Die Kommission stellte fest, dass die Strassenlasten der Kantone sehr unterschiedlich sind. Diese Unterschiede haben sich aufgrund der im Stabilisierungsprogramm 1998 verabschiedeten linearen Kürzungen der Bundesbeiträge von 10 und 5 Prozent noch verstärkt. Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass im vorliegenden Fall (aber auch in anderen Kantonen) ein Ausgleichsbedarf besteht. Gerade der Kanton Graubünden verfügt nämlich im Vergleich zu anderen Kantonen im Verhältnis zu seinem Kantonsstrassennetz über einen ausgesprochen geringen Anteil am Nationalstrassennetz. Dies hat Benachteiligungen in bezug auf den Ausbaustandard, die Wintersicherheit sowie die Realisierungsfristen im Ausbau des Strassennetzes zur Folge. Um dieses Missverhältnis wenigstens leicht zu korrigieren, aber auch um auf die Problematik im allgemeinen aufmerksam zu machen, hat die Kommission beschlossen, dem Ständerat zu beantragen, der Initiative Folge zu geben. Die Kommission ist aber grundsätzlich der Auffassung, dass
Einzellösungen nicht genügen und dass die Problematik im Rahmen einer Gesamtschau angegangen werden muss. Sie wird an einer nächsten Sitzung eine entsprechende Kommissionsmotion verabschieden.
(Über die weiteren von der Kommission behandelten Geschäfte wird morgen informiert.)
Bern, 19.08.1999 Parlamentsdienste