Noch ungnädiger verfuhr die SPK mit der Volksinitiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden". Das Volksbegehren wurde mit 11 Stimmen bei 1 Enthaltung verworfen, weil es mit seinen "Ergebnisquoten" klar die Wahlfreiheit einschränke.
Den indirekten Gegenvorschlag, mit dem der Nationalrat bei den Nationalratswahlen 2003 und 2007 mindestens ein Drittel Frauen auf allen Listen verlangt, erachtet die SPK als unnötig. Übers ganze gesehen sei die angestrebte Quote bereits erreicht, sagte Kommissionspräsidentin Vreni Spoerry (FDP/ZH) vor den Medien.
Wo die Frauen noch nicht hinreichend berücksichtigt werden, verfehlt laut Spoerry der Zwang sein Ziel. Es nütze nichts, unmotivierte Frauen aufzustellen. Auch unter den Parteien müsse im übrigen der Wettbewerb spielen. Parteien mit guter Frauenförderung könnten sich gegenüber andern einen Vorteil verschaffen.
Vor allem in kleinen Kantonen mit bloss zwei bis drei Sitzen schränkten Frauen-Listenquoten den Spielraum der Parteien zu stark ein, sagte Speorry weiter. Komme hinzu, dass die Mehrheit der Kantone im Vernehmlassungsverfahren negativ reagiert habe.
sda/ats 11.05.1999