Um die bilateralen Abkommen im Verkehrsbereich nach der Verabschiedung durch den Bundesrat möglichst zügig und effizient beraten zu können, liessen sich die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte bereits an der gestrigen Sitzung durch Bundesrat Moritz Leuenberger über das Land- und das Luftverkehrsabkommen vorinformieren. Die Kommissionen stellen mit Befriedigung fest, dass das Landverkehrsabkommen den freien Marktzugang im Schienen- und Strassenverkehr erleichtert und damit die bereits mit der Bahnreform in die Wege geleitete Entwicklung fortsetzt. Dennoch bedauern sie die weitreichenden Konzessionen, die für die Übergangsfrist gemacht werden mussten. Die Kommissionen nahmen davon Kenntnis, dass der Bundesrat dem Parlament alle sieben Abkommen in einem Beschluss vorlegen wird, während das Verfahren bezüglich der Beschlussfassung über die Umsetzungsgesetzgebung und über die flankierenden Massnahmen noch nicht festgelegt ist. Die Kommissionen wünschen, dass die Umsetzungsgesetzgebung und die flankierenden Massnahmen dem Parlament gleichzeitig wie die bilateralen Abkommen unterbreitet werden, damit das Geschäft noch in der laufenden Legislatur abgeschlossen werden kann.
Die Kommissionen nahmen sodann Kenntnis vom Entwurf der strategischen Ziele des Bundesrates für die SBB AG für die Jahre 1999 - 2002. Diese Ziele, welche die Eignerstrategie des Bundesrates konkretisieren beruhen auf der Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB AG für die gleiche Periode, welche vom Parlament im Dezember 1998 verabschiedet wurde. Bundesrat Moritz Leuenberger hatte sich damals bereit erklärt, die Kommissionen zum gegebenen Zeitpunkt über die Konkretisierung der Leistungsvereinbarung in den strategischen Zielen zu informieren. Die Kommissionen haben mit Interesse vom Entwurf Kenntnis genommen und zahlreiche Anregungen und kritische Bemerkungen angebracht, vor allem in Hinblick auf die Vereinbarkeit von marktwirtschaftlichen Zielen und service public.
Schliesslich liess sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates durch die Verwaltung über den Stand des Ausbaus und Unterhalts des Nationalstrassennetzes informieren. Die vorhandenen Mittel werden gemäss der Prioritätenordnung des Bundesrates zunächst für die Fertigstellung des beschlossenen Netzes eingesetzt, sodann für die Substanzerhaltung des bestehenden Netzes und schliesslich für die Förderung der intelligenten Strasse (Verkehrsleitsysteme und Transport-Telematik). Erst in letzter Priorität ist ein Weiterausbau des Netzes möglich und dies nur dann, wenn es sich um kurze Strecken handelt, wenn der Ausbau notwendig ist für die Sicherheit der Strecke und wenn dadurch Fertigstellung und Erhaltung der Substanz nicht gefährdet werden.
Im Anschluss an diese Information beriet die ständerätliche Kommission über das weitere Vorgehen bei der Umsetzung der pa. Iv. Autobahn A1. Teilausbau auf sechs Spuren (98.417 s). Die Verwaltung hat sich bereit erklärt, in einer Vorstudie die Kosten für den von der Initiative geforderten Ausbau des Autobahnteilstückes Härkingen - Wiggertal auf sechs Spuren abzuschätzen. Die Kommission wird über das weitere Vorgehen beschliessen, wenn die Ergebnisse dieser Studie vorliegen.
Die Kommissionen tagten unter dem Vorsitz von Ständerat Theo Maissen (CVP/GR) und Nationalrat Andrea Hämmerle (SP/GR) am 18. Februar 1999 in Bern.
Bern, 19.02.1999 Parlamentsdienste