Als erstes hat sich die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats erneut mit der Vorlage 98.058 s Bundesbeschluss über Beiträge in der Krankenversicherung und Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung befasst. Nachdem an der Sitzung vom 2. November 1998 der Bundesbeschluss angenommen und Eintreten auf die Gesetzesrevision beschlossen worden war, hatte die Kommission am 23. November 1998 die Detailberatung aufgenommen. An der Sitzung vom 11. Januar 1999 hörte sie zunächst eine Delegation der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) an. Unter anderem wurden folgende Themen vertieft diskutiert: das Prinzip des Tiers garant (Art. 42 KVG), das Substitutionsrecht der Apotheker, die Einführung eines Globalbudgets im ambulanten Bereich, das System der Prämienverbilligung sowie Fragen der Spitalfinanzierung. Nach der Anhörung beendete die Kommission die 1. Lesung des bundesrätlichen Entwurfs. Angenommen wurden unter anderem Bestimmungen, die für den Versicherten den Kassenwechsel erleichtern, und eine Bestimmung, die es dem BSV ermöglicht, die Kassen besser zu kontrollieren und gegebenenfalls auch zu büssen. Für das Substitutionsrecht der Apotheker, über das in der zweiten Lesung entschieden wird, liegt ein neuer Vorschlag des Departements vor. Der ersten Teilrevision des KVG wird eine zweite Revision folgen, die den Räten im September 1999 zugeleitet werden soll. Diese wird unter anderem eine Lösung zur Spitalfinanzierung vorschlagen.
Als zweites befasste sich die Kommission mit der parlamentarischen Initiative Gleichstellung der Behinderten (95.418, Suter). Am 23. September 1998 hat der Nationalrat einer Vorlage der SGK des Nationalrats zugestimmt, der in Artikel 4 der geltenden Verfassung ein Diskriminierungsverbot für geistig, körperlich und psychisch Behinderte vorsieht. Zudem enthält er ein Gleichstellungsgebot, das durch den Satz konkretisiert wird, dass der Zugang zu Bauten und Anlagen oder die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, soweit zumutbar zu gewährleisten sind. Nachdem in der neuen Bundesverfassung, die am 18. April 1999 zur Volksabstimmung kommen wird, eine Bestimmung über die Gleichstellung der Behinderten aufgenommen wurde, hat die Kommission entschieden, mit der Beratung zuzuwarten, bis der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat. Sie ist der Ansicht, dass die Ansprüche der Behinderten, nachdem eine Verfassungsgrundlage eingeführt ist, eher durch ein Gesetz als durch eine neue Verfassungsnorm konkretisiert werden sollen.
Darauf beriet die Kommission die Motion Starthilfe an Arbeitslose zur selbständigen Erwerbstätigkeit (97.3512 n) Gysin Remo. Der Nationalrat hatte am 19. Dezember 1997 Ziffer 3 des Vorstosses als Motion überwiesen. Die Motion fordert eine Ausdehnung der Frist von Art. 71b Avig, wonach Bürgschaften zur Firmengründung nur gewährt werden, wenn in den ersten sechs Monaten kontrollierter Arbeitslosigkeit ein ausgearbeitetes Projekt zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit vorliegt. Die Kommission beantragt einstimmig, dem Nationalrat zu folgen und Ziffer 3 als Motion zu überweisen.
Schliesslich befasste sich die Kommission mit der Standesinitiative Solothurn, Abschaffung der direkten Spitalsubventionierung durch die Kantone (Art. 49 Abs. 1 KVG) (98.302 s), die verlangt, dass der Betrieb von Spitälern nicht mehr direkt durch die Kantone subventioniert werden darf. Als Kompensation müssten die Beiträge an die individuellen Prämien erhöht werden. Ein ähnlicher Vorstoss ist schon im Jahr 1992 von einer Subkommission der SGK des Nationalrats geprüft worden. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Initiative in den Gesetzgebungsprozess für die 2. Teilrevision KVG einfliessen soll. Sie wird an ihrer Sitzung vom 1. Februar 1999 entscheiden, ob ein entsprechender Vorstoss als Motion oder als Postulat eingereicht werden soll.
Die Kommission tagte am 11./12. Januar 1999 unter der Leitung von Ständerat Anton Cottier (CVP/FR), teilweise in Anwesenheit von Frau Bundespräsidentin Ruth Dreifuss. Als Vertreter der SDK wurden angehört: Frau Stéphanie Mörikofer, Vorsteherin des Gesundheitsdepartments des Kantons Aargau, Staatsrat Peter Bodenmann, Vorsteher des Departements für Gesundheit, Sozialwesen und Energie, Georges Dupuis, Chef des Gesundheitsamtes des Kantons Wallis, sowie Franz Wyss, Zentralsekretär der Sanitätsdirektorenkonferenz. Als Vertreter des Kantons Solothurn wurde Herr Kantonsrat Jürg Liechti angehört.
Bern, 13.01.1999 Parlamentsdienste