Die Kommission nahm die Beratungen zum Land- und zum Luftverkehrsabkommen sowie zu den erforderlichen Gesetzesanpassungen und den flankierenden Massnahmen auf.

Die Kommission liess sich über das Land- und das Luftverkehrsabkommen informieren und führte dazu eine Grundsatzdiskussion durch. Sie unterstrich die Bedeutung der beiden Abkommen für die Beziehungen der Schweiz zu Europa und für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Das Landverkehrsabkommen schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der schweizerischen Verkehrspolitik (Verlagerung) in Zusammenarbeit mit Europa. Das Luftverkehrsabkommen stellt für die Liberalisierung des schweizerischen Flugverkehrs einen Durchbruch dar und wurde von der Kommission als sehr positiv beurteilt.

Sodann beriet die Kommission in einer ersten Lesung die erforderlichen Gesetzesanpassungen und die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen. Sie trat ohne Gegenantrag auf die drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Beschlüsse (Bundesgesetz zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend den Transport von Waren und Personen auf Schiene und Strasse ; Bundesgesetz zur Verlagerung von alpenquerendem Güterschwerverkehr auf die Schiene ; Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des Schienengüterverkehrs) ein. Die Kommission nahm Kenntnis von den Anträgen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 18. Mai 1999 und folgte in der ersten Lesung nach einlässlicher Diskussion in den wesentlichen Zügen den Vorschlägen des Bundesrates. Sie beschloss, ihre Beratungen erst nach der Behandlung der Vorlage im Plenum des Nationalrates in einer zweiten Lesung abzuschliessen.

Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerat Theo Maissen (CVP, GR) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger am 20. und 21. Mai 1999 in Bern.

Bern, 21.05.1999    Parlamentsdienste