Die Ständeratskommission war einhellig der Auffassung, dass es für die Schweiz höchste Zeit ist, dem Übereinkommen gegen den Völkermord (99.033) beizutreten. Damit folgte sie dem Nationalrat, welcher dieser Vorlage bereits in der Wintersession 1999 zugestimmt hatte. Der Beitritt schliesst eine Lücke, und verbessert auch innerstaatlich den Schutz der Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen. Zudem ist die Schweiz bereits heute verpflichtet, angesichts der gewohnheitsrechtlichen Geltung der im Abkommen enthaltenen Normen den Völkermord unter Strafe zu stellen.
Die verschiedenen völkerrechtlichen und strafrechtlichen Grundsätze des Übereinkommens erfordern Anpassungen des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und der Bundesstrafrechtspflege. In das Strafgesetzbuch soll eine Bestimmung aufgenommen werden, die den Völkermord verbietet und angemessen bestraft. Weiter werden Änderungen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes vorgeschlagen, welche die Verfolgung und Beurteilung des Völkermordes der Zuständigkeit der zivilen Bundesgerichtsbarkeit zuweisen. Die Ständeratskommission teilt die Meinung des Bundesrats und des Nationalrats, dass diese Gesetzesänderungen und andere strafprozessuale und gerichtsorganisatorische Revisionsvorhaben des Bundes aufeinander abzustimmen sind. Kohärenz herzustellen ist unter anderem zur Vorlage zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung.
Weiter behandelte die Kommission die Botschaft des Bundesrates über die Neuorientierung und Verstärkung der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland und den darin enthaltenen Entwurf zum Bundesgesetz über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland (99.073), der vom Nationalrat ebenfalls bereits angenommen worden ist. Sie lehnte jedoch den Beschluss des Nationalrats ab, die mögliche Schaffung eines Beirats gesetzlich zu verankern.
Die Kommission hörte eine Delegation des Kantons Wallis an, welche eine Standesinitiative für den Einbau einer Sozial- und Umweltklausel im WTO Abkommen vorstellte. Die abschliessenden Entscheide trifft die Kommission an ihrer nächsten Sitzung.
Die Kommission prüfte ferner den Bericht des Bundesrates über die Aussenwirtschaftspolitik und den Bericht zu den Konventionen des Europarates. Der Aussenwirtschaftsbericht 1999 analysiert die Wirtschaftslage und berichtet über die Aussenwirtschaftstätigkeiten des vergangenen Jahres. Erstmal enthält er eine eingehende Darstellung der Mitwirkung der Schweiz im internationalen Finanzsystem, was von der Kommission ausdrücklich begrüsst wurde. Im Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates, der jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode erstellt wird, legt der Bundesrat seine Haltung gegenüber jenen Konventionen des Europarates dar, welche die Schweiz nicht ratifiziert hat. Weiter nahm die Kommission Kenntnis von den Berichten der Parlamentarierdelegationen im Europarat, bei der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA und dem Europäischen Parlament, sowie bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE.
Zu Beginn der Legislatur erhielt die Kommission schliesslich einen Ausblick auf die Prioritäten der kommenden vier Jahre und über die Jahresziele 2000 des EDA und des EVD. Mit den Vorstehern dieser Departemente diskutierte sie zudem politische Aktualitäten.
Die Kommission tagte am 3. und 4. Februar 2000 in Bern, erstmals in ihrer neuen Zusammensetzung unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/SZ), zeitweise in Anwesenheit der Bundesräte Deiss, Couchepin und Villiger.
Bern, 04.02.2000 Parlamentsdienste