Bei der Beratung des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten hat die vorberatende Kommission des Ständerats eine Differenz zum Nationalrat geschaffen. Die Motion Gysin, Spitalplanung auf Bundesebene, soll als Postulat überwiesen, und ein Dopingverbot (pa. Iv. Büttiker) soll nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats befasste sich als Zweitrat mit der Änderung des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten (98.035 n), dem der Nationalrat in der Frühjahrssession zugestimmt hat. Der Bundesrat schlägt darin ein grundsätzliches Verbot für die Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen vor. Das Verbot ist auf ca. drei Jahre bis zum Inkrafttreten eines Transplantationsgesetzes befristet und enthält zwei Ausnahmeregelungen mit Bewilligungspflicht für klinische Versuche und die Übertragung bestimmter tierischer Gewebe und Zellen, sofern ein therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist. Die Diskussion ging in erster Linie darum, ob ein Verbot mit Ausnahmebewilligungen oder eine generelle Bewilligungspflicht eingeführt werden sollen. Entgegen dem Nationalrat wandte sich die SGK des Ständerats mit 6 zu 5 Stimmen gegen ein grundsätzliches Verbot. An ihrer nächsten Sitzung vom 17. Mai 1999 wird sie den neuen Artikel 18a, der die Kriterien für eine Bewilligung auf Gesetzesstufe regeln soll, bereinigen.

Im weiteren hat sich die Kommission mit der Frage der Sicherung und Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit befasst und einen Bericht zur Kenntnis genommen, den das BSV in Erfüllung eines Postulats der nationalrätlichen SGK verfasst hatte.

Ebenfalls zur Kenntnis genommen hat sie einen Bericht des BSV, den sie in Folge einer Anhörung der Städte mit Zentrumsfunktionen am 31. August 1998 in Auftrag gegeben hatte und der die Organisation und Finanzierung der Sozialhilfe in den Kantonen darstellt. Die Kommission diskutierte diesen Bericht auch im Lichte des Neuen Finanzausgleichs, der den Leistungen der Städte Rechnung tragen wird.

Als nächstes beschloss die Kommission einstimmig, die Motion "Spitalplanung auf Bundesebene (96.3494, Gysin Remo), die eine Spitalplanung auf Bundesebene verlangt, als Postulat zu überweisen. An ihrer Sitzung vom 1. Februar hatte die Kommission einen Vertreter der Sanitätsdirektorenkonferenz angehört und war zum Schluss gekommen, dass der Vorstoss in der Form der Motion einen zu einschneidenden Eingriff in die Planungsautonomnie der Kantone bewirken könnte.

In bezug auf einen weiteren Vorstoss im Bereich der Krankenversicherung, die Petition Prämienverbilligung (98-42), beantragt die Kommission Überweisung an den Bundesrat zur Kenntnisnahme. Die mit 264'000 Unterschriften eingereichte Petition wird insbesondere vom Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) unterstützt. Eine Vereinheitlichung der Prämienverbilligung in dem Masse, wie sie die Petition verlangt, ist aber zurzeit kaum durchführbar. Die vom Ständerat in der Frühjahrssession verabschiedete 1. Teilrevision des KVG wird spürbare Verbesserungen für die Bezugsberechtigten bringen; zudem soll die Koordination zwischen den Kantonen mit Nachdruck gefördert werden.

Schliesslich hat die Kommission die parlamentarische Initiative Bestrafung von Dopingvergehen (98.433s, Büttiker) vorberaten, die verlangt, dass im Strafgesetzbuch Normen gegen Dopingvergehen aufgenommen werden. Nach eingehender Diskussion mit Vertretern des Bundesamts für Sport und des Bundesamts für Justiz kam die Kommission zum Schluss, dass der Grundsatz des Begehrens - die Bestrafung der Verabreichung von Dopingstoffen - durch die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport erfüllt wird. Diese Änderung wird vom Bundesrat im Zusammenhang mit der Einführung des Heilmittelgesetzes vorgeschlagen und soll wenn möglich schon im Juli 2000 in Kraft treten. Der zweite Teil des Begehrens - die Bestrafung des Sportlers selbst - wäre mit sehr grossen Vollzugsschwierigkeiten verbunden. Strafnormen allein genügen nicht, ein grundlegender Mentalitätswandel in bezug auf das Doping und die Leistungserwartung im Sport muss bei den Sportlern, den Sportverbänden und nicht zuletzt auch beim Publikum stattfinden.

Die Kommission tagte am 29. Und 30. März 1999 in Bern unter der Leitung von Ständerat Anton Cottier (CVP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss.

Bern, 31.03.1999    Parlamentsdienste