Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat ihren Mitbericht an die Finanzkommission zum Finanzleitbild (99.085) verabschiedet. Sie stimmt in vielerlei Hinsicht den Zielen des Bundesrates zu, verlangt aber insbesondere in zwei Bereichen Massnahmen. So unterschätzt der Bundesrat nach Auffassung der WAK die zeitliche Dringlichkeit der unausweichlichen Reform der Börsenstempelsteuer. Denn aufgrund des Anschlusses der Schweizer Börse ans europäische elektronische System besteht eine reelle Gefahr, dass wegen der im europäischen Umfeld einmaligen Stempelsteuer gewisse Börsengeschäfte bereits in kurzer Zeit abwandern werden. Die WAK reicht daher eine mit 13:6 Stimmen verabschiedete Motion ein. Der Bundesrat soll bis Ende September 2000 eine Botschaft zwecks Abschaffung des Umsatzstempels auf Wertpapieren in jenen Bereichen vorlegen, die durch eine Abwanderung ins Ausland gefährdet sind. Die Minderheit der WAK stellt sich nicht gegen eine Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, pocht dabei aber dezidiert auf die Kompensation aus dem gleichen Sektor der möglichen Einnahmeausfälle. Die Mehrheit will die Frage der Reform nicht von dieser Kompensation abhängig machen lassen.
Im Finanzleitbild legt der Bundesrat zudem dar, wie das Haushaltsziel 2001 durch eine Schuldenbremse zur dauerhaften Begrenzung der Staatsverschuldung abgelöst werden soll. Die einstimmige WAK bedauert, dass der Bundesrat nicht auch den nächsten Schritt angeht und sich dazu äussert, wie er die Bundesschulden abzubauen beabsichtigt. Für die WAK ist vordringlich, dass nach dem absehbaren Erreichen des Haushaltsziels die Tilgung der Schuldenlast des Bundes als Priorität angegangen wird. Der Abbau von Schulden muss in wirtschaftlich besseren Zeiten entschieden vorangetrieben werden. Im Weiteren dürfen die erhofften Budgetüberschüsse nicht wie in der Vergangenheit zu massiven Ausgabenerhöhungen führen. Sondern es ist dafür zu sorgen, dass durch Ausgabendisziplin mit diesen Überschüssen die Schulden abgebaut werden. Die WAK weist darauf hin, dass die Höhe der Staatsschulden für die Attraktivität eines Wirtschaftsplatzes von einiger Bedeutung ist. Denn da Schulden eigentlich als künftige Steuern gelten, bringen sie eine Last für die zukünftige Generationen. Schliesslich schränkt die Zinsenlast den Handlungsspielraum der Politik ein. Die WAK bittet daher die Finanzkommission zu prüfen, ob dem Bundesrat der Auftrag gegeben werden soll, für die Tilgung der Bundesschulden ein Konzept vorzulegen.
Der Bericht des Bundesrates über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung von Unternehmen nahm die WAK in zustimmenden Sinne zur Kenntnis und unterstützt die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen. Die Reduktion von administrativen Aufwendungen für Unternehmen muss unter anderem durch neue Regulierungen erzielt werden. So hat ja der Bundesrat eine neue Verordnung über Ordnungsfristen für die Behandlung von Gesuchen verabschiedet. Für die WAK soll die Entlastung der KMU auch in der neuen Legislatur ein Ziel sowohl der Regierung als auch des Parlaments bleiben. Die WAK erwartet auf Ende Frühjahr 2000 einen Bericht (und eventuell eine Botschaft) des Bundesrates über die Vereinfachung der Deklarations- und der Abrechnungsverfahren im Steuer- und Abgabebereich in Ausführung einer eigenen Motion (siehe 99.3004, Einheitliche und kohärente Behandlung im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht).
Die Sitzung fand am 31. Januar 2000 unter dem Präsidium von Nationalrat Rudolf Strahm und teilweise im Beisein von Bundesrat Couchepin in Bern statt.
Bern, 01.02.2000 Parlamentsdienste