Im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU steht auch das sog. "Forschungsabkommen" zur Diskussion, welches der Schweiz die weitgehend gleichberechtigte Teilnahme an den Programmen der EU im Bereich der Forschung und der technologischen Entwicklung sichern soll. Die WBK des Ständerates empfiehlt einstimmig, den dafür notwendigen Gesamtkredit von 432 Mio. Franken für die Jahre 2001 und 2002 zu genehmigen.

Der Schritt von der heute projektweisen Beteiligung zu einer Vollbeteiligung an den Rahmenprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung der EU ist seit langem ein erklärtes forschungspolitisches Ziel der Schweiz. Damit erhält die Schweiz weitgehend gleiche Rechte und Pflichten, wie sie ein Mitglied des europäischen Wirtschaftsraumes hat. Mit diesem Abkommen sollen die heute geltenden Einschränkungen für die Schweizer Forschenden wegfallen. Das bedeutet u.a., dass Schweizer Teilnehmer nur noch einen Partner aus einem einzigen EU-Land brauchen, um einen Projektvorschlag einzureichen, dass sie als Projektkoordinator auftreten können und dass sie Zugang zu den Ergebnissen anderer Projekte haben. Damit verbunden ist ebenfalls das Recht der Schweiz zur Teilnahme als Beobachterin in sämtlichen Ausschüssen des 5. Rahmenprogramms.

Die WBK begrüsst dieses Abkommen als "gewaltigen Fortschritt" von "eminenter Wichtigkeit".

Während die Finanzierung der projektweisen Beteiligung für das Jahr 2000 durch den in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (98.070) beantragten Kredit sichergestellt werden soll, wird durch den im Rahmen der Botschaft über die sektoriellen Abkommen vorliegenden Beschluss die Finanzierung der integralen Beteiligung geregelt. Diese beginnt mit dem Inkrafttreten des Forschungsabkommens, voraussichtlich am 1. Januar 2001. Schweizer Beteiligungen an Projekten, die nach diesem Stichtag beginnen, werden direkt durch die EU finanziert werden.

Drei Leistungsaufträge lagen der Kommission an der heutigen Sitzung zur Konsultation vor: Die Leistungsaufträge für das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI), das Centro Sportivo Tenero und den ETH-Bereich. Während die beiden erstgenannten Leistungsaufträge zu keinen grösseren Diskussionen Anlass gaben, wurden zum Leistungsauftrag der ETH verschiedene Fragen aufgeworfen, auf die die WBK an ihrer nächsten Sitzung noch einmal zurückkommen wird.

Die Kommission tagte am 28. Juni 1999 unter dem Vorsitz von Ständerat Jacques Martin (FDP/VD) und in Anwesenheit von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss in Bern.

Bern, 29.06.1999    Parlamentsdienste