Die Nordatlantische Versammlung hat an ihrer Frühlingssession beschlossen, dem Schweizer Parlament den Status des assoziierten Mitglieds zu verleihen. An der Tagung, welche sich hauptsächlich der Lage auf dem Balkan widmete, war die Bundesversammlung durch die beiden Präsidenten der Sicherheitspolitischen Kommissionen vertreten.

Die Nordatlantische Parlamentarierversammlung hat an ihrer Frühlingssession vom 27. bis 31. Mai in Warschau einstimmig beschlossen, das Schweizer Parlament als assoziiertes Mitglied aufzunehmen.

Die Nordatlantische Versammlung (NAV) ist ein unabhängiges parlamentarisches Organ und nicht der NATO unterstellt. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, den Parlamentsmitgliedern der NATO-Länder einen Meinungsaustausch über Fragen gemeinsamen Interesses zu ermöglichen und innerhalb der nationalen Vertretungen den Konsens zu fördern. Die NAV tritt zweimal jährlich zu einer Plenarsession zusammen. Dabei werden jeweils Vorlagen und Resolutionen an die Regierungen der NATO-Mitgliedstaaten und an den Nordatlantikrat verabschiedet. Seit einigen Jahren lässt die NAV an ihren Arbeiten regelmässig auch Länder teilnehmen, die an einem NATO-Beitritt interessiert sind, sowie jene Länder, die sich an der Partnerschaft für den Frieden beteiligen, ohne dabei eine NATO-Mitgliedschaft anzustreben.

Die NAV versammelt Hunderte von Parlamentsmitgliedern aus über 30 europäischen Ländern und ist somit ein bedeutendes Informationsforum. Die NAV zeichnet sich nicht nur durch ihre Themenvielfalt aus, sondern ist vor allem die konkrete Ausgestaltung des parlamentarischen Pfeilers der Partnerschaft für den Frieden (PfP), an der die Schweiz sich seit über zwei Jahren beteiligt. Mit der zunehmenden Mitwirkung der Parlamente an den Diskussionen über die Sicherheit in Europa dürfte die NAV zusehends an Bedeutung gewinnen.

Die NAV lädt seit Beginn der neunziger Jahre unser Parlament jeweils ein, Delegationen an die verschiedenen von ihr organisierten Veranstaltungen zu entsenden. Im März 1997 führte unser Parlament in Genf zusammen mit der NAV ein Seminar durch, das dem Sinn und der Zukunft der Neutralität in Europa gewidmet war.

An der Frühlingssession 1998 der NAV kamen Themen wie die Geldwäscherei in der Schweiz und die nachrichtenlosen Vermögen zur Sprache. Die Schweizer Delegation konnte an diesen Diskussionen nicht teilnehmen, weil sie nicht über den entsprechenden Status verfügte. Aufgrund dieser Situation und der äusserst positiven Eindrücke, welche die Schweizer Delegation in den letzten Jahren aus ihrer Teilnahme an der NAV gewonnen hat, ersuchten die Präsidenten der Sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK) die Büros der eidgenössischen Räte zu prüfen, ob den Beziehungen zwischen der NAV und dem Schweizer Parlament nicht ein fester institutioneller Rahmen gegeben werden sollte. Am 1. März 1999 stellte das Schweizer Parlament ein dementsprechendes Gesuch.

Der Status des assoziierten Mitglieds bietet die besten Dialogmöglichkeiten. Den Mitgliedern der Schweizer Delegation wird dadurch ermöglicht, aktiv an den Diskussionen teilzunehmen, Änderungsanträge zu den Berichten und Resolutionen der Versammlung einzureichen oder gar Arbeitsgruppen zu leiten, welche Themen behandeln, die für unser Land von Interesse sind (z.B. die demokratische Kontrolle über die Streitkräfte oder Fragen zum humanitären Völkerrecht). Mit der Teilnahme an der NAV als assoziiertes Mitglied werden die Beziehungen zwischen unserem Parlament und der NAV zwar institutionalisiert, doch ist damit nicht die Absicht verbunden, uns den Verteidigungsstrukturen der NATO anzunähern, da die NAV und die NATO statutengemäss voneinander unabhängig sind.

Die Frühlingssession in Warschau war hauptsächlich der Lage auf dem Balkan gewidmet. Sie diente als Gradmesser für die Haltung der Parlamente zu heiklen Themen wie die Entsendung einer internationalen Truppe nach Kosovo, das diplomatische Vorgehen, die Rolle, welche Russland dabei spielen könnte, Fragen zur Flüchtlingspolitik sowie die Planung des Wiederaufbaus in der betroffenen Region. Die Versammlung verabschiedete diesbezüglich eine Erklärung in 16 Punkten.

Bern, 02.06.1999    Parlamentsdienste