Nachdem die SGK an ihrer Sitzung vom 29. April 99 einstimmig beschlossen hatte, auf das neue Heilmittelgesetz einzutreten, fällte sie an der Sitzung vom 12. August 99 erste wichtige Entscheide. Sie sprach sich für Parallelimporte von Arzneimitteln aus.

Mit dem neuen Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte vom 1. März 1999 (99.020) soll die Kontrolle von Arzneimitteln und Medizinprodukten künftig umfassend durch den Bund geregelt werden. Bisher sind die Kantone hierfür hauptsächlich zuständig. Der Gesetzesentwurf selber ist eurokompatibel ausgestaltet, womit für den Standort Schweiz gleiche Konkurrenzbedingungen wie für das Ausland geschaffen werden. Anstelle der heute bestehenden Internationalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) wird ein neues Heilmittelinstitut geschaffen. Die Kommission folgte weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates, schuf jedoch gewisse Erleichterungen bei der Komplementärmedizin. Zu den besonders umstrittenen Artikeln, wie jenem über die Parallelimporte, hörte sie die Wettbewerbskommission an. Dem Antrag des Bundesrates folgend, stimmte die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine beschränkte Öffnung des Marktes für Parallelimporte, eine Minderheit will diese nicht zulassen.

Bern, 13.08.1999    Parlamentsdienste