<p>Bern (sda) Sekten und andere &quot;vereinnahmende Bewegungen&quot; müssen für den Bund zum Thema werden. Angesichts der Gefahren für Individuum und Gesellschaft fordert die GPK des Nationalrates vom Bundesrat eine schweizerische Sekten-Politik. </p>

Anlass zu ihrem Bericht bot der Geschäftsprüfungskommission neben vielen Einzelfällen vor allem das Sonnentempler-Drama, bei dem 1994 und 1995 rund 70 Menschen ums Leben kamen. Nach Ansicht der GPK ist eine klare Stellungnahme des Bundesrates umso nötiger, als mit der Jahrtausendwende "Endzeitstimmung" aufkomme.

Bundesrat muss Tabu anpacken

"Religion ist nicht mehr reine Privatangelegenheit", sagte GPK-Präsident Alexander Tschäppät (SP/BE) am Freitag im Bundeshaus. In einer Zeit des Wertewandels steige die "Sektenanfälligkeit". Der Staat sei zwar Hüter der Toleranz. Er könne aber nicht hinnehmen, wenn auf Einzelne oder Gruppen Zwang ausgeübt werde. Der Bundesrat dürfe sich deshalb nicht länger um das "Tabu" der Sekten und vereinnahmenden Bewegungen drücken, sagte Tschäppät. Die GPK fordere eine schweizerische Sekten-Politik, die das Problem offen zum Thema mache. Nötig seien nicht vorab Verbote, sondern Information, Koordination und ein besserer Vollzug bestehender Gesetze.

Regeln für den Psychomarkt

Zur Sekten-Politik gehört nach Ansicht der GPK die Schaffung einer konfessionsunabhängigen gesamtschweizerischen Informations- und Beratungsstelle. Der Bundesrat müsse auch eine Informationskampagne lancieren und die interdisziplinäre Forschung unterstützen, heisst es im Bericht. Eine zentrale Aufgabe des Bundesrates sieht die GPK darin, die Arbeiten eidgenössischer und kantonaler Stellen aufeinander abzustimmen. Auch müsse der Bund für einen besseren Gesetzesvollzug und eine einheitlichere Praxis in den Kantonen sorgen. Letzteres gelte vor allem für das Gesundheitswesen (Stichwort "Heiler"). Im Vordergrund stehe der Schutz der Kinder, schreibt die Kommission. Gewisse Lücken sieht sie zudem im Konsumentenschutz. Laut Tschäppät könnten für die "gewerbsmässige Lebensbewältigungshilfe" oder den "kommerziellen Psychomarkt" ähnliche Vorschriften erlassen werden wie für den Kleinkredit.

Das VBS legt sich quer

Der Bundesrat hat bis Ende September 2000 Zeit, zu den Empfehlungen der GPK Stellung zu nehmen. Er werde diese Frist wohl brauchen, sagten Tschäppät und Fulvio Pelli (FDP/TI), unter dessen Leitung der Bericht entstanden war: In der Vernehmlassung hätten die interessierten Departemente einzeln und sehr unterschiedlich reagiert. Nach Auskunft Tschäppät erklärte sich das Departement des Innern (EDI) mit Stossrichtung und Schlussfolgerungen einverstanden. Auch das EDA und das EJPD hätten der Veröffentlichung des Berichts zugestimmt. Das VBS hingegen habe festgehalten, die empfohlenen Massnahmen seien "unverhältnismässig, ineffizient, unnötig und teuer".

sda/ats 02.07.1999