Mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sich die SGK dafür aus, den Versandhandel, zusätzlich zu den vom Bundesrat vorgesehenen Einschränkungen, nur zu erlauben, wenn die persönliche, kontrollierte Abgabe durch eine Apothekerin oder einen Apotheker, eine andere Medizinalperson oder eine ausgebildete und überwachte Fachperson nicht möglich oder problematisch ist. Mit dem Entscheid der Kommission wird der Versandhandel für Medikamente nur noch in ganz wenigen Fällen erlaubt sein. Der Vorschlag des Bundesrates untersagt zwar den Versandhandel grundsätzlich auch, jedoch sind die Einschränkungen weniger eng gefasst. Er gestattet ihn, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt, keine Sicherheitsanforderungen entgegenstehen, Beratung und ärztliche Überwachung sichergestellt sind. Die Minderheit verlangt, dem Bundesrat zu folgen.
Am 10. Juni 1999 beschloss der Ständerat, die Übertragung tierischer Zellen, Gewebe und Organe auf den Menschen mit Bewilligungspflicht zuzulassen. Der Nationalrat hatte sich zuvor für ein grundsätzliches Verbot der Xenotransplantation mit der Möglichkeit eng gefasster Ausnahmen ausgesprochen. Der Kommission lag nun ein Kompromissvorschlag vor, der sich an die Lösung des Ständerates bezüglich einschränkender Kriterien für die Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen anlehnt, jedoch grundsätzlich von einem Verbot ausgeht. Die Kommission stimmte jedoch mit 11 zu 10 Stimmen und ohne Enthaltungen dem Ständerat zu. Die Minderheit unterstützt den Kompromissvorschlag.
In Ergänzung des Beschlusses anlässlich der letzten Kommissionssitzung zur Teilzeitarbeit hat die SGK den Vorschlag ihrer Subkommission zur parlamentarischen Initiative Zapfl (97.414) Teilzeitbeschäftigung, Koordinationsabzug aufgenommen. Die Subkommission hat Gesetzesänderungen erarbeitet, die es erlauben, den Koordinationsabzug für Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad zu kürzen.
Die SGK wird die Vorschläge parallel zur 1. BVG-Revision im Detail beraten, sofern diese innert nützlicher Frist dem Parlament zugewiesen wird. Ansonsten wird sie mit einer separaten Vorlage an den Rat gelangen.
Die Sitzung fand am 19. August 99 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Paul Rechsteiner (SP/SG) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss statt.
Bern, 20.08.1999 Parlamentsdienste