Die Kommission hat einstimmig das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (98.027) verabschiedet. Dieses Gesetz stellt eine der flankierenden Massnahmen zum Abkommen über den freien Personenverkehr dar und soll gleichzeitig wie dieses in den Räten behandelt werden. Es regelt die Voraussetzungen für den Eintrag ins kantonale Anwaltsregister und führt die freie Berufsausübung in der ganzen Schweiz durch schweizerische und durch in der EU niedergelassene Anwältinnen und Anwälte unter gewissen Voraussetzungen ein. Die Kommission beschloss, den Anwendungsbereich des Gesetzes einerseits auszudehnen auf Schweizerinnen und Schweizer, die berechtigt sind, in einem Mitgliedstaat der EU den Anwaltsberuf auszuüben; und ihn andererseits zu beschränken auf die Tätigkeit im Rahmen des Anwaltsmonopols. Zudem hat die Kommission verschiedene Voraussetzungen für den Eintrag ins Anwaltsregister, der die Vertretung vor Gericht erlaubt, abgeändert. So sollen nicht nur Hochschuldiplome von Mitgliedstaaten der EU anerkannt werden, sondern von allen Staaten, welche schweizerische Diplome anerkennen. Die Mehrheit der Kommission will die Mindestdauer des Anwaltspraktikums auf 18 Monate erhöhen, während die Minderheit dem Bundesrat folgend eine Mindestdauer von 12 Monaten beantragt. Schliesslich dürfen Anwälte und Anwältinnen gemäss Antrag der Kommission während der letzten fünf Jahre nicht Konkurs gemacht haben. Der Bundesrat hatte dafür eine zehnjährige Frist vorausgesehen.

Im Bereich der Berufsregeln diskutierte die Kommission ausführlich über das Erfordernis der Unabhängigkeit bei der Ausübung des Anwaltsberufs. Die Kommission verstärkte dieses Erfordernis zusätzlich durch die Präzisierung, in ihrer Anwaltstätigkeit dürften Anwälte und Anwältinnen nur Angestellte von nicht gewinnorientierten Organisationen oder von selbst im Anwaltsregister eingetragenen Personen sein.

Im weiteren verabschiedete die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen die Revision des Korruptionsstrafrechts sowie über den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (99.026). Die Vorlage soll die Korruptionsbestimmungen zusammenfassen und verschärfen und durch die Aufnahme eines neuen Tatbestandes der aktiven Bestechung fremder Amtsträger die Voraussetzungen für die Umsetzung des erwähnten Übereinkommens schaffen. Die Kommission folgte den Vorschlägen des Bundesrates und lehnte verschiedene Anträge zur Einschränkung und präziseren Erfassung der strafbaren Tatbestände ab.

Die Kommission tagte am 30. Juni 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nils de Dardel (S/GE) in Bern.

Bern, 01.07.1999    Parlamentsdienste