Die Rechtskommission ersucht den Bundesrat in einem Postulat, beim Schweizerischen Nationalfonds im Rahmen der nationalen Forschungsprogramme ein Projekt zu initiieren und zu finanzieren, das die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen untersucht, welche die Schweiz in den Jahren 1948 bis 1994 zu Südafrika unterhielt. Hingegen lehnt sie die entsprechende parlamentarische Initiative ab, welche verlangt, dass zur historischen Aufarbeitung dieser Beziehungen ein einfacher Bundesbeschluss erlassen wird.

Die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, der von Nationalrätin Pia Hollenstein eingereichten parlamentarischen Initiative « Aufarbeitung der Beziehungen der Schweiz zu Südafrika während den Jahren 1948-1994 » (98.412) keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Die Kommission wurde vom Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, über die früheren und heutigen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika informiert. Sie hatte zudem vom EDA einen Bericht über die Auswirkungen verlangt, den die Schlussfolgerungen der südafrikanischen « Kommission für Wahrheitsfindung und Versöhnung" auf die Schweiz haben. Die Kommission wurde auch über die Einrichtung einer historischen Abteilung im EDA in Kenntnis gesetzt (vgl. Postulat Scheurer « Schaffung einer historischen Abteilung », 96.3590). Diese Abteilung hat u.a. den Auftrag, über alle Fragen in Bezug auf die Geschichte unserer auswärtigen Beziehungen zu informieren und abzuklären, welche historischen Gegebenheiten Anlass zu aussenpolitischen Problemen geben könnten sowie zu diesem Thema Studien und Publikationen zu verfassen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika eingehend geprüft werden müssen. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Meinung, dass ihnen nicht dieselbe Bedeutung zukommt wie den Beziehungen der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges, so dass es unverhältnismässig wäre, eine entsprechende unabhängige Expertenkommission wie die Kommission « Schweiz-Zweiter Weltkrieg » einzusetzen. Angesichts der Schaffung der historischen Abteilung im EDA und der Zusicherung des EDA-Vorstehers, alles daran zu setzen, um die Beziehungen zu Südafrika abzuklären, hat die Kommission mit 17 zu 5 Stimmen ein Postulat angenommen, worin der Bundesrat ersucht wird, beim Schweizerischen Nationalfonds im Rahmen der nationalen Forschungsprogramme ein Projekt zu initiieren und zu finanzieren, das die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika in den Jahren 1948 bis 1994 untersucht. Zu diesem Zweck ist auf Gesuch der Forscher die gemäss Archivierungsgesetz bestehende 30-jährige Sperrfrist aufzuheben.

Immunität von Nationalrat Jean Ziegler

Die Kommission hat ferner das Verfahren betreffend Nationalrat Jean Ziegler geprüft. Sie stellte fest, dass ihr kein formelles Gesuch um die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Ziegler vorliegt und dass im Übrigen die Bundesanwaltschaft, von der die Bundesversammlung angeschrieben wurde, nicht für die Eröffnung eines auf Art. 266bis StGB (Gegen die Schweiz gerichtete Unternehmungen und Bestrebungen) gestützten Strafverfahrens zuständig ist. Diese Kompetenz liegt gemäss Art. 105 des Gesetzes über die Bundesstrafrechtspflege beim Bundesrat. Aus diesen Gründen ist die Kommission (ohne Gegenantrag) der Meinung, dass ihr kein ordnungsgemässer Antrag gestellt worden ist und sie deshalb nicht über das Eintreten befinden muss.

Personenregister: Besichtigung der Datensammlungen beim BAP und Eintretensbeschluss

Im Zusammenhang mit der Botschaft des Bundesrates betreffend Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für Personenregister (97.070 s) hat die Kommission verschiedene manuelle und elektronische Datenbanken beim Bundesamt für Polizeiwesen besichtigt und sich deren heutige und zukünftige Funktionsweise erläutern lassen.

Die Vorlage enthält vier Teilvorlagen, welche die Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für folgende elektronische Personendatenbanken vorsehen: Personendossierverwaltung im Bundesamt für Polizeiwesen (Teilvorlage 1), Automatisierung des Strafregisters (Teilvorlage 2), Personendatenverarbeitung durch die kriminalpolizeilichen Zentralstellen im Bundesamt für Polizeiwesen (Teilvorlage 3) und die Register über Fahrzeuge und Fahrzeughalter und Administrativmassnahmen gegen Fahrzeugführer (Teilvorlage 4). Die gesetzlichen Grundlagen für die Teilvorlagen 1, 2 und 4 müssen aufgrund des Datenschutzgesetzes bis spätestens am 31. Dezember 2000 geschaffen oder angepasst werden.

Anschliessend an die Besichtigung hat die Kommission die Eintretensdebatte fortgesetzt und folgende Beschlüsse gefasst: Eintreten auf alle vier Teilvorlagen, Rückweisung (mit 11 zu 10 Stimmen) der Teilvorlage 3 an den Bundesrat mit dem Auftrag, ein Gesamtkonzept (inklusive Organisation und Sicherstellung der Datenschutzanliegen) für die zusammenlegung der Datensammlungen der Zentralstellendienste auszuarbeiten.

Die Kommission hat ferner die Beratung der Botschaft über verschiedene bilaterale Abkommen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit Italien und Frankreich sowie über eine Änderung des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (98.074) aufgenommen. Sie hat mit 10 zu 8 Stimmen beschlossen, an der Sitzung vom 22./23. Februar 1999 Anhörungen durchzuführen.

Die Kommission tagte am 25./26. Januar 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nils de Dardel (S/GE) in Bern.

Bern, 26.01.1999    Parlamentsdienste