Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat der Einschränkung des Versichertenkreises in der freiwilligen AHV für Auslandschweizer zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt hat sie der Aufhebung des Verbots von Anlagen in ausländischen Aktien für den AHV-Ausgleichsfonds. Zur Ablehnung empfiehlt sie den Entwurf der SGK des Nationalrates zur Parlamentarischen Initiative Suter, Gleichstellung der Behinderten; dagegen hat sie die Motion Gross Jost, Gleichstellungesetz für Behinderte, überwiesen.

Schwerpunkt der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats war die Detailberatung des Bundesgesetzes über die AHV. Revision der freiwilligen Versicherung (99.038 s), die eine Aufhebung der freiwilligen Versicherung für Auslandschweizer vorsieht. Seit ihrer Schaffung 1948 leidet die freiwillige Versicherung unter einem chronischen Defizit. Eine Einschränkung des Versichertenkreises ist auch im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nötig, um zu verhindern, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger der EU der schweizerischen AHV/IV anschliessen könnten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung kann für manche Schweizer und vor allem Schweizerinnen im Ausland eine Härte bedeuten. Diese Fälle werden jedoch durch eine gut ausgebaute Fürsorgeregelung aufgefangen. Die Kommission hat sich bisher schon an drei Sitzungen mit der Vorlage beschäftigt im Bemühen, eine Lösung zu finden, die einerseits europakompatibel ist und anderseits solche Problemfälle auffangen könnte. An der heutigen Sitzung ist die Mehrheit letztlich doch dem Bundesrat gefolgt. Eine Minderheit beantragt eine Lösung, die auch Auslandschweizern in Nichtvertragsstaaten, die das 50. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben oder die aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, die Beitrittsmöglichkeit gewähren will. Angesichts des sehr günstigen Verhältnisses zwischen Höhe der Beiträge und der Leistungen soll nach Ansicht der Kommission der Minimalbeitrag für Auslandschweizer gegenüber den Versicherten in der Schweiz nicht nur verdoppelt, sondern verdreifacht, d. h. auf 972 Franke festgelegt werden. Eine Minderheit lehnt diesen Vorschlag ab. Die Zustimmung zum Entwurf erfolgte mit 9 zu 2 Stimmen. Ausserdem reichte die Kommission ein Postulat ein, das die Prüfung folgender Anliegen fordert: Kostendeckende Ausgestaltung der freiwilligen AHV und allenfalls Schaffung einer selbständigen freiwilligen Versicherung für Personen im Ausland.

Unbestritten war die Motion Nationalrat (GPK-NR). AHV. Aufhebung des Verbots von Anlagen in ausländischen Aktien (99.3252). Im Gegensatz zu den Bestimmungen welche für die berufliche Vorsorge (zweite Säule ) gelten, verbietet das AHVG die Anlage von Geldern des AHV-Ausgleichsfonds in ausländischen Aktien. Dies soll möglichst auf Anfang nächsten Jahres geändert werden.

Schliesslich befasste sich die Kommission erneut mit der Parlamentarischen Initiative Suter. Gleichstellung der Behinderten (95.418 n) und gleichzeitig mit der Motion Gross Jost. Gleichstellungsgesetz für Behinderte (99.3192). An zwei früheren Sitzungen hatte die Kommission beschlossen, anstelle der vom Nationalrat beantragten Verfassungsänderung die Verbesserung der Situation der Behinderten auf gesetzlicher Ebene anzugehen. In ihrem Auftrag hat das EJPD eine Vernehmlassung durchgeführt über die Behindertengesetzgebung in den Kantonen und die Wünschbarkeit eines Bundesgesetzes, der diesen Bereich regelt. Auf der Grundlage des Vernehmlassungsberichts sprach sich die Kommission über die Art dieser Gesetzgebung aus, vor allem über die Frage, ob eher ein Querschnittsgesetz oder eine Regelung in den Spezialgesetzen vorzuziehen sei. Eine Verfassungsänderung lehnte die Kommission einstimmig ab. Dagegen schloss sie sich einstimmig mit einer Enthaltung dem Antrag des Nationalrates an, die Motion Gross Jost zu überweisen. Diese Motion fordert den Bundesrat auf, ein Bundesgesetz über die Gleichstellung der Behinderten vorzulegen.

Die Kommission tagte am 21. Februar 2000 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Beerli (FDP/BE) unter teilweiser Anwesenheit von Frau Bundesrätin Dreifuss.

Bern, 22.02.2000    Parlamentsdienste