Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats befasste sich als erstes mit Bericht und Botschaft über die von der Internationalen Arbeitskonferenz anlässlich ihrer 85., 86. und 87. Tagung genehmigten Instrumente (99.078 s). Einstimmig empfiehlt sie zur Annahme:
1) Den Bundesbeschluss betreffend drei Instrumente der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): a) Übereinkommen Nr. 144 über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen; b) Urkunde zur Abänderung der Verfassung der IAO; c) Übereinkommen Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
2) Die Änderung von Art. 82 des Militärgesetzes, die zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 182 nötig ist.
Im Verlaufe der Diskussion zeigte sich, dass die Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Zuge der Globalisierung zunehmendes Interesse verdient. Die Organisation ist bestrebt, ihre Entscheidungsmechanismen effizienter auszugestalten und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten zu verbessern.
Als nächstes beriet die Kommission noch einmal den Entwurf für einen Allgemeinen Teil Sozialversicherungsrecht (ATSG) (85.227 s )Pa.Iv. Meier Josi, der vom Nationalrat in der Sommersession 1999 verabschiedet wurde. Zunächst hörte sie Dr. Ulrich Meyer-Blaser, Präsident des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG), an, der die Kodifizierung des Allgemeinen Teils in der vorliegenden Form sehr begrüsste. Die Harmonisierung des Verfahrens und der Rechtsanwendung werden Ausgangspunkt sein für die zukünftige Gesetzgebung im Bereich der Sozialversicherungen; an der heterogenen Organisation der einzelnen Sozialversicherungen werde damit nichts geändert. Der so genannte "ATSG light" enthält im Prinzip keine materiellen Änderungen des Sozialversicherungsrechts, definiert aber die seitens der Praxis seit langem erwünschten einheitlichen Grundsätze, Begriffe und Institute des Sozialversicherungsrechts und vereinheitlicht das Sozialversicherungsverfahren sowie
die Rechtspflege. Im Anschluss an die Anhörung beendete die Kommission die Detailberatung. Die Vorlage kommt in der Märzsession 2000 in den Rat.
Im weiteren standen drei Standesinitiativen auf der Tagesordnung, die eine gesetzliche Neuregelung von Cannabisprodukten verlangen (92.312 s St.Iv. Kt. Solothurn. Legalisierung des Drogenkonsums und Betäubungsmittelmonopol, (97.302 n St. Iv. Basel-Landschaft. Betäubungsmittelgesetz. Cannabisprodukte, (98.300 n St. Iv. Kt. Zürich. Gesetzliche Neuregelung von Cannabisprodukten). In der Herbstsession hatte der Nationalrat mit 67 zu 66 diesen Standesinitiativen Folge gegeben. Die Kommission verschob die materielle Beratung der Vorlagen auf die Sitzung vom Januar 2000, wenn die Vernehmlassungsfrist zum Betäubungsmittelgesetz abgelaufen sein wird. Bei dieser Gelegenheit wird sie die entsprechenden Kantonsvertreter anhören. Schliesslich beantragt sie, der vom Nationalrat beschlossenen Fristverlängerung für das Übereinkommen über unerlaubten Verkehr mit Betäubungmitteln und
psychotropen Stoffen (95.085) zuzustimmen.
Die Kommission tagte am 15. November 1999 in Bern, ein letztes Mal unter dem Vorsitz von Anton Cottier (CVP/FR).
Bern, 16.11.1999 Parlamentsdienste