Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik zeigt auf, wie die ursprüngliche Dynamik der schweizerischen Konjunktur im vergangenen Jahr von den Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Exportwirtschaft beeinträchtigt wurde. Die Auswirkungen der internationalen Krise auf die schweizerische Konjunktur illustrieren die zunehmende internationale Verflechtung und Interdependenz. Darin zeigt sich auch die Notwendigkeit für ein starkes Engagement auf internationaler Ebene zur Schaffung einer funktionierenden und gerechten Marktordnung. Die Schweiz ist in verschiedenen internationalen Organisationen vertreten, die auf dieses Ziel hinarbeiten, und macht dort ihre Stimme geltend, so u.a. in der WTO, in den Bretton Woods Institutionen und in der OECD.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Festigung der Position der Schweiz im europäischen Umfeld steht nun mit der Verabschiedung und Umsetzung der bilateralen Verträge mit der EU bevor. Die damit zusammenhängenden Beschlüsse und Gesetzesänderungen werden Hauptthema der kommenden Sitzungen der Aussenpolitischen Kommission im Mai 1999 sein.
Unter einem anderen Gesichtspunkt befasste sich die Kommission mit der Rolle der Schweiz im internationalen Umfeld bei der Beratung der Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern(98.072). Mit ihrem Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit nimmt die Schweiz ihre Verantwortung als vergleichsweise wohlhabender Staat in der internationalen Gemeinschaft wahr. Die Investitionen der Schweiz in die Entwicklungszusammenarbeit zeigen in quantitativer Hinsicht leider nicht jenen Zuwachs, den man als Ziel vor Augen sah. Mit dem vom Bundesrat beantragten Rahmenkredit von 4 Mia. Franken für die kommenden vier Jahre bleibt die Schweiz erneut unter den angestrebten 0,4% des BSP. Die Kommission teilt jedoch die Auffassung des Bundesrates, dass im Hinblick auf die unumgängliche Sanierung der Bundesfinanzen die Erreichung dieses Zieles im Moment nicht möglich ist. Am Anspruch, mittel- und langfristig mindestens 0,4% des BSP für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen, soll aber klar festgehalten werden.
Die Investitionen in die Entwicklungszusammenarbeit sind allerdings nicht allein Ausdruck unserer Solidarität und Unterstützung für wenig entwickelte Regionen, sie entfalten durchaus auch vielfältigen Nutzen für unser eigenes Land. Dies reicht vom beachtliches Auftragsvolumen für Schweizer Unternehmen im Rahmen der Entwicklungsprojekte über den Aufbau von neuen Wirtschaftsbeziehungen zu entstehenden Handelspartnern bis hin zur Entlastung im Asylbereich.
Die langfristigen positiven Auswirkungen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zeigen sich z.B. in der Tatsache, dass - gemäss Untersuchungen der UNO - sich die 5,8 Mia. Menschen im Jahre 1997 im Durchschnitt besserer Lebensbedingungen erfreuen als die weniger als halb so grosse Weltbevölkerung im Jahr 1952. Der Beitrag der Schweiz stösst dabei auf breite internationale Anerkennung, insbesondere in qualitativer Hinsicht, wie die Untersuchung der OECD über die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit zeigt.
Der vom Bundesrat für die kommenden vier Jahre beantragte Rahmenkredit von 4 Mia. Franken wurde von der Kommission einstimmig gutgeheissen.
Die Kommission genehmigte im weiteren den Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Philippinen (98.079) und nahm Kenntnis von den Berichten über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat.
Die Kommission tagte am 18. Februar 1999 unter dem Präsidium von Ständerätin Christine Beerli (FDP/BE) und in Anwesenheit der Bundesräte Cotti und Couchepin in Bern.
Bern, 19.02.1999 Parlamentsdienste