An ihrer Sitzung in St. Gallen verabschiedete die Kommission das neue Heilmittelgesetz (HMG) (99.020) mit 14 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Vorlage soll einheitliche Bestimmungen für Arzneimittel auf Bundesebene bringen und die bisherige interkantonale Regelung (IKS) ablösen. Dieser grundsätzliche Systemwechsel blieb unbestritten, schliesst er doch bezüglich Kompetenzen und Zuständigkeiten verschiedene Lücken und vereinfacht die Gesetzgebung für die Zukunft. Er bringt die Schweiz auf internationaler Ebene einen wesentlichen Schritt weiter.
An einer früheren Sitzung sprach sich die SGK bereits für die Möglichkeit von Parallelimporten (Art. 14) aus und schloss sich dabei dem Vorschlag des Bundesrates an. Weiter wurden gewisse Erleichterungen für den Zugang zu komplementärmedizinischen Heilmitteln vorgesehen. Um die Zahl der verschriebenen und von Patienten nicht eingenommenen Arzneimitteln zu begrenzen, fügte die Kommission eine Bestimmung (Art. 26) ein, wonach, nur so viele Arzneimittel verschrieben und abgegeben werden dürfen, wie für den beabsichtigten Heilerfolg unabdingbar sind.
An dieser letzten Sitzung für die Beratung des HMG, stiess die Kommission ihren früher gefassten Entscheid bezüglich Versandhandel (Art. 27) um, indem sie sich mit 14 zu 9 Stimmen für den Vorschlag des Bundesrates aussprach. Die restriktivere Lösung wird von der Minderheit ins Plenum getragen. Um die Transparenz im Bereich der klinischen Versuche (Art. 56) zu erhöhen, soll das neu zu gründende Heilmittelinstitut ein Verzeichnis der von den Kantonen bezeichneten Ethikkommissionen veröffentlichen. Ein Antrag, die Kompetenzen, insbesondere die Überwachung der Tätigkeit dieser Kommissionen, wieder gänzlich den Kantonen zu übertragen, wurde mit 5 zu 13 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit hält an dieser Lösung fest.
Als zweites Geschäft beriet die Kommission die Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise" (99.043). Diese "Denner-Initiative" velangt, dass Arzneimittel, die in den an die Schweiz angrenzenden Ländern erhältlich sind, in der Schweiz ohne zusätzliches Zulassungsverfahren auf den Markt gelangen können. Weiter dürfen zu Lasten der sozialen Krankenversicherung, soweit vorhanden, nur Generika abgegeben werden. Die Kommission, wie auch der Bundesrat, teilen grundsätzlich die Zielsetzung der Volksinitiative. Sie haben aber Bedenken bezüglich der Auswirkungen auf die Patientinnen- und Patientensicherheit, Preisgewinnen, die vor allem dem Zwischenhandel zu Gute kommen und einem Eingriff in die Therapiefreiheit durch den Zwang zur Abgabe von Generika. Die Kommission beschloss, mit 10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Im Hinblick auf die nächste Sitzung wird dieser erarbeitet und kann dann definitiv
verabschiedet werden. Der Bundesrat und die Minderheit hingegen sind der Ansicht, dass eine Regelung in Art. 14 des HMG genügend sei.
Die Sitzung fand am 28./29. Oktober 99 in St. Gallen, am Wohnort ihres Präsidenten, Nationalrat Paul Rechsteiner (SP), und teilweise im Beisein von Frau Bundespräsidentin Ruth Dreifuss statt.
Bern, 02.11.1999 Parlamentsdienste