Gutgeheissen wurden so namentlich die Erleichterungen beim Kassenwechsel und eine verbesserte Kontrolle der Versicherer. Mit dem neuen Prämienverbilligungsbeschluss werden die Bundesbeiträge um jährlich 1,5 Prozent angehoben. Von heute 2,180 Milliarden steigen sie 2000 auf 2,213 Milliarden und bis 2003 auf 2,314 Milliarden.
sda/ats 02.02.1999