Anders als der Nationalrat will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates den Generalsekretär oder die Generalsekretärin der Bundesversammlung durch die Koordinationskonferenz und nicht durch die Vereinigte Bundesversammlung wählen lassen. Das Sekretariat der Finanzdelegation und der Finanzkommissionen soll in die Parlamentsdienste eingegliedert werden.

Bei der Beratung der Partialrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes und weiterer Erlasse, mit welcher die zwingenden Anpassungen des Parlamentsrechtes an die neue Bundesverfassung vorgenommen werden sollen (99.419), beantragt die SPK des Ständerates ihrem Rat in zwei Fragen, den Beschlüssen des Nationalrates nicht zu folgen. Die Wahl der Leitung der Parlamentsdienste sollte möglichst nicht nach parteipolitischen, sondern nach fachlichen Kriterien erfolgen. Die SPK ist daher einstimmig der Auffassung, dass die Koordinationskonferenz (bestehend aus den beiden Ratsbüros) dafür das geeignetere Organ ist als die Vereinigte Bundesversammlung. Mit 8:1 Stimmen folgt die SPK dem Antrag ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, auch das Sekretariat der Finanzdelegation und der Finanzkommissionen in die Parlamentsdienste einzugliedern. Der Nationalrat hatte demgegenüber beschlossen, dieses Sekretariat weiterhin in seiner administrativen Unterstellung unter den Bundesrat zu belassen. Dieser Beschluss ist nicht vereinbar mit der neuen Bundesverfassung, welche die Parlamentsdienste der Bundesversammlung unterstellt. Die SPK folgte hingegen dem Nationalrat, indem sie einstimmig den Antrag des Bundesrates ablehnte, welcher den letzten Entscheid über den Beizug von Dienststellen der allgemeinen Bundesverwaltung durch Organe der Bundesversammlung beim Bundesrat belassen wollte. Im Konfliktfall soll darüber neu die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung entscheiden.

Die SPK tagte am 28. Juni 1999 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerätin Vreni Spoerry (FDP/ZH) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Kaspar Villiger.

Bern, 29.06.1999    Parlamentsdienste