Die Kommission führte Anhörungen über europäische und schweizerische Möglichkeiten zur Besteuerung von Flugzeugtreibstoffen durch. Vorerst sprach der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt über die Herausforderungen, der sich die Schweizer Zivilluftfahrt in den nächsten Jahren stellen muss: dem ständigen Zuwachs der im schweizerischen Flugzeugen transportierten Passagieren (9'580'000 im Jahre 1975, 23'800'000 im Jahre 1995 und voraussichtlich 41'400'000 im Jahre 2005), der Sättigung des Luftverkehrs und der zunehmenden Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe usw.). Die Schweiz wird dieser Entwicklung mit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit und einem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Infrastrukturen, der Sicherheit und der Umweltbelastung (Luftverschmutzung, Lärmbelastung usw.) des Luftverkehrs entgegenwirken.
Anschliessend hörte sich die Kommission die Herren Hans Pulles und Ron Wit, zwei holländische Experten, an. Sie sprachen zur Lage in Europa und stellten die Ergebnisse einer Studie vor ("A European Environmental Aviation Charge" des "Centre for Energy Conservation and Environmental Technology" in Delft, NL), welche die Realisierbarkeit einer europäischen Umweltabgabe zur Reduzierung der Schadstoffe der Zivilluftfahrt prüfte. Dabei waren verschiedene Abgaben (Abgabe auf Emissionen, Kerosinabgabe, Flugroutenabgabe und Flugticketabgabe) auf ihre Umweltwirksamkeit hin untersucht worden; ebenfalls geprüft wurden allfällige Wettbewerbsverzerrungen, der Verwendungszweck der Einkünfte aus diesen Abgaben sowie die rechtlichen Probleme. Die beiden Experten wiesen darauf hin, dass die Internationale Zivilluftfahrtorganisation im Herbst 1998 an ihrer 32. Versammlung einen Bericht über eine Umweltabgabe für die Luftfahrt angenommen hat. Diese Organisation verlangt, dass auf diesem Gebiet weitere Studien durchgeführt und konkrete Vorschläge zur Umsetzung von Umweltabgaben gemacht werden.
Schliesslich legten auch verschiedene Schweizer Vertreter der betroffenen Kreise ihre Standpunkte dar. Sie wiesen auf die Auswirkungen hin, welche die Einführung einer Umweltabgabe und insbesondere einer Kerosinsteuer in der Schweiz hätte. Aus diesen Ausführungen und der anschliessenden Diskussion innerhalb der Kommission ging hervor, dass die Schweiz nicht im Alleingang handeln kann. Eine Umweltabgabe auf der Luftfahrt muss europa- oder sogar weltweit eingeführt werden, wenn die angestrebten Ziele erreicht und allzu starke Wettberwerbsverzerrungen vermieden werden sollen.
Im weiteren hat die Kommission einstimmig einer Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (98.056 s) zugestimmt, wonach die Beitragssätze des Bundes für den Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen auf 80 - 90 % festgelegt werden. Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 hatte der Bund seine Beitragsleistungen für baulichen Unterhalt um durchschnittlich 20 % gesenkt. Das führte angesichts der in den Kantonen ebenfalls sehr angespannten Finanzlage dazu, dass teilweise dringende Unterhaltsarbeiten nicht ausgeführt werden konnten und dass längerfristig die Substanzerhaltung gefährdet schien. Die Gesetzesänderung erfolgt aufgrund mehrerer parlamentarischer Vorstösse und war in der Kommission unbestritten.
Im Rahmen des Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen ist vorgesehen, den Nationalstrassenunterhalt ab 2004 vollständig dem Bund zu übertragen. Die jetzt beschlossene Änderung der Beitragssätze stellt eine Übergangsregelung dar, welche nach Ausserkrafttreten des Bundesbeschlusses über die befristete Erhöhung der Beitragssätze im Nationalsstrassenunterhalt (am 31. Dezember 1999) bis zum Systemwechsel die Substanzerhaltung der Nationalstrassenbauwerke im gleichen Ausmass sichern soll wie dieser Bundesbeschluss.
Am 15. Oktober 1996 wurde von einem gemeinsamen Initiativkomitee der Stiftung Helvetia Nostra und der Fondation Franz Weber mit 108 060 gültigen Unterschriften die Volksinitiative "Keine Wasserflugzeuge auf Schweizer Seen !" (98.061 n) eingereicht. Sie verlangt ein völliges Verbot (ausser in Notfällen) der Benutzung öffentlicher Gewässer durch Wasserflugzeuge, hauptsächlich um die Wasservögel vor dem Fluglärm zu schützen. Auslöser für die Initiative war die Bewilligung zweier Wasserflugplätze auf dem Genfersee. Gegen den Bewilligungsentscheid ist eine Beschwerde hängig. Der Bundesrat schlägt vor, den Betrieb des einzigen heute bestehenden Wasserflugplatz bei Lachen auf dem Zürichsee weiterhin zuzulassen, aber im Luftfahrtgesetz die Errichtung neuer Wasserflugplätze zu untersagen. Die Kommission hat sich dieser Auffassung angeschlossen und beantragt mit 18 zu 3 Stimmen, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Heute sind in der Schweiz nur drei Wasserflugzeuge immatrikuliert und es bestehen keine gesicherten Untersuchungsergebnisse über die Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Umwelt (Schutz des Erholungsraumes und der Wasservögel). Die Kommission ist deshalb der Ansicht, ein völliges Verbot von Wasserflugplätzen in der Schweiz rechtfertige sich nicht, ist aber damit einverstanden, dass die Errichtung neuer Wasserflugplätze untersagt wird, wenn damit erreicht werden kann, dass die Initiative zurückgezogen wird, wie dies vom Vertreter des Initiativkomitees in Aussicht gestellt wurde. Die Kommission hat mit 12 zu 10 Stimmen dem Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des Luftfahrtgesetzes zugestimmt. Eine Minderheit der Kommission möchte die Kompetenz zur Bewilligung neuer Wasserflugplätze den Kantonen übertragen.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Andrea Hämmerle (SP/GR) am 1./2. Februar 1999 in Bern.
Bern, 02.02.1999 Parlamentsdienste