Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Die Kommission folgt in weiten Teilen den Vorschlägen des Bundesrates, hat jedoch eine Lockerung des Zugangs zu den PID-Techniken beschlossen und will die 3-er und 8-er Regeln abschaffen. Die Detailberatung wird im Januar 2014 fortgesetzt.

An ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr hat die Kommission die Detailberatung der Vorlage zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik (PID)) 13.051 geführt.

Die grösste Diskussion betraf dabei ein Thema, das gar nicht Teil der Vorlage war, nämlich die Zulassung der Eizellspende. Die Meinungen dazu waren sehr kontrovers und drehten sich vor allem um Fragen der Verhinderung von Behandlungstourismus, aber auch der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (die Samenspende ist erlaubt) . Am Ende verzichtete die Kommission auf die Ausweitung der Vorlage um dieses grosse Kapitel, wohl wissend, dass das Thema damit politisch nicht vom Tisch ist. Im Nationalrat ist eine entsprechende Initiative von Nationalrat Neirynck hängig 12.487.
Eine weitere Debatte handelte von der möglichen Zulassung der HLA-Typisierung und damit auch von der Frage nach der Auswahl von sogenannten Retterbabies. Diese Ausweitung der Kriterien wurde in der Kommission mit 5 gegen 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Hingegen wurde neu die Zulassung des Aneuploidie-Screenings gutgeheissen. Aneuploidien gelten als ursächlich für einen Grossteil der genetisch bedingten Fertili-tätsstörungen. Ziel des Screenings ist es, Embryonen mit einem normalen Chromosomensatz (euploide Embryonen) für den Transfer auszuwählen. Man erhofft sich, so die Erfolgsrate der In-vitro-Fertilisation (IVF) steigern zu können. Die Form der Umsetzung wird von der Kommission erst Anfang 2014 festgelegt.
Weiter wurde die Aufhebung der 3-er bzw. 8-er Regel und des Verbotes der Kyrokonservierung beantragt, da beide Bestimmungen in der Praxis zu Mehrlingsschwangerschaften und zu grossen Belastungen für betroffene Paare führen. Die Kommission beantragt mit 6 gegen 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Gesetz so anzupassen, dass so viele Embryonen entwickelt werden dürfen, wie für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung bzw. die Untersuchung des Erbguts der Embryonen notwendig sind.

 

Die Kommission wird die Beratung der Vorlage an ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr fortsetzen und zu diesem Zeitpunkt auch über die notwendigen Anpassungen bei Artikel 119 BV befinden.

Die Kommission tagte am 11. November 2013 unter der Leitung von Ständerat Felix Gutzwiller (FDP/ZH) und im Beisein von Bundesrat Alain Berset in Bern.


 

Bern, 12. November 2013  Parlamentsdienste