Die Kommission verabschiedete ausserdem den Berichts- und Beschlussesentwurf für die Aufnahme der Prättigauerstrasse ins Nationalstrassennetz und nahm Kenntnis vom ersten Jahresbericht der NEAT-Aufsichtsdelegation. Schliesslich führte sie Anhörungen zu den bei der Verlagerung des Güterverkehrs entstehenden Problemen durch.

Nach Anhörung einer Delegation der IGLS (Interessengruppe Lärmsanierung) behandelte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) die Differenzen bei der Vorlage über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (99.024). Sie folgte mit 8 Stimmen und einer Enthaltung dem vom Nationalrat in der Wintersession angenommenen Antrag, wonach das Rollmaterial, das den neuen Standards der Lärmsanierung entspricht, bei der Bemessung des Deckungsbeitrages bevorzugt zu behandeln ist. Mit 7 zu 3 Stimmen hiess sie auch den im Nationalrat verabschiedeten Beschluss gut, dass der Bundesrat dem Parlament rechtzeitig einen Bundesbeschluss über einen zusätzlichen Verpflichtungskredit zu unterbreiten hat, falls das Lärmschutzziel nicht erreicht werden kann. Auch geht die Kommission mit dem Nationalrat einig, dass die baulichen Massnahmen prioritär auf die Huckepackkorridore zu konzentrieren seien; sie präzisierte allerdings, dass die vertraglich abgestützten laufenden Verfahren für Huckepackkorridore auf den bisherigen Grundlagen abgeschlossen werden müssen. Die im Nationalrat verabschiedete Bestimmung, wonach alle neu hergestellten und in der Schweiz immatrikulierten Güterwagen mit einem lärmarmen Bremssystem ausgerüstet werden sollen, lehnte die Kommission mit 10 zu 1 Stimme ab. Sie ist der Meinung, dass eine solche Regelung aufgrund der Beschränkung auf die Schweiz keine genügende Wirksamkeit entfalten kann und diskriminierend wirkt. Die Differenzen zu dieser Vorlage sollen in der kommenden Frühjahrssession ausgeräumt werden.

Nach einer kurzen Diskussion hat die Kommission das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarates vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen (99.096) einstimmig angenommen. Nachdem die Europäische Union im Jahr 1998 die Fernsehrichtlinie revidiert hat, welche die Modalitäten der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernsehprogrammen regelt, verabschiedete der Europarat im September 1998 das Protokoll zu einer entsprechenden Änderung seines Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen. Dieses Änderungsprotokoll, das der Schweiz zur Genehmigung vorliegt, sieht u.a. Folgendes vor: Der Zugang der Allgemeinheit zu Ereignissen von erheblicher Bedeutung wird gewährleistet; reine Eigenwerbe- und Teleshoppingprogramme werden im Übereinkommen geregelt; die zweijährige Wartezeit für die Fernsehausstrahlung von Kinofilmen soll entfallen; die Revision des Übereinkommens erfolgt im Rahmen eines "Opting-out-Verfahrens".

Die Kommission hat mit zehn zu null Stimmen dem Berichts- und Beschlussesentwurf zur pa. Iv. Brändli. Ergänzung des Nationalstrassennetzes (99.408) zugestimmt, welche verlangt, dass die Kantonsstrasse durch das Prättigau (Landquart-Klosters/Verladestation Vereinatunnel) als Nationalstrasse zweiter oder dritter Klasse ins Netz der Nationalstrassen aufgenommen wird (99.408). Der Ständerat hatte der Initiative am 6. Oktober 1999 ohne Gegenantrag Folge geleistet. Der Beschlussesentwurf geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme, bevor er im Ständerat behandelt wird.

Die Kommission nahm zudem Kenntnis vom ersten Jahresbericht der NEAT-Aufsichtsdelegation und liess sich gleichzeitig über den Ausbau- und Kostenstand der NEAT informieren.

Schliesslich hörte die Kommission die Astag, die Intercontainer/Interfrigo, die SBB und die BLS sowie das Bundesamt für Verkehr betreffend Schwierigkeiten bei der Verlagerung des Güterverkehrs an. Sie nahm mit Befriedigung Kenntnis davon, dass die im Transportgewerbe gegenüber den Bahnen geäusserte Kritik (mangelnde Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit) sich nicht an die SBB und die BLS richtet, sondern an die ausländischen Bahnen. Die KVF begrüsst die heute bekanntgegebene vorgesehene Zusammenarbeit von BLS und SBB und ist insbesondere nach den Ausführungen des Bundesamtes für Verkehr zu seinen Controllinginstrumenten zuversichtlich, dass die geplante Verlagerung des Güterverkehrs realisierbar ist.

Die Kommission hat am 3. und 4. Februar 2000 unter der Leitung von Ständerat Hans Hess in Bern getagt.

Bern, 04.02.2000    Parlamentsdienste