Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz obliegt der Finanzdelegation die laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts sowie der Anstalten und Unternehmen des Bundes. Sie zählt je drei Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates, die den Finanzkommissionen des entsprechenden Rates angehören. Der Auftrag der Finanzdelegation umfasst fünf Blickrichtungen: Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Bundesversammlung verfassen.
1999 wurde die neue Bundesverfassung von Volk und Ständen gutgeheissen. Zudem wurde das Finanzkontrollgesetz teilrevidiert. Diese Revisionen vergrösserten die Unabhängigkeit sowohl der EFK als auch der Parlamentsdienste. Als ein sichtbares Zeichen davon präsentieren EFK und Finanzdelegation dieses Jahr ihre Tätigkeitsberichte erstmals in getrennter Form. Im Innenverhältnis galt es nun, die Feinmechanik der begleitenden Finanzaufsicht mit ihrem unvermindert engen Zusammenspiel von Finanzdelegation und EFK optimal an die revidierten Gesetzesbestimmungen anzupassen.
Im Berichtsjahr stellte die Finanzdelegation eine Zunahme der Nachtragskredite fest, welche im wesentlichen auf die Balkankrise zurückzuführen ist (Ziffer 32). Neben der Bewilligung des Vorschusses für die Expo 02 (Ziffer 472) darf nicht übersehen werden, dass die Finanzdelegation im Berichtsjahr vier Vorschüsse im Betrag von insgesamt 1'282'771 Franken abgelehnt hat. Mit der Ablehnung eines Vorschusses für das Projekt Swissmetro am 22. März 2000 hat die Finanzdelegation bekräftigt, dass sie ihren restriktiven Massstab auch in Zukunft beibehalten wird (Ziffer 322).
Neben der Überwachung der dringlichen Kredite hat sich die Finanzdelegation im Jahr 1999 mit einer Vielzahl weiterer Geschäfte befasst und dabei insbesondere folgende Forderungen erhoben:
für das Projekt "Informationsgesellschaft Schweiz" sind die finanziellen und personellen Konsequenzen zu beziffern. Dafür ist ordnungsgemäss ein Verpflichtungskredit zu beantragen. Im Rahmen des ordentlichen politischen Prozesses müssen die vorgeschlagenen Massnahmen durch die zuständigen Instanzen Bundesrat und Parlament priorisiert werden. Der Bundesrat hat für das Projektmanagement eine zentrale Verantwortlichkeit zu bestimmen und eine griffige Kostenkontrolle sicherzustellen (Ziffer 26)
der drohenden Titelinflation im Gefolge der vermehrten internationalen Kontakte der Bundesverwaltung für Fachämter und Stellvertreterfunktionen ist ein Riegel zu schieben. Die Finanzdelegation fordert eine restriktive Praxis der Titelverleihung (Ziffer 314)
gegen die Korruption in der Entwicklungszusammenarbeit sind die geeigneten Massnahmen in den betroffenen Departementen umzusetzen (Ziffer 425)
der erste Leistungsauftrag an den ETH-Rat vermag den Anforderungen einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung nicht zu genügen. Im Rahmen der Revision ist im ETH-Gesetz ein parlamentsseitiges Controlling- und Reportingsystem vorzusehen. Der zweite Leistungsauftrag an den ETH-Rat muss aussagekräftige Leistungsindikatoren enthalten (Ziffer 432)
das Problem der Sicherheitsleistungen von Asylbewerbenden ist noch nicht gelöst. Insbesondere wurde festgestellt, dass sich aus den Abrechnungen in 459 Fällen Guthaben zugunsten der verschwundenen KontoinhaberInnen im Umfang von 1'012'364 Franken ergeben haben. Der Bundesrat hat Vorkehren zu treffen, damit keine Erwerbseinkommen von Asylbewerbenden zu Unrecht vereinnahmt werden (Ziffer 443)
die finanziellen Ziele der RUAG können nicht erreicht werden. Deshalb ist neben der Erhöhung des Aktienkapitals durch den Bund auch die vollständige Privatisierung der RUAG mit einer vertraglichen Absicherung der für die Landesverteidigung wichtigen Technologien zu prüfen (Ziffer 452)
beim neugeschaffenen Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) führte die wenig umsichtige Einführung der Standardsoftware SAP/R3 zu teilweise chaotischen Zuständen. Das BBL wird angehalten, die Fehlerquote bei den Subventionsberechnungen erheblich zu reduzieren (Ziffer 465)
beim Vereina-Tunnel darf auch bei einer Unterschreitung der bewilligten Kredite keine Kreditausschöpfung betrieben werden (Ziffer 484)
Im Bericht der Finanzdelegation 1999 wurden nur Fälle erwähnt, die zu Kritik Anlass gaben. Dass die Finanzdelegation zahlreiche Geschäfte positiv beurteilt hat, kommt darin nur ungenügend zum Ausdruck. Es sei ihr erlaubt, diesen Umstand mit einem Dank an den Bundesrat und die Verwaltung für die insgesamt wirtschaftliche und sparsame Verwendung öffentlicher Gelder wettzumachen. Schliesslich richtet die Finanzdelegation ihren Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFK, die ihre Aufgabe auch in einer Phase des Umbruchs stets kompetent und loyal erfüllt haben.
Bern, 25.03.1999 Finanzdelegation der eidg. Räte