Sie wird ihren definitiven Beschluss erst an der Sitzung vom 28. Mai 1999 fassen, nachdem sie die Vertreter der Kommissionen angehört hat, der die Prüfung der Spezialbereiche und der entsprechenden Gesetzesänderungen und dazugehörigen Begleitmassnahmen obliegt.
Hingegen verwarf die APK-N mit 15 zu 2 Stimmen einen Antrag, wonach der Bundesbeschluss über die Genehmigung dieser Abkommen dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sei.
Ausführlich diskutiert wurde über eine allfällige Verknüpfung der bilateralen Abkommen mit den Begleitmassnahmen. Die Kommission war geteilter Meinung darüber, ob diese Vorlagen an der Abstimmung über den Bundesbeschluss miteinander verknüpft werden sollen und sie beauftragte den Bundesrat, ihr bis zum 25. Mai 1999 einen Bericht und eine Übersicht über diese Verknüpfungsmöglichkeiten sowie über die Möglichkeit einer zeitlichen Staffelung allfälliger Abstimmungstermine zu liefern.
Die Kommission hat für die Prüfung dieses Berichts auf den 25. Mai 1999 eine zusätzliche Sitzung anberaumt.
Die APK-N tagte unter der Leitung von Nationalrat François Lachat (CVP, JU) und im Beisein der Bundesräte Joseph Deiss und Pascal Couchepin am 10. Mai 1999 in Bern. Ebenfalls anwesend waren Staatssekretär Kellenberger sowie Vertreter der betreffenden Departemente.
Bern, 11.05.1999 Parlamentsdienste