Ein Schweizer Hersteller der sowohl für den Binnenmarkt wie auch den Export produziert, muss wegen der unterschiedlichen technischen Vorschriften erhebliche Mehrkosten in Kauf nehmen. Seit der Ablehnung des EWR-Abkommens 1992 ist der Bund um eine Harmonisierung der "technischen" Gesetzgebung mit dem europäischen Recht bemüht, um derartige unnötige Handelshemmnisse abzubauen.
Mit dem neuen Bundesgesetz über Bauprodukte will der Bundesrat einen weiteren Schritt in diese Richtung unternehmen. Die Übernahme der EG-Richtlinie über die Bauprodukte ist für die Schweiz wichtig, weil
- der Handel mit Bauprodukten zwischen der Schweiz und dem EU-Raum von erheblicher Bedeutung ist.
- der europäische Binnenmarkt für Bauprodukte trotz gewisser Verzögerungen kommen wird und dann Bauprodukte nurmehr in Verkehr gesetzt werden dürfen, wenn ihre Konformität mit den europäischen Spezifikationen bestätigt ist.
- der Einbezug des Bauproduktebereichs in das bilaterale Abkommen ohne Referenzgesetzgebung auf Bundesebene nicht möglich ist.
Die Kommission für öffentliche Bauten sprach sich zwar einstimmig für Eintreten auf das neue Bundesgesetz aus, damit den Schweizer Herstellern von Bauprodukten der Zugang zum EU-Markt erhalten bleibt. Sie verlangt aber Zusicherungen, dass beim Vollzug der neuen Gesetzgebung kein Perfektionsismus betrieben wird und dass den Betrieben kein zusätzlicher administrativer Aufwand erwächst.
Die Kommission ist im übrigen der Ansicht, dass auch innerhalb der Schweiz eine gewisse formelle Harmonisierung der baurechtlichen Grundlagen erforderlich ist, damit der Wettbewerb besser spielt und Kosteneinsparungen erzielt werden können.
In der Detailberatung nahm die Kommission unter anderem folgende Änderungen vor:
- Bei der Bezeichnung der technischen Normen sollen neu auch die betroffenen Kreise (Bauwirtschaft, Bauherren, Konsumenten) angehört werden.
- Im Interesse der Rechtssicherheit soll auf den in zwei Artikeln vorgesehenen direkten Verweis auf die EU-Richtlinie verzichtet werden. Die entsprechenden Bestimmungen sollen direkt im Bauproduktegesetz festgeschrieben werden.
Die Mehrheit der Kommission beantragt schliesslich, dass der Bundesrat auch Private als technische Zulassungsstellen zu bezeichnen hat, sofern diese geeignet sind.
Die Kommission stimmte dem Gesetzesentwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig zu. Sie tagte am 20. und 21. Mai 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrat Peter Baumberger (CVP / ZH).
Bern, 25.05.1999 Parlamentsdienste