Dass das Positive in dieser Vorlage (98.070) überwiegt, darin waren sich die Mitglieder der WBK einig. Die angestrebten Reformen wie der Aufbau von schweizerischen Hochschulnetzwerken, die Bildung von Kompetenzzentren oder die Förderung des Wettbewerbs zwischen den Institutionen, wurden einhellig begrüsst. Kritisch vermerkt wurde die nach wie vor grosse Vielfalt von Organen und Institutionen im Bildungs- und Forschungsbereich, die der Übersichtlichkeit nicht förderlich ist und zu Reibungsverlusten führt.
In den Jahren 2000 - 2003 rechnet der Bundesrat mit insgesamt 13,76 Milliarden Franken zur Finanzierung seiner BFT-Politik. Eingeschlossen sind hier die Kreditanträge für den ETH-Bereich und für die Internationalen wissenschaftlichen Organisationen, die dem Parlament gesondert unterbreitet werden.
Im Rahmen dieser Botschaft liegen dem Parlament neun Kreditbeschlüsse in der Höhe von 6,783 Milliarden Franken zur Genehmigung vor. Die Kommission fasste den grundsätzlichen Entscheid, diesen Kreditrahmen nicht aufzubrechen und auf Aufstockungen generell zu verzichten. Gemäss den Anträgen des Bundesrates bereits verabschiedet wurden die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung (BB A), die Finanzierung der KTI im nationalen und internationalen Rahmen (BB C), die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz (BB E) und für die projektgebundenen Beträge zugunsten der Universitäten und Institutionen (BB F), die Finanzierung der Fachhochschulen (BB G) und der Berufsbildung (BB H).
Zustimmung fanden ebenfalls die beantragten Änderungen des Fachhochschulgesetzes.
Eine erfolgreiche Bildungs- und Forschungspolitik beruht nach Überzeugung des Bundesrates auf einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und auf einer künftigen Einheit des Tertiärbereiches. Um die Voraussetzungen dazu zu schaffen, wird u.a. die Revision des Hochschulförderungs- und des Forschungsgesetzes beantragt. Mit der Totalrevision des Hochschulförderungsgesetzes, das als "Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (UFG)" griffigere Vorausssetzungen für eine partnerschaftliche Hochschulpolitik schaffen soll, hat sich die Kommission sehr eingehend auseinandergesetzt und von der Verwaltung verschiedene zusätzliche Abklärungen zu umstrittenen Punkten verlangt.
Die Beratung wird am 22./23. März fortgesetzt werden.
Die Kommission tagte vom 15. bis zum 17. Februar 1999 unter dem Vorsitz von Ständerat Jacques Martin (FDP/)VD) und teilweise im Beisein von Frau Bundespräsidentin Ruth Dreifuss und Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.
Bern, 18.02.1999 Parlamentsdienste